Digitale Souveränität und Resilienz der Hamburger Verwaltung – Strategische Prüfung der Einführung von openDesk in die öffentliche Verwaltung
Mittwoch, 22.04.2026
Die digitale Infrastruktur der öffentlichen Verwaltung ist essenziell für staatliche Handlungsfähigkeit, Sicherheit und digitale Souveränität. Der aktuelle rot-grüne Koalitionsvertrag und die Hamburger Digitalstrategie 2025 benennen digitale Souveränität als strategisches Ziel und verpflichten sich zur Sicherung der Resilienz der digitalen Infrastruktur. Entsprechend nutzt Hamburg bereits zahlreiche Open-Source-Lösungen und beteiligt sich an Open-Source-Initiativen gemeinsam mit dem Zentrum für Digitale Souveränität (ZenDiS), eine vom Bund gegründete GmbH, die innovative Open-Source-Lösungen für die Verwaltung entwickelt.
Gleichzeitig entstehen durch geopolitische Veränderungen neue Herausforderungen: In der Hamburger Verwaltung werden Lösungen von US-amerikanischen Anbietern, insbesondere Microsoft, eingesetzt. Diese forcieren nach und nach die Auslagerung in externe Clouds, wodurch sensible Verwaltungsdaten dem Zugriff ausländischer Behörden unterliegen können (zum Beispiel durch den US-amerikanischen Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act). Ein Rechtsgutachten der Universität zu Köln bestätigt, dass europäische Behörden nur begrenzte Möglichkeiten haben, sich gegen solche Herausgabeanordnungen zu wehren. Die Abhängigkeit von proprietären Systemen erschwert zudem einen Wechsel und schwächt die Verhandlungsposition der öffentlichen Hand, was sich auch nachteilig auf die Kostenentwicklung auswirkt.
Eine von der EU-Kommission veröffentlichte Studie zeigt, dass Investitionen in Open-Source-Software das Wirtschaftswachstum fördern und öffentliche Mittel effizienter eingesetzt werden können.
Vor diesem Hintergrund ist es strategisch geboten, Alternativen zu prüfen, die zentrale digitale Arbeitsmittel unter eigener Kontrolle ermöglichen, Abhängigkeiten reduzieren und rechtliche Risiken minimieren. Eine solche Alternative könnte openDesk sein – eine integrierte, auf Open-Source-Software basierende Office- und Kollaborationssuite, die speziell für die öffentliche Verwaltung entwickelt wurde. OpenDesk bietet zentrale Funktionen wie E-Mail, Kalender, Dokumentenmanagement, kollaborative Bearbeitung, Chat, Videokommunikation und Projektmanagement in einer webbasierten Umgebung. Die Nutzung offener Standards gewährleistet Interoperabilität, Anpassbarkeit und langfristige Wechselfähigkeit.
OpenDesk wird bereits produktiv in einzelnen Bereichen der öffentlichen Verwaltung eingesetzt. Die Weiterentwicklung erfolgt durch ZenDiS, eine bundeseigene Gesellschaft mit klarer Produktverantwortung. Die Entwicklung baut auf den Erfahrungen des Projekts Phoenix auf, das maßgeblich durch Dataport – den zentralen IT-Dienstleister Hamburgs – entwickelt wurde. Hamburg verfügt daher bereits über Erkenntnisse und organisatorische Nähe zu einem souveränen Arbeitsplatzansatz.
Open Source ermöglicht es der öffentlichen Hand, die Funktionsweise und Sicherheitsarchitektur der Software zu überprüfen, unabhängig weiterzuentwickeln und langfristige Lock-in-Effekte zu vermeiden. Ziel sollte es sein, möglichst nah an gemeinsamen Standards zu bleiben, um Pflegeaufwände zu minimieren und gemeinsame Prozesse für Sicherheit und Updates zu nutzen.
Schleswig-Holstein hat seit 2018 eine umfassende Migration zu Open-Source-Lösungen durchgeführt und dadurch nach eigenen Angaben erhebliche Lizenzkosten eingespart. Nach anfänglichen Umstellungsproblemen laufen die Systeme stabil. Dänemark migrierte bis 2025 vollständig zu Linux und LibreOffice, getrieben durch die Sorge vor ausländischen Zugriffen. Diese Beispiele zeigen, dass digitale Souveränität durch Open Source machbar ist und langfristig Kosten sparen kann.
Auch für Hamburg stellt sich die Frage, ob eine verstärkte Nutzung von Open-Source-Lösungen, insbesondere openDesk, in Betracht kommt. Ein möglicher Umstieg wäre jedoch kein kurzfristiges oder rein technisches Vorhaben, sondern ein umfassender Organisations- und Veränderungsprozess, der sorgfältig vorbereitet werden muss. Der vorliegende Antrag zielt daher ausdrücklich nicht auf einen unmittelbaren Systemwechsel, sondern versteht sich als erster, notwendiger Schritt, um Perspektiven, Voraussetzungen und Handlungsspielräume für mehr digitale Souveränität der Hamburger Verwaltung systematisch zu klären und vorzubereiten.
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird ersucht,
1. die Erfahrungen in Schleswig-Holstein in Bezug auf die Migration von lizenzpflichtigen Komponenten, die mit openDesk korrespondieren (zum Beispiel Microsoft Office, Outlook und Microsoft Exchange, sowie weitere verwendete Komponenten) auf eine quelloffene Alternative zu evaluieren unter besonderer Berücksichtigung ihrer Übertragbarkeit auf Hamburg,
2. eine Vergleichsprüfung der Kosten der derzeit in der FHH eingesetzten Software im Rahmen bestehender Verträge mit den zu erwartenden Einführungs- und Betriebskosten von openDesk (bei einem Betrieb durch Dataport) vorzunehmen (zu vergleichen sind die Gesamtkosten über mindestens fünf Jahre (Total Cost of Ownership)),
3. eine Bedarfsanalyse zu erstellen, in der geprüft wird, welche bestehenden Herausforderungen durch eine etwaige Implementierung von openDesk in der Hamburger öffentlichen Verwaltung gelöst werden können, welche Risiken damit einhergehen und welcher Nutzen erzeugt werden kann. Diese Bedarfsanalyse soll auch die Bereiche, Arbeitsprozesse und Abläufe identifizieren, die für eine Einführung von openDesk vornehmlich geeignet wären. Sie soll Aussagen treffen über die technischen, organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen und Einschränkungen und den Bedarf an Schulung, Support, Bereitstellung und Change-Management im Zusammenhang mit einem etwaigen Umstieg auf openDesk nebst den damit verbundenen Kosten. Weiterhin ist festzustellen, welche bestehenden Funktionalitäten aus Marktstandards wie zum Beispiel Microsoft 365 nicht in openDesk oder nur durch zusätzliche Programmierung erreicht werden können,
4. mittels eines kontrollierten Feldversuches (Proof of Concept) in einem bestimmten Bereich der Hamburger Verwaltung die prinzipielle Realisierbarkeit von openDesk zu prüfen, um so Risiken zu identifizieren und die technische und wirtschaftliche Machbarkeit zu untersuchen. In diese Bewertung fließen Faktoren ein wie: Sicherheit, Datenschutz, Ergonomie, Barrierefreiheit, Medienbrüche und Produktivität, insbesondere auch in hybriden Situationen – im Übergang auf openDesk oder in einem dauerhaft gemischten Betrieb,
5. der Bürgerschaft bis zum 01.12.2026 über den Stand der Prüfung sowie über die Fortschritte bei der Erarbeitung der Bedarfsanalyse zu berichten.
- Mehria Ashuftah
- Regina-Elisabeth Jäck
- Gulfam Malik
- Baris Önes
- Milan Pein
- Arne Platzbecker
- Hansjörg Schmidt
- Sören Schumacher
- Tim Stoberock (Fachsprecher:in Digitalisierung und Datenschutz)
- Sarah Timmann
- Isabella Vértes-Schütter
sowie
- Eva Botzenhart
- Leon Alam
- Miriam Block
- Rosa Domm
- Simone Dornia
- Jennifer Jasberg
- Lisa Kern
- Dominik Lorenzen
- Melanie Nerlich
- Lisa Maria Otte (GRÜNE) und Fraktion
- Digitalisierung und Datenschutz