Gewaltschutz weiter stärken – Möglichkeiten des neuen Gewalthilfegesetzes für Hamburg nutzen
Donnerstag, 27.03.2025
Die Freie und Hansestadt Hamburg investiert seit Jahren intensiv in den Schutz von Gewaltbetroffenen und verfolgt mit der Senatsstrategie „Gewaltschutzkonzept zur Umsetzung der Istanbul-Konvention“ (zuletzt Drs. 22/15828) einen konsistenten Maßnahmenplan zur Gewaltprävention, zum Gewaltschutz sowie zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Im Unterschied zu vielen anderen Bundesländern ist die Finanzierung der Hamburger Frauenhäuser seit langem niedrigschwellig gesichert. Die Hamburgische Bürgerschaft hat zuletzt auf Antrag der Fraktionen von SPD und Grünen mit dem Beschluss der Drs. 22/16680 und 22/17218 erneut rund 3,8 Millionen Euro in die Ertüchtigung der Frauenhäuser (1,38 Millionen Euro) und den Ausbau des Hilfesystems (2,45 Millionen Euro) in den Jahren 2025 und 2026 investiert.
Dies entspricht auch dem großen Handlungsbedarf. Laut dem Lagebild ‚Geschlechtsspezifische Gewalt‘ von 2023 begeht in Deutschland fast jeden Tag ein Mann einen Femizid. Knapp 400 Frauen am Tag wurden Opfer von Partnerschaftsgewalt. In den vergangenen Jahren sind diese Zahlen bundesweit deutlich gestiegen. Mit der Zustimmung des Bundesrats zum „Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt“ (sog. Gewalthilfegesetz) am 14. Februar 2025 konnte das Gesetz zu einem großen Teil am 28. Februar 2025 in Kraft treten. Der zentrale Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung tritt jedoch erst am 1. Januar 2032 in Kraft, um den Ländern die Gelegenheit zu geben, die Voraussetzungen für dessen Erfüllung zu schaffen. Beim Ausbau des Hilfesystems wird es wichtig sein, auch den Bedarf besonderer Zielgruppen zu berücksichtigen, die aktuell spezifische Versorgungslücken haben, wie u. a. die Schutzbedarfe von trans und nicht-binären Menschen sowie älteren Frauen.
Ziel ist die bundesweite Schaffung und Bereitstellung eines verlässlichen und bedarfsgerechten Hilfesystems. Vorgesehen sind darüber hinaus explizit auch weitere Maßnahmen, z. B. zur Prävention und zur Unterstützung des Umfelds der gewaltbetroffenen Person. Die interne Vernetzung im System soll ebenso gestärkt werden wie die Zusammenarbeit mit externen Hilfseinrichtungen und Behörden, darunter die Kinder- und Jugendhilfe, die Polizei, die Justiz sowie Bildungseinrichtungen. Die Länder sind nach dem Gesetz dazu verpflichtet, bis zum 31.12.2026 eine Bedarfsanalyse und Entwicklungsplanung zu erstellen, auf deren Basis dann ab 2027 der weitere Ausbau des Hilfesystems erfolgt.
Zum anteiligen Ausgleich der durch das neue Gesetz entstehenden zusätzlichen Aufgaben erhalten die Länder vom Bund für die Jahre 2027 bis 2036 zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 2,6 Milliarden Euro. Der Bundesrat hat die Bundesregierung gebeten, die hiermit erstmalig erfolgende finanzielle Beteiligung des Bundes über das Jahr 2036 hinaus zu sichern, damit langfristige Planungssicherheit für die neu zu schaffende Infrastruktur herrscht.
Die Bürgerschaft möge daher beschließen:
Der Senat wird ersucht,
1. darzustellen, welche Planungen der Senat bzw. die zuständige Behörde zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes initiert hat,
2. bei der Erarbeitung der Bedarfsanalyse und Entwicklungsplanung die Hamburger Hilfelandschaft in geeigneter Weise zu beteiligen,
3. zu Punkt 1 der Bürgerschaft bis spätestens Ende 2025 zu berichten,
4. der Bürgerschaft das Ergebnis der bis zum 31.12.2026 erforderlichen Bedarfsanalyse und Entwicklungsplanung zu übermitteln.
- Ole Thorben Buschhüter
- Danial Ilkhanipour
- Regina Jäck
- Dirk Kienscherf
- Martina Koeppen
- Jan Koltze
- Claudia Loss
- Baris Önes
- Juliane Timmermann
- Isabella Vértes-Schütter
sowie
- Mareike Engels
- Miriam Block
- Maryam Blumenthal
- Eva Botzenhart
- Filiz Demirel
- Linus Görg
- Michael Gwosdz
- Dr. Gudrun Schittek
- Lena Zagst (GRÜNE) und Fraktion