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Hamburg hilft dem Sport mit steuerlichen Verbesserungen für Engagierte im Sport und gemeinnützige Sportorganisationen

Mittwoch, 07.06.2023

Die Bedeutung des gemeinnützigen Sports für das Gemeinwohl in Hamburg und Deutschland ist groß. So ist der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) mit Abstand die größte Personenvereinigung in Deutschland. Die im DOSB organisierten Vereine und Verbände zählen mehr als 27 Millionen Mitgliedschaften. In deutschlandweit rund 87.000 Sportvereinen engagieren sich laut DOSB acht Millionen Freiwillige. Der DOSB geht davon aus, dass die im Sport freiwillig Engagierten eine „monatliche Arbeitsleistung“ von 23 Millionen Stunden erbringen. Der Hamburger Sportbund (HSB) vertritt mit seinen derzeit 860 Mitgliedern rund 528.000 Hamburger Sportler:innen. Der HSB bezeichnet sich damit als „größte Community der Stadt“.

 

Mit dem Übungsleiterfreibetrag und der Ehrenamtspauschale besteht nach § 3 Nr. 26 und Nr. 26 a Einkommenssteuergesetz (EstG) für freiwillig Engagierte unter anderem im Sport ein steuerlicher Freibetrag von jährlich bis zu 3.000 Euro (Übungsleiterfreibetrag) bzw. 840 Euro (Ehrenamtspauschale). Diese Pauschale wurde zuletzt zum 1. Januar 2021 angehoben. Neben dem Sport können aber auch andere nebenberuflich Tätige im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich diese Pauschale steuerfrei nutzen. Aufgrund der allgemeinen Teuerung sowie der immensen Bedeutung von freiwillig Engagierten für unser Gemeinwohl und insbesondere auch im Sport setzen sich SPD und GRÜNE dafür ein, diese Freibetragsgrenzen angemessen anzuheben. Für den Übungsleiterfreibetrag erscheint eine Erhöhung auf 3.500 Euro p.a. und für die Ehrenamtspauschale auf 1.000 Euro p.a. angemessen.

 

Fakt ist, SPD und GRÜNE unterstützen den Hamburger Sport verlässlich. Das Gesamtvolumen des aktuellen Sportfördervertrags (Laufzeit 2021 bis 2024) und zusätzlicher Zuwendungen betrug 2021 12.286.000 Euro und 2022 12.261.000 Euro, was bereits einem Rekordniveau entsprach. In den langfristig festgelegten Förderpositionen sind diese Mittel 2023 und 2024 noch einmal um mehr als 300.000 Euro angestiegen. Der Hamburger Sport erhält damit auch in Krisenzeiten nachhaltig Planungssicherheit. Dass SPD und GRÜNE den Sport auch in schwierigen Jahren unterstützen, untermauert zudem die von der Finanz- und der Sportbehörde aufgelegte Energie-Nothilfe-Sport in Höhe von neun Millionen Euro.

 

Neben der öffentlichen Förderung sind die Eigenmittel über Mitgliedsbeiträge das finanzielle Rückgrat für die gemeinnützigen Sportvereine- und verbände. Gemäß Schreiben des Bundesfinanzministeriums aus dem November 1998 (AZ: IV C 6 – S 0171 – 11/98) beträgt der durchschnittliche Maximalbetrag für Mitgliedsbeiträge und sonstige Umlagen 1.023 Euro je Mitglied per anno. Überschreiten Vereine diese Grenze, droht ihnen der Verlust der Gemeinnützigkeit. Zudem ist in der Abgabenordnung (AO) festgelegt, dass Vereine in zehn Jahren pro Mitglied nicht mehr als insgesamt 5.113 Euro für Investitionen zum Beispiel für vereinseigene Anlagen einmalig umlegen dürfen.

 

Die Sportvereine stehen vor großen Herausforderungen, ihre eigenen Sportanlagen fit für die Zukunft zu machen. Die Gebäude und Anlagen müssen zum Teil verbunden mit hohen Investitionen saniert und modernisiert werden, um unter anderem den sich verändernden Anforderungen und rechtlichen Rahmenbedingungen an Gebäude vor dem Hintergrund der klimatischen Anpassungen Rechnung tragen zu können. Die Sportvereine leisten damit einen unverzichtbaren Anteil für eine gute und klimagerechte Sportinfrastruktur in der Active City Hamburg.

 

Vor diesem Hintergrund gilt es zu prüfen, wie die zuletzt 1998 festgesetzten Maximalhöhen für jährliche Mitgliedsbeiträge sowie für die Investitionsumlagen moderat angehoben werden können. Die Sportvereine müssen weiterhin in der Lage sein, einen relevanten Anteil aus Eigenmitteln auch in die Transformation der vereinseigenen Sportinfrastruktur beitragen zu können. Gleichzeitig muss der Zugang breiter Bevölkerungsschichten zum Beispiel zum gemeinnützigen Sportverein ermöglicht bleiben. Die Festlegung der Mitgliedsbeitragshöhe sowie der Investitionsumlagen unterliegt dabei dem demokratischen Willensbildungsprozess innerhalb der Vereinsstrukturen.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. sich auf Bundesebene in geeigneter Weise dafür einzusetzen, dass möglichst zum 1. Januar 2024 der Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EstG auf 3.500 Euro und die Ehrenamtspauschale nach § 3 Nr. 26a EstG auf 1.000 Euro per anno angehoben wird;

2. sich auf Bundesebene in geeigneter Weise dafür einzusetzen, dass der durchschnittliche Maximalbetrag für Mitgliedsbeiträge und sonstige Umlagen per anno und Person moderat angehoben wird;

3. zu prüfen, inwieweit die maximale Höhe der Investitionsumlage (siehe Anwendungserlass (AEAO) zur Abgabenordnung (AO) zu § 52 Nr. 1.2) noch angemessen ist und bei erfolgreicher Prüfung sich auf Bundesebene zum Beispiel für eine Anhebung der derzeitigen Maximalhöhe oder eine Länderöffnungsklausel einzusetzen;

4. der Bürgerschaft bis zum 31. Oktober 2023 zu berichten.

 

 

 

sowie
  • Maryam Blumenthal
  • Miriam Block
  • Eva Botzenhart
  • Mareike Engels
  • Alske Freter
  • René Gögge
  • Linus Görg
  • Michael Gwosdz
  • Dr. Adrian Hector
  • Jennifer Jasberg
  • Lisa Kern
  • Sina Koriath
  • Sonja Lattwesen
  • Dominik Lorenzen
  • Zohra Mojadeddi
  • Christa Möller-Metzger
  • Farid Müller
  • Ivy May Müller
  • Lena Zagst
  • Peter Zamory (GRÜNE) und Fraktion