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Gesetz zur Änderung des Fraktionsgesetzes und des Entschädigungsleistungsgesetzes

Mittwoch, 03.06.2026

Gesetz zur Änderung des Fraktionsgesetzes

und des Entschädigungsleistungsgesetzes

Vom …….

 

Artikel 1

Zweiunddreißigstes Gesetz zur Änderung des Fraktionsgesetzes

 

In § 2 Absatz 3 des Fraktionsgesetzes vom 20. Juni 1996 (HmbGVBl. S. 134), zuletzt geändert am 23. Mai 2025 (HmbGVBl. S. 350), wird die Zahl „61.087“ durch die Zahl „62 904“, die Zahl „2.191“ durch die Zahl „2 257“ und die Zahl „751“ durch die Zahl „774“ ersetzt.

 

Artikel 2

Neunzehntes Gesetz zur Änderung

des Entschädigungsleistungsgesetzes

 

In § 5 Absatz 2 des Entschädigungsleistungsgesetzes vom 1. Juli 1963 (HmbGVBl. S. 111), zuletzt geändert am 31. März 2026 (HmbGVBl. S. 114), wird die Zahl „4204,71“ durch die Zahl „4330“ und die Zahl „739,94“ durch die Zahl „762“ ersetzt.

 

Artikel 3

Inkrafttreten

 

Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. April 2026 in Kraft.

 

Begründung:

Durch Artikel 1 dieses Gesetzes werden die Geldleistungen an die Fraktionen gemäß § 8 Fraktionsgesetz angepasst. Die Tariferhöhung im öffentlichen Dienst betrug 2,8 Prozent (davon 75 Prozent = 2,1 Prozent) und die Verbraucherpreisindex-Erhöhung 3,49127182 Prozent (davon 25 Prozent = 0,872817955 Prozent), so dass sich insgesamt eine Anpassung der Geldleistungen um 2,972817955 Prozent ergibt.

Gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 Entschädigungsleistungsgesetz erhöhen sich die monatlichen Zuschüsse an die Fraktionen der Bezirksversammlungen jeweils zum gleichen Zeitpunkt und um den gleichen Prozentsatz, um den die Geldleistungen an die Fraktionen durch die Bürgerschaft gemäß § 8 des Fraktionsgesetzes angepasst werden. Dem wird durch Artikel 2 dieses Gesetzes Rechnung getragen. Gemäß § 5 Absatz 3 Satz 2 Entschädigungsleistungsgesetz in Verbindung mit § 8 Fraktionsgesetz werden die Beträge auf volle Eurobeträge aufgerundet (vergleiche Drucksache 20/11914).

Das rückwirkende Inkrafttreten dieses Gesetzes (Artikel 3) ergibt sich aus § 8 Absatz 1 Fraktionsgesetz.

 

sowie
  • Dennis Thering
  • Dennis Gladiator
  • Dr. Anke Frieling
  • Richard Seelmaecker
  • André Trepoll (CDU) und Fraktion und der Abgeordneten Sina Imhof
  • Michael Gwosdz
  • Lena Zagst
  • Rosa Domm
  • Mareike Engels
  • Dennis Paustian-Döscher (GRÜNE) und Fraktion und der Abgeordneten Heike Sudmann
  • David Stoop
  • Stephan Jersch
  • Xenija Melnik-Üzüm
  • Kay Jäger (LINKE) und Fraktion