Erneuerbare Wärme – Hamburgs Regelungskompetenz erhalten
Mittwoch, 06.05.2026
Die Wärmeversorgung der eigenen Wohnung ist ein Thema, das jeden Menschen direkt und unmittelbar betrifft und berührt. Rund 40 Prozent der städtischen CO?-Emissionen entfallen auf den Wärmeverbrauch – die soziale Wärmewende ist also ein zentrales Handlungsfeld. Hamburg zeigt mit der kommunalen Wärmeplanung einen verlässlichen und klaren Weg hin zur erneuerbaren Wärme auf. Diese setzt auf zwei sich ergänzende Säulen: Fernwärme insbesondere in den innenstädtischen Gebieten und Wärmepumpen in den dezentralen Gebieten. Ein Gutachten im Auftrag der Stadt Hamburg belegt, dass 75 Prozent aller Gebäude in Hamburg theoretisch unsaniert vollständig mit Luft-Wärmepumpen versorgt werden können. Mit Sanierung steigt dieser Anteil nochmals deutlich. Außerdem wird der klimafreundliche Heizungstausch in Hamburg mit bis zu 70 Prozent der Gesamtkosten gefördert, die Energielotsen beraten hierzu kostenfrei. Die Installationszahlen sind zuletzt deutlich gestiegen, allein in den Herbstmonaten 2025 wurden in Hamburg über 500 neue Wärmepumpen angemeldet. Im Jahr zuvor waren es im selben Zeitraum weniger als die Hälfte. Die Hamburger Förderungen zum Ausbau erneuerbarer und günstiger Heizanlagen werden stark angenommen: Waren es im ersten Quartal 2025 170, wurden im dritten Quartal bereits 315 Förderanträge bewilligt. Hamburg ist also längst auf dem Weg hin zur erneuerbaren Wärme.
Um planbar, verlässlich und unabhängig von möglichen bundesgesetzlichen Änderungen auf diesem Weg zu bleiben und Verbraucherschutz für alle anstehenden Heizungstausche zu gewährleisten, benötigt Hamburg Regelungskompetenz auf Landesebene. Diese Regelungskompetenz wird den Bundesländern bislang über die sogenannte Länderöffnungsklausel in §9a des Gebäudeenergiegesetzes gewährt.
Damit Hamburg soziale Gerechtigkeit und Verlässlichkeit in der Wärmeversorgung gewährleisten, seine ambitionierten Klimaziele erreichen und die volle Wirkung seiner kommunalen Wärmeplanung entfalten kann, ist es notwendig, eine landesrechtliche Regelungskompetenz auch im neuen Gebäudemodernisierungsgesetz auf Bundesebene zu verankern.
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird ersucht,
1. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, im neuen Gebäudemodernisierungsgesetz weiterhin eine Länderöffnungsklausel vorzusehen, die es ermöglicht, weitergehende Anforderungen an die Erzeugung und Nutzung von Strom oder Wärme sowie Kälte aus erneuerbaren Energien im räumlichen Zusammenhang mit Gebäuden zu stellen, sowie Einschränkungen für fossile Brennstoffe und für den Weiterbetrieb von alten Heizkesseln zu treffen,
2. sich im Rahmen des Hamburger Bündnisses für das Wohnen dafür einzusetzen, dass im Falle des Heizungstausches Technologien auf Basis der Nutzung von Erneuerbaren Energien zum Einsatz kommen.
- Cem Berk
- Mithat Çapar
- Kemir Čolić
- Matthias Czech
- Nils Hansen
- Jessica Hennig
- Dirk Kienscherf
- Gulfam Malik
- Alexander Mohrenberg (Fachsprecher:in Umwelt, Klima und Energie)
- Sören Platten
- Marc Schemmel
- Philine Sturzenbecher
- Annika Urbanski
- Michael Weinreich
sowie
- Melanie Nerlich
- Rosa Domm
- Leon Alam
- Miriam Block
- Eva Botzenhart
- Simone Dornia
- Dominik Lorenzen
- Lisa Maria Otto (GRÜNE) und Fraktion