Einrichtung eines Vorprojekts zur Bewerbung Hamburgs um Olympische und Paralympische Sommerspiele
Mittwoch, 18.06.2025
Haushaltsplan 2025
Einzelplan 8.1, 6.1 und 9.2
Hamburg steht wie keine andere Stadt für nachhaltige Bewegungsförderung und Stärkung des Breitensports unter dem Dach der ambitionierten Active City Strategie. Gleichzeitig steht Hamburg für begeisternde Sportgroßveranstaltungen, für Vielfalt, Freiheit und internationale Begegnung.
Olympische und Paralympische Spiele sind das größte Sportereignis der Welt. Bei keiner anderen Sportgroßveranstaltung werden die globale Diversität sowie der gesellschaftliche Stellenwert und die gesellschaftliche Verantwortung des modernen Sports sichtbarer. Die olympische Idee hat große Kraft, in international schwierigen Zeiten als völkerverständigendes Momentum zu wirken. Im Jahr 2024 haben die Olympischen Spiele in Paris eine starke Ausstrahlung für diesen Gedanken erzeugt, ebenso wie die UEFA EURO 2024 in Deutschland mit Hamburg als eine von zehn Ausrichterstädten. Hamburg als bedeutende Sportstadt hat mit der Verabschiedung der Active City Strategie und der Durchführung vieler erfolgreicher internationaler Sportgroßveranstaltungen in den letzten Jahren seine wichtige Position im deutschen und internationalen Sport gefestigt.
Der Hamburger Senat unterstützt die Bewerbung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) um die Ausrichtung Olympischer und Paralympischer Sommerspiele. Am 31. Mai 2025 hat der Senat ein Grobkonzept für die Durchführung Olympischer Spiele in Hamburg beim DOSB eingereicht, ebenso wie zuvor München, Berlin und die Rhein-Ruhr-Region.
Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen unterstützen diese Bewerbung und streben eine nachhaltige und inklusive Ausrichtung in Hamburg unter Einbeziehung weiterer Standorte, insbesondere in Schleswig-Holstein, an. Hierüber soll im Mai 2026 ein Referendum durchgeführt werden.
Die bisherigen Vorarbeiten zur Hamburger Bewerbung sind ohne gesonderte personelle Verstärkung durch die Mitarbeiter:innen des Landessportamtes und anderer Behörden geleistet worden. Um die nunmehr anstehenden wesentlich umfangreicheren Aufgabenstellungen in einem offiziellen nationalen Bewerbungsverfahren effektiv und nachhaltig bewältigen zu können, insbesondere in der weiteren Konzeptausarbeitung, aber gerade auch im Dialogprozess mit der Stadtgesellschaft zur Vorbereitung des Referendums, ist die Errichtung einer leistungsfähigen Projektstruktur erforderlich.
Diese Struktur soll zunächst die Form eines Vorprojektes, entsprechend dem Zeithorizont des nationalen Bewerbungsverfahrens (bis Herbst 2026) zuzüglich einer zweimonatigen Abschlussphase (für Abrechnungen, Erstellung des Abschlussberichtes sowie ggf. der Organisation des Überganges in die Folgestruktur) bis zum 31. Dezember 2026, erhalten.
Mit den Einzelheiten der Einrichtung des Vorprojektes und den damit verbundenen Auswirkungen auf den Haushaltsplan 2025/2026 ist die Bürgerschaft zeitnah in Form einer entsprechenden Drucksache durch den Senat zu befassen. Die unter großem Zeitdruck voranzutreibenden weiteren konzeptionellen Arbeiten, die auch stadtplanerische Vorarbeiten umfassen, und die hierfür erforderliche Auswahl entsprechenden Personals werden aber parallel zur Erstellung und Vorlage einer solchen Drucksache in einem hochdynamischen Prozess erfolgen müssen, sodass die Produktgruppen 272.03 Sport und 289.11 Landesplanung und Stadtentwicklung kurzfristig in die Lage versetzt werden sollen, ab sofort erste Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Vorprojekt zur Bewerbung um Olympische und Paralympische Sommerspiele eingehen zu können und entsprechendes Personal zu rekrutieren.
Erforderlich hierfür ist die finanzielle Absicherung sowohl von Personalkosten als auch von Kosten für laufende Verwaltungstätigkeiten für das Jahr 2025 in Höhe von bis zu 1.250.000 Euro für Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit und 950.000 Euro für Personalkosten durch unterjährige Sollübertragungen aus der Allgemeinen Zentralen Reserve des Einzelplans 9.2 zu Gunsten der Ansätze der Produktgruppen Sport und Landesplanung und Stadtentwicklung.
Die Bürgerschaft möge beschließen,
im Haushaltsjahr 2025
einer Sollübertragung in Höhe von bis zu 2.000.000 Euro aus dem Einzelplan 9.2 Allgemeine Finanzwirtschaft, Produktgruppe 283.02 Zentrale Ansätze II, Produkt Allgemeine Zentrale Reserve, in den Einzelplan 8.1 Behörde für Inneres und Sport, Produktgruppe 272.03 Sport zugunsten der Kontenbereiche „Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit“ (1.250.000 Euro) und „Personalkosten“ (750.000 Euro)
und
einer Sollübertragung in Höhe von bis zu 200.000 Euro aus dem Einzelplan 9.2 Allgemeine Finanzwirtschaft, Produktgruppe 283.02 Zentrale Ansätze II, Produkt Allgemeine Zentrale Reserve, in den Einzelplan 6.1, Produktgruppe 289.11 „Landesplanung und Stadtentwicklung“ zugunsten des Kontenbereichs „Personalkosten“ (200.000 Euro)
zuzustimmen.
- Mehria Ashuftah
- Julia Barth-Dworzynski
- Cem Berk
- Kemir Čolić
- Nils Hansen
- Regina Elisabeth Jäck
- Martina Koeppen
- Gulfam Malik
- Baris Önes
- Oktay Özdemir
- Milan Pein (Fachsprecher:in Haushalt)
- Sören Platten
- Sören Schumacher
- Tim Stoberock
- Sarah Timmann
- Juliane Timmermann (Fachsprecher:in Sport)
- Michael Weinreich
sowie
- Sina Imhof
- Jan Koriath
- Dennis Paustian-Döscher
- Leon Alam
- Rosa Domm
- Simone Dornia
- Mareike Engels
- Alske Freter
- René Gögge
- Michael Gwosdz
- Parica Partoshoar
- Dr. Selina Storm
- Lena Zagst (GRÜNE) und Fraktion