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Hamburger Wohngeldkampagne

Donnerstag, 22.09.2022

Das Wohngeld unterstützt Bürger:innen bei den Wohnkosten. Wohngeld können Bürger:innen beantragen, die ein eigenes Einkommen haben. Sowohl Mieter:innen als auch Eigentümer:innen können Wohngeld bzw. einen Lastenzuschuss beziehen. Der Bund und die Freie und Hansestadt Hamburg tragen die Kosten jeweils anteilig zur Hälfte. Ab dem 1. Januar 2022 wurde bereits eine Entlastung von Wohngeldhaushalten durch eine CO2-Komponente eingeführt. Ebenso erfolgte zum 1. Januar 2022 erstmalig eine Dynamisierung des Wohngelds.

Während der Corona-Pandemie nahm ein Teil der Hamburger:innen erstmalig Wohngeld in Anspruch. Zudem wurde in der ersten Jahreshälfte von der Bundesregierung bereits beschlossen, dass in der kommenden Heizperiode bezogen auf den Kreis der Berechtigten aus der letzten Heizperiode ein einmaliger Heizkostenzuschuss gewährt wird. Der Heizkostenzuschuss hilft insbesondere Haushalten mit niedrigerem Einkommen, die Belastungen durch hohe Energiekosten besser bewältigen zu können. Rund 15.000 Hamburger Haushalte waren mit Stand Mitte 2022 berechtigt, den Heizkostenzuschuss I zu erhalten. Diese Haushalte wurden per Post darüber informiert.

SPD und GRÜNE begrüßen ausdrücklich die angekündigte Ausweitung des Wohngeld-anspruchs im Rahmen der Wohngeldreform zum 1. Januar 2023 durch die Ampel-Bundesregierung in Berlin. Zukünftig soll es neben der dauerhaften Dynamisierung des Wohngeldes auch eine dauerhafte Heizkostenkomponente im Wohngeld geben. Das wird vielen Haushalten helfen, die steigenden Energiekosten abzufedern. Auch der Berechtigungskreis soll erweitert werden, sodass mehr Hamburger:innen einen Anspruch auf Wohngeld haben werden. Für die Monate September bis Dezember 2022 soll es zudem einen zweiten Heizkostenzuschuss geben. Dieser beträgt einmalig 415 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt und 540 Euro für einen Zwei-Personen-Haushalt. Für jede weitere Person werden zusätzlich 100 Euro ausgezahlt.

Die Wohngeldreform wird im Bund zügig vorangebracht. Deshalb muss auch Hamburg vorbereitet sein und erneut aktiv auf die bereits Wohngeldberechtigten zugehen sowie darüber im Rahmen einer Wohngeldkampagne informieren, wer erstmalig Wohngeld beantragen kann. Ebenso gilt es personell und technisch in den Bezirksämtern sicherzustellen, dass alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die Genehmigungsverfahren rechtzeitig durchführen zu können. Auch unbürokratische Abschlagszahlungen, formlose Antragsverfahren, Aussetzen von Vermögensprüfungen sowie die Übernahme von Leistungen auch für Nachzahlungsforderungen können geeignete Mittel sein, um Wohngeldempfänger:innen möglichst zeitnah zu unterstützen.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. rechtzeitig eine öffentlichkeitswirksame Informationskampagne vorzubereiten und, sobald der Bundesgesetzgeber das Gesetzgebungsverfahren zum Wohngeld ab-geschlossen hat, in Hamburg das Wohngeld offensiv zu bewerben. In diese Kampagne sind die Partner im Bündnis für das Wohnen sowie die Mieter:innenorganisationen einzubeziehen;

2. gemeinsam mit den Bezirken umgehend die personellen und verfahrenstechnischen Voraussetzungen zu schaffen, dass die Anträge, die unter den neuen rechtlichen Bedingungen ab dem voraussichtlichen Stichtag 01.01.2023 eingehen, operativ reibungslos und zügig bearbeitet werden können; in dieser außer-gewöhnlich herausfordernden Situation sind hierfür die erforderlichen Stellengrundlagen und Haushaltsmittel kurzfristig bereitzustellen;

3. sich auf Bundesebene in geeigneter Weise dafür einzusetzen, dass das Wohn-geldrecht vereinfacht wird;

4. der Bürgerschaft bis zum 30. Juni 2023 zu berichten.