Zum Hauptinhalt springen

Einrichtung eines Energiewendebeirats

Mittwoch, 02.06.2021

Die Regierungsparteien haben sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, dass Hamburg deutlich vor 2050 klimaneutral sein soll. Mit dem Hamburgischen Klimaschutzgesetz hat die Bürgerschaft bereits erste verbindliche Vorgaben zur Treibhausgasreduktion gemacht. Die Transformation der Energieversorgung stellt dabei einen zentralen Baustein der Hamburger Klimapolitik dar.

Ein Volksentscheid vom 22. September 2013 verpflichtete Senat und Bürgerschaft die Hamburger Strom-, Fernwärme- und Gasnetze wieder vollständig in die Öffentliche Hand zu übernehmen, mit dem verbindlichen Ziel einer sozial gerechten, klimaverträglichen und demokratisch kontrollierten Energieversorgung aus erneuerbaren Energien. Die Energiewende im Bereich der Energieinfrastruktur wird seit dem Volksentscheid im Dialog mit den gesellschaftlichen Akteuren der Stadt vorangetrieben. Mit der Einrichtung eines Energienetzbeirats 2016 [Drs. 21/3581] setzte der Senat zwei entsprechende Ersuchen der Bürgerschaft um: „Umsetzung des Volksentscheids weiter im Dialog angehen – Wärmedialog starten – Bürgerbeteiligung bei den Angelegenheiten der städtischen Netzgesellschaften“, Drs. 20/12007 vom 4. Juni 2014 und „Einrichtung eines politischen Stromnetzbeirates“, Drs. 21/493 vom 28. Mai 2015. Die Benennung der Mitglieder eines Energienetzbeirats erfolgte für die Dauer einer Legislaturperiode. Die Mitgliedschaft endete mit Ablauf der 21. Wahlperiode. Mit dem Rückkauf des Strom-, Gas- und Fernwärmenetzes hat der Senat den Volksentscheid vollständig umgesetzt.

Die Bürgerschaft nimmt mit der Einrichtung eines „Energiewendebeirats“ (EWB) den Wunsch städtischer Akteure auf, sich in einem pluralistisch zusammengesetzten Kreis mit dem Senat über die Hamburger Energiewende-Politik auszutauschen und Anstöße zu geben, diese weiterzuentwickeln. Der EWB soll den zivilgesellschaftlichen Akteuren insbesondere eine Plattform zur Umsetzung von Klimaschutzgesetz und Klimaplan im Bereich der Energieversorgung bieten.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Senat wird ersucht,

A. einen „Beirat Energiewende“ einzurichten und folgende Eckpunkte zu berücksichtigen:

 

1. Funktionen und Aufgaben des Beirats

a. Der Beirat bietet einen diskursiven Raum für die Anliegen der regionalen Stakeholder in der Energiewendepolitik der Freien und Hansestadt Hamburg.

b. Der Beirat soll die mit der Energiewende verbundenen Themen in Hamburg begleiten. Dabei soll er die Chancen der Energiewende aufgreifen und zugleich Probleme, Hemmnisse und Lösungsvorschläge bei der Umsetzung der Energiewende aufzeigen. Hierbei soll vor allem die Verbindung mit den Zielen des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes und des Hamburger Klimaplans im Hinblick auf die angestrebte zügige Dekarbonisierung der Stadt in den Blick genommen werden. Der Beirat arbeitet an konsensualen Lösungsvorschlägen. Sind konsensuale Empfehlungen nicht möglich, stellt der Beirat Gemeinsamkeiten sowie unterschiedliche Positionen nachvollziehbar dar.

c. Der Beirat soll Impulsgeber für eine nachhaltige, gemeinwohlorientierte und innovative Energiewendepolitik sein. Hierbei sollen die Nachhaltigkeitsziele (SDG) der Vereinten Nationen, insbesondere die Beiträge zu den Zielen 7 (Erneuerbare Energie), 13 (Maßnahmen zum Klimaschutz), 11 (Nachhaltige Städte und Gemeinden), 9 (Innovation und Infrastruktur) sowie zu Ziel 8 (Gute Arbeitsplätze und wirtschaftliches Wachstum), als ein Bezugsrahmen genutzt werden.

d. Im Vergleich zur vorherigen Konzeption des Energienetzbeirats soll neben der Energieerzeugung und -verteilung auch die Nachfrageseite betrachtet werden. Dieses betrifft insbesondere das Thema Gebäudeenergie sowohl im privaten als auch im gewerblichen Umfeld, aber auch darüberhinausgehend Maßnahmen der Energiewende im industriellen Bereich.

e. Damit Themen in der notwendigen Tiefe und Intensität bearbeitet werden können, ist eine Schwerpunktsetzung und thematische Abgrenzung erforderlich. Eine thematische Überschneidung mit anderen Beteiligungs- und Beratungsgremien der Freien und Hansestadt Hamburg soll vermieden werden.

2. Zusammensetzung des Beirats

a. Der Beirat setzt sich aus ständigen Vertreter*innen folgender Organisationen oder Gruppen zusammen (bei mehr als einer vertretenden Person je Organisationen oder Gruppe erfolgt im Folgenden ein Klammerzusatz mit Zahlenangabe)

i. Umweltverbände (2) sowie Kampagne „Tschüss Kohle“ und Klimabewegung „Fridays for Future“,

ii. Handelskammer Hamburg,

iii. Handwerkskammer Hamburg,

iv. Industrieverband Hamburg e.V.,

v. Cluster Erneuerbare Energien Hamburg,

vi. Gewerkschaften sowie Betriebsräte der Hamburger Netzgesellschaf-ten (4, davon eine Vertretung Gewerkschaften),

vii. Verbraucherzentrale Hamburg,

viii. Mieterverband und Verband der Wohnungswirtschaft,

ix. Wissenschaft (2) sowie Energieforschungsverbund Hamburg,

x. Fraktionen der Hamburgischen Bürgerschaft (5),

xi. Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft,

xii. Bezirksamt Bergedorf als federführender Bezirk für Klimaschutz.

b. Themen- und anlassbezogen sollen auf Einladung des Beirates weitere Vertreter*innen von z. B. öffentlichen Unternehmen mit besonderer Bedeutung für die Energiewende (Stromnetz Hamburg, Hamburg Energie und Wärme Hamburg, Gasnetz Hamburg, SAGA und die Stadtreinigung), privaten Energienetzunternehmen, Vertreter*innen des Hamburger Klimabeirats, des Begleitgremiums Tiefstack sowie jeweils betroffene Hamburger Behörden, etwa die Behörde für Wirtschaft und Innovation, die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen oder die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende, eingeladen werden.

c. Über die Berufung der ständigen Mitglieder entscheidet der Senator für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft. Die vom Senator für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft in den Beirat berufenen Organisationen oder Gruppen benennen ihre Vertretung sowie eine Stellvertretung als Mit-glieder des Beirats. Mindestens eine der beiden Personen sollte weiblich sein.

d. Eine geschlechterparitätische Zusammensetzung des Gremiums wird angestrebt.

3. Eckpunkte der Zusammenarbeit des Beirats

a. Eine Geschäftsstelle wird bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, im Amt Energie und Klima, eingerichtet und unterstützt die Arbeit des Beirats.

b. Der Beirat tritt mindestens jährlich und maximal quartalsweise im Jahr zusammen. Der Beirat tagt in der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft. Sollten äußere Umstände keine Präsenzveranstaltung zulassen, kann digital getagt werden.

c. Die Sitzungen des Beirats werden durch eine externe und unabhängige Moderation geleitet. Diese wird von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft bestimmt.

d. Der Beirat wird von einer/einem Sprecher/in aus dem Kreis der Mitglieder nach außen repräsentiert; die/der Sprecher/in wird bei der konstituierenden Sitzung des Beirats von den Mitgliedern mit einfacher Mehrheit gewählt.

e. Die Einrichtung von Arbeitsgruppen zu spezifischen Themen ist möglich.

f. Regeln der Zusammenarbeit werden von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft erarbeitet und einvernehmlich von den Mitgliedern des Beirats beschlossen.

g. Der Beirat kann mit Mehrheitsbeschluss Studien und Gutachten in Auftrag geben. Haushaltsmittel in Höhe von 15.000 Euro pro Jahr werden von der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft für die Beauftragung sachverständiger Dritter zur Verfügung gestellt.

h. Die Arbeit des Beirats endet mit Ablauf der 22. Wahlperiode. Auf Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft kann die Tätigkeit des Beirats über die laufende Wahlperiode hinaus fortgesetzt werden.

4. Beteiligung und Information der Öffentlichkeit und der Hamburgischen Bürgerschaft

a. Der Beirat tagt in öffentlicher Sitzung. Die Sitzung kann auch mittels Telefon- oder Videokonferenz durchgeführt werden. Bürger*innen können sich in einem noch festzulegenden Rahmen mit Fragen und Redebeiträgen zu Wort melden.

b. Im Beirat nicht durch Mitgliedschaft vertretene Interessengruppen und die Öffentlichkeit können sich über Stellungnahmen oder Fragen in den Beirat einbringen.

c. Eine Internetseite informiert die Öffentlichkeit über die Arbeit des Beirats und stellt Sitzungsunterlagen sowie Präsentationen und Vorträge zur Verfügung. Über ein Beteiligungsformular können Stellungnahmen und Fragen in die Arbeit des Beirats eingebunden werden.

d. Auf Wunsch des Umweltausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft stellt die/der Sprecher/in die Arbeit des Beirats im Umweltausschuss vor.

 

B. der Bürgerschaft zum 15.1.2022 zu berichten.

 

 

sowie
  • Johannes Müller
  • Rosa Domm
  • Olaf Duge
  • Gerrit Fuß
  • Dominik Lorenzen
  • Zohra Mojadeddi
  • Andrea Nunne
  • Lisa Maaria Otte
  • Dr. Miriam Putz
  • Dr. Gudrun Schittek
  • Ulrke Sparr (GRÜNE) und Fraktion