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Hamburgs wildlebende Katzen schützen – eine Katzenschutzverordnung für die Hansestadt

Mittwoch, 04.08.2021

Freilebenden Katzen sind Hauskatzen, die ausgesetzt wurden oder entlaufen sind, und ihre Nachkommen. Die scheuen Streuner leben meist unbeachtet von Menschen mitten in der Stadt: in Kleingärten, Hinterhöfen, Fabrik- und Industriegeländen, dem Alsterlauf und auf Friedhöfen. Der Erlass einer Katzenschutzverordnung dient der Minderung des Leids dieser Tiere und damit auch der Umsetzung des Staatsziels Tierschutz nach Artikel 20a Grundgesetz, mit dem der ethische Tierschutz Verfassungsrang erlangte.

In Hamburg gibt es nach Angaben des Hamburger Tierschutzvereins (HTV) etwa 10.000 freilebende Katzen. Der Gesundheitszustand von Streunerkatzen ist nach Angaben der Hamburger Tierärztekammer von Schmerzen und Leid gekennzeichnet. Die Kammer verweist darauf, dass aus tierärztlicher Sicht und im Sinne des nachhaltigen Tierschutzes eine Kastrationspflicht für Katzen mit Freilauf dringend erforderlich ist. Der Bundesgesetzgeber hat den Bundesländern nach § 13b Tierschutzgesetz die Kompetenz übertragen, Katzenschutzverordnungen zu erlassen, um diese erheblichen Schmerzen und Leiden der bundesweit geschätzt zwei bis drei Millionen betroffenen Tiere abzuwenden. Rund 850 Städte und Gemeinden, darunter Großstädte wie Köln und Berlin, haben inzwischen eine solche Verordnung erlassen.

Zu den größten Problemen der freilebenden Katzen gehören Parasitenbefall, Infektionskrankheiten wie Katzenschnupfen, FeLV (Infektion mit dem Felinen Leukämievirus, der sog. Leukose) oder Katzenaids, die sich schnell in den oft unterernährten Populationen verbreiten. Trotz der harten Lebensbedingungen vermehren sich freilebende Katzen unkontrolliert und exponentiell. Eine wirksame politische Maßnahme dagegen ist neben der Kastration der Streuner vor allem eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle Katzen aus Privathaushalten, die unbeaufsichtigten Freigang haben und sich mit freilebenden Katzen paaren.

In Hamburg werden Fundkatzen vom Hamburger Tierschutzverein im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg kastriert und gekennzeichnet. Aufgrund einer fehlenden Pflicht zur Kennzeichnung und Registrierung sind die Halter*innen oft nicht ausfindig zu machen, sodass die Tiere auf Kosten des Tierheims, finanziell unterstützt von der Stadt, behandelt und anschließend von neuen Haushalten aufgenommen werden müssen. Auf der Straße geborene Katzen weisen meist ein scheues bis aggressives Verhalten auf und lassen sich kaum vermitteln. Sie werden nach der Kastration, Kennzeichnung und Impfung freigelassen, sofern ihr Gesundheitszustand es zulässt. Als Träger des Tierheims an der Süderstraße hat der HTV im Auftrag der Stadt innerhalb von fünf Jahren knapp 5.000 Katzen kastriert und gekennzeichnet. Dadurch sind der Stadt zwischen den Jahren 2015 bis einschließlich dem zweiten Quartal 2020 Kosten in Höhe von 186.155 Euro entstanden. Würden nach Erlass einer Verordnung gechippte Katzen aufgegriffen werden, so müsste nicht die Stadt für die Versorgung dieser Tiere aufkommen, sondern die registrierten Halter*innen, denen die Tiere wieder zurückgegeben werden könnten.

Wissenschaftliche Studien zeigen, dass die Populationen von freilebenden Katzen schneller und stabiler absinken, wenn ein Großteil der Tiere kastriert ist und begleitend ein Populationsmanagement betrieben wird (vgl. John Boone et al., 2019: „A Long-Term Lens: Cumulative Impacts of Free-Roaming Cat Management Strategy and Intensity on Preventable Cat Mortalities“). Um nicht nur die Verbreitung sondern auch die Krankheiten bei den freilebenden Katzen einzudämmen, führen Tierschutzorganisationen wie Vier Pfoten die sogenannte CNVR-Methode (englisches Akronym für Einfangen, Kastrieren, Impfen und Freilassen) an. Auf diesem Weg kann das Leid der freilebenden Katzen mit hohem Tierschutzstandard gemindert werden.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen,

 

Der Senat wird gebeten,

1. die Einführung einer Katzenschutzverordnung für das gesamte Hamburger Stadtgebiet zu prüfen, die auf Grundlage von §13b Tierschutzgesetz erfolgt, um die freilebenden Katzen vor erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden zu schützen. Dabei soll insbesondere geprüft werden,

a. ob freilaufende Halterkatzen ab einem Alter von 6 Monaten von ihren Katzenhalter*innen durch Tierärzt*innen zu kastrieren sind und mittels Mikrochip eindeutig und dauerhaft zu kennzeichnen sowie zu registrieren sind.

b. ob freilebende Katzen von der Freien und Hansestadt Hamburg oder einer von ihr beauftragten Stelle zu kennzeichnen, zu registrieren und zu kastrieren sind und ob die freilebende Katze zu diesem Zwecke in Obhut genommen werden darf und nach der Kastration wieder in die Freiheit entlassen werden kann.

c. ob die Registrierung bei den kostenfreien Haustierregistern von Tasso e.V. und/oder vom Deutschen Tierschutzbund (Findefix) erfolgt, ein behördliches Hamburger Register mit Anbindung an die bestehenden Register eingeführt oder eine weitere Lösung genutzt wird, die der Zielsetzung des Antrags genügt;

d. ob und welche behördliche Maßnahmen notwendig sind, um die Einhaltung der Verordnung zu kontrollieren oder ob eine Abnahme der Populationen freilebender Katzen infolge der Verordnung als Indikator ausreicht;

e. ob für registrierte Katzen-Züchter*innen Ausnahmen von der Kastrationspflicht für freigängige Zuchtkatzen gelten sollten;

f. ob in Hamburg von der Landesregierung unterstütze Kastrationsaktionen durchgeführt werden sollen nach dem Vorbild des Nachbarlands Schleswig-Holstein;

2. der Bürgerschaft bis zum 31. März 2022 zu berichten.

sowie
  • der Abgeordneten Lisa Maria Otte
  • Eva Botzenhart
  • Alske Freter
  • Sina Imhof
  • Jennifer Jasberg
  • Lisa Kern
  • Dr. Till Steffen
  • Lena Zagst (GRÜNE) und Fraktion