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Hamburg als sicherer Hafen der Meinungsfreiheit – Stiftung für politisch Verfolgte finanziell unterstützen

Dienstag, 11.12.2018

Haushaltsplanentwurf 2019/2020

Einzelplan 1.1

 

„Wir helfen denjenigen, die in ihrem Heimatland daran gehindert werden sich frei zu entfalten.“ (Ole von Beust, 2013). Die eigene Meinung straffrei äußern zu dürfen, ist eines der wichtigsten Menschenrechte und fest im Wertekanon der Bundesrepublik Deutschland verankert. Demokratie braucht die Meinungsfreiheit. Dennoch ist dieses Recht weltweit bedroht, auch in Europa.

Aus dem Bericht der Reporter ohne Grenzen 2018 geht hervor, wie es um die Meinungs- und Pressefreiheit in den 180 erfassten Ländern steht. Hierbei wird deutlich: Die Meinungsfreiheit ist nach wie vor in Gefahr. Vor allem Lokaljournalistinnen und -journalisten in Lateinamerika, in einigen Gebieten Afrikas, aber auch in Europa müssen mit staatlichen Repressionen und Verfolgung rechnen, sobald sie ihre Meinung kritisch äußern. Vor allem in Osteuropa, aber auch in Malta haben sich die Werte zur Pressefreiheit dramatisch verschlechtert. Ungarn fiel im Ranking um 70 Prozentpunkte nach unten, nach dem Amtsantritt Viktor Orbáns im Jahr 2010.

Hamburg wollte dazu schon früh ein Gegengewicht setzen und unterstützt daher seit 32 Jahren diejenigen, die aufgrund regimekritischer Äußerungen in ihren Heimatländern verfolgt werden. Auf Initiative des ehemaligen Bürgermeisters Klaus von Dohnanyi hin wurde im Jahr 1986 die Stiftung für politische Verfolgte ins Leben gerufen und ist in der heutigen Zeit wichtiger denn je. Die Stadt Hamburg soll ein sicherer Hafen für die Meinungsfreiheit bleiben und sich daher den gestiegenen weltweiten Herausforderungen anpassen. Eine Ausweitung der durch die Stadt Hamburg geförderten Stipendien ist daher ein logischer Schritt, um den politisch Verfolgten eine neue, sichere Heimat zu bieten.

Die Bürgerschaft möge beschließen,

Der Senat wird ersucht,

für die Vergabe der von der Stadt Hamburg geförderten Stipendien (ehemals im Jahr 2014 Haushaltstitel 1100.684.03, Ansatz 97.000 Euro) im Haushaltsplan 2019/2020 im Einzelplan 1.1 „Senat und Personalamt“ in der Produktgruppe 203.01 „Senatsangelegenheiten“ insgesamt 132.000 Euro (ehemals Ansatz 97.000 Euro, zusätzlich 35.000 Euro) pro Haushaltsjahr innerhalb der bestehenden Ermächtigungen des Einzelplans zur Verfügung zu stellen. Aus dieser Ausweitung sollen sich keine zusätzlichen Personalmittel ableiten und sie sollen auch nicht als Ersatz für Spendenakquise gelten.

 

 

sowie
  • der Abgeordneten Antje Möller
  • Filiz Demirel
  • Mareike Engels
  • René Gögge
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion