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Höchstgeschwindigkeit von Tempo 60 in Hamburg zurücknehmen

Mittwoch, 02.11.2022

In der 18. Legislaturperiode der Hamburgischen Bürgerschaft wurde beschlossen, die Anordnung der Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h voranzutreiben und, entgegen der innerörtlichen Regelgeschwindigkeit von Tempo 50 in geschlossenen Ortschaften, verstärkt Tempo 60 auf Hamburger Straßen auszuweisen (vgl. Drucksache 18/2996). Bereits zuvor war in der 17. Legislaturperiode seit 2003 auf mehreren Straßen Tempo 60 eingeführt worden (vgl. Drucksache 18/7895). Im Ergebnis wurde zwischen 2003 und 2009 auf folgenden Straßenabschnitten Tempo 60 eingeführt (vgl. Drucksache 21/3430):

- 2003: Stein-Hardenberg-Straße – Bargteheider Straße – Meiendorfer Straße (bis Spitzbergenweg)

- 2003: Brombeerweg – Alte Landstraße

- 2004: Buxtehuder Straße – Stader Straße – Cuxhavener Straße

- 2006: Alsterkrugchaussee (von Deelböge bis Alsterberg)

- 2006: Poppenbütteler Weg (von Alte Landstraße bis Gehlengraben)

- 2008: Rugenfeld - Rugenbarg (von Osdorfer Landstraße bis Flurstraße)

- 2008: Schnackenburgallee (von Holstenkamp bis Binsbarg)

- 2009: Vollhöfner Weiden (von Finkenwerder Straße bis Cuxhavener Straße)

In den Straßenzügen Buxtehuder Straße – Stader Straße – Cuxhavener Straße (2009), Meiendorfer Straße (zwischen Berner Straße und Spitzbergenweg, 2011) und Brombeerweg – Alte Landstraße (2012) wurde Tempo 60 später wieder rückgängig gemacht (vgl. Drucksache 20/974, 21/3430), ebenso im Straßenzug Rugenfeld – Rugenbarg (zwischen Osdorfer Landstraße und Flurstraße, 2016).

Je höher die Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs ist, desto mehr Emissionen an Lärm werden erzeugt und desto höher ist der Treibstoffverbrauch. Dies ist nicht nur hinsichtlich gesundheitsschädlicher Abgase und Feinstaubpartikel sowie CO2-Emissionen von Bedeutung, sondern insbesondere vor dem Hintergrund der aktuell gebotenen Energieeinsparungen von hoher Relevanz. Gleichzeitig erhöht sich das Risiko von schweren und tödlichen Verkehrsunfällen. Für die rot-grüne Koalition haben Verkehrssicherheit, Klima- und Gesundheitsschutz eine hohe Priorität. Vor dem Hintergrund des Ukrainekrieges mit der dadurch drohenden Energieknappheit besteht zusätzlich die Notwendigkeit, als Stadt mit gutem Beispiel voranzugehen. Aus diesem Grund soll die Fehlentscheidung der CDU-Regierung, Tempo 60 auch dort einzuführen, wo ganz oder teilweise Wohngebiete davon betroffen sind, rückgängig gemacht werden. Tempo 60 in Hafen-, Gewerbe- und Industriegebieten und auf anliegerfreien Strecken (wie z. B. die Ortsumgehung Finkenwerder) soll hingegen weiterhin möglich sein.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. auf den folgenden Straßen wieder die innerörtliche Regelgeschwindigkeit von 50 km/h anzuordnen:

- Stein-Hardenberg-Straße – Bargteheider Straße

- Alsterkrugchaussee (von Deelböge bis Alsterberg)

- Poppenbütteler Weg (von Alte Landstraße bis Gehlengraben)

- Heidenkampsweg – Billhorner Brückenstraße

- Amsinckstraße (von Deichtorplatz bis Heidenkampsweg)

2. die Schaltungen der Lichtsignalanlagen entlang der betroffenen Straßenzüge, soweit erforderlich, an Tempo 50 anzupassen und die Radwegebenutzungspflicht entsprechend auszuweisen.

3. der Bürgerschaft bis zum 31.03.2023 über den Stand der Umsetzung und der weiteren Planungen zu berichten.

 

 

 

sowie
  • Rosa Domm
  • Olaf Duge
  • Sonja Lattwesen
  • Dominik Lorenzen
  • Zohra Mojadeddi
  • Johannes Alexander Müller
  • Andrea Nunne
  • Lisa Maria Otte
  • Dr. Miriam Putz
  • Ulrike Sparr (GRÜNE) und Fraktion