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Hamburgs Steuerverwaltung

Mittwoch, 13.12.2017

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hamburger Steuerverwaltung sichern die Einnahmen der Stadt und damit die Finanzierung der öffentlichen Aufgaben. Bundesweit genießt Hamburgs Steuerverwaltung einen sehr guten Ruf. Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen der Stadt profitieren von einer professionell und zügig agierenden Verwaltung. Beim Bund der Steuerzahler gilt die Freie und Hansestadt Hamburg als schnellstes Bundesland in der Bearbeitung von Einkommensteuerfällen.

Der demographische Wandel führt auch in diesem Bereich in den kommenden Jahren zu deutlichen Personalabgängen. Die Steuerverwaltung verliert außerdem regelmäßig hoch qualifizierte Fachkräfte an die freie Wirtschaft wie zum Beispiel Steuerberatungsunternehmen, die deutlich attraktivere Gehälter zahlen können.

Um die hohe Qualität bei der Bearbeitung der Steuerfälle zu wahren, aber um auch weiterhin energisch gegen Steuerhinterziehungen vorgehen zu können und so die Einnahmesituation der Stadt zu sichern, wurden bereits die Ausbildungskapazitäten in der Steuerverwaltung deutlich ausgeweitet. Im November legten 191 Nachwuchskräfte der Steuerverwaltung ihren Amtseid ab – so viele wie selten zuvor. Gleichzeitig wurden in der Vergangenheit die Organisationsstrukturen der Steuerverwaltung weiter optimiert, etwa durch Digitalisierung von Arbeitsprozessen und moderne Strukturen in den Finanzämtern.

Dennoch besteht weiterhin Handlungsbedarf. Die Ausbildungszahlen sind auf hohem Niveau zu halten, die Digitalisierung muss weiter voranschreiten und auch der Arbeitsplatz Steuerverwaltung muss für hoch qualifiziertes Personal dauerhaft attraktiv gestaltet sein. Daher ist zu prüfen, ob beispielsweise weitere Stellen mit IT-Bezug notwendig und ob Verbesserungen bei den Beförderungsmöglichkeiten möglich sind.

Zudem ist die Ausgestaltung der Ausbildungsverträge zu prüfen. Es ist legitim, wenn die Steuerverwaltung ihren Aufwand für die hervorragende Ausbildung auch rechtlich absichert. Insofern sollten sämtliche Ausbildungsverträge mit Rückzahlungsklauseln ausgestattet sein, die eine rechtmäßige Bindungsdauer möglichst umfänglich ausschöpfen.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

zu berichten, welche Maßnahmen zur Optimierung der Steuerverwaltung bereits seit 2011 durchgeführt wurden und mit welchen Maßnahmen der Senat zukünftig die Leistungsfähigkeit der Steuerverwaltung aufrechterhalten will. Dabei ist insbesondere darauf einzugehen, wie die Attraktivität des Arbeitsplatzes erhöht werden kann, um die Fluktuation zu verringern und hochqualifizierte Fachkräfte dauerhaft zu binden.

 

sowie
  • Farid Müller
  • Filiz Demirel
  • MAreike Engels
  • René Gögge
  • Murat Gözay (GRÜNE) und Fraktion