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Hamburgs Infrastruktur Schritt für Schritt in Ordnung bringen – Gemeinsam mit den Bezirken ein systematisches Erhaltungsmanagement auch für Hamburgs Spielplätze entwickeln

Montag, 12.02.2018

Senat und Regierungsfraktionen haben sich zum Ziel gesetzt, den Sanierungsstau abzubauen. Das gilt für viele Bereiche der städtischen Infrastruktur. Hamburg ist eine wachsende, familienfreundliche Stadt. Die Zahl der jungen Familien mit kleinen Kindern nimmt stetig zu. Familien mit Kindern sind sehr willkommen und sollen dazu überall bedarfsgerechte Angebote für alle Generationen vorfinden. Dies bedarf einer besonderen Fürsorge auch für die jüngsten Familienmitglieder, gerade auch im öffentlichen Raum: Kinder brauchen draußen Orte, an denen sie sich austoben und ausprobieren können. Für Kinder wie für Eltern stellen attraktive, altersgerechte, gepflegte und sichere Spielplätze eine wichtige öffentliche Infrastruktur dar. Spielplätze unterliegen wie andere Einrichtungen im öffentlichen Raum einem beständigen Erneuerungs- und Wartungsbedarf. Es ist Aufgabe der Stadt, die Sauberkeit und einen guten Instandhaltungs- und Pflegezustand zu gewährleisten, die Angebote auf den öffentlichen Spielplätzen an sich verändernde Nutzungsbedürfnisse einer modernen Stadtgesellschaft und deren Freizeitverhalten anzupassen sowie auf Entwicklungen und Trends bei der Spielraumgestaltung zu reagieren. Im Hinblick auf die Sauberkeit zeigt die Sauberkeitsoffensive seit Jahresbeginn bereits Wirkung – auch im Bereich der öffentlichen Spielplatz- und Erholungsanlagen. Daran wollen wir anknüpfen.

In Hamburg stehen rund 750 öffentliche Spielplätze sowie eine Reihe von bespielbaren offenen Schulhöfen und eine große Anzahl an privaten, öffentlich zugänglichen Spielplätzen im Geschosswohnungsbau zur Verfügung. Bei Neubauvorhaben und der Entwicklung neuer Stadtquartiere wird stets darauf geachtet, dass entsprechend dem Baugesetzbuch und §10 HBauO auch die Anforderungen an private Spielflächen erfüllt werden. Die rund 750 öffentlichen Spielplätze in Hamburg werden von den Fachämtern Management des öffentlichen Raumes der Bezirksämter im Rahmen ihrer Möglichkeiten laufend gepflegt, unterhalten und an die aktuellen Bedarfe angepasst. Die Spielplatzflächen in Hamburgs Bezirken weisen einen unterschiedlichen Sanierungsbedarf auf. Daher gilt es, eine bedarfsorientierte Angleichung der baulichen Zustände zu erreichen. Das mit diesem Ersuchen beantragte systematische Erhaltungsmanagement soll daher gemeinsam mit den Bezirken entwickelt werden – gerade auch der Unterstützung ihrer wertvollen Arbeit vor Ort dient dieser bürgerschaftliche Antrag.

In einem ersten Schritt hatte die Bürgerschaft auf Antrag der beiden Regierungsfraktionen im Zuge der Beratungen zum Doppelhaushalt 2017/2018 beschlossen, die Bezirke aus dem Sanierungsfonds Hamburg 2020 gezielt bei der Sanierung ihrer Spielplätze zu unterstützen und dafür finanzielle Mittel in Höhe von 2,5 Millionen Euro bereitgestellt (Drs. 21/7015). Diese Ressourcen wurden seitens der Behörde für Umwelt und Energie (BUE) für Spielplätze und andere Grünmaßnahmen nochmals um rund 2,4 Millionen Euro aufgestockt. Das unterstreicht, wie wichtig Bürgerschaft und Senat dieses Anliegen ist.

Diese Initiativen sollen vorrangig vor allem Spielplätze in Gebieten erreichen, die im sozialen Monitoring der Stadtteilentwicklung nur einen niedrigen oder sehr niedrigen Status erlangen. Gerade in solchen Gebieten sind Familien mit Kindern auf attraktive öffentliche Spielplätze angewiesen – das ist schon ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit.

Um die Sanierung von Spielplätzen weiter zu verstetigen und Spielplätze nicht nur schwerpunktmäßig, sondern flächendeckend in einem guten Zustand zu erhalten, wie auch Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung sowie Barrierefreiheit zu berücksichtigen, erscheint es sinnvoll, das von der BUE geplante Erhaltungsmanagement für Grünflächen im ersten Schritt mit einer Ausrichtung auf Spielplätze aufzulegen. Ein Erhaltungsmanagement-System für Spielplätze begründet Pflege- und Instandhaltungserfordernisse einschließlich vorzunehmender Anlagen- und Maßnahmenpriorisierungen und verbindet diese mit Finanzmittelzuordnungen. Hierfür ist die konsequente Ausrichtung an einer Handlungsstrategie erforderlich. Notwendige Bestandteile dieser eng mit den örtlich zuständigen Bezirksämtern abzustimmenden Strategie sind in Erweiterung und Fortentwicklung der bereits bestehenden Maßgaben laut der geltenden technischen Richtlinie “Planung, Bau und Unterhaltung der öffentlichen Spielplätze in Hamburg“:

- die Klassifizierung und Bewertung aller Spielplätze;

- die Festlegung der Erhaltungsziele für Spielplätze;

- die kontinuierliche Überprüfung des Erhaltungszustandes der Spielplätze in regelmäßigen, angemessenen Abständen über die bestehende Spielplatzkontrolle hinaus;

- die Bereitstellung der notwendigen Ressourcen aus zentralen Mitteln, sowie

- die Bündelung der für die Umsetzung des Erhaltungsmanagements notwendigen Mittel in einem zentralen Programm, und

- ein aussagefähiges und nachvollziehbares Monitoring.

Über den Stand der gemeinsam mit den Bezirken abgestimmten Bau- und Instandsetzungsmaßnahmen soll daher der Bürgerschaft jährlich mit dem Ziel berichtet werden, die Qualität der Spielplätze stetig zu verbessern. Mit diesem strategischen Vorgehen wird an das für die Hamburger Straßen erfolgreich gestartete systematische Erhaltungsmanagement angeknüpft. So wird Hamburg dem Anspruch einer familienfreundlichen Stadt auch bei den öffentlichen Spielplätzen gerecht.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. Schritt für Schritt nach dem erfolgreichen Vorbild der Straßensanierungen gemeinsam mit den Bezirken ein systematisches Erhaltungsmanagement für Hamburgs öffentliche Spielplätze aufzulegen und dessen Umsetzung vorzubereiten. Das Erhaltungsmanagement hat das Ziel, dass sich der Zustand aller Hamburger Grünanlagen und Spielplätze dauerhaft verbessern soll.

2. der Bürgerschaft im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2019/2020 zu berichten sowie die weiteren haushälterischen Konsequenzen und Bedarfe darzulegen. Die zwingenden Mehrbedarfe an Haushaltsmitteln für die vordringlichen Maßnahmen sowie die weitere Umsetzung des Erhaltungsmanagements zusätzlich zu den bestehenden Bedarfen sollen ab 2019 in die Haushaltsplanung aufgenommen werden,

3. das Erhaltungsmanagement mit einem transparenten, nach Stadtteilen und Bezirken sowie der Gesamtstadt sortierten Monitoring zu begleiten und dieses der Bürgerschaft regelmäßig vorzulegen.

 

sowie
  • Christiane Blömeke
  • Mareike Engels
  • Anna Gallina
  • Farid Müller
  • Dr. Anjes Tjarks
  • (GRÜNE) und Fraktion