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Hamburgs Vorreiterrolle in der Altersmedizin ausbauen und stationäre geriatrische Rehabilitationsplätze in Hamburg schaffen

Freitag, 13.03.2026

Angesichts des demografischen Wandels werden Fragen der gesundheitlichen Versorgung von älteren Menschen immer wichtiger. Eine geriatrische Versorgung auf hohem Niveau muss so ausgestaltet sein, dass sie Möglichkeiten der Rehabilitation bietet, die nicht nur die Wiederherstellung nach medizinischen Eingriffen beinhaltet, sondern – im Sinne von „Reha vor Pflege“ – auch präventiv wirken kann um Pflegebedürftigkeit zu verhindern oder hinauszuzögern und dadurch Menschen in ihrer Selbstständigkeit zu stärken. Hamburg hat frühzeitig die Bedeutung der Krankenhausgeriatrie und der geriatrischen Frührehabilitation erkannt und hier bundesweit Maßstäbe gesetzt. Bis heute verfügt die Stadt über überdurchschnittliche Kapazitäten in der Krankenhausgeriatrie. Allerdings fehlt bislang eine stationäre geriatrische Rehabilitation, die für den Erhalt von Selbstständigkeit, Mobilität und Lebensqualität älterer, multimorbider Menschen unverzichtbar ist.

Gerade für Patient:innen, die keiner voll- oder teilstationären Krankenhausbehandlung bedürfen, aber deren Allgemeinzustand geschwächt ist, bietet die geriatrische Rehabilitation unter fachärztlicher Leitung und durch ein multiprofessionelles Team (Ärzt:innen, Pflege, Physio-, Ergo- und Sprachtherapie, Psychologie, Sozialdienst) die Chance, Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder hinauszuzögern.

Der bisherige, in Hamburg praktizierte einstufige Ansatz unterscheidet sich von einem zweistufigen Konzept, wie es in Bayern oder Baden-Württemberg umgesetzt wird. Der zweistufige Ansatz geht über die Frührehabilitation hinaus und nimmt die langfristige Selbstständigkeit der älteren Menschen im Rahmen einer weiterführenden stationären oder teilstationären Rehabilitation in den Fokus. Dieses Vorgehen ist mit einer geringeren Wahrscheinlichkeit für den Eintritt oder die Zunahme von Pflegebedürftigkeit, weniger Rehospitalisierungen und geringeren Pflegeheimaufnahmen verbunden.

Darüber hinaus verlassen bereits heute Patient:innen Hamburg, um in benachbarten Bundesländern eine stationäre geriatrische Rehabilitation in Anspruch zu nehmen. Dies ist weder patient:innengerecht noch entspricht es dem Grundsatz der wohnort-nahen Versorgung. Mit dem Inkrafttreten des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes hat der Bundesgesetzgeber zudem den Zugang zur geriatrischen Rehabilitation erleichtert. Ohne entsprechende Strukturen in Hamburg bleiben die rechtlichen Ansprüche der Versicherten jedoch ungenutzt.

 

Angesichts des demografischen Wandels ist es erforderlich, dass Hamburg die Versorgung diversifiziert und die geriatrische Rehabilitation konsequent ausbaut. Damit kann die Stadt ihre Vorreiterrolle ausbauen und durch ein bedarfsgerechtes Versorgungsangebot für geriatrische Patient:innen nicht nur einen entscheidenden Beitrag zur Daseinsvorsorge sondern auch zur Verringerung von Pflegebedürftigkeit leisten.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. das aktuelle Geriatriekonzept und insbesondere den Bedarf an voll- und teilstationären Kapazitäten vor dem Hintergrund der Krankenhausreform auf Bundesebene und der Erstellung des neuen Krankenhausplanes für Hamburg im Hinblick auf dessen Orientierung am sozialgesetzlichen Grundsatz „Reha vor und bei Pflege“ zu überprüfen,

2. den konkreten Bedarf an (teil-)stationären geriatrischen Rehabilitationsplätzen in Hamburg unter Berücksichtigung der epidemiologischen und soziodemografischen Entwicklung zu ermitteln,

3. geeignete Konzepte von potenziellen Anbietern gemeinsam mit dem Medizinischen Dienst zu prüfen und auf eine wohnortnahe Versorgung hinzuwirken,

4. gemeinsam mit den gesetzlichen Krankenkassen, der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg, der Ärztekammer Hamburg, Pflegeberufsverbänden sowie weiteren relevanten Partnern eine nachhaltige Finanzierungs- und Umsetzungsstrategie für (teil-)stationäre geriatrische Rehabilitation zu entwickeln,

5. gemeinsam mit den gesetzlichen Krankenkassen, der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg, der Ärztekammer Hamburg sowie weiteren relevanten Partnern klare Zuweisungskriterien in die entsprechende Stufe festzulegen,

6. sicherzustellen, dass die geriatrische Versorgung in Hamburg zweistufig ausgerichtet wird – mit Krankenhausbehandlung einschließlich Frührehabilitation, sowie einer (teil-)stationären geriatrischer Rehabilitation –, um den individuellen Rehabilitationspotenzialen älterer Menschen gerecht zu werden,

7. zu prüfen ob und wie die bestehende Geriatrischen Institutsambulanzen in die zu entwickelnden Konzepte eingebunden werden können,

8. der Bürgerschaft bis spätestens Ende 2029 über den Stand der Planungen und die weiteren Umsetzungsschritte zu berichten.

sowie
  • Linus Görg
  • Phyliss Demirel
  • Mareike Engels
  • Lisa Kern
  • Jan Koriath
  • Parica Partoshoar
  • Dr. Selina Storm
  • Kathrin Warnecke
  • Mechthild Weber (GRÜNE) und Fraktion