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Hamburgs Zukunft zu allen Zeiten klug, sozial und nachhaltig gestalten: Weiterer Ausbau der Eltern-Kind-Zentren (EKiZ)

Mittwoch, 19.05.2021

Eltern-Kind-Zentren (EKiZ) sind ein wichtiges Angebot, um Eltern im Sozialraum zu erreichen, zu beraten und zu bewegen, ihre Kinder von frühkindlicher Bildung und Betreuung profitieren zu lassen. Das gilt ausdrücklich auch für Eltern, die zum Beispiel solche Einrichtungen aus ihrem Herkunftsland nicht kennen.

Mit der Drucksache 21/19452 ist der Hamburgischen Bürgerschaft der „Abschlussbericht zur Evaluation 2019“ über die Hamburger Eltern-Kind-Zentren (EKiZ) übermittelt worden. Die damalige Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) hatte im März 2019 die MSH Medical School Hamburg (MSH) beauftragt, eine Evaluation der Hamburger EKiZ durchzuführen und einen entsprechenden Bericht vorzulegen.

Mit dieser öffentlichen Ausschreibung und Auftragsvergabe war die BASFI einem einstimmigen Beschluss der Bürgerschaft nachgekommen. Der Beschluss zielte darauf, einen neuen Evaluationsbericht zu den EKiZ in Auftrag zu geben, „mit dem ermittelt wird, wie die Einrichtungen ihren Auftrag erfüllen und die neuen Zielgruppen (Familien mit Fluchthintergrund) erreichen“ (vgl. Drs. 21/6493).

Die damalige BASFI hatte mit der Übermittlung der Evaluation durch die MSH angekündigt, sie werde „die Ergebnisse der Evaluation aufgreifen und in Kooperation mit den Trägern das Angebot weiterentwickeln. Vorgesehen sind Anpassungen des Qualitätskonzepts an veränderte Rahmenbedingungen und die Optimierung zielgruppenspezifischer Ansprachen. Außerdem soll die Arbeit der Eltern-Kind-Zentren in der Nähe von Standorten, an denen viele Personen mit Fluchthintergrund leben, neu in den Blick genommen werden“ (Drs. 21/19452).

Wie eine frühere EKiZ-Evaluation aus dem Jahr 2009, zeigt auch die der MSH eine positive Bewertung der EKiZ-Arbeit und -Konzeption. Die Evaluation der MSH bestätigt zudem, dass in den EKiZ eine hohe Zahl sozial benachteiligter Familien erreicht wird, womit ein zentrales Ziel dieser Einrichtungen erreicht wird. Von großer Bedeutung ist hierbei die Anbindung an Kindertagesstätten und die Vertrauensbildung zwischen Fachkräften und Familien. Eines der Ziele ist es, die Betreuungsquote auch bei den Kindern unter drei Jahren in sozial schwächeren Stadtteilen noch weiter zu steigern. Aktuell gibt es 42 Eltern-Kind-Zentren.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

 

Der Senat wird ersucht,

1. in den Haushaltsjahren 2021/2022 drei weitere Eltern-Kind-Zentren zu schaffen und die Kosten von 195.000 Euro p. a. aus der Produktgruppe 254.06 Kindertagesbetreuung im Aufgabenbereich 254 Jugend und Familie zu finanzieren, und

2. der Bürgerschaft über die Umsetzung inklusive der Aspekte aus der Evaluation gemäß Drs. 21/19452 bis zum 30.06.2022 zu berichten.

sowie
  • der Abgeordneten Britta Herrmann
  • Dennis Paustian-Döscher
  • Filiz Demirel
  • Mareike Engels
  • Michael Gwosdz
  • Linus Jünemann
  • Christa Möller
  • Dr. Gudrun Schittek
  • Yusuf Uzundag
  • Peter Zamory
  • Eva Botzenhart
  • René Gögge
  • Linus Jünemann
  • Zohra Mojadeddi (GRÜNE) und Fraktion