Hamburger Wohngeldbericht
Donnerstag, 27.03.2025
Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz ist zum 1. Januar 2023 die „größte Wohngeldreform in der Geschichte Deutschlands“ in Kraft getreten. Die SPD-geführte Bundesregierung zielte damit auf eine Verdreifachung des Kreises der Anspruchsberechtigten ab, um mehr Bürger:innen von steigenden Wohnkosten zu entlasten. Über eine Anhebung des Leistungsniveaus und die Verankerung einer dauerhaften Heizkostenkomponente sowie einer Klimakomponente wurde die Unterstützungsleistung des Wohngeldes deutlich verbessert. Die Reformierung des Wohngeldrechts ist in einem sehr zügigen Gesetzgebungsverfahren in vier Monaten Ende 2022 umgesetzt worden.
Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz wurde die Höhe des Wohngelds im Durchschnitt verdoppelt und zudem der Kreis der Anspruchsberechtigten stark ausgeweitet. Dadurch können erheblich mehr Haushalte vom Wohngeld profitieren und werden in Hamburg finanziell um durchschnittlich 400 Euro zuzüglich einer Heizkosten- und Klimakomponente entlastet.
Die Finanzierung dieser Reform wird jeweils zur Hälfte von Bund und Ländern getragen. Zudem verantworten die Länder die Umsetzung der Reform und sind dadurch maßgeblich dafür verantwortlich, dass die Erhöhung des Wohngeldes und die Ausweitung der Anspruchsberechtigung die Menschen vor Ort auch erreicht. Der Hamburger Senat hat deshalb nach Beschluss des Antrags Drs. 22/9453 der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen u. a. mit der Einrichtung einer Zentralen Wohngeldstelle (ZeWo) und einer vielseitigen Informationskampagne verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Wohngeld-Plus-Reform in Hamburg zum Erfolg zu führen.
Mittlerweile profitieren viele zusätzliche Hamburger Haushalte von der Umsetzung des Wohngeld-Plus-Gesetzes. Um einen umfassenden und aktuellen Überblick über die Umsetzung der Wohngeldreform sowie die Hamburger Anstrengungen zu erhalten, soll ein Hamburger Wohngeldbericht erstellt werden.
?
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird ersucht,
1. einen Hamburger Wohngeldbericht für den Zeitraum 2023 bis 2025 zu erstellen.
Dieser Bericht soll unter anderem folgende Aspekte berücksichtigen und, soweit möglich und darstellbar, monatlich für den genannten Zeitraum aufgeschlüsselt sein:
a. Anzahl Wohngeld beziehender Haushalte inkl. Haushalts-Mitglieder,
b. Anzahl der beschiedenen Anträge aufgeschlüsselt in Bewilligungen, Weiterbewilligungen und Ablehnungen,
c. Anzahl der Erstberatungsgespräche über die Hotline zum Wohngeldanspruch inkl. Darstellung der daraus resultierenden Weiterleitung zu vollständigen Beratungen,
d. Durchschnittliche Bearbeitungsdauer beschiedener Wohngeldanträge (prozentual in Abschnitten nach 4, 8, 12 Wochen, länger als 12 Wochen),
e. Verzögerung der Bearbeitung durch unvollständig eingereichte Unterlagen (gesamt und prozentual),
f. Darstellung der Einrichtung und Arbeit der Zentralen Wohngeldstelle (ZeWo),
g. Darstellung der geschaffenen Stellen in der ZeWo und den Bezirken nach Vollzeit-Äquivalenten, besetzten Stellen sowie Eingruppierungen,
h. Darstellung des Übergangs der Verantwortung von der ZeWo in die Bezirksämter,
i. Umsetzung der Informationskampagne und Darstellung der Kommunikation des Wohngeldanspruchs,
j. Digitalisierung des Antragsverfahrens.
2. der Bürgerschaft bis zum 30. Juni 2026 zu berichten.
- Ole Thorben Buschhüter
- Danial Ilkhanipour
- Regina Jäck
- Dirk Kienscherf
- Martina Koeppen
- Jan Koltze
- Claudia Loss
- Baris Önes
- Juliane Timmermann
- Isabella Vértes-Schütter
sowie
- Michael Gwosdz
- Eva Botzenhart
- Rosa Domm
- Mareike Engels
- Dominik Lorenzen
- Lisa Maria Otte
- Kathrin Warnecke (GRÜNE) und Fraktion