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Hamburg handelt: Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung – Natur wiederherstellen und Klima schützen

Mittwoch, 20.05.2026

Mit der EU-Wiederherstellungsverordnung, die am 18. August 2024 in Kraft getreten ist, gilt erstmals ein verbindlicher Rechtsrahmen zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme. Die Verordnung schreibt für verschiedene Ökosystemtypen – darunter Fauna-Flora-Habitat-Lebensraumtypen, Flüsse, Stadtnatur, Agrar und Waldökosysteme sowie Moore – konkrete, messbare Ziele vor. Sie gilt unmittelbar in Deutschland und bedarf keiner weiteren Umsetzung durch den Bund. Der Nationale Wiederherstellungsplan, den die Bundesregierung bis September 2026 als Entwurf und bis 2027 final vorlegen muss, bündelt die Maßnahmen der Länder.

Der Handlungsauftrag aus der Bevölkerung ist eindeutig: Laut einer repräsentativen Umfrage des Naturschutzbundes Deutschland befürworten rund 85 Prozent der Deutschen das EU-Gesetz, etwa 86 Prozent halten Maßnahmen zur langfristigen Sicherung der Natur für wichtig. Die befragten Hamburger*innen befürworten mit rund 90 Prozent das EU?Gesetz, 75,6 Prozent erwarten einen stärkeren politischen Umsetzungswillen. Sogar 97,5 Prozent sehen die Wiederherstellung der Natur als entscheidend für ihre Lebensqualität. Hamburg ist eine verdichtete Stadt. Im Rahmen der Umfrage nannten die Menschen Trockenheit und Hitze als ihre größten Sorgen.

Naturnahe Wälder, Wiesen und Weiden, Gewässer, die Auenlandschaft der Elbe, die vielfältigen Moore sowie die zahlreichen Parks und Grünflächen unserer Stadt sind unverzichtbar für die Lebensqualität in Hamburg. Sie reinigen Luft und Wasser, speichern Kohlenstoff, regulieren das Klima und schützen die Stadtbevölkerung vor Dürren und Hitzewellen. Eine Renaturierung von Mooren und Kleingewässern, artenreiche Wiesen und die Pflege der Stadtnatur schaffen Lebensräume für Pflanzen, Amphibien, Insekten und Vögel.

Darüber hinaus mindern intakte Ökosysteme die Hitzebelastung in dicht bebauten Quartieren, können Hochwasserrisiken beispielsweise entlang der Elbe, Bille, Wandse und Dove Elbe reduzieren, schaffen Räume für Erholung und stärken die Resilienz gegenüber Extremwetterereignissen. Wenn Flüsse renaturiert werden, verbessern sich Wasserqualität und Hochwasserschutz, während urbane Entsiegelung die Versickerung von Regenwasser und Biodiversität fördert.

Diese Funktionen kann unsere Natur jedoch nur erfüllen, wenn sie gesund ist.

Um die Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung in Hamburg wirksam zu gestalten, bedarf es klarer Strukturen und ausreichender Ressourcen. Die Erneuerung von Mooren, Flüssen, Wäldern und urbanen Grünräumen ist nicht nur eine ökologische Notwendigkeit, sondern auch ein Beitrag zu Klimaschutz, Ernährungssicherheit und Lebensqualität in unserer Stadt. Vielfältige Ökosysteme in der Metropole – jede Maßnahme zählt, damit Hamburg seiner Verantwortung gerecht wird und die Chancen der Wiederherstellungsverordnung nutzt.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. die Umsetzung der EU-Wiederherstellungsverordnung konsequent voranzutreiben. Die BUKEA soll dazu federführend berichten, wie Hamburg seinen Beitrag zur Umsetzung der nationalen Zielvorgaben ressortübergreifend gestaltet,

2. die mittel- und langfristigen Finanzierungsbedarfe zu ermitteln, Finanzierungswege aufzuzeigen und sich auf Bundes- und Landesebene für die Weiterentwicklung der Fördermittel einzusetzen sowie die für den Erfolg der Umsetzung nötige Beschleunigung des Planungs- und Genehmigungsregimes von Wiederherstellungsmaßnahmen zu ermitteln, bestehende landesrechtliche Spielräume etwa bei der Definition des überwiegenden öffentlichen Interesses auszuschöpfen und falls nötig sich für eine Weiterentwicklung des Rechtsrahmens einzusetzen.

 

sowie
  • Lisa Maria Otte
  • Jennifer Jasberg
  • Leon Alam
  • Miriam Block
  • Eva Botzenhart
  • Rosa Domm
  • Simone Dornia
  • Dominik Lorenzen
  • Melanie Nerlich (GRÜNE) und Fraktion