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Digitale Unterstützung einer Volkspetition ermöglichen

Donnerstag, 25.04.2019

Seit ihrer Einführung im Jahre 1996 ergänzt die Volkspetition (Artikel 29 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg, HV) das sehr breite Spektrum direktdemokratischer Partizipationsmöglichkeiten in Hamburg und kam in zehn Fällen (davon neun erfolgreich) zum Einsatz. Sofern die Voraussetzung von 10.000 Unterschriften von Einwohnerinnen und Einwohnern erfüllt ist, hat sich die Hamburgische Bürgerschaft mit dem Anliegen der Volkspetition zu beschäftigen; eine Vertreterin oder ein Vertreter der Petentinnen und Petenten hat das Recht, das Anliegen in einem Ausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft näher zu erläutern.

Der Verfassungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft hatte sich bereits gegen Ende der 20. Legislaturperiode mit der Thematik der Einführung eines Online-Verfahrens sowie der Schaffung eines begleitenden Diskussionsforums beschäftigt (vgl. Ausschussprotokoll 20/31), die Beratungen wurden aufgrund der ablaufenden Legislaturperiode indes nicht beendet.

In Zeiten der digitalen Erneuerung – auch des Staatswesens – besteht in der Bevölkerung die berechtigte Erwartung, den individuellen politischen Interessen möglichst barrierefrei und netzbasiert Ausdruck verleihen zu können und sich auch über die neuen Medien mit Bitten und Beschwerden über das Handeln des Staates und seiner Organe an das Landesparlament wenden zu können.

Schon jetzt besteht in Hamburg die Möglichkeit für jede einzelne Bürgerin und jeden einzelnen Bürger, Bitten und Beschwerden nach Artikel 28 HV online beim Eingabenausschuss der Bürgerschaft einzureichen.

Geprüft werden soll nun, wie Volkspetitionen nach Artikel 29 HV auch online betrieben und insbesondere online unterstützt werden können. Für die digitale Zeichnung einer Volkspetition sollten keine niedrigeren Prüfungsstandards gesetzt werden, weshalb sich eine Registrierung über das gerade entstehende digitale Serviceportal der Freien und Hansestadt Hamburg anbieten könnte, auf welchem kontinuierlich immer mehr Verwaltungsdienstleistungen digitalisiert angeboten werden sollen. Erfahrungen anderer Bundesländer mit vergleichbaren Beteiligungsinstrumenten (z. B. „Volksantrag“, „Bürgerantrag“, „Volksinitiative“) sollten bei der Prüfung einbezogen werden, sofern sie dort digital unterstützt werden können.

Für die Erweiterung der Volkspetition um eine digitale Möglichkeit der Unterstützung erscheint eine Änderung der Hamburgischen Verfassung erforderlich. So ist in der Verfassung eine Unterschriftserfordernis zur Unterstützung einer Volkspetition festgeschrieben: „Werden an die Bürgerschaft gerichtete Bitten und Beschwerden durch die Unterschrift von 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern unterstützt (Volkspetition), so befasst sich die Bürgerschaft mit dem Anliegen“ (Artikel 29 HV). Weiter müssten auch Änderungen an dem seit 1996 bestehenden Gesetz über die Volkspetition vorgenommen werden.

Im Falle der Einführung einer digital gestützten Volkspetition liegt es zudem nahe, auch die Option eines Online-Forums zu prüfen, in dem die Anliegen der Petentinnen und Petenten öffentlich diskutiert werden können. Ein solches Forum könnte den Austausch zu den aus der Zivilgesellschaft angebrachten Themen verstärken und schon im Vorfeld der eventuellen parlamentarischen Befassung mit der Volkspetition eine Öffentlichkeit für das jeweilige Thema schaffen.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

1. Der Verfassungs- und Bezirksausschuss wird gebeten, zusammen mit der Bürgerschaftskanzlei die rechtliche und technische Machbarkeit sowie die Kosten einer digital gestützten Volkspetition zu prüfen und dabei die Optionen der Nutzung des digitalen Serviceportals sowie des Aufbaus eines Online-Diskussionsforums zu berücksichtigen, und

2. der Bürgerschaft so zeitnah einen Vorschlag zu unterbreiten, dass diese hierüber noch vor Ablauf der laufenden Wahlperiode beschließen kann.

 

sowie
  • der Abgeordneten Farid Müller
  • Anna Gallina
  • René Gögge
  • Dominik Lorenzen
  • Antje Möller (GRÜNE) und Fraktion und der Abgeordneten André Trepoll
  • Dr. Jens Wolf
  • Joachim Lenders
  • Dietrich Wersich
  • Dennis Gladiator (CDU) und Fraktion und der Abgeordneten Deniz Celik
  • Sabine Boeddinghaus
  • Cansu Özdemir
  • Heike Sud-mann
  • Christiane Schneider (Die LINKE) und Fraktion