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Fachkräfte durch Einwanderung und Förderung qualifizierter Beschäftigung gewinnen – Hamburg Welcome Center neu starten

Mittwoch, 02.12.2020

Hamburg ist eine Stadt der Vielfalt mit einem hohen Anteil an Bürgerinnen und Bürger mit Migrationsgeschichte. Die Zahl der in Hamburg lebenden Ausländerinnen und Ausländer ist zwischen 2009 und 2019 um fast 40 Prozent gestiegen. Trotzdem braucht unsere Stadt weiterhin gut qualifizierte Fachkräfte auch aus dem Ausland, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und das wirtschaftliche Wachstum und unsere Sozialsysteme zu sichern. Seit geraumer Zeit werden händeringend Fachkräfte gesucht, insbesondere für Service- und Versorgungsleistungen, etwa im medizinischen oder handwerklichen Bereich.

 

Seit dem 1. März 2020 ist das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) in Kraft. Mit diesem Gesetz wird der Arbeitsmarktzugang für Fachkräfte aus Staaten außerhalb der Europäischen Union erweitert und eine gezielte und gesteuerte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten gefördert, um den bestehenden Bedarfen gerecht zu werden und den Wirtschaftsstandort Deutschland zu sichern. Der Senat hat sich auf der Grundlage des Koalitionsvertrags von SPD und GRÜNEN vorgenommen, zur Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes eine gemeinsame Servicestelle der Behörde für Inneres und Sport, der Sozialbehörde und der Agentur für Arbeit Hamburg zu schaffen, in der auch die positiven Erfahrungen aus dem Projekt Work and Integration for Refugees (W.I.R), wie z. B. die klientinnen- und klientenzentrierte, übergreifende Kooperation in der Betreuung genutzt werden sollen. Mit Drs. 21/19412 hat der Senat bereits Mittel für dieses Projekt eingeworben.

 

Das Hamburger Welcome Center (HWC) hat mit seinen bisher vier Leistungsbereichen „Aufenthalts- und Melderecht“, „Allgemeiner Neubürgerservice“, „Ausbildungs- und Arbeitsmarkt“ und der „Anerkennungsberatung“ eine hervorragende Arbeit geleistet. Aus dem FEG ergeben sich jedoch deutliche Änderungen für die Verfahren. Beispielsweise soll die Klärung von Einreisebedingungen für Fachkräfte beschleunigt und durch Bündelung von Zuständigkeiten das Verfahren kundenfreundlicher gestaltet werden. Die Umsetzung des FEG erfordert deshalb dringend eine Anpassung der bisherigen Strukturen und Prozesse, um die zu erwartenden steigenden Zahl der Verfahren bewältigen und die Beratung und Unterstützung der Kundinnen und Kunden verbessern zu können. Deshalb soll das HWC zu einer zentralen Anlaufstelle ausgebaut werden, in der alle Fragen rund um die Zuwanderung von Fachkräften sowohl für Bewerberinnen und Bewerber als auch für Unternehmen bearbeitet werden können.

 

Auch soll das sehr erfolgreiche und bundesweit als Vorzeigeprojekt gelobte Hamburger Programm W.I.R weiterentwickelt werden, mit dem in Hamburg die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt vorangetrieben wurde.

Zur Weiterentwicklung von W.I.R hat die Bürgerschaft bereits in der 21. Wahlperiode Beschlüsse gefasst, die den erfolgreichen Ansatz von W.I.R auch für andere Gruppen auf dem Hamburger Arbeitsmarkt übertragen soll. Damit sollen Erfahrungen, die bei der Integration von Geflüchteten nunmehr zum Nutzen aller eingesetzt werden wie z. B. die Feststellung nichtformaler Qualifikationen.

 

Mit dem neuen HWC soll sich Hamburg neu aufstellen, um als Arbeitsort für qualifizierte Fachkräfte und Zugewanderte noch attraktiver zu werden. Hamburg braucht Fachkräfte und muss dazu auch auf Zuwanderung setzen. In vielen Branchen ist der Fachkräftemangel bereits ein spürbares Problem. Es ist deshalb gut, dass das HWC die Voraussetzungen dafür schafft, das Potential des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes ebenso für Hamburg zu nutzen wie die guten Erfahrungen von W.I.R bei der Förderung von qualifizierter und deshalb nachhaltiger Integration in Arbeit, nicht nur von Zugewanderten.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. dafür Sorge zu tragen, dass die Verwaltungsstrukturen gestärkt werden, um die Prozesse und Verfahren der qualifizierten Fachkräfteeinwanderung zu beschleunigen und zu verbessern und die für dieses Ziel notwendigen finanziellen und sonstigen Mittel bereitzustellen,

2. hierfür insbesondere mit dem Hamburg Welcome Center (HWC) eine gemeinsame Servicestelle der Behörde für Inneres und Sport, Sozialbehörde und der Agentur für Arbeit Hamburg zu schaffen, die möglichst zeitnah ihre Arbeit aufnehmen kann,

3. durch die Arbeitsweise des HWC aufenthaltsrechtliche Fragestellungen im Sinne des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und der Qualifizierung von Zugewanderten so zu bearbeiten, dass die gewünschte Zuwanderung und Deckung des Fachkräftebedarfs erleichtert wird,

4. die Arbeitsweise des HWC sinnvoll mit den Anstrengungen zu verbinden, die der Senat zur Überwindung oder Vermeidung von Arbeitslosigkeit in Folge der Corona-Pandemie im Bereich der Qualifizierung und Beratung unternimmt,

5. bei der Ausgestaltung der Arbeitsweise des HWC auf einen inklusiven und barrierearmen Ansatz zu achten und ein besonderes Augenmerk auf die Förderung der Beschäftigung von zugewanderten Frauen zu legen,

6. der Bürgerschaft über die Konzeption und Arbeitsweise des HWC bis zum 31.12.2021 zu berichten.

sowie
  • der Abgeordneten Filiz Demirel
  • Mareike Engels
  • René Gögge
  • Michael Gwosdz
  • Britta Herrmann
  • Sina Imhof
  • Linus Jünemann
  • Christa Möller
  • Andrea Nunne
  • Gudrun Schittek
  • Yusuf Uzundag
  • Peter Zamory (GRÜNE) und Fraktion