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Gesundheitschancen in sozial benachteiligten Stadtteilen verbessern und Lokale Stadtteilgesundheitszentren gründen

Donnerstag, 07.10.2021

Der Senat hat sich in der 22. Wahlperiode vorgenommen, die rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die ambulante medizinische Versorgung entsprechend dem Bevölke-rungswachstum auszubauen und in allen Stadtteilen eine gute Versorgung insbesondere mit Kinder- und Hausärzten sicherzustellen. Im Koalitionsvertrag zwischen SPD und GRÜNEN für die 22. Wahlperiode wurde zudem vereinbart, in jedem Bezirk in einem sozial besonders heterogenen Stadtteil ein interdisziplinäres Stadtteilgesundheitszentrum (ISGZ) einzurichten.

In diesen ISGZ soll Sozialberatung, Pflege, Prävention, haus- oder kinderärztliche Versorgung verbunden und möglichst im Kontext bereits bestehender sozialräumlicher Angebote und Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Als Träger eines ISGZ sollten geeignete Vereine oder gemeinnützige Körperschaften mit Sitz in Hamburg ausgewählt werden. Bestandteil der ISGZ sollte mindestens eine Haus- bzw. Kinderarztpraxis sein. Die Sozialbehörde stellt für die Dauer von bis zu drei Jahren eine Fördersumme von 100.000 Euro pro Jahr für die Gründung eines ISGZ bereit.

In Stadtteilen, die eine besonders hohe Konzentration sozialer Problemlagen aufweisen, zum Beispiel überdurchschnittlich viele Arbeitslose und Grundsicherungsempfänger oder viele Jugendliche ohne Schulabschluss, sollen die ISGZ dazu beitragen, Gesundheitschancen durch Stärkung von Gesundheitsinformation und den Abbau von Zugangshindernissen zu stärken. Solche Stadtteile weisen auch besonders hohe gesundheitliche Belastungen auf. Das hatte der vom Senat beauftragte Hamburger „Morbiditätsatlas“ gezeigt.

Bei der Umsetzung dieses Vorhabens hat sich gezeigt, dass es sehr schwierig ist, niedergelassene Ärzte zu finden, die bereit sind, ihre Praxis in ein solches Zentrum zu integrieren und die eigene Praxis in einen engen Kontext von gemeinwesenorientierter- und sozialer Arbeit zu stellen. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Sie führen im Ergebnis aber dazu, dass der beabsichtigte Zweck des vom Senat aufgelegten Förderprogramms für die ISGZ auf dem bisherigen Weg nur in einem einzigen Fall, in der Poliklinik Veddel, erreicht werden konnte.

Vor diesem Hintergrund sollen neue Wege beschritten werden, um die Stadtteilgesundheitszentren mit ihrer Kombination von Haus- oder Kinderärzt:innen und gemeinwesenorientierter Arbeit zu realisieren.

 

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Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

 

1. dabei behilflich zu sein, dass in Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung für freiwerdende oder per Sonderzulassung zu schaffende Arztsitze in ausgewählten Stadtteilen Ärzt:innen gefunden werden, die angestellt werden oder sich niederlassen und ein lokales interdisziplinäres Stadtteilgesundheitszentrum gründen;

2. zu prüfen, wie Haus- und Kinderarztpraxen in sozial benachteiligten Stadtteilen für die Kooperation mit einem Lokalen Gesundheitszentrum gewonnen werden können;

3. zu prüfen, ob in Hamburg die Voraussetzungen erfüllt sind, im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Grundlagen, auch kommunale medizinische Versorgungszentren zu errichten, die dann entsprechend ihrer Ausgestaltung die Bildung kommunaler Gesundheitszentren unterstützen;

4. bestehende Initiativen bei der Gründung von Lokalen Gesundheitszentren weiterhin zu unterstützen und

5. der Bürgerschaft bis April 2022 zu berichten.

 

sowie
  • Dr. Gudrun Schittek
  • Filiz Demirel
  • Mareike Engels
  • Michael Gwosdz
  • Britta Herrmann
  • Linus Jünemann
  • Christa Möller-Metzger
  • Farid Müller
  • Yusuf Uzundag
  • Peter Zamory (GRÜNE) und Fraktion