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Grundsteuer – erhebliche Mehrbelastungen und Verwerfungen für Steuerpflichtige vermeiden

Donnerstag, 19.12.2019

Am 18. November 2019 hat der Bundesrat der vom Deutschen Bundestag im Oktober 2019 beschlossenen Novellierung der Grundsteuer zugestimmt. Diese überparteiliche Verständigung war notwendig, um die Grundsteuer und damit ein Steueraufkommen im zweistelligen Milliardenbereich zu erhalten, das die Haupteinnahmequelle der Kommunen darstellt, um die öffentliche Daseinsfürsorge finanzieren zu können. Auf Hamburg entfielen im Jahr 2018 rund 472 Millionen Euro Einnahmen aus der Grundsteuer. Durch die Einigung kann die bisherige Regelung in den kommenden Jahren fortgeführt werden, bis ab 2025 die nunmehr beschlossenen Änderungen Anwendung finden.

Der Einigung auf Bundesebene ist ein jahrelanger Beratungsverlauf im Bund und den Ländern vorausgegangen. Gegenstand dieser Beratungen war auch die Grundsatzfrage nach dem zukünftigen Modell der Grundsteuer, einem wertabhängigen Modell auf der einen und einem wertunabhängigen Flächenmodell auf der anderen Seite. Der Hamburger Senat hat im Bundesrat und auf Länderebene stets konstruktiv auf die Erreichung einer rechtzeitigen Verständigung hingewirkt und sich dabei mit Blick auf die besonderen Herausforderungen Hamburgs als wachsende Metropole für die Vermeidung zusätzlicher Belastungen für Hamburgs Mieterinnen und Mieter und Eigentümerinnen und Eigentümer eingesetzt. Zudem hat der Bundesrat auf Initiative Hamburgs den Bund aufgefordert, sich an den mit der Grundsteuernovellierung verbundenen Kosten für notwendiges zusätzliches Personal in der Steuerverwaltung sowie die IT-technische Umsetzung zu beteiligen.

Der nunmehr parteiübergreifend gefundene Kompromiss sieht zukünftig ein weiterhin wertabhängiges Modell der Grundsteuer vor. Gleichzeitig wurde durch eine Verfassungsänderung eine sogenannte Öffnungsklausel geschaffen, die es den Ländern ermöglicht, hiervon abweichende Regelungen zu schaffen. Einige Bundesländer wie Bayern oder Niedersachsen haben hierzu bereits eigene, noch zu konkretisierende Vorschläge gemacht. Offen sind noch mit der Nutzung der Öffnungsklausel verbundene etwaige Nachteile im Rahmen des Länderfinanzausgleiches.

Auch wenn bundesweit eine aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuer angestrebt wird, so ist inzwischen klar, dass unabhängig von dem zukünftigen Modell die neue Grundsteuer Einfluss auf die Steuerschuld der einzelnen Betroffenen haben wird, da die vom Bundesverfassungsgericht als unzulässig befundenen veralteten Einheitswerte in jedem Fall keine Anwendung mehr finden können. Nach den vom Senat gegenüber dem Haushaltsausschuss vorgelegten ersten Vergleichsschätzung wird deutlich, dass die Ausschläge der zu erwartenden Erhöhungen in bestimmten Hamburger Lagen im Rahmen des Bundesmodells besonders drastisch sein könnten. Demgegenüber erscheinen die Vergleichswerte des vom Land Niedersachsen vorangetriebenen Fläche-Lage-Modell deutlich weniger extreme Ausschläge zu beinhalten. Es ist deshalb richtig und wichtig, dass der Hamburger Senat die Prüfung zur möglichen Nutzung der Öffnungsklausel konsequent fortsetzt und sich hierzu eng auf Länderebene austauscht.

Neben einer gründlichen Betrachtung der Auswirkungen auf die Hamburger Wohnimmobilien ist es ebenfalls unabdingbar, dass fundierte Beispielrechnungen für Gewerbeimmobilien erfolgen. Dies gelingt nur in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Akteuren des Gewerbes, etwa den Kammern und Gewerbeverbänden. Bereits begonnene Gespräche begrüßt die Bürgerschaft ausdrücklich. Eine abschließende Entscheidung darüber, welches Modell für Hamburg am geeignetsten ist, muss die Ergebnisse dieser Berechnung in die Entscheidungsfindung einbeziehen.

Eine Entscheidung über eine Abweichung von der bundesgesetzlichen Regelung durch Nutzung der Öffnungsklausel kann erst mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes zum 1. Januar 2020 erfolgen und bedarf wie beschrieben weiterer intensiver Prüfungen. Eine abschließende Befassung und Entscheidung wird daher erst durch den Senat und die Bürgerschaft der 22. Wahlperiode möglich sein.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. bei den Überlegungen zur Umsetzung der Grundsteuerreform weiterhin die Prämissen

• der Aufkommensneutralität,

• der Vermeidung von erheblichen Mehrbelastungen und Verwerfungen für Steuerpflichtige sowie

• die einfache Administrierbarkeit für Steuerpflichtige und Steuerverwaltung

zu Grunde zu legen,

2. sich auf Bundesebene für ein Länderfinanzausgleichs-Verfahren bei der Grundsteuer einzusetzen, welches der besonderen Bodenwertsituation in Hamburg Rechnung trägt,

3. mit anderen interessierten Ländern die Möglichkeiten der Öffnungsklausel rechtlich und technisch auszuloten,

4. unabhängig davon die Vorbereitungen für die administrative und technische Umsetzung der Grundsteuerreform voranzutreiben,

5. eine umfassende Informationskampagne für die Steuerpflichtigen in Hamburg vorzubereiten, um diese zeitnah nach einer Entscheidung über die Ausgestaltung der Reform in Hamburg zu informieren,

6. der Bürgerschaft spätestens im 3. Quartal 2020 zum Stand der Punkte 1. bis 5. zu berichten, so dass bis zum Jahresende 2020 entschieden werden kann, ob Hamburg die Öffnungsklausel nutzt.

 

 

sowie
  • Farid Müller
  • Olaf Duge
  • Dominik Lorenzen
  • René Gögge
  • Ulrike Sparr (GRÜNE) und Fraktion