Für ein starkes Tierschutzgesetz: Hamburg setzt sich für eine umfassende Novellierung auf Bundesebene ein
Donnerstag, 23.10.2025
Das Tierschutzgesetz (TierSchG) ist vor allem zu dem Zweck erlassen worden, „(…) aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen“ (§1 TierSchG). Zugrunde gelegt wurde dabei die Maxime, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen darf. Verfassungsrechtlich wurden 2002 die Ziele und die Bedeutung des Tierschutzgesetzes durch die Erweiterung des Artikel 20a des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bekräftigt.
Das Tierschutzgesetz des Bundes regelt vor allem die wesentlichen Vorschriften zur Tierhaltung, zur Tötung von Tieren (Schlachtung), die Vorschriften bei Eingriffen an Tieren und vor allem bei Versuchen an Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken und enthält zudem zahlreiche Regelungen zur Zucht und zum Handel mit Tieren.
Die Regierungskoalition des Bundes aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hat in der letzten Legislaturperiode des Bundestages erkannt, dass die derzeitigen gesetzlichen Regelungen nicht ausreichen, um die originären Ziele des Tierschutzgesetzes im Sinne des Tierschutzes zu erreichen, und daher eine umfangreiche Novellierung des Tierschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Durch die Neuwahlen 2025 konnte der bereits weit fortgeschrittene Gesetzesentwurf der damaligen Bundesregierung zur Änderung des TierSchG und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes (BT-Drs. 20/12719) nicht mehr vom Bundestag verabschiedet werden, obwohl eine Stellungnahme des Bundesrats vorlag, der Gesetzesentwurf bereits im Rahmen der ersten Lesung im Bundestag beraten worden war und die im Gesetzesentwurf enthaltenen zahlreichen wichtigen Verbesserungen für den Tierschutz von einer breiten parlamentarischen Mehrheit getragen wurden.
Insbesondere das Verbot der Zurschaustellung von bestimmten Wildtieren in Zirkussen, konkrete Regelungen gegen Qualzuchten im Heimtierbereich sowie eine stärkere Regulierung des Onlinehandels mit Tieren fanden auf Bundesebene eine breite Zustimmung. Daher hat auch die rot-grüne Hamburger Landesregierung diese konkreten Ziele im Hamburger Koalitionsvertrag verankert.
Weitere wesentliche Ziele des Gesetzentwurfs auf Bundesebene betrafen die Einschränkung des Handels mit Heimtieren im öffentlichen Raum, insbesondere zur Bekämpfung des illegalen Welpenhandels, die Abschaffung der Anbindehaltung von Rindern sowie die Erhöhung des Straf- und Bußgeldrahmens bei Verstößen gegen die Regelungen des Tierschutzgesetzes. Auch eine verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen ist eine notwendige Maßnahme, um die Kontrollen der Fachbehörden vor Ort effektiv zu unterstützen. Zudem war es das Ziel der Initiative, eine Ermächtigungsgrundlage für eine länderübergreifende Datenbank zu schaffen, um Personen, die mit einem Tierhaltungs- und Betreuungsverbot belegt wurden, zu erfassen.
Auf europäischer Ebene hat das EU-Parlament im Juni 2025 in erster Lesung mehrheitlich Änderungen an dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Wohlergehen von Hunden und Katzen und ihre Rückverfolgbarkeit verabschiedet, durch das Hunde und Katzen in der EU unter anderem durch die verpflichtende Implantierung von Mikrochips sowie Maßnahmen gegen Qualzucht besser geschützt werden sollen.
Damit sich die Bundesrepublik Deutschland auf diese zukünftigen Regelungen gut vorbereiten kann, ist es sinnvoll, sich bereits jetzt auf Bundesebene für ein starkes Tierschutzgesetz einzusetzen, das die Absichten der ehemaligen Bundesregierung weiterverfolgt und den geschilderten Zielen gerecht wird. Ein verbesserter und umfassender Tierschutz ist nicht nur eine ethische Verpflichtung, sondern erforderlich, um dem Sinn und Zweck des Artikel 20a des Grundgesetzes gerecht zu werden.
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird ersucht,
1. sich über eine Bundesratsinitiative für eine umfassende Novellierung des Tierschutzgesetzes einzusetzen, die das Staatsziel Tierschutz aus Artikel 20a des Grundgesetzes wirksam unterstützt;
2. sich dabei insbesondere für die im rot-grünen Hamburger Koalitionsvertrag festgehaltenen Schwerpunkte einzusetzen:
a. die effektive Einschränkung der Zurschaustellung von Wildtieren in Zirkussen,
b. die Einleitung wirksamer Maßnahmen gegen Qualzuchten,
c. die Erwirkung einer strengen Regulierung des Onlinehandels mit Tieren;
3. darüber hinaus folgende weitergehende Tierschutzmaßnahmen zu fordern:
a. ein Verbot des Handels mit Haus- und Heimtieren im öffentlichen Raum,
b. ein Verbot der Anbindehaltung von Rindern,
c. eine Erhöhung des Straf- und Bußgeldrahmens für Verstöße gegen Tierschutzgesetze,
d. die Einführung von Videoüberwachungen in Schlachthöfen,
e. die Einrichtung einer länderübergreifenden Datenbank, in der Personen mit Tierhaltungs- und Betreuungsverboten erfasst werden;
4. der Bürgerschaft bis zum 31.12.2026 über die unternommenen Schritte und erzielten Ergebnisse zu berichten.
- Mehria Ashuftah
- Milan Pein
- Arne Platzbecker
- Anja Quast (Fachsprecher:in Bezirke)
- Olaf Steinbiß
- Sarah Timmann (Fachsprecher:in Justiz)
- Carola Veit
sowie
- Lisa Maria Otte
- Leon Dewan Alam
- Miriam Block
- Eva Botzenhart
- Rosa Domm
- Simone Dornia
- Dominik Lorenzen
- Melanie Nerlich (GRÜNE) und Fraktion