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Sanierungsfonds Hamburg 2030: Neustart nach der Corona-Pandemie – Clubs bei Schallschutzmaßnahmen unterstützen

Mittwoch, 19.01.2022

Nach der Förderung einzelner Clubs durch Mittel aus dem „Sanierungsfonds Hamburg“ in der 21. Legislaturperiode hatte die Hamburgische Bürgerschaft mit der Drs. 21/13439 Planungsmittel für die Erhebung weiterer Instandhaltungs- und Erneuerungsbedarfe in Musikspielstätten – vorrangig Schallschutzmaßnahmen, um Anwohner*innen vor Lärm und die Clubs vor Verdrängung zu schützen – beschlossen. In Aussicht gestellt wurde eine erneute finanzielle Unterstützung entsprechender Maßnahmen. Da die Clubszene durch die Zeit des Lockdown wirtschaftlich besonders stark getroffen war und weiterhin ist, soll diese finanzielle Unterstützung jetzt vorgezogen werden.

Die Clubstiftung fungierte in Abstimmung mit der Behörde für Kultur und Medien (BKM) bei dieser Erhebung und für die Projektbetreuung als Abwicklungsstelle. Im Laufe des Jahres 2020 waren die Musikclubbetreiber*innen durch die Clubstiftung mehrfach dazu aufgerufen, sogenannte Vorhabenskizzen (Kurzanträge zur Prüfung der Förderfähigkeit) einzureichen. Im Anschluss identifizierte ein Fachgremium unter Beteiligung der Clubstiftung, des Clubkombinats und der BKM die formal berechtigten und dem Ziel „Reduktion von Schallemissionen“ entsprechenden Anträge von folgenden 14 Musikspielstätten: Aalhaus, Birdland, Brakula, Fabrique, Hebebühne, KIR Hamburg, Kulturcafé Komm du, KulturWerkstatt Harburg, MS Stubnitz, PAL / 45 Hertz, Stardust Gastro, Schrødingers, Semtex und Whitecube.

Während des Erhebungsverfahrens wurden seitens der Clubstiftung Angebote von professionellen Expert*innen im Bereich Schallschutzplanung eingeholt und sorgfältig geprüft. Die Wahl fiel auf das Unternehmen wax GmbH, das bereits seit 2018 Kooperationspartner der Berliner Clubcommission im Rahmen des dortigen Lärmschutzfonds ist.

Durch vor-Ort-Besichtigungen bei den 14 ausgewählten Antragsteller*innen wurde der jeweilige Schallschutzbedarf ermittelt, mit den beantragten Maßnahmen abgeglichen und seitens der Gutachter*innen kostengünstigere Umsetzungsmöglichkeiten geprüft. Sämtliche Ergebnisse und spezifische Empfehlungen sowie Besonderheiten einiger Musikspielstätten (z. B. Denkmalschutzauflagen) wurden in detaillierten Prüfberichten dokumentiert (siehe Drs. 22/5244)

Für alle Schallschutzmaßnahmen wurden Kostenansätze ermittelt und durch pauschale Aufschläge für die Overheadkosten (Fachplaner*innen, Architekten*innen, Genehmigungsgebühren sowie die Projektsteuerung) ergänzt. Zuzüglich finanzieller Reserven u. a. für das kostenstabile Bauen, derzeit nicht absehbarer Preissteigerungen und eventuell anfallender Umsatzsteuern belaufen sich die Gesamtkosten auf ca. 2,15 Millionen Euro für die 14 ausgewählten Clubs. In einem ersten Schritt sollen 1,15 Millionen aus den Sanierungsfonds Hamburg für besonders dringende Schallschutz-Bedarfe in den Musik-spielstätten bereitgestellt werden.

Da die Clubstiftung bereits den Erhebungsprozess durchgeführt hatte und aus vorherigen Förderrunden mit entsprechenden Zuwendungsverfahren vertraut ist, sollte sie auch die Koordination der Schallschutzmaßnahmen zwischen Antragsteller*innen und der BKM übernehmen. Dazu gehört, in Zusammenarbeit mit der BKM, die Dringlichkeit der Bedarfe innerhalb der 14 evaluierten Musikspielstätten zu bewerten und alle Maßnahmen zu initiieren, die aus den bereitgestellten 1,15 Millionen Euro finanzierbar sind.

Im Vorbereitungsprozess der Maßnahmen soll im Austausch mit der Clubstiftung hinsichtlich der Erfahrungswerte aus den vorhergehenden Verfahren geprüft werden, ob – gerade bei kleineren Einzelförderbeträgen – ein vereinfachteres Behördenverfahren als das derzeitige Verfahren für Zuwendungen nach LHO § 46 zielführend ist und auf welche Weise die Clubs durch ihre Expertise die Verwaltung unterstützen können. Etwaige Kostensteigerungen könnten im Vorwege durch eine Festbetragsförderung kategorisch ausgeschlossen bzw. durch entsprechende Eigenanteile gedeckelt werden.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. für die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung des Schallschutzes gemeinsam mit der Clubstiftung innerhalb der 14 ausgewählten Musikspielstätten die dringlichsten Bedarfe zu ermitteln,

2. innerhalb dieser Bedarfe die jeweilige Höhe des konsumtiven beziehungsweise investiven Anteils der Maßnahmen zu ermitteln,

3. im Haushaltsjahr 2022 – abhängig von dem Ergebnis der Ermittlung aus Ziffer 2 – eine Ermächtigung, Kosten zu verursachen beziehungsweise Auszahlungen zu leisten, in Höhe von insgesamt bis zu 1.150.000 Euro

a. für konsumtive Maßnahmen im Einzelplan 3.3, Produktgruppe 251.02 „Künste, kulturelles Leben, Kreativwirtschaft“, Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“ aus „Sanierungsfonds Hamburg 2020“ (Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“) und

b. für investive Maßnahmen im Aufgabenbereich 251 „Kultur und Staatsarchiv“ (Einzelplan 3.3) aus „Zentraler Sanierungsreserve“ (Einzelplan 9.2, Aufgabenbereich 283, „Zentrale Finanzen“) bereitzustellen,

 

4. für die im Haushaltsjahr 2022 dazugehörigen Abschreibungen – in Abhängigkeit vom jeweiligen Aktivierungszeitpunkt der unter Ziffer 2. b. genannten investiven Maßnahmen – die benötigten Ermächtigungen aus dem Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, Kontenbereich „Sonstige Kosten“ in den Einzelplan 3.3, Produktgruppe 251.02 „Künste, kulturelles Leben, Kreativwirtschaft“, Kontenbereich „Kosten aus Abschreibungen“ zu übertragen,

5. der Bürgerschaft über die Umsetzung der Maßnahme bis zum 31.08.2022 zu berichten.