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Eingesparte Mittel sinnvoll nutzen: Deckung von Corona-bedingten Mehrkosten bei der Sanierung der JVA Fuhlsbüttel

Donnerstag, 18.11.2021

Mit einstimmigem Bürgerschaftsbeschluss über die Drs. 21/12619 „Sanierung des D-Flügels von Haus II sowie der alten Druckerei der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel“ vom 18.05.2018 wurden dem Senat die Mittel zur Realisierung dieser Maßnahmen aus Einzelplan 9.2 bereitgestellt.

In Bezug auf den D-Flügel handelte es sich um 7,826 Millionen Euro. Ebenso wie die Sanierung der alten Druckerei dient die Sanierungsmaßnahme der Entwicklung des Vollzugsstandorts Fuhlsbüttel. Übergeordnetes Ziel ist die strukturelle Zukunftssicherung des Hamburger Justizvollzugs. Im Wege von Strukturoptimierungen und -verdichtungen in Fuhlsbüttel sollen Effizienzsteigerungen erreicht, die baulichen und strukturellen Voraussetzungen für einen modernen Justizvollzug geschaffen und die Arbeitsbedingungen der Mitarbeiter*innen nachhaltig verbessert werden. Nach erfolgreichem Abschluss der Sanierung der alten Druckerei konnten bereits ehemals in Haus III verortete Verwaltungseinheiten in den Sicherheitsbereich von Haus II verlegt werden, sodass mittlerweile ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Freiziehung der Flächen mit den weitestgehend leerstehenden, perspektivisch für den Justizvollzug entbehrlichen Häusern I und III erreicht ist.

Mit der Sanierung des D-Flügels von Haus II schreitet derzeit die Instandhaltung und Modernisierung des Gebäudes insgesamt weiter voran. Durch die Maßnahme werden Haftplatzkapazitäten erhalten und zusätzliche Haftplatzkapazitäten geschaffen. Nach Abschluss der Sanierung des D-Flügels stehen dort nunmehr 110 Haftplätze zur Verfügung. Gleichzeitig wird die Bausubstanz erhalten, notwendige brandschutztechnische Maßnahmen durchgeführt und damit die Funktionsfähigkeit sowie die Nutzbarkeit des gesamten Hauses II sichergestellt. Nicht zuletzt werden die Haftbedingungen optimiert und zudem die Arbeitsbedingungen der Bediensteten verbessert, was sich insgesamt positiv auf die Anstaltssicherheit auswirkt.

Im Zuge der Sanierung des D-Flügels waren neben konjunkturell bedingten Preissteigerungen zusätzlich zahlreiche Corona-bedingte Herausforderungen zu bewältigen. Durch den Sicherheits- und Gesundheitskoordinator der Baumaßnahme wurde ein umfangreiches Hygienekonzept erstellt. Entsprechend der Abstandsregelungen konnte jeweils nur ein Gewerk gleichzeitig tätig werden, ein Ineinandergreifen der einzelnen Gewerke, wie sonst üblich, war nur sehr eingeschränkt umsetzbar. Hinzu kam eine „Einbahnstraßenregelung“ in den Treppenhäusern der Baustelle. Weiterhin musste die Baustelle täglich gereinigt werden, getrennte Pausenräume bereitgestellt und weitere Hygienemaßnahmen umgesetzt werden. Hierdurch kam es zu einer deutlichen Bauzeitenverlängerung. Dies führte zu Kostensteigerungen für z. B. die verlängerte Vorhaltung der Baustelleneinrichtung wie Sanitärcontainer, Baustrom, Bauwasser, Gerüstbeleuchtung, das Gerüst und auch den Bauaufzug. Weiterhin ergaben sich bei der Bauausführung umfangreichere Arbeiten als durch die Fachplaner*innen zunächst ermittelt. So konnten beispielsweise die erforderlichen Kernbohrungen wegen der Belegung des Hafthauses nur unter erheblichen Einschränkungen erfolgen. Die Mehrbedarfe belaufen sich insgesamt auf ca. 1,95 Millionen Euro.

Demgegenüber konnten bei der Errichtung des Hafthauses III in der Justizvollzugsanstalt Glasmoor - finanziert durch die Drs. 21/11057 – Einsparpotenziale realisiert werden. Gegenwärtig erfolgt der 2. Bauabschnitt der Sanierung und des Umbaus von Haus I in der Justizvollzugsanstalt Glasmoor. Diese liegt im Zeit-, vor allem aber auch im Kostenplan.

Die Einsparpotenziale belaufen sich auf ca. 3 Millionen Euro. Hintergrund der Einsparungen ist, dass kostenstabiles Bauen u.a. voraussetzt, dass auch Risikopositionen bedacht werden. Hierzu zählen etwa die Kostenvarianz, der Risikozuschlag für Preissteigerungen sowie die sog. Baunebenkosten.

Im Hafthaus III in der JVA Glasmoor haben sich diese Risikopositionen erfreulicherweise nicht realisiert. Insbesondere die örtlichen Begebenheiten und der Umstand, dass die JVA dem offenen Vollzug dient, erleichterten in Glasmoor ein pandemiekonformes Bauen. Diese Einsparungen konnten bei der Sanierung des D-Flügels der JVA Fuhlsbüttel wegen des geschlossenen Vollzugs nicht erzielt werden.

Sowohl die Sanierung und der Umbau des D-Flügels von Haus II der JVA Fuhlsbüttel als auch die Sanierung der JVA Glasmoor werden aus dem EP 9.2. finanziert.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen,

die Verwendung nicht verbrauchter Mittel aus der Maßnahme „Weiterentwicklung des offenen Vollzuges für erwachsene männliche Strafgefangene in der JVA Glasmoor“ (Drs. 21/11057) für Mehrbedarfe bei den Maßnahmen „Sanierung des D-Flügels von Haus II sowie der alten Druckerei der JVA Fuhlsbüttel“ (Drs. 21/12619) mit einem Gesamtvolumen in Höhe von bis zu 3 Millionen Euro zu bewilligen.

 

sowie
  • Lena Zagst
  • Eva Botzenhart
  • Alske Freter
  • Sina Imhof
  • Jennifer Jasberg
  • Lisa Kern
  • Sonja Lattwesen
  • Lisa Maria Otte (GRÜNE) und Fraktion