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Hamburgs Zukunft zu allen Zeiten klug, sozial und nachhaltig gestalten: Förderprogramm Erneuerbare Wärme ausbauen und anpassen – Wärmepumpen verstärkt fördern

Donnerstag, 20.05.2021

Bei der schnellstmöglichen und kostengünstigen Dekarbonisierung der Gebäudewärme bergen elektrisch betriebene Wärmepumpen ein enormes Potential. Betrieben mit zunehmend erneuerbarem Strom nutzen diese Umweltwärme aus (Ab-)Wasser, Geothermie, Luft oder weiteren Quellen und können mit der eingesetzten elektrischen Energie ein Vielfaches an Wärmeenergie bereitstellen. Damit können sie eine der kostengünstigsten Wärmequellen sein, insbesondere dort, wo keine Wärmenetze zur Verfügung stehen oder die Bebauungsdichte eher gering ist. Hervorzuheben ist vor allem auch das Klimaschutzpotential, weil elektrisch betriebene Wärmepumpen unter günstigen Bedingungen den Wärmebedarf zu 100 Prozent aus regenerativen Energien speisen können. Mit zunehmenden Anteil von Solar- und Windstrom im Netz wird dies immer häufiger der Fall sein – ganz ohne weitere Nachrüstung der Wärmepumpen-Heizungsanlage.

Elektrisch betriebene Wärmepumpen können darüber hinaus auch noch Vorteile im Zuge des Ausbaus des Stroms aus regenerativen Energien entfalten. Um erneuerbaren Strom genau dann verbrauchen zu können, wenn er in großen Mengen zur Verfügung steht, sollten elektrische Wärmepumpen daher lastverschiebefähig ausgelegt werden. Lastverschiebefähigkeit ist die Fähigkeit, Strom zu einer besonders günstigen Tageszeit zur Produktion und Speicherung von Wärme zu nutzen und diese Wärme zeitversetzt bereitzustellen, wenn sie gebraucht wird. Dies hat mehrere Vorteile:

Immer dann, wenn Sonne und/oder Wind große Mengen Strom produzieren, sind die Großhandelsstrompreise besonders günstig. Mit der nun anlaufenden Einführung neuer Endkundentarife mit zeitdynamischen Strompreisen können Verbraucher*innen von Betriebskosteneinsparungen profitieren, wenn größere Stromverbraucher wie Wärmepumpen oder Ladesäulen für Elektrofahrzeuge den Zeitpunkt des Verbrauches optimieren können. Auch Stromnetze können durch Lastverschiebung entlastet werden. Denn Stromnetzbetreiber profitieren davon, bei Netzengpässen den Stromverbrauch einzelner Kund*innen in andere Zeitfenster verschieben zu können. Dies geschieht auf freiwilliger vertraglicher Basis und kann künftig finanziell über die Netzentgelte belohnt werden. So wird nicht nur die Versorgungssicherheit gestärkt, sondern die Kosten für alle Marktteilnehmer gesenkt.

Zur vollständigen Realisierung der Vorteile von Lastverschiebung im Privatkundenbereich, müssen auf Bundesebene in den kommenden Monaten und Jahren die richtigen regulatorischen Rahmenbedingungen geschaffen werden, sodass die volkswirtschaftlichen Effizienzgewinne und Einsparungen als Anreiz an die Kund*innen weitergegeben werden können. Um heutige Investitionsentscheidungen bereits so treffen zu können, dass künftige Betriebskostenvorteile genutzt werden können, wollen die Koalitionspartner von SPD und Grünen die notwendigen technischen Voraussetzungen beim Einbau bereits heute finanziell unterstützen.

Eine Herausforderung für Wärmepumpen stellen jedoch oft schlecht gedämmte Bestandsgebäude dar. Um ein angenehmes Wärmegefühl bereitzustellen, sind bei schlechter Dämmung und dem Einsatz von konventionellen Heizkörpern hohe Vorlauftemperaturen notwendig, was zu geringeren Jahresarbeitszahlen (umgangssprachlich: Effizienz) der Wärmepumpen führt. Die notwendigen Vorlauftemperaturen können jedoch abgesenkt werden, wenn sogenannte Niedertemperaturheizkörper (z. B. Gebläskonvektor-Heizkörper) eingebaut werden. Mit so gesteigerter Effizienz sind auch höhere Wärmebedarfe kosteneffizient und mit hervorragender Klimabilanz abdeckbar.

Wie in einschlägigen Studien zur Energiewende empfohlen (z. B. von Fraunhofer ISE, AGORA Energiewende), werden Wärmepumpen ein zentraler Bestandteil der Strategie zu Dekarbonisierung des Wärmesektors sein. Dies gilt auch für Hamburg.

Damit die Dekarbonisierung des Wärmesektors voranschreitet, bedarf es neben den bisherigen im Hamburger Klimaschutzgesetz festgelegten ordnungspolitischen Maßnahmen auch Förderprogrammen, mit denen der Umstieg von fossilen auf erneuerbare Wärmeträger schneller und vor allem auch sozialverträglich erfolgen kann. Hamburg ergänzt hier die schon guten Förderbedingungen des Bundes durch das IFB-Förderprogramm Erneuerbare Wärme, mit dem eine Vielzahl an klimafreundlichen Heiztechniken gefördert wird. Das Förderprogramm wurden in den letzten Jahren stark nachgefragt. Daher sollte hierfür zusätzliches Geld zur Verfügung gestellt werden. Zugleich sollte vor dem Hintergrund der oben genannten Vorteile von elektrisch betriebenen Wärmepumpen geprüft werden, ob diese im Rahmen des IFB-Förderprogramms „Erneuerbare Wärme“ noch stärker gefördert werden können.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Senat wird ersucht,

1. für das IFB-Förderprogramm Erneuerbare Wärme in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 jeweils mindestens 2,5 Millionen Euro aus der Produktgruppe 295.12 „Zentrale Programme E“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ des Einzelplans 6.2 der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) im Rahmen der Bewirtschaftung bereitzustellen.

2. zu prüfen, wie im Förderprogramm Erneuerbare Wärme die Förderung von elektrisch betriebenen Wärmepumpen (auch Luft/Wasser-Wärmepumpen) mit folgenden Maßgaben zielgerichtet verbessert werden kann.

a. Eine Förderung soll erfolgen, wenn

i. durch elektrische oder thermische Pufferspeicher eine ausreichende elektrische Lastverschiebung des Wärmepumpenbetriebes innerhalb eines kalten Wintertages möglich ist, und

ii. Schnittstellen für eine intelligente Steuerung der Lastverschiebung vorhanden sind (z. B. über Smart Meter Gateways) und

b. für Bestandsgebäude soll ein Bonus für den Einbau von Niedertemperaturheizkörpern gewährt werden, um die notwendige Absenkung der Heizungs-Vorlauftemperaturen zu erreichen.

sowie
  • der Abgeordneten Johannes Müller
  • Dennis Paustian-Döscher
  • Rosa Domm
  • Olaf Duge
  • Gerrit Fuß
  • Dominik Lorenzen
  • Zohra Mojadeddi
  • Andrea Nunne
  • Lisa Maria Otte
  • Dr. Miriam Putz
  • Dr. Gudrun Schittek
  • Ulrike Sparr
  • Eva Botzenhart
  • Mareike Engels
  • René Gögge
  • Michael Gwosdz
  • Linus Jünemann (GRÜNE) und Fraktion