Die freiheitlich demokratische Grundordnung schützen und Mittel der wehrhaften Demokratie entschlossen nutzen
Dienstag, 06.01.2026
„Vielfalt und Weltoffenheit sind identitätsstiftend für die hanseatische Stadtgesellschaft. In diesem Sinne und mit festem Willen schützt die Freie und Hansestadt Hamburg die Würde und Freiheit aller Menschen. Sie setzt sich gegen Rassismus und Antisemitismus sowie jede andere Form gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ein. Sie stellt sich der Erneuerung und Verbreitung totalitärer Ideologien sowie der Verherrlichung und Verklärung des Nationalsozialismus entgegen.“
So lautet ein Auszug aus der Präambel der Hamburger Verfassung, die am 17. März 2023 interfraktionell angepasst wurde.
Hamburg ist eine weltoffene und solidarische Stadt. Das zeigte sich eindrucksvoll, als das geheime Treffen Rechtsradikaler am 25. November 2023 in Potsdam bekannt wurde: Anfang 2024 gingen über 180.000 Hamburger:innen auf die Straße und organisierten die größte Demonstration unserer Stadtgeschichte – ein unmissverständliches Signal gegen Hass, Hetze und die AfD. Dieses starke gesellschaftliche Bekenntnis zeigt: Wir stehen zusammen, wenn unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung angegriffen wird.
Mit Blick auf dieses Bekenntnis nehmen wir als demokratische Kräfte unsere Verantwortung für eine freie und demokratische Gesellschaft ernst und treten der AfD mit den Mitteln der wehrhaften Demokratie entgegen.
Die AfD wird seit Jahren vom Verfassungsschutz beobachtet. Mehrere Landesverbände sind von den jeweiligen Landesverfassungsschutzämtern als gesichert rechtsextrem eingestuft und das aktuelle Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz führte zu der Einstufung der Bundespartei als gesichert rechtsextrem. Zwar ruht die Einstufung aufgrund einer Stillhaltezusage des Bundesamtes für Verfassungsschutz während des laufenden Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Köln, doch die inhaltliche Bewertung bleibt unverändert bestehen.
Angesichts der Gefahren, die von dieser Partei für die Demokratie ausgehen und der zunehmenden gesellschaftlichen Polarisierung, die auch durch das Agieren dieser Partei verursacht wird, ist es notwendig, alle Instrumente der wehrhaften Demokratie sorgfältig, aber entschlossen zu prüfen. In der Debatte unter demokratischen Kräften – in Gesellschaft, Parteien, Fraktionen und Regierungen – stehen nachvollziehbare Argumente sowohl für als auch gegen ein Verbotsverfahren im Raum.
Für ein Verbotsverfahren spricht, dass bei Vorliegen der im Grundgesetz verankerten hohen Anforderungen ohne ein Verbot die demokratische Grundordnung erfolgreich angegriffen und beseitigt werden könnte und die von den Verfassungsvätern und -müttern vorgesehenen Verteidigungsmittel der Demokratie ungenutzt bleiben. Ein Verbotsverfahren ist kein Instrument politischer Parteien, um andere Parteien zu verbieten. Es ist vielmehr ein zwingend erforderlicher Mechanismus der Verfassung, sich selbst und die demokratische Ordnung in Deutschland zu schützen.
Auf der anderen Seite birgt ein Verbotsverfahren Risiken:
Ein Verbotsverfahren dürfte von einer sehr hohen Zahl der AfD-Anhänger:innen als antidemokratisch wahrgenommen werden und die gesellschaftliche Polarisierung befeuern. Ein solches Verfahren dürfte auch sehr lange dauern und der AfD die Möglichkeit geben, sich selbst ihrerseits als Verteidigerin der freien Meinungsäußerung und der Demokratie zu inszenieren. Ein gescheitertes Verfahren könnte zudem die AfD in der kommunikativen Außenwirkung vom Rechtextremismusverdacht freisprechen.
Um diese Aspekte fundiert abwägen zu können, setzt sich Hamburg – gemeinsam mit Bund und Ländern – für ein gestuftes Vorgehen ein: Sobald das Verwaltungsgericht Köln den Eilantrag der AfD ablehnt und die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem ohne weitere Stillhaltezusage für ein zweitinstanzliches Verfahren bestätigt, soll eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet werden, die die relevante Erkenntnislage zusammenträgt, bewertet und auf die Tragfähigkeit für ein erfolgversprechendes Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht prüft. Dabei sind verschiedene Optionen zu prüfen: ein mögliches Parteiverbot, ein Teilverbot einzelner Landesverbände oder der Entzug staatlicher Parteienfinanzierung. Kommt die Arbeitsgruppe zu einem tragfähigen Ergebnis, wird sich Hamburg auf Bundesebene für die Einleitung eines Verfahrens nach Artikel 21 Absatz 2 oder 3 des Grundgesetzes und § 43 des Bundesverfassungsgerichtsgesetz einsetzen – mit dem Ziel, die Verfassungswidrigkeit der AfD bzw. deren Ausschluss von der staatlichen Finanzierung feststellen zu lassen.
Klar ist auch: Ein solches Verfahren ersetzt nicht die politische Auseinandersetzung. Demokrat:innen, Parlamente und Zivilgesellschaft müssen extremistischen Positionen weiterhin entschieden widersprechen – in Schulen, in sozialen Medien, in der Öffentlichkeit und im Parlament. Hamburg bleibt wachsam, solidarisch und wehrhaft.
Die politische Auseinandersetzung bildet das Fundament der wehrhaften Demokratie. Die Hamburgische Bürgerschaft begrüßt daher das Engagement der Zivilgesellschaft und bekennt sich ausdrücklich zu ihrer Verantwortung, demokratiefeindlichen Tendenzen entschieden entgegenzutreten. Genau diesen Auftrag nehmen wir wahr.
Die Bürgerschaft möge daher beschließen:
Der Senat wird ersucht,
1. sofern das Verwaltungsgericht Köln im Eilverfahren die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem materiell bestätigt, sich für die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundes einzusetzen, um die Belege für ein Feststellungsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gemäß Artikel 21 Absatz 2 oder Absatz 3 Grundgesetz zusammenzutragen und auf deren juristische Tragfähigkeit zu prüfen;
2. sofern diese Bund-Länder-Arbeitsgruppe in Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden und externer wissenschaftlicher Expertise zu dem Ergebnis gelangt, dass das Vorliegen der Voraussetzungen tragfähig begründet werden kann, sich auf Bundes-ebene für die Einleitung eines Verfahrens nach Artikel 21 Absatz 2 bzw. Absatz 3 Grundgesetz sowie § 43 Bundesverfassungsgerichtsgesetz zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Partei „Alternative für Deutschland“, der Verfassungswidrigkeit einzelner Landesverbände der Partei bzw. deren Ausschluss von der staatlichen Finanzierung einzusetzen.
- Mehria Ashuftah
- Ole Thorben Buschhüter
- Danial Ilkhanipour
- Ali Kazanci
- Dirk Kienscherf
- Martina Koeppen
- Alexander Mohrenberg
- Oktay Özdemir
- Sören Schumacher (Fachsprecher:in Inneres)
- Juliane Timmermann
- Annika Urbanski
- Isabella Vértes-Schütter
sowie
- Sina Imhof
- Rosa Domm
- Mareike Engels
- Alske Freter
- René Gögge
- Michael Gwosdz
- Jennifer Jasberg
- Dennis Paustian-Döscher
- Dr. Gudrun Schittek
- Lena Zagst (GRÜNE) und Fraktion