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Investieren in ein starkes Hamburg von morgen: Familienstadt Hamburg – Bildung, Integration und Teilhabe von Anfang an

Donnerstag, 05.12.2024

Haushaltsplan-Entwurf 2025/2026

Einzelplan 4 und 1.1

Hamburg ist und bleibt eine Familienstadt, in der Kinder von Anfang an im Mittelpunkt stehen. Die frühkindliche Bildung, die offene Kinder- und Jugendarbeit sowie die Jugendhilfe bilden das Fundament für eine gerechte und zukunftsfähige Gesellschaft. Unser Ziel ist es, allen Kindern und Jugendlichen die besten Startbedingungen zu bieten und ihre Entwicklung bestmöglich zu fördern.

Schwerpunkt dieses Haushalts ist es daher wieder, die gute Kitabetreuung in Hamburg finanziell abzusichern und den qualitativen Ausbau weiter voranzubringen. In einer wachsenden und vielfältigen Stadt wie Hamburg, in der über 50 Prozent der jungen Menschen einen Migrationshintergrund haben, sind Kitas mehr als nur Orte der Bildung und Betreuung, sondern sowohl entscheidende Orte der Integration und des Spracherwerbs als auch der Chancengerechtigkeit. Eine verlässliche und qualitativ hochwertige Kinderbetreuung ist für Familien zudem eine wichtige Grundlage der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

In rund 1.200 Kitas werden in Hamburg mehr als 80.150 Kinder betreut. Rund 99 Prozent der Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt besuchen in Hamburg eine Kita, Kindertagespflegeeinrichtung oder Vorschulklasse. Bei den unter Dreijährigen werden rund 50 Prozent in der Kita oder Kindertagespflege betreut. Damit ist Hamburg Spitzenreiter im Vergleich der westdeutschen Bundesländer. Frühkindliche Bildung ist eine Investition in Hamburgs Zukunft, die im Haushalt 2025/2026 mit rund 1,2 Milliarden Euro 2025 und rund 1,3 Milliarden Euro2026 veranschlagt ist. Während die Zahl der betreuten Kinder in Hamburg in den letzten zehn Jahren um gut 20 Prozent gestiegen ist, haben sich die Investitionen der Stadt für die Kindertagesbetreuung verdoppelt.

Seit 10 Jahren setzt Hamburg bereits auf die beitragsfreie Grundbetreuung für alle Kita-Kinder – fünf Stunden Betreuung plus warmes Mittagessen vom ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt sind in Hamburg für alle Familien beitragsfrei. Alle Eltern, die diesen wünschen, bekommen in Hamburg für ihre Kinder einen Kitaplatz. Um der hohen Nachfrage nach Kindertagesbetreuung gerecht zu werden, hat Hamburg konsequent den quantitativen Ausbau von Kitaplätzen gefördert und zudem in die Qualität investiert. Die Fachkraft-Kind-Relation wurde zuletzt auf 1:4 im Krippenbereich sowie auf 1:10 im Elementarbereich erhöht. Damit ist der Ausbaupfad, der mit der Volksinitiative „Mehr Hände für Hamburgs Kinder“ vereinbart wurde, abgeschlossen. Seit 2019 trägt das Kita-Prüfverfahren darüber hinaus zur Sicherung und weiteren Entwicklung insbesondere der strukturellen Qualität der pädagogischen Arbeit in den Kitas bei.

Insbesondere im Krippenbereich ist die Steigerung der Inanspruchnahme von Kinderbetreuung von rund 41 Prozent im Jahr 2014 auf rund 50 Prozent im Jahr 2024 erfreulich: Der frühzeitige Spracherwerb und die Förderung im Kleinkindalter sorgen für mehr Bildungsgerechtigkeit und fördern Integration und Chancengleichheit. Denn je länger Kinder in die Kita gehen, desto weniger Sprachförderbedarf haben sie bei der Einschulung. Im Vorstellungsverfahren der Viereinhalbjährigen wird dies deutlich: 2022/2023 betrug der Anteil an Kindern mit ausgeprägtem Sprachförderbedarf unter denjenigen, die weniger als ein Jahr eine Kita besuchten, 59,4 Prozent. Bei Kindern, die seit mehr als drei Jahren eine Kita besuchten, betrug er lediglich sieben Prozent. Darum sind der Kitabesuch insgesamt und die Sprachförderung in der Kita so wichtig für faire Startchancen in der Schule.

Für zusätzliche Sprachförderung in der Kita gibt es in Hamburg das Programm „Kita-Plus“: Kindertageseinrichtungen, die einen überdurchschnittlich hohen Anteil von Kindern aus sozial benachteiligten Familien, aus Familien mit einer nicht deutschen Familiensprache oder von Kindern mit einem dringlichen Förderbedarf betreuen, erhalten mit „Kita-Plus“ zusätzliche finanzielle Mittel für eine bessere Personalausstattung. Dies ermöglicht den teilnehmenden Kitas die individuelle Begleitung der Kinder im pädagogischen Alltag und mehr Zeit für die sprachliche Bildung. Nachdem der Bund das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ beendet hat, stellte Hamburg das Kita-Plus-Programm neu auf und stockte die Finanzierung aus Landesmitteln auf. Die wegfallenden Bundesmittel in Höhe von neun Millionen Euro finanziert Hamburg dauerhaft aus Landemitteln weiter, sodass für das neue Kita-Plus-Programm seit 2024 jährlich insgesamt 30 Millionen Euro zur Verfügung stehen.

Aus den höheren Betreuungsquoten und Kinderzahlen erwächst ein erhöhter Fachkräftebedarf. Die aktuelle Lage auf dem Arbeitsmarkt sowie die Tarif- und Preissteigerungen der letzten Jahre setzen das Kitasystem personell weiter unter Druck. Um die qualitativ hochwertige Betreuung in Hamburger Kitas abzusichern, braucht es eine solide Finanzierung und ausreichend Fachkräfte. Für die Gewinnung von Fachkräften sorgt Hamburg mit einer deutlichen Erhöhung der Ausbildungskapazitäten, berufsbegleitenden Formaten, der sogenannten Positivliste sowie den „Eckpunkten für eine befristete Öffnung des Berufsfeldes Kita für eine zusätzliche Personalgruppe“, die den Quereinstieg in das Arbeitsfeld Kita erleichtern. Auch hat Hamburg in diesem Jahr eine Fortschreibung der Fachkräftestrategie (Drucksache 22/15302) vorgelegt. Zur Steigerung der Attraktivität des Berufsfeldes haben Sozialbehörde und Kita-Träger bereits für das kommende Jahr Verhandlungen zur Übernahme der Anleitungskosten für neue Fachkräfte vereinbart. Der Einstieg in die explizite Finanzierung von mittelbarer Pädagogik wurde von der Behörde zudem zugesagt. Bei den Entgeltverhandlungen für 2023 und 2024 wurden neben den regulären Entgelterhöhungen erstmals differenzierte Fortschreibungsraten für die Personalkosten vorgesehen, um die unterschiedlichen Kostenstrukturen, insbesondere der tarifgebundenen Träger, zu berücksichtigen. Zudem haben sich die Sozialbehörde und die Kita-Verbände auf die Entwicklung eines prospektiven Entgeltsystems verständigt. Ziel ist es, dass bereits ab dem Jahr 2025 zu Jahresbeginn Steigerungsraten vereinbart werden, die eine Refinanzierung der Personalkosten sicherstellen, um langwierige und nachlaufende Verhandlungen wie in den letzten beiden Jahren und die damit einhergehende Unsicherheit bei den Kita-Trägern zu vermeiden.

Auch im Bereich Inklusion hat Hamburg weitere wichtige Schritte gemacht: Im Zuge der letzten Entgeltverhandlungen wurde der Therapiekostensatz für Leistungen für Kinder mit Behinderungen in Kitas deutlich erhöht und damit die Kostenentwicklung der vergangenen Jahre nachvollzogen. Außerdem werden seit Sommer 2024 unter bestimmten Voraussetzungen auch Sozialpädagogische Assistent:innen (vorher nur Erzieher:innen) für die heilpädagogische Weiterqualifizierung zugelassen. Dies erweitert den Pool potenzieller Fachkräfte für die Förderung von Kindern mit Behinderungen in Kitas. Darüber hinaus wurden die Prozesse im Zusammenhang mit der Bewilligung und Begutachtung für Kita-Gutscheine mit Eingliederungshilfe optimiert.

Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurde das Ziel formuliert, alle Leistungen für Kinder und Jugendliche ob mit oder ohne Behinderungen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammenzuführen. Eine inklusive Jugendhilfe soll Zuständigkeitskonflikte überwinden und die Kinder und Jugendlichen in den Mittelpunkt stellen. Um diesen Prozess zu unterstützen und Familien bestmöglich zu beraten und zu begleiten, gibt es in Hamburg seit diesem Jahr die Verfahrenslotsen. Das Angebot wird gut angenommen, im ersten Halbjahr 2024 berieten die Verfahrenslotsen bereits in 209 Fällen. In den kommenden Jahren sollen die Verfahrenslotsen nicht nur als direkte Ansprechpartner:innen für Familien dienen, sondern ihre wertvollen Erfahrungen an der Schnittstelle der Jugend- und Eingliederungshilfe zudem in die Entwicklung der inklusiven Jugendhilfe einbringen.

Die Belange von Kindern und Jugendlichen immer im Blick zu haben ist ein zentrales Ziel der Rot-Grünen Regierungskoalition. Dabei ist die Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen ein wichtiges Prinzip, das weiter ausgebaut werden soll. Jugendverbände sind traditionell das wichtigste Sprachrohr von Kindern und Jugendlichen. Hier wird Meinungsbildung organisiert – Engagement, Gemeinschaft und politische Bildung werden großgeschrieben. Wie in der Schule schon lange geübte Praxis, sollen sich nun auch Jugendliche in der Jugendhilfe in Selbstvertretungen für ihre Belange in den Einrichtungen einsetzen.

Der Verband der Care Leaver macht es vor und lenkt die Aufmerksamkeit auf die Herausforderungen der jungen Menschen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe leben und den Schritt in die Selbstständigkeit gehen. Die Erwartung, dass der Übergang in die Selbstständigkeit nahtlos mit dem Erreichen der Volljährigkeit erfolgt, ist nicht nur unrealistisch, sondern auch ungerecht. Diese jungen Menschen haben oft bereits einen besonders schwierigen Weg hinter sich, und ihre Ausgangsvoraussetzungen sind weitaus weniger günstig als die ihrer Altersgenoss:innen. Um die gleichen Chancen auf ein erfolgreiches Leben zu haben, brauchen und verdienen sie unsere besondere Unterstützung.

Dies gilt genauso für all jene junge Menschen, die sich in schwierigen Lebenslagen finden und Halt und Perspektiven brauchen. Die Kinder- und Jugendhilfe ist in Hamburg mit dem Landesbetrieb Erziehung und Beratung (LEB), zu dem auch der Kinder- und Jugendnotdienst (KJND) gehört, den Jugendämtern sowie mit den zahlreichen großen und kleinen Trägern der freien Jugendhilfe vielfältig und handlungsfähig aufgestellt. Sie bilden das unverzichtbare Fundament für die Unterstützung junger Menschen, indem sie ihnen in herausfordernden Situationen Schutz, Unterstützung und die Möglichkeit geben, neue Wege zu gehen.

In den vergangenen Jahren ist eine vulnerable Zielgruppe besonders stark angewachsen: Minderjährige unbegleitete Geflüchtete haben ein erhöhtes Schutzbedürfnis und benötigen gezielte Betreuung und Unterstützung, um ihnen Sicherheit, Stabilität und eine Perspektive zu bieten. Die oft traumatischen Fluchterfahrungen und die erhöhte Stressbelastung durch das Leben in einem neuen Land sind potenziell schädlich für die kindliche Entwicklung, wenn kein stabiles Umfeld in Form von erwachsenen Bezugspersonen vorhanden ist. Der LEB ist für diese Gruppe die zentrale Anlaufstelle und übernimmt in den meisten Fällen die Erstaufnahme und in vielen Fällen auch die weitere Unterbringung und Betreuung der Jugendlichen. Den Trägern der Kinder- und Jugendhilfe kommt eine besonders wichtige und sensible Rolle zu, denn insbesondere nach der Erstaufnahme werden viele der unbegleiteten Minderjährigen in Wohngruppen betreut.

Seit vielen Jahren gibt es zudem eine kleine Gruppe von Kindern, die zwischen Einrichtungen der Psychiatrie und der Jugendhilfe hin- und hergeschoben werden, und notfalls in anderen Bundesländern untergebracht werden, weil für sie kein passender Betreuungsplatz in Hamburg gefunden werden kann. Für diese kleine Gruppe von Kindern, die intensiv betreut und begleitet werden müssen, bedarf es eines besonderen und auf ihren Bedarf abgestimmten Settings. Daher plant Hamburg eine gemeinsame Einrichtung der Jugendhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie: Die „Casa Luna“ entsteht in Groß Borstel, das Gebäude wurde bereits geplant, das Grundstück gekauft. Betrieben wird die neue Einrichtung, die 2027 ihre Türen öffnen soll, vom LEB in Kooperation mit dem Universitätsklinikum Eppendorf.

Die offene Kinder- und Jugendarbeit (OKJA), die sozialräumlichen Angebote, die Jugendsozialarbeit und die Familienhilfe steht allen jungen Menschen und ihren Familien offen. Sie übernehmen eine wichtige Rolle in der Prävention sowie in der niedrigschwelligen und ambulanten Begleitung von Kindern und ihren Familien. Auch für die Integration von minderjährigen Geflüchteten in den Stadtteilen, die mit Ihren Eltern in Wohnunterkünften leben, können sie eine wichtige Rolle spielen. Vielerorts konnte das Netz der sozialräumlichen und offenen Angebote verstärkt werden, um lokal auf diese Bedarfe zu reagieren. Die finanziellen Mittel für die OKJA, die sozialräumlichen Angebote, die Jugendsozialarbeit und die Familienhilfen wurden in den letzten zehn Jahren kontinuierlich verstärkt. Mit dem letzten Haushalt wurden die Rahmenzuweisungen für die bezirkliche Jugendarbeit sogar um insgesamt drei Millionen Euro erhöht, was einer Steigerung von gut zehn Prozent im Vergleich zu 2022 entspricht. Darauf aufbauend konnten auch in diesem Haushalt wieder die Kostensteigerungen, insbesondere für Tarifsteigerungen, berücksichtigt werden. Die konsumtiven Rahmenzuweisungen insgesamt werden von rund 41 Millionen Euro 2024 um wiederum rund zehn Prozent auf rund 45 Millionen Euro für 2025 erhöht.

Der Haushalt 2025/2026 für den Bereich Familie, Kinder und Jugend ist gut aufgestellt. Zudem wollen die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen die folgenden Akzente im Haushaltsplan 2025/2026 setzen:

 

A. Jugendverbandsreisen stärken, Tagessätze anheben

Über 19.000 junge Menschen haben 2023 ihre Ferien auf den Sommerfreizeiten der Hamburger Jugendverbände verbracht. Durch das Reisen ohne Eltern lernen junge Menschen, Verantwortung zu übernehmen, selbstständig Entscheidungen zu treffen und sich in neuen Situationen zurechtzufinden. Im Kontakt mit Gleichaltrigen in einem unbekannten Umfeld haben sie den Freiraum sich auszuprobieren, sich Werte und Wissen anzueignen. Dabei werden Toleranz, Empathie und Selbstwirksamkeit erfahren. Diese Erlebnisse schaffen nicht nur wertvolle Erfahrungen und Erinnerungen, sondern tragen auch dazu bei, dass Jugendliche wichtige persönliche und soziale Fähigkeiten erlernen, die sie ein Leben lang begleiten. Die Jugendverbände leisten hiermit eine wichtige und unverzichtbare Aufgabe für unsere Zivilgesellschaft, fördern freiwilliges Engagement und Demokratieverstehen.

Die Finanzierung der Jugendverbandsarbeit ist durch die Preissteigerungen der letzten Jahre unter Druck geraten. Insbesondere ist dies bei der Finanzierung der Jugendreisen spürbar. Für die Jugendfreizeiten muss bei dem aktuellen Höchstfördersatz von zwei Euro pro Teilnehmenden und Tag ein besonders hoher Eigenanteil durch die Verbände erbracht werden. Mit diesem Antrag zum Haushalt werden daher Jugendverbandsreisen weiter unterstützt und der Höchstfördersatz von zwei auf fünf Euro angehoben.

 

B. Care Leaver im Übergang aus der Jugendhilfe in die Selbständigkeit unter-stützen – Gutscheinmodell in der Nachbetreuung einführen

Der Übergang in ein selbständiges Leben in eigenem Wohnraum ist für alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine besondere Lebensphase. Dies gilt umso mehr für Care Leaver, die einen Teil ihres Lebens in öffentlicher, stationärer Erziehungshilfe verbracht haben. Der Auszug aus einer Einrichtung der Jugendhilfe ist für viele ein harter Schnitt, geht er doch mit Beziehungsabbrüchen zu bisherigen Betreuungs- und Bezugspersonen einher. Die jungen Menschen sind dann tatsächlich „von einem Tag auf den anderen“ auf sich gestellt – und das häufig ohne dass sie dabei auf ein unterstützendes Umfeld oder Eltern zurückgreifen könnten. Die bestehenden Beratungsstellen und die Jugendberufsagentur unterstützen Care Leaver in Hamburg bei Fragen die die eigene Wohnung, Ausbildung oder das Beantragen weiterer Leistungen betreffen, jedoch sind die persönlichen Beziehungen ein entscheidender Faktor zum Gelingen des Übergangs.

Ein neues Gutscheinmodell soll Care Leaver in Hamburg daher zukünftig im Sinne des § 41a SGB VIII, der mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz beschlossen wurde, mit einem niedrigschwelligen Angebot zur individuellen Nachbetreuung unterstützen. Das Gutscheinmodell soll die Weiterbetreuung durch bisherige Betreuer:innen auch nach dem Auszug aus einer Einrichtung der Jugendhilfe ermöglichen. Für die Care Leaver soll der Gutschein möglichst leicht, ohne großen Aufwand in Anspruch genommen werden können.

Mit der Drucksache 22/16175 hat die Hamburgische Bürgerschaft einen umfassenden Prozess zur besseren Unterstützung von Care Leavern angestoßen. Als einen ersten Schritt werden mit diesem Haushaltsantrag nun die notwendigen Mittel für die Umsetzung des Anspruchs auf eine Nachbetreuung für Care Leaver mit dem Gutscheinmodell bereitgestellt.

 

C. Von Geburt an gut begleitet – Verstetigung der Frühen Hilfen in Harburg

Die „Frühen Hilfen“ sind ein unverzichtbares Element der präventiven Familienarbeit in Hamburg. Sie sorgen dafür, dass Familien frühzeitig erreicht werden und ihnen bereits ab der Geburt eines Kindes umfassende Unterstützung angeboten wird. In den Geburtskliniken nehmen Babylotsen direkt Kontakt zu den frischgebackenen Eltern auf und bieten sofortige Hilfen an. Sie stehen den Familien bei Fragen zur Seite und unterstützen sie in der Bewältigung von Belastungen, die durch die neue Lebenssituation mit einem Neugeborenen entstehen können. Die Familienteams, die in den Stadtteilen tätig sind, bieten langfristige Betreuung an und sind eng mit der sozialen Infrastruktur vor Ort vernetzt. So können sie bedarfsorientierte Hilfsangebote vermitteln und Familien bei der Bewältigung von Herausforderungen individuell unterstützen. Mit intensiven Einzelfallhilfen, Hausbesuchen und der Begleitung durch speziell ausgebildete Fachkräfte wie Familienhebammen oder Sozialpädagog:innen werden jährlich mehr als 1.500 Familien unterstützt.

Ein besonderes Modell gibt es im Bezirk Harburg, wo die verschiedenen Angebote der „Frühen Hilfen“ aus einer Hand koordiniert werden: Dieses integrierte Modell sorgt dafür, dass Familien lückenlos betreut werden, ohne dass es zu Reibungsverlusten zwischen den beteiligten Akteur:innen kommt. Es ist ein Vorzeigeprojekt, das überregional Anerkennung findet. Um dieses wichtige Angebot zu erhalten, soll dieser Antrag die notwendigen finanziellen Mittel für die Verstetigung der Frühen Hilfen in Harburg bereitstellen. Dadurch wird das Wohl der Kinder gestärkt und Familien in einer hochsensiblen Phase vor Überlastung geschützt. Nicht zuletzt leisten die Frühen Hilfen damit auch einen bedeutsamen Beitrag zum Kinderschutz in unserer Stadt.

 

D. Beratungsstelle für Kinder aus alkoholbelasteten Familien fördern – für Prävention und Chancengleichheit

Kinder, die in Familien mit alkoholabhängigen Eltern aufwachsen, gehören zu einer besonders vulnerablen Gruppe, die auf unsere Unterstützung angewiesen ist. Diese Kinder sind oft mit erheblichen Belastungen konfrontiert, die ihre körperliche und seelische Gesundheit beeinträchtigen können. Der Alkoholkonsum der Eltern kann zu Unsicherheit, Ängsten und emotionalen Traumata führen. Studien zeigen, dass Kinder aus alkoholbelasteten Familien damit ein deutlich erhöhtes Risiko haben, selbst später Suchtverhalten zu entwickeln oder psychische Erkrankungen zu erleiden. Daher ist es entscheidend, dass diesen Kindern frühzeitig Hilfsangebote gemacht werden.

Eine spezialisierte Beratungsstelle bietet einen geschützten Raum, in dem betroffene Kinder über ihre Erlebnisse sprechen und professionelle Unterstützung erhalten können. Die Beratungsstelle KALLE öffnet Kindern eine solche Möglichkeit. Nach einer Anschubfinanzierung durch die Aktion Mensch, die geholfen hat, die Beratungsstelle aufzubauen, setzt sich die rot-grüne Koalition dafür ein, dass diese wichtige Arbeit fortgesetzt werden kann. Durch gezielte Beratung, psychosoziale Begleitung und präventive Angebote wird in der Beratungsstelle KALLE die Resilienz von Kindern gestärkt und es werden Schutzfaktoren entwickelt, die ihnen helfen, die Auswirkungen des familiären Umfelds zu bewältigen. So können langfristige Folgeschäden wie Suchterkrankungen, psychische Erkrankungen und soziale Isolation vermieden werden. Dieses Angebot strukturell abzusichern und zu finanzieren ist damit nicht nur ein Beitrag zur individuellen Gesundheit und dem Kindeswohl, sondern sichert auch langfristig Chancengleichheit und die Möglichkeit auf ein selbstbestimmtes Leben.

 

E. Ein starkes Netzwerk für den medizinischen Kinderschutz: Stärkung der Arbeit des Childhood-Hauses

Seit 2021 ist das Kinderkompetenzzentrum Childhood-Haus Hamburg am Universitätsklinikum Eppendorf eine zentrale Einrichtung für den medizinischen Kinderschutz in Hamburg. Das Childhood-Haus ist eine ambulante Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche, die Opfer oder Zeuge von jeglicher Form von Gewalt oder Sexualdelikten geworden sind oder geworden sein könnten. Die Einrichtung hat die Möglichkeit, Kinder und Jugendliche mit Trauma-Erfahrungen optimal zu begleiten. In altersgerechter Umgebung können die betroffenen Kinder und Jugendlichen untersucht oder durch Polizei oder Gericht befragt werden. Zudem hat das Childhood-Haus die Aufgabe, die Stellen und Einrichtungen in Hamburg, die mit dem Thema Kinderschutz befasst sind, zu vernetzen und zu beraten. Dabei geht das Childhood-Haus mit gutem Beispiel voran: Unter dem Dach des Childhood-Hauses Hamburg arbeiten Vertreter:innen von Medizin, Psychologie, Jugendamt, Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht multi- und interdisziplinär zusammen.

Eine besondere Rolle innerhalb des interdisziplinären Teams im Childhood-Haus Hamburg erhält das kinderpsychologisch qualifizierte Personal. Um den steigenden Bedarfen begegnen zu können, wird eine weitere Aufstockung der Stellen an Psycholog:innen in den kommenden Jahren benötigt, die mit einem zusätzlichen Raumbedarf einhergeht. Mit der Ausweitung der Psycholog:innen Stellen wird der Fokus nochmals auf einen fachlich versierten, altersgerechten und sensiblen Umgang mit betroffenen Kindern und Jugendlichen gelegt und eine durchgehende kinderpsychologische Begleitung der Kinder und Jugendlichen während ihres Aufenthaltes im Childhood-Haus gewährleistet. Für diese Leistungen wurde ein Bedarf von 200.000 Euro pro Jahr festgestellt. Diese Mittel sollen für den Betrieb des Childhood-Hauses bereitgestellt werden, sodass die Ausgaben für das Childhood-Haus insgesamt auf 1 Million Euro pro Jahr anwachsen.

 

F. Energetische Sanierung von Kitas: Ein wichtiger Beitrag zur Nachhaltigkeit und Kostensenkung

Viele Kitas sind in älteren Gebäuden untergebracht, die einen erheblichen Sanierungsbedarf aufweisen, insbesondere im Bereich der Energieeffizienz. Energetische Sanierungen sind in mehrfacher Hinsicht sinnvoll: Durch Maßnahmen wie Dämmung, Isolierung, Fassadenschutz sowie die Reparatur oder den Austausch von Fenstern und Heizungsanlagen können sowohl die Klimaziele der Freien und Hansestadt Hamburg umgesetzt als auch die Energiekosten der Einrichtungen deutlich gesenkt werden. Dies entlastet langfristig nicht nur die Kitas finanziell, sondern schafft auch eine nachhaltigere Infrastruktur für die Zukunft unserer Stadt.

Um diese wichtigen Maßnahmen zu fördern, sollen mit diesem Antrag Mittel in Höhe von 500.000 Euro pro Jahr bereitgestellt werden. Bei der Vergabe der Mittel soll sichergestellt werden, dass alle Bezirke sowie verschiedene Träger berücksichtigt werden, sodass möglichst viele Kitas von Sanierungen profitieren können.

 

G. Bauliche Infrastruktur von Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit erneuern und erhalten

Die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) sind für viele Kinder und Jugendliche ein wichtiger Anlaufpunkt außerhalb von Schule und Familie, wo sie Unterstützung, Freizeit- und Bildungsangebote finden. Die OKJA fördert Teilhabe, stärkt das Gemeinschaftsgefühl und hilft, soziale Ungleichheiten auszugleichen, indem sie allen jungen Menschen – unabhängig von Herkunft oder sozialem Status – Chancen auf Bildung, Entwicklung und Partizipation bietet. Dabei ist die bauliche Infrastruktur der OKJA von großer Bedeutung, da sie Orte schafft, die für alle zugänglich und ansprechend sind – Räume, die Sicherheit, ein Gefühl der Zugehörigkeit und vielfältige Möglichkeiten zur kreativen und kulturellen Betätigung bieten.

Durch die starken Baukostensteigerungen der letzten Jahre sind jedoch Neubauvorhaben auch im Bereich der offenen Kinder- und Jugendarbeit unter Druck geraten. Dies trifft einen Bereich, in dem die Gebäude vieler Angebote ohnehin einen Sanierungs- und Instandhaltungsstau aufweisen, der nur sukzessive abgebaut werden kann. Bereits begonnene Neu- und Umbauvorhaben verteuern sich, sodass Kostenplanungen angepasst werden müssen. Insbesondere für diese Vorhaben ist eine Aufstockung der bezirklichen Rahmenzuweisung notwendig. Der Neubau, die Erweiterung und der Erhalt der Gebäude sind die Grundlage für die weiterhin wichtigen Angebote der OKJA, welche mit diesem Antrag zum Doppelhaushalt unterstützt werden sollen.

 

H. Die „Klangstrolche“ – Frühkindliche kulturelle Bildung fördern

Frühzeitige musikalische Förderung hat nachweislich positive Auswirkungen auf die kognitive, soziale und emotionale Entwicklung von Kindern. Das Projekt „Klangstrolche“ ermöglicht Kindern aus benachteiligten Stadtteilen einen Zugang zur musikalischen Früherziehung und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur frühkindlichen Förderung und Chancengleichheit. Insbesondere für Kinder, deren Familien sonst keinen Zugang zu solchen Angeboten und kultureller Bildung hätten, eröffnet das Projekt wertvolle Erfahrungen und Entwicklungsperspektiven.

Musikpädagog:innen arbeiten direkt in Kitas und fördern die Kinder dort niedrigschwellig und kostenlos. Durch regelmäßige Veranstaltungen wie dem Klangstrolche-Kongress oder dem alljährlich in der Laeiszhalle stattfindende Klangstrolche-Gipfeltreffen werden die Kinder, ihre Familien und pädagogische Fachkräfte in das gemeinsame Musikerleben eingebunden, was auch das soziale Miteinander stärkt. Das Projekt ist besonders in benachteiligten Stadtteilen wie Billstedt und Harburg aktiv und erreicht auch Kitas in der Nähe von Geflüchtetenunterkünften. Gerade hier spielen die Klangstrolche eine bedeutende Rolle bei der Integration und der sozialen Teilhabe. Um die erfolgreiche Arbeit des Projekts zu sichern und den steigenden Kosten auch aufgrund des hohen Interesses gerecht zu werden, soll dieser Antrag zusätzliche finanzielle Unterstützung für die Klangstrolche bereitstellen.

 

I. Interkulturelle Kompetenz und Demokratie: Stärkung der internationalen Jugendarbeit

Die internationale Jugendarbeit leistet einen wichtigen Beitrag für Offenheit und Toleranz und gegen rechtspopulistische Tendenzen. Sie stärkt das demokratische Bewusstsein und die interkulturelle Kompetenz junger Menschen. Die aktuellen globalen Krisen – wie der Klimawandel, der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine und die Folgen der Coronapandemie – haben spürbare Auswirkungen auf die psychische Gesundheit vieler junger Menschen. Um ihre Partizipation zu fördern und ihnen in einer herausfordernden Zeit neue Perspektiven zu eröffnen, kommt der internationalen Jugendarbeit eine besondere Bedeutung zu.

Im Hamburger Landesförderplan „Familie und Jugend“ werden daher auch explizit internationale Austauschprojekte von Hamburger Trägern der Jugendarbeit gefördert. Dies sind unter anderem die lokalen oder regionalen Jugendgruppen, die Einrichtungen der OKJA oder Jugendkultureinrichtungen. Die Maßnahmen der internationalen Jugendarbeit finden in Kooperation mit europäischen und internationalen Partnerorganisationen und -einrichtungen statt und unterscheiden sich deshalb sowohl teilweise hinsichtlich der Zielgruppe als auch hinsichtlich des Formates von den Jugendverbandsreisen.

Um die internationale Jugendarbeit abzusichern, sollen die Fördersätze im Landesförderplan „Familie und Jugend“ erhöht und eine stärkere Beteiligung von jungen Menschen mit besonderem Förderbedarf unterstützt werden. Dies ist aufgrund gestiegener Kosten, die zu erhöhten Programm-, Verpflegungs-, Unterbringungs- und Fahrtkosten führen, notwendig. Mit der Bereitstellung zusätzlicher Mittel soll dieser Antrag sicherstellen, dass die bestehenden Förderzahlen beibehalten und neue Zielgruppen erreicht werden. Internationale Jugendarbeit bleibt ein wichtiger Baustein für die Bildung junger Menschen und die Förderung einer friedlichen und demokratischen Zukunft.

 

J. Horizonte erweitern, Europa erleben – Verlosung von Interrail-Tickets für junge Menschen aus Hamburg

In dieser Zeit, in der nationalstaatliches Denken wieder erstarkt und Rechtspopulisten in Europa auf dem Vormarsch sind, ist es entscheidend, die Vorteile eines geeinten und starken Europas für alle begreifbar zu machen. Das grenzenlose Bereisen aller Länder der Union spielt dabei eine wichtige Rolle, denn das gegenseitige Kennenlernen führt zu Verstehen und Verständnis. Darum soll insbesondere auch jungen Menschen die Möglichkeit gegeben werden Europa zu bereisen, um Freundschaften zu knüpfen und vielfältige politische, wirtschaftliche und kulturelle Eindrücke zu sammeln. Insbesondere die Reisebeschränkungen und Auswirkungen der Corona-Pandemie haben noch immer Spuren bei Jugendlichen hinterlassen. Dabei können neue Eindrücke und Freundschaften im europäischen Ausland helfen, auch die eigene Sicht zu verändern und sich über individuelle Erfahrungen auszutauschen. Dies stärkt auch nachhaltig die Idee eines vereinten gemeinsamen Europas für zukünftige Generationen und Krisen. Die positiven Erfahrungsberichte der Gewinner:innen der erfolgreichen Verlosungsaktionen der Jahre 2023 und 2024, die von Rot-Grün mit dem letzten Haushalt initiiert wurden (Drucksache 22/10299) sprechen eine klare Sprache: die Interrail-Tickets bieten eine erfolgreiche und bereichernde Möglichkeit dafür, ein vereintes Europa zu erleben. Die EU-Kommission unterstützt seit 2018 mit dem Programm „DiscoverEU“ die Reisefreudigkeit junger Europäer:innen durch eine eigene Verlosung von Interrail-Tickets. Auch Hamburg soll jungen Menschen weiterhin diese Chance bieten. Durch die Verlosung von jeweils möglichst 250 Interrail-Tickets in den Jahren 2025 und 2026 sollen erneut junge Menschen in Hamburg, unabhängig von ihrem Bildungs- und Einkommensstatus, die Möglichkeit erhalten, Europa kostengünstig und klimafreundlich mit dem Zug zu entdecken.

 

Dies vorausgeschickt möge die Bürgerschaft beschließen:

 

A. Jugendverbandsreisen stärken, Tagessätze anheben

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Das Produkt „Jugendverbandsarbeit“ wird im Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“ in der Produktgruppe 254.02 „Kinder- und Jugendarbeit“ des Einzelplans 4 für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 jeweils um 450.000 Euro erhöht, um den Fördersatz für Jugendverbandsreisen von zwei auf fünf Euro je Teilnehmenden und Tag zu erhöhen. Im Gegenzug wird die Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, Produkt „Sonstige Zentrale Ansätze“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ im Einzelplan 9.2 in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 jeweils um 450.000 Euro abgesenkt.

 

B. Care Leaver im Übergang aus der Jugendhilfe in die Selbständigkeit unter-stützen – Gutscheinmodell in der Nachbetreuung einführen

Die Bürgerschaft möge beschließen:

1. Das Produkt „Hilfen ambulant / teilstationär“ wird im Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“ in der Produktgruppe 254.04 „Erziehungshilfen“ des Einzelplans 4 im Haushaltsjahr 2025 um 250.000 Euro und im Haushaltsjahr 2026 um 263.000 Euro erhöht, um ein Gutscheinmodell für die Nachbetreuung von jungen Menschen, die in der stationären Jugendhilfe gelebt haben, einzurichten. Im Gegenzug wird die Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, Produkt „Sonstige Zentrale Ansätze“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“, im Einzelplan 9.2 im Haushaltsjahr 2025 um 250.000 Euro und im Haushaltsjahr 2026 um 263.000 Euro abgesenkt.

 

Der Senat wird ersucht,

2. der Bürgerschaft über erste Erfahrungen zur Umsetzung des neuen Angebots bis zum 31. März 2026 zu berichten.

 

C. Von Geburt an gut begleitet – Verstetigung der Frühen Hilfen in Harburg

Die Bürgerschaft möge beschließen:

1. Das Produkt „Netzwerk Frühe Hilfen“ wird im Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“ in der Produktgruppe 254.03 „Familienförderung“ des Einzelplans 4 im Haushaltsjahr 2025 um 143.000 Euro und im Haushaltsjahr 2026 um 147.000 Euro erhöht und dafür wird im Gegenzug die Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, Produkt „Sonstige Zentrale Ansätze“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ im Einzelplan 9.2 im Haushaltsjahr 2025 um 143.000 Euro und im Haushaltsjahr 2026 um 147.000 Euro abgesenkt.

 

Der Senat wird ersucht,

2. zur Verstetigung des Projektes Frühe Hilfen Harburg 143.000 Euro in 2025 und 147.000 Euro in 2026 zur Verfügung zu stellen.

 

D. Beratungsstelle für Kinder aus alkoholbelasteten Familien fördern – für Prävention und Chancengleichheit

Die Bürgerschaft möge beschließen:

1. Der Ansatz der Produktgruppe 259.03 „Gesundheitsförderung, Sucht und Prävention“, Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“ des Einzelplans 4 wird für das Haushaltsjahr 2026 um 125.000 Euro erhöht und im Gegenzug wird der Ansatz der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, Produkt „Sonstige Zentrale Ansätze“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ des Einzelplans 9.2 im Haushaltsjahr 2026 um 125.000 Euro abgesenkt.

 

Der Senat wird ersucht,

2. zur Finanzierung einer Beratungsstelle für Kinder aus alkoholbelasteten Familien 125.000 Euro im Jahr 2026 zur Verfügung zu stellen.

 

E. Ein starkes Netzwerk für den medizinischen Kinderschutz: Stärkung der Arbeit des Childhood-Hauses

Der Senat wird ersucht,

innerhalb des Einzelplans 4, Aufgabenbereich 254 „Jugend und Familie“, Produktgruppe 254.04 „Erziehungshilfen“ in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 im Rahmen der vorhandenen Ansätze jeweils 1 Million Euro für die Arbeit des Childhood-Hauses zur Verfügung zu stellen.

 

F. Energetische Sanierung von Kitas: Ein wichtiger Beitrag zur Nachhaltigkeit und Kostensenkung

Die Bürgerschaft möge beschließen:

1. Das Investitionsprogramm „Kita-Ausbauprogramm“ wird im Einzelplan 4, Aufgabenbereich 254 „Jugend und Familie“ in den Jahren 2025 und 2026 um jeweils 500.000 Euro erhöht und dafür wird im Gegenzug der Ansatz des Zentralen Investitionsprogramms „Zentrale Verstärkung Investition“ des Aufgabenbereichs 283 „Zentrale Finanzen“ des Einzelplans 9.2 in den Jahren 2025 und 2026 jeweils um 500.000 Euro abgesenkt.

 

Der Senat wird ersucht,

2. zusätzliche Mittel in Höhe von 500.000 Euro in den Jahren 2025 und 2026 für energetische Sanierungen von Kitas auf Antrag zur Verfügung zu stellen,

3. bei der Verteilung der Mittel alle Bezirke und unterschiedliche Träger zu berück-sichtigen.

 

G. Bauliche Infrastruktur von Angeboten der offenen Kinder- und Jugendarbeit erneuern und erhalten

Die Bürgerschaft möge beschließen:

1. Das Investitionsprogramm „RZ Investitionen Kinder- und Jugendarbeit“ wird im Einzelplan 4, Aufgabenbereich 254 „Jugend und Familie“ im Jahr 2025 um 250.000 und im Jahr 2026 um 275.000 Euro erhöht und dafür wird im Gegenzug der Ansatz des Investitionsprogramms „Zentrale Verstärkung Investition“ des Aufgabenbereichs 283 „Zentrale Finanzen“ des Einzelplans 9.2 im Jahr 2025 um 250.000 und im Jahr 2026 um 275.000 Euro abgesenkt.

 

Der Senat wird ersucht,

2. die zusätzlichen Mittel der Rahmenzuweisung im Einverständnis zwischen allen Beteiligten in einer gemeinsamen Priorisierung an die Bezirke zu verteilen,

3. die Ermächtigungen aus dem Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, Kontenbereich „Kosten aus Abschreibungen“ für die anfallenden Abschreibungen zu reservieren und bedarfsgerecht – in Abhängigkeit vom Aktivierungszeitpunkt der genannten investiven Maßnahmen – an die Produktgruppen zu übertragen, in denen die Ermächtigungen benötigt werden.

 

H. Die „Klangstrolche“ – Frühkindliche kulturelle Bildung fördern

Der Senat wird ersucht,

der Stiftung Kulturpalast Hamburg vor dem Hintergrund der vorhandenen Kompetenz des Trägers zur Finanzierung der Fortführung des Projekts „Klangstrolche“ in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 jeweils zusätzlich 100.000 Euro aus dem Einzelplan 4, Produktgruppe 254.06 „Kindertagesbetreuung“, Kontenbereich "Kosten aus Transferleistungen" zur Verfügung zu stellen und zur Deckung Mittel aus dem Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ zu verwenden.

 

I. Interkulturelle Kompetenz und Demokratie: Stärkung der internationalen Jugendarbeit

Die Bürgerschaft möge beschließen:

1. Das Produkt „Internationale Jugendarbeit“ wird im Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“ in der Produktgruppe 254.05 „Bereichsübergreifende Hilfen und Leistungen“ des Einzelplans 4 in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 um jeweils 195.000 Euro verstärkt und dafür wird im Gegenzug die Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, Produkt „Sonstige Zentrale Ansätze“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten” des Einzelplans 9.2 in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 jeweils um 195.000 Euro abgesenkt.

 

Der Senat wird ersucht,

2. die Fördersätze für die internationale Kinder- und Jugendarbeit zu erhöhen und bedarfsorientiert mit adäquaten Mitteln auszustatten und dabei insbesondere

3. die Kofinanzierung der Maßnahmen in der IJA nach Position 3.3 Landesförder-plan (LFP) sicherzustellen und

4. eine stärkere Beteiligung von jungen Menschen mit besonderem Förderbedarf zu unterstützen.

 

J. Horizonte erweitern, Europa erleben – Verlosung von Interrail-Tickets für junge Menschen aus Hamburg

Die Bürgerschaft möge beschließen:

1. Der Ansatz der Produktgruppe 203.01 „Senatsangelegenheiten“ des Einzelplans 1.1 wird für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 im Kontenbereich „Sonstige Kosten“ um jeweils 75.000 Euro und im Kontenbereich „Kosten aus lfd. Verwaltungstätigkeit“ um jeweils 40.000 Euro erhöht. Im Gegenzug wird der Ansatz der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, Produkt „Sonstige Zentrale Ansätze“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“, des Einzelplans 9.2 in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 jeweils um 115.000 Euro abgesenkt.

 

Der Senat wird ersucht,

2. in den Jahren 2025 und 2026 jeweils möglichst 250 Interrail-Tickets im Wert von je 286 Euro an junge Menschen zwischen 18 und 27 Jahren in Hamburg aus Gründen der Billigkeit zu vergeben,

3. die Tickets über die Senatskanzlei in Zusammenarbeit mit der Sozialbehörde, der Behörde für Schule und Berufsbildung sowie der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke rechtzeitig vor dem Start der Vergabe und zielgruppengerecht, insbesondere auch digital und in sozialen Medien, zu bewerben,

4. die Ticketvergabe möglichst unbürokratisch im Losverfahren zu organisieren,

5. die Gewinner:innen ins Hamburger Rathaus einzuladen,

6. für die Kosten der Interrail-Tickets sowie weitere Kosten für die Bewerbung der Ticket-Verlosung und ggf. die Ausrichtung von öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen Mittel bereitzustellen,

7. der Bürgerschaft bis zum 30.06.2026 zu berichten.

 

sowie
  • Britta Herrmann
  • Dennis Paustian-Döscher
  • Eva Botzenhart
  • Filiz Demirel
  • Mareike Engels
  • Alske Freter
  • René Gögge
  • Linus Görg
  • Michael Gwosdz
  • Dr. Adrian Hector
  • Jennifer Jasberg
  • Lisa Kern
  • Dominik Lorenzen
  • Christa Möller-Metzger
  • Zohra Mojadeddi
  • Dr. Gudrun Schittek
  • Yusuf Uzundag
  • Lena Zagst
  • Peter Zamory (GRÜNE) und Fraktion