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Ein Haus der Bürgerschaft – mehr Effizienz, Flexibilität, Austausch und Repräsentation für das Landesparlament

Mittwoch, 02.11.2022

Anlass und Überblick

Seit vielen Jahren gibt es Bestrebungen, in einem „Haus der Bürgerschaft“ in unmittelbarer Nähe zum Rathaus die Räumlichkeiten der Fraktionen sowie der Bürgerschaftskanzlei an einem Ort zusammenzuführen. Derzeit bestehen neben dem Rathaus sechs separate Anmietungen sowie eine weitere für den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Alle diese – ganz unterschiedlichen – gemieteten Flächen sind für den längerfristigen Betrieb im Wesentlichen nicht geeignet: Sie sind unflexibel und damit unwirtschaftlich.

Bei jedem Wahlperiodenwechsel kommt es zu umfangreichen und ressourcenintensiven Ab- und Neuanmietungen sowie Objektsuchen. Für jegliche Sonderflächenbedarfe (Untersuchungsausschüsse, Enquete-Kommission, Projekte) müssen derzeit immer wieder externe Flächen gesucht und angemietet werden. Mietvertragslaufzeiten lassen sich nicht an Legislaturperioden knüpfen. Einige der bestehenden Mietverträge verfügen über keine Verlängerungsoptionen mehr; es müssten also ohnehin in den kommenden Jahren auf einem immer engeren und teureren innerstädtischen Immobilienmarkt Verhandlungen geführt werden. Dabei ist von deutlichen Mietsteigerungen auszugehen. Gleichzeitig sind die entscheidenden Faktoren Gebäudequalität und Nutzbarkeit vieler innerstädtischer Objekte gerade auch im Hinblick auf veränderte Anforderungen einer modernen Arbeitswelt ungeeignet. Zudem befindet sich keine der derzeit gemieteten Flächen in einem nachhaltigkeitszertifizierten Gebäude. Es fehlt außerdem ein Geheimschutzbereich. Eine zentrale Anlaufstelle für Bürger:innen, um in Kontakt mit den Fraktionen zu kommen, existiert ebenfalls nicht. Synergieeffekte und Einsparungen bei den Bewirtschaftungskosten zum Beispiel durch Teilung von Raumressourcen und modernen Bürokonzepten sind in den aktuell angemieteten Objekten überwiegend nicht umsetzbar.

 

Bedeutung des Vorhabens für die Bürgerschaft

Mit einer zentralen Fläche würden die Wahrnehmung und die Repräsentanz der Hamburgischen Bürgerschaft deutlich gestärkt. Es entstünde ein zentraler Ort, an dem die vielfältigen Aufgaben, Funktionen und Aspekte der Ersten Gewalt und ihrer Akteur:innen transparent und sichtbar sind und Nutzungen gebündelt werden können. Synergieeffekte in der Bewirtschaftung und in der Zusammenarbeit böten gleichzeitig eine größere Flexibilität im Hinblick auf regelmäßig erwartbare Veränderungen. Mit einer langfristigen Sicherung von Flächen und Nutzungen entfielen die ressourcenintensiven und unwirtschaftlichen Ab- und Neuanmietungen bei Wahlperiodenwechseln oder bei den meisten temporären Sonderflächenbedarfen. Durch kurze Wege für Abgeordnete und deren Hilfskräfte, Fraktionsmitarbeitende und Mitarbeiter:innen der Bürgerschaftskanzlei zwischen Rathaus und dem neuen Haus der Bürgerschaft wäre eine deutliche Effizienzsteigerung zu erwarten. Moderne Haustechnik und aktuelle energetische Standards ließen zudem gegenüber den aktuell gemieteten Flächen konsolidierte Betriebs- und Nebenkosten erwarten.

Das Rathaus bleibt repräsentativer Sitz der Bürgerschaft – wie auch für den Senat – und weiterhin das Herz der parlamentarischen Arbeit. Mit einer neuen zentralen Belegenheit böte sich aber zusammen mit den Sitzungsräumen am Adolphsplatz 6 konzentriert an einem Standort bedarfsgerechte Rahmenbedingungen, um die gestiegenen Anforderungen an einen modernen Politikbetrieb und dessen Verwaltung abzubilden.

 

Anforderungen und Umsetzung

Grundlage für eine Ermittlung der erforderlichen Fläche sollte eine Nutzerbedarfsanalyse sein. Nach dem Fraktionsgesetz werden von der Präsidentin der Bürgerschaft bzw. der Bürgerschaftskanzlei den Fraktionen und Gruppen, unter Berücksichtigung ihrer Größe und eines Grundbedarfs an Flächen, unentgeltlich und unter Übernahme der Nebenkosten Räume mit Arbeitsplatz- und IT- Ausstattung kostenfrei überlassen; auch Sitzungsräume werden im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Neben diesen Flächenansprüchen sind die sich aus den aktuellen Erfahrungen der Bürgerschaftskanzlei ergebenden Bedarfe auch im Hinblick auf Ausgestaltung und Planung zu erfassen und ein Flächenanforderungsprofil zu entwickeln, sodass für in Betracht kommende Flächen eine Phantomplanung erstellt werden kann, die unter Berücksichtigung der speziellen Bedarfe der politischen Nutzer:innen und der Parlamentsverwaltung auch moderne Konzepte wie Organisationseffizienz (Desksharing) berücksichtigt. Im Hinblick auf eine Umsetzung sind unabdingbare Voraussetzungen außerdem die Barrierefreiheit und der Ausschluss möglicher Kostensteigerungsrisiken.

 

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Die Präsidentin der Bürgerschaft und die Bürgerschaftskanzlei mögen in Zusammenarbeit mit dem Senat und städtischen Dienstleistern

 

1. im Sinne der Ausführungen dieser Drucksache auf Grundlage einer Nutzerbedarfsanalyse geeignete Flächen prüfen;

 

2. dabei insbesondere im Hinblick auf Energetik und Barrierefreiheit auch über den Stand der Technik hinaus moderne Anforderungen anstreben;

 

3. die finanziellen Auswirkungen darlegen, einschließlich betriebswirtschaftlicher Betrachtung und Nutzwertanalyse unter Einbeziehung der Anpassungsfähigkeit der Flächen an äußere Einflüsse;

 

4. der Bürgerschaft berichten.

 

sowie
  • der Abgeordneten Jennifer Jasberg
  • Dominik Lorenzen
  • Lena Zagst
  • Michael Gwosdz
  • Mareike Engels (GRÜNE) und Fraktion und der Abgeordneten Dennis Thering
  • Richard Seelmaecker
  • Dr. Anke Frieling
  • Dennis Gladiator und André Trepoll (CDU) und Fraktion und der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus
  • Cansu Özdemir
  • David Stoop
  • Heike Sudmann (LINKE) und Fraktion