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Mobilitätswende in Neubauprojekten: ÖPNV-Anbindung und autounabhängige Angebote sicherstellen

Mittwoch, 19.01.2022

Die Mobilitätswende in Hamburg schreitet mit großen Schritten voran. Neben dem Ausbau der Schnellbahnverbindungen in Hamburg ist der Busverkehr in den Stadtteilen und ihren Wohnquartieren und Gewerbegebieten ausschlaggebend für die Umsetzung des Hamburg-Taktes mit dem Ziel, dass alle Hamburger:innen innerhalb von fünf Minuten ein öffentliches Verkehrsmittel erreichen. Switch-Punkte mit (stationärem) Carsharing und E-Ladesäulen, Fahrradparken sowie Stadtrad-Stationen werden kontinuierlich ausgebaut und runden das Mobilitätsangebot in Hamburg ab. Ein eigenes Auto kann so für viele Menschen entbehrlich werden.

Ein wichtiger Ansatzpunkt sind geplante, sich im Bau befindliche und bereits entstandene neue Wohnquartiere und Gewerbegebiete. Denn: Menschen orientieren sich bei einem Umzug oder dem Wechsel der Arbeitsstelle neu und gestalten ihre Wegeketten anhand der verfügbaren Angebote und Infrastruktur. Und Hamburg wächst: Weit über 10.000 Wohnungen wurden im Jahr 2020 genehmigt. Neue Quartiere entstehen dabei genauso wie kleinere Projekte, die nachverdichtend in den Stadtteilen errichtet werden. Gleiches gilt für neue Arbeitsplätze in Gewerbegebieten.

Der Senat hat bereits die bauordnungsrechtliche Verpflichtung zur Schaffung von Kfz-Stellplätzen im Wohnungsbau aufgehoben. Umso wichtiger ist es, dass Alternativen zum eigenen Auto für die Bewohnerschaft geschaffen werden. Für Fahrradstellplätze gilt diese Aufhebung nicht – die Nutzung von Fahrrädern wird somit weiter im Neubau gefördert. Unterstützt werden muss diese Maßnahme durch eine rechtzeitige, angebotsorientierte Anbindung der neuen Wohnquartiere und Gewerbegebiete an den ÖPNV und die Bereitstellung von ergänzenden Angeboten wie Switch-Punkte, E-Ladesäulen, Stadtrad-Stationen und Fahrradparkmöglichkeiten. Das betrifft vor allem die am Rande Hamburgs gelegenen Stadtteile, die (noch) nicht ausreichend an das Schnellbahnnetz angebunden sind und in denen besonders viele Bauprojekte ausgewiesen werden. Hier steigen die Neuzulassungen von Autos am stärksten (siehe Drs. 22/4740). Gleichzeitig werden gerade in den Randgebieten Nachverdichtungen unter anderem auf bisherigen Autostellflächen vorgenommen, was den Bedarf der dortigen Bevölkerung für eine ÖPNV-Anbindung nochmals erhöht.

Die Logik lautet bisher: Nach Zuzug der neuen Bewohner:innen wird auf Grund der neuen Bevölkerungsstruktur ein Bedarf ermittelt und das Busnetz daraufhin angepasst. Für neue Gewerbegebiete gilt dies entsprechend. Im Sinne eines angebotsorientierten HVV und des Ziels der Mobilitätswende kann das nicht mehr ausreichen. Auch der HVV selbst weist in seiner Publikation „Auf den Standort kommt es an“ auf den Zusammenhang zwischen einer bereits existierenden ÖPNV-Verbindung und dem Verzicht auf ein Auto in Neubauprojekten hin.

Bis 2030 sollen deshalb u. a. das MetroBus- ebenso wie das StadtBus-Netz massiv ausgebaut sowie neue Quartiersbusse und Expressbusverbindungen zwischen bedeutenden Stadtteilzentren geschaffen werden. So sollen Versorgungslücken geschlossen und eine gute Anbindung an das Schnellbahnnetz und die Nahversorgung geschaffen werden. Auch alle anderen Buslinien sollen ausgebaut und verstärkt werden. Die Anzahl der Haltestellen soll um mehrere Hundert erhöht werden. Im Rahmen des vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMVI) geförderten „Modellprojekt zur Stärkung des ÖPNV“ werden in Hamburg 134 neue Switch-Punkte errichtet (Drs. 22/5792). Die Stadtrad-Flotte und die Anzahl der Stationen werden kontinuierlich ausgebaut sowie das Fahrradparken in Quartieren (Drs. 22/2478).

Für neue Wohnquartiere und für neue Gewerbegebiete muss das Ziel aber sein, dass bevor die ersten Haushalte und Unternehmen einziehen, eine gute und bequeme sowie unverzüglich nutzbare Anbindung an den ÖPNV sowie weitere passende Mobilitätsangebote vorhanden sind. Dies entspricht auch den Plänen im Koalitionsvertrag für neue Quartiere. Dafür müssen die Planungen und die Umsetzung der ÖPNV-Anbindung und von Switch-Punkten, E-Lademöglichkeiten, Stadtrad-Stationen und Fahrradparken abgeschlossen sein, bevor die Wohnungen und Gewerbeflächen bezogen werden. Für bereits bestehende Quartiere, bei denen die Einrichtung der Angebote bisher nicht abgeschlossen wurde, soll ein beschleunigtes Verfahren schnelle Abhilfe schaffen.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. im Rahmen eines behördenübergreifenden Abstimmungsprozesses zwischen den zuständigen Stellen sicherzustellen, dass Neubaugebiete und größere Neubau-vorhaben im Bestand (neue Wohnquartiere ebenso wie neue Gewerbegebiete) mit ausreichendem Verkehrspotenzial möglichst früh eine gute Anbindung an den ÖPNV erhalten;

2. bei Neubaugebieten und Nachverdichtungen im Bestand Switch-Punkte mit stati-onärem Carsharing, Fahrradparken (bestenfalls überdacht), Stadtrad-Stationen sowie E-Ladesäulen zu errichten;

3. sicherzustellen, dass im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplänen oder der Pro-jektentwicklung, ausreichende Straßenverkehrsflächen für den öffentlichen Per-sonennahverkehr und die Angebote des Umweltverbundes ausgewiesen bzw. auf den privaten Grundstücksflächen gesichert werden;

4. ein „Mobilitäts-Willkommenspaket“ für alle neuen Haushalte zu entwickeln, wel-ches Informationen und attraktive Angebote für bspw. StadtRAD, Switch und HVV enthält;

5. der Bürgerschaft bis zum 30.06.2022 über den Sachstand zu berichten.

 

sowie
  • Gerrit Fuß
  • Maryam Blumenthal
  • Rosa Domm
  • Olaf Duge
  • Dominik Lorenzen
  • Sonja Lattwesen
  • Zohra Mojadeddi
  • Johannes Alexander Müller
  • Andrea Nunne
  • Lisa Maria Otte
  • Dr. Miraim Putz
  • Dr. Gudrun Schittek
  • Ulrike Sparr (GRÜNE) und Fraktion