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Fusion Hapag-Lloyd und UASC – ein Schritt im Sinne Hamburgs

Dienstag, 08.11.2016

zu Drs. 21/6421

 

Bereits durch die Fusion mit der Compañía Sud Americana de Vapores (CSAV) konnten bei Hapag-Lloyd erfolgreich Voraussetzungen geschaffen werden, die sich vollziehende Konsolidierung des Reedereimarktes zu überstehen und den Konzern für die Zukunft aufzustellen. Der nun vom Senat in der Drucksache 21/5760 beschriebene Schritt einer weiteren Fusion mit der United Arab Shipping Company S.A.G. (UASC) stellt einen weiteren wichtigen Baustein für eine kontinuierliche Verbesserung der Position des Konzerns dar und entspricht somit grundsätzlich den Interessen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH).

Während unumstritten ist, dass die Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (HGV) im weiteren Umgang mit den von ihnen gehaltenen Anteilen am Hapag Lloyd-Konzern im Rahmen der Fusion und darüber hinaus auch kurzfristig handlungsfähig sein muss und daher einer Zustimmung der Bürgerschaft nach Artikel 72 Absatz 3 der Hamburgischen Verfassung (HV) bedarf, bleibt festzuhalten, dass eine Veräußerung von Anteilen gewissen Kriterien standhalten muss. Zu diesen Kriterien gehören insbesondere die Wahrung der Standortinteressen der FHH sowie die Schonung des Vermögens der FHH.

Die Standortinteressen der FHH in Sachen Hapag-Lloyd umfassen insbesondere das Halten der Unternehmensleitung, der Stabsfunktionen und des wesentlichen Geschäftsbetriebs in der Stadt sowie eine Gewährleistung, dass das Volumen des Containerumschlags des Unternehmens im Hamburger Hafen nicht an andere Standorte verlagert wird. Da insbesondere für eine Abänderung des Status quo im ersten Fall eine Zustimmung von 90 Prozent des bei Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals erforderlich ist, kann dieses Ziel dadurch erreicht werden, die Anteile der HGV am Konzern nicht unter 10 Prozent sinken zu lassen.

Darüber hinaus gebietet es die Schonung des Vermögens der FHH, mit der Veräußerung von Anteilen an Hapag-Lloyd einen Erlös zu erzielen, der den anteiligen Aufwendungen der FHH zur Erlangung der Anteile entspricht.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. bei Veräußerungen von Anteilen an Hapag-Lloyd durch die HGV die Standortinteressen der FHH zu berücksichtigen und

2. darüber hinaus bei Veräußerungen von Anteilen an Hapag-Lloyd durch die HGV die Maßgabe der Schonung des Vermögens der FHH zu verfolgen – insbesondere bei der Abwägung eines möglichen Erlöses durch Veräußerungen gegen die im Zuge der Beteiligung an Hapag-Lloyd in der Vergangenheit im Haushalt der FHH entstandenen Kosten.

 

sowie
  • der Abgeordneten Dr. Anjes Tjarks
  • Olaf Duge
  • René Gögge
  • Farid Müller
  • Ulrike Sparr (GRÜNE) und Fraktion