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Hamburgs Zukunft zu allen Zeiten klug, sozial und nachhaltig gestalten: Städtischen Wohnungsbau erweitern und Versorgungslage verbessern

Donnerstag, 20.05.2021

Die rot-grüne Koalition hat sich seit vielen Jahren zum Ziel gesetzt, der nach wie vor engen Lage auf dem Wohnungsmarkt durch eine bundesweit einmalige Kraftanstrengung von 10.000 neu zu schaffenden Wohneinheiten pro Jahr zu begegnen. Seit 2011 wurden über 100.000 Baugenehmigungen erteilt, über 70.000 Wohnungen fertiggestellt, wovon 21.752 gefördert sind.

Hamburg verfügt über einen Wohnungsmarkt, der von zwei tragenden Säulen geprägt ist, welche diesem ein stabiles bezahlbares Fundament geben: ca. 135.000 Wohneinheiten des städtischen Wohnungsunternehmens SAGA sowie ca. 130.000 genossenschaftliche Wohnungen.

Die SAGA hat im Rahmen dieser Wohnungsbauoffensive die Aufgabe, ihren Wohnungsbestand zu erweitern und 2.000 Baubeginne pro Jahr zu gewährleisten, damit dieses Fundament zukünftig verbreitert ist. Zu diesem Wohnungsbauprogramm kommen noch weitere 200 Wohneinheiten pro Jahr vorzugsweise für vordringlich Wohnungssuchende, die durch das städtische Unternehmen F & W fördern und wohnen AöR (F&W) realisiert werden sollen.

Ein stabiles städtisches Fundament im Wohnungsmarkt zu haben hat sich im bundesweiten Vergleich als die beste Strategie erwiesen, um die steigenden Mieten und die Wohnungsnot bekämpfen zu können. Andere Städte und Gemeinden, die ihre Bestände privatisiert haben, stehen nun vor nahezu unlösbaren Aufgaben, da sie über kein Steuerungsinstrument im Wohnungsmarkt mehr verfügen.

Langfristig sollte Hamburg dieses Fundament noch erheblich ausbauen und verbreitern. Welche positiven Auswirkungen ein solcher Wohnungsbestand haben kann, lässt sich am Beispiel von Wien mit 220.000 Gemeindewohnungen am besten ablesen. Hamburg sollte sich diesem Beispiel anschließen und den Anteil an städtischen und genossenschaftlichen Wohnungen mittelfristig auf zunächst 300.000 und später auf 350.000 Wohneinheiten erhöhen.

Mit dem Unternehmen F&W verfügt Hamburg über einen weiteren Player im Wohnungsmarkt, dessen Aufgabenbereich erst vor wenigen Jahren im Zuge der Bewältigung des Zustroms von Geflüchteten erweitert wurde.

Nach einer bewegenden Geschichte von 401 Jahren, in der zur Bewältigung von Problemlagen des 30-jährigen Krieges die Versorgung von Armen und Obdachlosen erstmals städtische Aufgabe wurde, hat F&W 2016 eine Erweiterung der Unternehmensziele erfahren: Wohnungsbau in allen Bereichen, aber vorzugsweise für vordringlich Wohnungsuchende.

F&W ist eine hundertprozentige Tochter der Freien und Hansestadt Hamburg und erfüllt mit ihren rund 1.650 Mitarbeitenden die im Anstaltserrichtungsgesetz sowie durch den Senat übertragenden Aufgaben.

F&W betreibt in den Bereichen Aufnahme und Perspektive sowie Unterbringung und Orientierung im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) die öffentlich-rechtliche Unterbringung für Wohnungslose und Zuwanderer*innen mit rund 31.500 Plätzen an 117 Standorten, davon 10 „Unterkünfte mit der Perspektive Wohnen“ sowie 2 Unterkünfte für Personen mit besonderen Pflegebedarfen. Hier ist F&W zudem für die Aufnahme- und Vermittlungsstelle zur Platzvergabe und das Einzugs- und Begleitteam zur Unterstützung der Wohnraumvermittlung zuständig. Zudem betreibt F&W die Zentrale Erstaufnahme mit rund 1.750 Plätzen und die dezentralen Erstaufnahmen für Asylsuchende mit rund 850 Plätzen an 3 Standorten. Darüber hinaus betreibt F&W Übernachtungsstätten für alleinstehende Männer, Frauen und Paare sowie das Winternotprogramm und eine Tagesaufenthaltsstätte.

Im Zuge der Covid-19-Pandemie hat F&W in diesen Bereichen zusätzlich 3 Quarantänestandorte in Betrieb genommen, für die Sommermonate analog zum Winternotprogramm das Notunterbringungs- und Versorgungsprogramm inkl. einer weiteren Tagesaufenthaltsstätte eingerichtet.

Im Bereich Begleitung und Teilhabe stellt F&W als Träger der Eingliederungshilfe rund 600 stationäre und ambulante Plätze zur Verfügung.

Darüber hinaus verfügt F&W über rund 1.250 Plätze in Mietwohnungen an 24 Standorten, hiervon rund 200 Plätze Senior*innenwohnen an 2 Standorten. Die Wohnungen sind weit überwiegend Wohnungen für vordringlich Wohnungssuchende und geförderten Wohnraum. Weitere rund 450 Wohnungen für vordringlich Wohnungssuchende sind an 11 Standorten in Planung. Hiermit nimmt F&W die ihr im Anstaltsänderungsgesetz im März 2017 übertrage Aufgabe zum Bau von Wohnungen wahr und fungiert als zweite Gesellschaft zum Bau von WA-gebundenen Wohnungen (Wohnungen für vordringlich Wohnungssuchende) gemäß Drs. 21/2905 und 21/18395.

Im rot-grünen Koalitionsvertrag wurde Folgendes vereinbart:

Fördern und Wohnen soll insbesondere durch Wohnungsneubau als etabliertem Geschäftsfeld einen maßgeblichen Beitrag zur Integration von vordringlich Wohnungssuchenden in Wohnraum leisten. Die Koalitionspartner setzen sich zum Ziel, gemeinsam mit den Bezirken hierfür ausreichend geeignete Grundstücke zur Verfügung zu stellen.

Im Zielbild von F&W sind folgende Punkte hervorgehoben:

• Für Personen mit erheblichen Zugangsproblemen zum allgemeinen Wohnungsmarkt kann F&W in Abstimmung mit der Fachbehörde und den Bezirken (Fachstellen für Wohnungsnotfälle) als Alternative zur öffentlichen Unterbringung auch Mietwohnraum anbieten. Dazu gehört auch der Bau öffentlich geförderter Wohnungen, insbesondere Wohnungen für vordringlich wohnungsuchende Haushalte (Ziel ist der Bau von rund 200 Wohneinheiten pro Jahr).

• F&W unterstützt im Auftrag der Fachbehörde die Haushalte in seinem Wohnungsbestand durch eine soziale Mieterberatung. F&W kann in den vom Unternehmen betreuten Wohnquartieren nach Maßgabe des Anstaltsgesetzes in untergeordnetem Umfang auch frei finanzierte, nicht preisgebundene oder von der Belegungsbindung freigestellte Wohnungen vorhalten und im freien Wohnungsmarkt vermieten.

• Die Aktivitäten im freien Wohnungsmarkt sollen sozial stabile und ausgewogene Sozialstrukturen in den von F&W betreuten Wohnungsbeständen ermöglichen.

• Der Anteil nicht gebundener Wohnungen darf gemäß Anstaltserrichtungsgesetz jeweils maximal ein Fünftel am Gesamtwohnungsbestand in dem von F&W betreuten Wohnquartier betragen.

Die Aktivitäten von F&W können dazu beitragen, dass sich die Situation der vordringlich Wohnungssuchenden als auch die Lage am freifinanzierten Wohnungsmarkt entspannt. Neben der Fortsetzung dieser Aktivitäten ist die Wohnraumversorgung von psychisch erkrankten Menschen besonders relevant. In den Hamburger Psychiatrien werden eine hohe Anzahl schwer psychisch erkrankter Menschen versorgt, die ihre Wohnung verloren haben oder deren Wohnraum gefährdet ist.

Für die meisten Patient*innen gibt es kaum Plätze in Wohneinrichtungen. Insbesondere für die Menschen, die hochstrukturierte Angebote benötigen, stehen in Hamburg zu wenige Plätze zur Verfügung. Menschen, die eine geschützte Einrichtung benötigen, bekommen in Hamburg keine Plätze und müssen außerhalb Hamburgs versorgt werden. Aber auch in den anderen Bundesländern ist die Versorgungslage sehr eng. Immer wieder müssen Patient*innen in prekäre Wohnsituationen oder Obdachlosigkeit entlassen werden. Das bedeutet, dass diese Betroffenen dann in Obdachloseneinrichtungen ohne adäquate Versorgung leben. Hinzu kommt, dass bestimmte Leistungen nach Sozialgesetzbuch nur angeboten werden, wenn die Betroffenen über eine Meldeadresse erreicht werden können. Wohnraum für psychisch kranke Menschen muss daher ausreichend zur Verfügung stehen: In Hamburg müssen mehr Unterbringungsmöglichkeiten in hochstrukturierten Einrichtungen geschaffen werden (offen und geschlossen; Eingliederungshilfe und Pflegeeinrichtungen). Hier kann mit F&W Abhilfe geschaffen werden.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Senat wird ersucht,

1. die Wohnungsbauaktivitäten von F & W fördern und wohnen AöR (F&W) zu steigern,

2. die organisatorischen und personellen Voraussetzungen zu gewährleisten,

3. darauf hinzuwirken, dass in größeren Stadtentwicklungsvorhaben in den kommenden Jahren, wie bspw. Science City, Oberbillwerder, Mitte Altona II sowie entlang der Magistralen, die Vergabe von Grundstücken an F&W im Erbbaurecht Berücksichtigung findet,

4. zu gewährleisten, dass bei dem als gesondert vordringlich und zeitig zu lösenden Problem – der Versorgungslage von psychisch Erkrankten – durch Grundstücksvergabe für Wohnungsbauvorhaben mit ausreichend Wohneinheiten/Betreuungsplätzen im Hamburger Stadtgebiet innerhalb der nächsten 3 Jahre entsprechende Vorhaben umgesetzt werden,

5. der Bürgerschaft bis Ende 2022 einen Bericht über die Wohnungsbauaktivitäten für vordringlich Wohnungssuchende und die verschiedenen Projekte zur Unterbringung und Versorgung besonderer Zielgruppen vorzulegen.

sowie
  • der Abgeordneten Olaf Duge
  • Dennis Paustian-Döscher
  • Rosa Domm
  • Gerrit Fuß
  • Dominik Lorenzen
  • Zohra Mojadeddi
  • Johannes Müller
  • Andrea Nunne
  • Lisa Maria Otte
  • Dr. Miriam Putz
  • Gudrun Schittek
  • Ulrike Sparr
  • Eva Botzenhart
  • Mareike Engels
  • René Gögge
  • Michael Gwosdz
  • Linus Jünemann (GRÜNE) und Fraktion