Gute Arbeit im Hafen erhalten: Eine sichere Zukunftsperspektive für den Gesamthafenbetrieb (GHB – Gesamthafenbetriebs-Gesellschaft m.b.H.) unterstützen
Donnerstag, 19.09.2024
Der Gesamthafenbetrieb (GHB) ist seit vielen Jahrzehnten eine wichtige Errungenschaft für Gute Arbeit im Hamburger Hafen. Auf Basis des bundesrechtlichen Gesamthafenbetriebsgesetzes von 1950 besteht die Gesamthafenbetriebs-Gesellschaft als gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien ver.di und Unternehmensverband Hafen Hamburg e.V. mit rund 1.000 Beschäftigten.
Der GHB bietet beiden Sozialpartnern, den Hafenumschlagsbetrieben und den nicht bei ihnen direkt angestellten Hafenarbeiter:innen viele Vorteile: Den Unternehmen bietet er die nötige Flexibilität, die zeitlich schwankenden Arbeitskraftbedarfe verlässlich ausgleichen zu können. Den Beschäftigten bietet er, im Unterschied zu den früheren „Tagelöhnern“, die Sicherheit regulärer, unbefristeter, sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze zu den gleichen tariflichen Bedingungen wie den direkt bei den Umschlagsunternehmen angestellten Kolleg:innen.
Die finanzielle Grundlage für den GHB, vor allem für die Zahlung der Gehälter der Beschäftigten bei Ausfallzeiten, bildet der Hafenfonds, in den alle Umschlagsbetriebe in Höhe von derzeit 1,5 Prozent ihrer Umsätze für Umschlagsdienstleistungen einzuzahlen haben. Der GHB darf als quasi gemeinnütziges Unternehmen zwar keine Gewinne erwirtschaften, aber Rücklagen zum Ausgleich von Schwankungen bilden, und ist zu diesem Zweck von der Vorsteuer befreit. Im Fall länger anhaltender Phasen geringeren Arbeitsvolumens kommt, so auch derzeit, das Instrument der Kurzarbeit zum Einsatz.
Das Gesamthafenbetriebsgesetz sichert dem GHB ein faktisches Monopol für die Entsendung von Arbeitskräften für die Hafenarbeit an die Umschlagsbetriebe. Dadurch garantiert die Existenz des GHB für alle Hafenarbeiter:innen im Hamburger Hafen die Geltung des „Lohntarifvertrags für die Hafenarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe“, also eine flächendeckende Tarifbindung. Der GHB kann daher ohne Übertreibung als Garant für Tarifbindung und Gute Arbeit im Hamburger Hafen angesehen werden.
Für die Funktionalität des GHB und im Sinne der Sicherung der Beschäftigung seiner Mitarbeitenden ist es von großer Bedeutung, dass der Hafentarifvertrag von einzelnen Unternehmen im Hamburger Hafen nicht unterlaufen wird, indem Tätigkeiten, die nicht unmittelbar an das Be- und Entladen von Schiffen gebunden sind, nicht als Hafenarbeit, sondern als „Logistik“ definiert werden. Dies ist derzeit rechtlich zulässig, wird aber von den Regierungsfraktionen entschieden abgelehnt, da es dem Grundsatz „gleiches Geld für gleiche Arbeit am gleichen Ort“ zuwiderläuft.
Die Absicherung und die Weiterentwicklung des GHB ist eine zentrale Aufgabe für die Leistungsfähigkeit unseres Hafens. Gute Arbeitsbedingungen und sichere Arbeitsplätze für seine Mitarbeitenden sind dabei nicht nur Voraussetzung der Leistungsfähigkeit, sondern selbst ein wesentliches Ziel unserer Politik.
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird ersucht,
1. die Unterstützung einer sicheren Zukunftsperspektive für den Gesamthafenbetrieb (GHB) und seiner Beschäftigten als ein zentrales Ziel seiner Hafenpolitik anzusehen und dementsprechend im Rahmen seiner Möglichkeiten zu handeln;
2. sich für die Absicherung des Hafenfonds und der Vorsteuerbefreiung des GHB einzusetzen;
3. sich in seiner Rolle als Mehrheitsanteilseigner der HHLA (über die HGV) dafür einzusetzen, dass der GHB von der HHLA weiterhin in bisheriger Form mit der Entsendung von Arbeitskräften beauftragt wird,
4. den GHB dabei zu unterstützen, für seine Beschäftigten alle erforderlichen Qualifizierungs- und Weiterbildungsangebote im Zusammenhang mit der bereits begonnenen und noch zu erwartenden technologisch-betrieblichen Transformation der Hafenarbeit anbieten zu können;
5. den GHB und andere Akteure im Hafen sowie die Arbeitsmarktinstitutionen bei Initiativen für eine nachhaltige Integration von Geflüchteten in den gewerblichen Arbeitsmarktsektor des Hafens zu unterstützen;
6. geeignete Maßnahmen zu prüfen, mit denen ein Unterlaufen des GHB und des Hafentarifvertrages, etwa durch das Deklarieren von vergleichbaren Tätigkeiten im Hafen als „Logistik“ statt als Hafenarbeit, unterbunden werden kann;
7. geeignete Maßnahmen zu prüfen, mit denen auch alle Tätigkeiten im Bereich der Abfertigung von Passagier- und Kreuzfahrtschiffen unter die Geltung des Gesamthafenbetriebsgesetzes, und damit unter die Geltung des Hafentarifs, gestellt werden können;
8. der Bürgerschaft bis zum 31.12.2024 über die Umsetzung der vorgenannten Punkte zu berichten.
- Clarissa Herbst
- Martina Koeppen
- Jan Koltze (Fachsprecher:in Arbeitsmarkt und Gewerkschaften)
- Gulfam Malik
- Alexander Mohrenberg
- Arne Platzbecker
- Hansjörg Schmidt (Fachsprecher:in Medien)
- Markus Schreiber
- Philine Sturzenbecher
sowie
- Dominik Lorenzen
- Johannes Alexander Müller
- Eva Botzenhart
- Rosa Domm
- Olaf Duge
- Sonja Lattwesen
- Zohra Mojadeddi
- Andrea Nunne
- Lisa Maria Otte
- Ulrike Sparr
- Charlotte Stoffel (GRÜNE) und Fraktion