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Die Hamburger Verwaltung wird digital – „Digital First“ treibt den digitalen Wandel voran

Freitag, 12.01.2018

zur Drs. 21/11211

 

Hamburg gilt national wie auch international als Vorreiter bei der Digitalisierung der städtischen Verwaltungsbereiche. Im Jahr 2012 wurde, angestoßen von einer Volksinitiative, über die Fraktionsgrenzen hinweg das Hamburger Transparenzgesetz auf den Weg gebracht. Die hierdurch geschaffenen Möglichkeiten, parlamentarische und politische Prozesse in Hamburg nachzuverfolgen, stärken sowohl die Demokratie als auch die Bindung an die Hamburgerinnen und Hamburger. Gleichwohl hängt die öffentliche Verwaltung auch in unserer Stadt den technischen Entwicklungen hinterher. Viele Behördengänge erfordern noch immer ein persönliches Erscheinen auf dem Amt, viele Formulare müssen immer noch auf Papier ausgefüllt werden und dann von der Verwaltung übertragen werden. Eine digitale Verwaltung bietet viel Potenzial für komfortable, termin- und ortsunabhängige Kommunikation mit dem Amt bei gleichzeitiger Arbeitsentlastung der Beschäftigten.

Die Vorteile der Digitalisierung von Verwaltungsprozessen liegen auf der Hand:

- orts- und zeitunabhängige Nutzung von Verwaltungsdienstleistungen;

- straffere und effizientere Geschäftsprozesse der Verwaltung;

- mehr Transparenz im Sinne von Open Government;

- Kosteneinsparungen.

Die Umstellung auf neue Techniken ist immer auch mit vielen Unbekannten verbunden, sie erfordert hohes technisches Know-how, aber auch die Beachtung höchster Datenschutz- und Sicherheitsstandards beim Umgang mit den persönlichen Daten von Bürgerinnen und Bürgern wie auch der Beschäftigten der Stadt. Nicht zuletzt die hochkomplexen IT-Projekte der vergangenen Jahre zeigen, dass die Etablierung neuer technischer Standards und Möglichkeiten noch keine Selbstläufer sind, sondern dass hier noch viel Wissen und Erfahrung aufgebaut werden muss.

Aus diesem Grund ist zu begrüßen, dass der Senat die aktuell über mehrere Behörden verteilten Kompetenzen im Bereich Informationstechnik und Digitales in einem neuen Amt „IT und Digitalisierung“ bündeln will. In den kommenden Jahren sollen immer mehr Bürgerinnen und Bürger, aber auch beispielsweise die Wirtschaft von der Digitalisierung der Verwaltung profitieren.

Bei einer verstärkten Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung müssen Datenschutz und Datensicherheit in allen Bereichen verfahrensleitend sein. Wenn Bürgerinnen und Bürger die Gewissheit haben, dass der Staat auf höchstem Sicherheitsniveau mit ihren Daten umgeht, befördert dies auch die Akzeptanz für die Digitalisierung staatlicher Leistungen. Bei den Datenschutzanforderungen an die Digitalisierung ist in geeigneter Weise auch der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) einzubeziehen. Das Thema Digitalisierung wird dort als Tätigkeitsfeld immer wichtiger, neben den Anforderungen aus der Datenschutzgrundverordnung, die in 2018 in Kraft tritt. Durch die neue verfassungsrechtliche Stellung des Datenschutzbeauftragten ist die Bürgerschaft eine zentrale Ansprechpartnerin für seine angemessene Ausstattung bei neuen und erweiterten Aufgaben – auch das gilt es, im Blick zu behalten.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. über die geplante organisatorische Neuaufstellung im Bereich IT und Digitalisierung und die Rolle von Dataport AöR im Rahmen der Digitalisierungsstrategie zu berichten und dabei insbesondere die noch in dieser Legislaturperiode geplanten inhaltlichen und finanziellen Schwerpunkte der Strategie „Digital First“ und „Digitale Stadt“ darzustellen;

2. darzulegen, wie Open Source bei einer Digitalisierungsstrategie verstärkt zum Einsatz kommen könnte;

3. die Umsetzung des Konzeptes „Digitale Stadt“ mit einer Öffentlichkeitsstrategie zu begleiten;

4. darzulegen, wie Datenschutz und Datensicherheit verfahrensleitend in die Umsetzung der Konzepte eingebaut sind, den Datenschutzbeauftragten insoweit in geeigneter Weise mit einzubeziehen und in diesem Kontext auch zu prüfen, inwieweit bei ihm Bedarfe im Zuge von Anforderungen aus „Digital First“/„Digitale Stadt“ bzw. der Datenschutzgrundverordnung entstehen; sowie

5. zu prüfen, wie auf www.hamburg.de zentral über die neuen digitalen Angebote informiert werden kann.

 

 

sowie
  • der Abgeordneten Farid Müller
  • Filiz Demirel
  • Mareike Engels
  • René Gögge
  • Dr. Carola Timm (GRÜNE) und Fraktion