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Hamburgs Zukunft zu allen Zeiten klug, sozial und nachhaltig gestalten: Quartiersfonds (investiv) bis 2030 verstetigen

Donnerstag, 20.05.2021

Der investive Quartiersfonds hat sich in den vergangenen Jahren als erfolgreiches Instrument für Investitionen in die Infrastruktur bewährt. Besonders die Bereiche Sport und Stadtteilkultur haben im letzten Doppelhaushalt investive Mittel für Sanierungen und Neubauten erhalten. Beispielsweise wurden 450.000 Euro für die Modernisierung der Sportanlage Petunienweg in Wandsbek und 240.000 Euro für die Planungskosten der Sanierung des Goldbekhauses in Hamburg Nord ausgegeben. Aber auch Spielplätze, Museen, Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, inklusive Umbauten und die Parkanlagen in allen 7 Bezirken profitieren von dem investiven Quartiersfonds.

Für das Haushaltsjahr 2021 wurden bislang 5,1 Millionen Euro veranschlagt. Die Bedarfe für Investitionen in die soziale, ökologische und kulturelle Infrastruktur werden aber auch in den kommenden Jahren groß bleiben. Daher ist eine Verstetigung dieses investiven Quartiersfonds bis zum Jahr 2030 von großer Bedeutung für die Bezirke.

Zukünftig sollen dabei die Informationsrechte der Bezirksversammlungen noch besser berücksichtigt werden.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

1. Der Ansatz der Investitionen des Aufgabenbereichs 298 Bezirksverwaltung, des Einzelplans 3.2, Investitionsprogramme, Quartiersfonds bezirkliche Stadtteilarbeit, wird für das Haushaltsjahr 2022 um 5 Millionen Euro erhöht. Im Gegenzug wird der Ansatz der Investitionen des Aufgabenbereichs 283 Zentrale Finanzen des Einzelplans 9.2, Investitionsprogramme, Zentrale Verstärkung Investition, für das Haushaltsjahr 2022 um 5 Millionen Euro abgesenkt.

2. Die hierfür erforderlichen Ermächtigungen für Abschreibungen im Haushaltsjahr 2022 sind entsprechend der bisherigen Veranschlagungssystematik im Epl. 3.2, Produktgruppe 298.90 „Zentrale Bezirksmittel“ zu veranschlagen. Im Gegenzug sind die Ermächtigungen im Einzelplan 9.2, Produkt „Zentrale Ansätze I“, Kontenbereich Sonstige Kosten, entsprechend abzusenken.

 

Der Senat wird ersucht,

 

3. für die Haushaltsjahre 2023-2030 in den Eckwerteplanungen einen Betrag in Höhe von 5 Millionen Euro p. a. für den Quartiersfonds bezirkliche Stadtteilarbeit sowie die erforderlichen Abschreibungen entsprechend der bestehenden Veranschlagungssystematik im Einzelplan 3.2 zu berücksichtigen, sodass für die Bezirke hierüber ein investives Gesamtvolumen ab dem Haushaltsjahr 2021 von 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt wird.

4. den jeweiligen Bezirksversammlungen einmal im Jahr eine Übersicht über die in ihrem Bezirk getätigten Investitionen zur Verfügung zu stellen.

5. die Mittel im gewohnten Verfahren im Einvernehmen mit den für Bezirke und Finanzen zuständigen Behörden zu vergeben.

sowie
  • der Abgeordneten Dennis Paustian-Döscher
  • Lisa Kern
  • Maryam Blumenthal
  • Eva Botzenhart
  • Mareike Engels
  • René Gögge
  • Michael Gwosdz
  • Jennifer Jasberg
  • Linus Jünemann
  • Dominik Lorenzen
  • Zohra Mojadeddi (GRÜNE) und Fraktion