Gerichte entlasten, elektronische Kommunikation von städtischen Unternehmen mit Gerichten verbessern
Mittwoch, 08.04.2026
Die Hamburger Gerichte stehen seit Jahren unter erheblichem Druck. Steigende Verfahrenszahlen, komplexere Sachverhalte und zugleich begrenzte personelle Ressourcen führen dazu, dass Richter:innen und Geschäftsstellen immer stärker belastet sind. Zugleich befindet sich die Justiz in einem umfassenden Transformationsprozess hin zur Digitalisierung, der langfristig Entlastung verspricht, kurzfristig jedoch zusätzliche Anforderungen an Organisation und Arbeitsabläufe mit sich bringt. Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder hat vor diesem Hintergrund mit Beschluss vom 7.11.2025 die Bundesregierung dazu aufgefordert, weitere, dringend erforderliche Schritte hin zu einer verpflichtenden, umfassenden elektronischen Kommunikation privater Akteure mit der Justiz in die Wege zu leiten. Gerade in dieser Phase ist es entscheidend, alle bereits vorhandenen Möglichkeiten zu nutzen, um die Gerichte effektiv zu unterstützen und unnötige Mehrarbeit zu vermeiden.
Anders als Rechtsanwält:innen und Behörden sind Privatpersonen und Unternehmen nicht verpflichtet, digital mit den Gerichten zu kommunizieren. Allerdings eröffnen die Hamburger Gerichte seit dem 01.01.2026 neue Verfahren als E-Akte. Um analoge oder elektronisch beispielsweise per Telefax übermittelte Schriftsätze in die E-Akten einzupflegen, müssen sie rechtssicher und ersetzend eingescannt und händisch digital veraktet werden. Diese Vorgehensweise bindet dringend benötigte Arbeitskräfte und Ressourcen in den Gerichten.
Die Möglichkeiten zur Digitalisierung und Vereinfachung dieses Prozesses seitens der Stadt sind dahingehend aber noch nicht ausgeschöpft: Eine weitere Entlastung der Gerichte wäre möglich, wenn nicht nur die Behörden, sondern auch die städtischen Unternehmen mit den Gerichten digital kommunizieren würden. Potential zur Reduzierung von Arbeitsaufwand für analoge Schriftsätze besteht insbesondere bei den städtischen Unternehmen mit einer Vielzahl von Privatkunden, die häufig Partei oder Beteiligte in Gerichtsverfahren sind.
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird ersucht,
1. bei allen Unternehmen, an denen die Freie und Hansestadt Hamburg mehrheitlich beteiligt ist, darauf hinzuwirken, dass die Kommunikation mit Gerichten künftig ausschließlich elektronisch über die gesetzlich vorgesehenen sicheren Übermittlungswege (insbesondere das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach – eBO) erfolgt, soweit dies nach den jeweils einschlägigen Prozess- oder Verfahrensordnungen zulässig ist,
2. der Bürgerschaft bis zum 01.01.28 zu berichten.
- Mehria Ashuftah
- Clarissa Herbst (Fachsprecher:in Öffentliche Unternehmen)
- Milan Pein
- Arne Platzbecker
- Anja Quast
- Olaf Steinbiß
- Tim Stoberock (Fachsprecher:in Digitalisierung und Datenschutz)
- Sarah Timmann (Fachsprecher:in Justiz)
- Carola Veit
sowie
- Lena Zagst Lena Zagst
- Dr. Selina Storm
- Miriam Block
- Rosa Domm
- Mareike Engels
- Alske Freter
- René Gögge
- Michael Gwosdz
- Sina Imhof
- Jennifer Jasberg
- Parica Partoshoar
- Dennis Paustian-Döscher
- Dr. Gudrun Schittek
- Kathrin Warnecke (GRÜNE) und Fraktion