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Einheitliche, rechtssichere und nutzer*innenfreundliche Verwendung von Open Data im Transparenzportal Hamburg umsetzen

Donnerstag, 19.09.2024

Das Transparenzportal der Freien und Hansestadt Hamburg stellt städtische Daten für alle zur Verfügung: für Bürger*innen, für die öffentliche Verwaltung, für Wirtschaft, Wissenschaft, Journalist*innen und Zivilgesellschaft. Die Daten können weiterverwendet werden und so neue Erkenntnisse gewonnen, digitale Anwendungen entwickelt oder selbstständig Informationen abgerufen werden. Insbesondere Sektoren wie der Verkehrssektor, die sich im Umbruch befinden und in denen datenbasierte technische Neuerungen und Anwendungen Chancen für die Mobilitätswende bieten, haben ein großes Potenzial für die Nutzung dieser Daten. Die digitalen Informationen sind leicht zugänglich unter www.transparenz.hamburg.de und können weitergenutzt werden. Mehr und mehr Daten werden dort für alle bereitgestellt, so sind heute etwa 60.000 Datensätze frei zugänglich (vgl. u. a. Drs. 22/12322, Drs. 22/8059, Drs. 21/19800). Das ist das Prinzip von Open Data (deutsch: offene Daten), wofür das Hamburger Transparenzgesetz den Rahmen schafft.

Bei Daten gelten Urheberrechte, welche mit Lizenzbedingungen im praktischen Umgang gesichert werden. Das bedeutet, dass eine Weiternutzung von Daten an Bedingungen geknüpft ist, beispielsweise wie die Daten verwendet werden dürfen, wofür sie genutzt werden dürfen und ob der*die Urheber*in genannt werden muss. Um die Weiterverwendung der Daten zu fördern, bieten sich weitverbreitete Lizenzstandards an und solche, die möglichst einfach sind, sogenannte Creative Commons-Lizenzen.

Die Bundesländer und der Bund arbeiten zusammen, um alle staatlichen Daten unter einheitlichen Lizenzen zu veröffentlichen. Die Länder Hamburg und Berlin setzen sich seit jeher dafür ein, dass dies als Open Data geschieht, doch einige Bundesländer sind nach wie vor noch nicht bereit dazu. Für seine eigenen Daten verwendet Hamburg die Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0, für andere staatliche Daten wird die Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 verwendet. Seit Inbetriebnahme des Geoportals haben sich die Lizenzbedingungen weiterentwickelt, weshalb eine Aktualisierung auf Creative Commons Zero (auch: CC0 oder Public Domain) angebracht ist, was der Freigabe von Inhalten entspricht, als seien sie bereits frei von Urheberrechten. Eine Namensnennung ist hier dann nicht mehr erforderlich.

Für eine echte Offenheit von städtischen Daten ist es wichtig, dass die Lizenzbedingungen im Geoportal einheitlich und so niedrigschwellig wie möglich sind. So gewährleisten wir eine rechtssichere und nutzer*innenfreundliche Weiterverwendung von städtischen Daten für alle und für alle Zwecke.

 

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. fortan alle neuen Datensätze im Geoportal unter der Creative Commons Zero-Lizenz zur Verfügung zu stellen;

2. die Lizenzierung aller Datensätze zu vereinheitlichen, dafür bestehende Datensätze zu prüfen und sie unter der Creative Commons Zero-Lizenz zur Verfügung zu stellen;

3. sich auf Ebene der Bundesländer weiterhin dafür einzusetzen, dass bundesweit einheitlich alle Daten als Creative Commons Zero veröffentlicht werden;

4. der Bürgerschaft über den Fortschritt zu berichten.

 

 

sowie
  • Eva Botzenhart
  • Alske Freter
  • Sina Imhof
  • Jennifer Jasberg
  • Lisa Kern
  • Sina Aylin Koriath
  • Sonja Lattwesen
  • Lisa Maria Otte
  • Lena Zagst (GRÜNE) und Fraktion