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Investieren in ein starkes Hamburg von morgen: Für eine klimagerechte, krisenfeste und nachhaltige Zukunft

Mittwoch, 04.12.2024

Zu den grundlegenden Bedürfnissen der Hamburger*innen zählen unter anderem Wärme, gute Ernährung, sauberes Trinkwasser, erholsamer Schlaf und eine gesunde Luftqualität. In einer wachsenden Metropole wie Hamburg, in der viele Menschen dicht beieinander leben, ist es eine anspruchsvolle, aber zugleich zentrale Aufgabe, diese Grundbedürfnisse für alle Bürger*innen in gleicher Qualität sicherzustellen und langfristig zu bewahren. Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen sowie die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) arbeiten kontinuierlich und zielgerichtet daran, die Stadt in diesem Sinne zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Dabei sind die Bürgerschaft und der Senat auch auf die aktive Mitgestaltung aller Hamburger*innen angewiesen, denn nur durch gemeinschaftliches und engagiertes Handeln können Herausforderungen gemeistert und positive Ergebnisse erzielt werden.

Unter gesteigerten Anforderungen in Zeiten des Klimawandels und weiterer globaler Krisen wird in Hamburg verstärkt in die Sicherung der oben genannten Grundbedürfnisse investiert. So konnten im Haushalt der BUKEA gegenüber 300 Millionen Euro im Jahr 2022 nun 319 Millionen Euro für das Jahr 2025 bereitstellt werden. Mit diesen Mitteln können zahlreiche wichtige Entwicklungen angestoßen und in den kommenden Jahren weitergeführt werden.

Klimaschutz, Dekarbonisierung der Wärme und Anpassung an den Klimawandel

Die größten Bedrohungen für die Sicherung unserer Grundbedürfnisse sind die Überschreitung der planetaren Grenzen sowie die aktuellen weltweiten Krisensituationen. Der Beginn des russischen Angriffskriegs in der Ukraine hat sehr deutlich gezeigt, wie sehr der deutsche Energiebedarf von der Lieferung von russischem Erdgas abhängig war und auch andere Lieferketten waren und sind von den weltweiten Entwicklungen stark betroffen. Die Abhängigkeit von russischem Erdgas konnte durch den Ausbau der erneuerbaren Energien in ganz Deutschland gesenkt werden. Um diesen Ausbau sauberer Energien auch in Hamburg voranzutreiben, hat die rot-grüne Koalition mit der Novellierung des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes 2023 (Drs. 22/13618) die Solarpflicht ausgeweitet: Alle Dächer, die saniert oder neu gebaut werden, müssen demnach verpflichtend mit Photovoltaikmodulen belegt werden. Zudem gilt ab 2027 eine kombinierte Solar-Gründachpflicht, und auch alle öffentlichen Dächer werden sukzessive mit Photovoltaik belegt. Mit der PV-Strategie soll die installierte Leistung in Hamburg bis 2030 auf 800 MWp steigen, um bis 2035 1,5 GWp zu erreichen. Außerdem arbeiten Bürgerschaft und Senat an der Ausweisung weiterer Flächen für die Windenergie und prüfen die Erstellung eines Bürgerenergiegesetzes für Hamburg, mit dem Anwohner*innen finanziell an den Gewinnen der erneuerbaren Energien beteiligt werden (Drs. 22/15655).

Die Überschreitung der planetaren Grenzen wirkt sich maßgeblich auf die Erfüllung mehrerer Grundbedürfnisse aus: Der Klimawandel beispielsweise beeinflusst die Trinkwasser- und Energieversorgung, während sich der Biodiversitätsverlust unter anderem in der Nahrungsverfügbarkeit niederschlägt.

Die rot-grüne Regierungskoalition hat bereits 2023 ein Wärmekataster für ganz Hamburg erstellt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Spätestens im Juni 2026 wird die Wärmeplanung abgeschlossen sein. Damit gibt es einen sicheren Orientierungsrahmen bei der Versorgung aller Hamburger*innen mit Wärme, Kälte und Strom.

Bis 2030 wird Hamburg den Kohleausstieg umsetzen und die Wärmeerzeugung umfangreich transformieren. In der Heizperiode 2025/2026 wird das Kohlekraftwerk Wedel abgeschaltet. An dem Standort wurde schon eine Power-to-Heat-Anlage errichtet. Im Energiepark Hafen wird neben umfangreichen innovativen Wärmeerzeugungskonzepten, wie zum Beispiel eine Klärwerks-Großwärmepumpe, eine weitere solche Anlage errichtet. Innovative Konzepte werden auch im Energiepark Tiefstack umgesetzt, wo z. B. eine große Flusswasserwärmepumpe errichtet und die Industrieabwärme von Aurubis genutzt wird.

Auf die Eindämmung des Klimawandels wird aktiv Einfluss genommen, indem die eigenen Emissionen schnell reduziert werden. Dafür konnte sich Hamburg in den vergangenen Jahren unter rot-grüner Regierungskoalition bestens aufstellen. Mit der Überarbeitung des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes und des Klimaplans strebt Hamburg ambitioniertere Ziele und Maßnahmen an: Die Klimaneutralität Hamburgs bis 2045 ist fest im Gesetz verankert. Die klimaneutrale Verwaltung und die Umsetzung des Klimaplans in allen vier Sektoren – Industrie, Gewerbe/Handel/Dienstleistungen, private Haushalte, Verkehr – legen den Fahrplan für die kommenden Jahre fest. Die öffentlichen Unternehmen tragen ihren Teil dazu bei, indem sie sich verpflichtet haben, bis 2040 bilanziell klimaneutral zu werden. Laut dem jüngsten Zwischenbericht zur Umsetzung des Hamburger Klimaplans (Drs. 22/9804) befindet sich Hamburg auf Kurs, um die bisher gesteckten Ziele zu erreichen. Damit leistet Hamburg seinen Beitrag, um die Folgen des Klimawandels abzumildern.

Ganz verhindern lässt sich der Klimawandel aber nicht mehr, weswegen die Bürgerschaft und der Senat neben Maßnahmen zur Begrenzung der Klimakrise parallel auch Maßnahmen zur Anpassung an die Klimaveränderungen ergreifen. Der Hochwasserschutz spielt in Hamburg seit vielen Jahren eine entscheidende Rolle: Das Deichbauprogramm schreitet kontinuierlich voran und mit der steigenden Anzahl an Starkregenereignissen rückt auch der Binnenhochwasserschutz stärker in den Mittelpunkt. Hier wurden in den vergangenen Jahren unter anderem die alten Siele in den Vier- und Marschlanden modernisiert. Um der steigenden Anzahl an Hitzetagen entgegenzutreten wurde der Hitzeaktionsplan angestoßen und bereitet die Stadt und die Hamburger*innen auf die Veränderungen in den kommenden Jahren besser vor. Die Starkregenereignisse nehmen bereits jetzt zu, daher werden die Vorbereitungen, Hamburg zu einer Schwammstadt zu machen, deutlich verstärkt. Die blau-grüne Infrastruktur gehört ebenso wie die Förderung von Zisternen und RISA (RegenInfraStrukturAnpassung) zu den zentralen Maßnahmen.

Ernährung

Die Regierungskoalition von SPD und Grünen legt großen Wert auf eine nachhaltige und sozial gerechte Ernährungsstrategie für Hamburg. Im Herbst 2024 wurden klare Eckpunkte für die Transformation der Gemeinschaftsverpflegung präsentiert. Das Ziel ist es, den Anteil an regionalen und ökologischen Lebensmitteln in Kitas, Schulen, Mensen und Kantinen deutlich zu erhöhen – und das nahezu budgetneutral. Durch Fortbildungen der Küchenteams und Umstellungsberatungen wird auf hohe Bioquoten, inspiriert von Vorbildern wie dem Kopenhagener „House of Food“, gesetzt. Gleichzeitig werden bioregionale Wertschöpfungsketten und damit die Hamburger Landwirtschaft gestärkt und gesunde, nachhaltige und leckere Ernährung für alle Hamburger*innen gefördert.

Grundbedürfnisse sichern – Daseinsvorsorge

In der laufenden Legislaturperiode soll eine zukunftssichere Trinkwasseragenda zu einer umfassenden Hamburger Wasserstrategie weiterentwickelt werden. Auch konnten die dritte Stufe des Lärmaktionsplans in 2021 und die dritte Fortschreibung des Hamburger Luftreinhalteplans in 2023 beschlossen werden.

Der „Vertrag für Hamburgs Stadtgrün“ sowie die beiden Naturschutzgroßprojekte „Natürlich Hamburg“ sowie „Hamburg – Deine Flussnatur“ tragen maßgeblich dazu bei, die Biodiversität in der verdichteten Großstadt Hamburg zu erhalten und weiter zu fördern. Darüber hinaus ist es der BUKEA in Zusammenarbeit mit den Bezirken gelungen, die Straßenbaumbilanz in Hamburg wieder positiv zu gestalten. Gründächer und grüne Fassaden werden gefördert aber auch in immer mehr Bebauungsplänen festgesetzt. Die grüne Stadt am Wasser, wie Hamburg häufig bezeichnet wird, arbeitet kontinuierlich daran, dieser Bezeichnung gerecht zu werden und ihren Anwohner*innen, Besucher*innen und den Tieren dieser Stadt eine lebenswerte Umgebung zu bieten.

Auch die Ressourcenschonung trägt dazu bei, dass die planetaren Grenzen nicht weiter überschritten werden. Dafür wurde 2022 die Studie „Hamburgs Potentiale für zirkuläres Wirtschaften in einer Green Economy“ veröffentlicht und die Ergebnisse fließen aktuell in die Erarbeitung einer Kreislaufwirtschaftsstrategie für Hamburg ein. Auch die Vorreiterrolle als große Beschafferin gestaltet die Stadt Hamburg aktiv und hat im Laufe der aktuellen Legislaturperiode den Umweltleitfaden durch einen Nachhaltigkeitsleitfaden ersetzt.

Zur Lebensqualität in Hamburg gehört auch eine funktionierende Daseinsvorsorge: Hier übernimmt die BUKEA, gemeinsam mit den Öffentlichen Unternehmen, wichtige Aufgaben: Dazu gehören Sauberkeit im öffentlichen Raum, Pflege von Parks und Grünflächen, Abfallentsorgung, Winterdienst, Schwimmbäder, Friedhöfe, Zugang zu öffentlichen Flächen und Spielplätzen und öffentliche Toiletten.

Folgende Maßnahmen sollen die Aufgaben der BUKEA ergänzen und unterstützen:

 

A. Beratungsstelle zu erneuerbarer industrieller Wärme am CC4E einrichten

Die Wärme für industrielle Prozesse mit Temperaturen zwischen 150°C und >2.000°C wird gegenwärtig in großen Teilen durch die Verbrennung fossiler Energie bereitgestellt und macht einen erheblichen Teil der gesamtstädtischen Hamburger Emissionen aus. Erneuerbare Technologien sind zwar für die gesamte Anwendungsbandbreite verfügbar, jedoch meist wenig etabliert und noch zu unbekannt. Das soll sich mit einer kostenlosen Beratungsstelle zu erneuerbarer Industriewärme ändern, welche sich gezielt und aktiv an hiesige Industrieunternehmen richtet. Dieses kostenlose Beratungsangebot soll vom Competence Center für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz (CC4E) an der HAW Hamburg bereitgestellt werden, da dort eine herausragende Expertise zu dem Thema besteht.

 

B. Hamburger Ernährungsstrategie: Beratungsleistungen und Wertschöpfungskettenmanagement

Der Senat wird die Hamburger Ernährungsstrategie in dieser Legislaturperiode mit klaren Eckpunkten vorlegen. Ein zentrales Ziel ist die sozial gerechte Transformation der Gemeinschaftsverpflegung mit möglichst hohen Bioquoten, inspiriert vom Kopenhagener „House of Food“ und der Berliner „Kantine Zukunft“. Die Ernährungsstrategie soll nahezu budgetneutral den Anteil ökologischer und regionaler Lebensmittel in öffentlichen Einrichtungen deutlich erhöhen, indem Küchenteams intensiv geschult und Umstellungsberatungen angeboten werden. Die Ernährungsbildung beginnt in Kitas, setzt sich in Schulen und Universitäten fort und umfasst außerschulische Lernorte. Zudem müssen in diesem Zuge starke bio-regionale Wertschöpfungsketten aufgebaut werden, um Hamburgs Ernährung zukunftsfähig zu gestalten.

 

C. Hamburger Spielplatzfonds – Für eine bessere Finanzierung der Grundinstandsetzung von Hamburgs Spielplätzen

Viele der rund 750 Spielplätze Hamburgs sind in einem verbesserungswürdigen Zu-stand. Deshalb soll der Spielplatzfonds, ein zentrales Programm für die Sanierung von Hamburgs Spielplätzen, eingerichtet werden, auf den die Bezirksämter zugreifen können, um dringend benötigte Grundinstandsetzungen durchführen zu können. Durch gezielte Investitionen können die Koalitionsfraktionen von SPD und Grünen sichere, zeitgemäße und inklusive Spielplätze schaffen, die sowohl die motorische als auch die soziale Entwicklung von Kindern fördern. Die zusätzlichen Ermächtigungen werden dazu beitragen, die Spielplatzsituation strategisch in allen Bezirken zu verbessern und die Attraktivität Hamburgs als familienfreundliche Stadt langfristig zu sichern.

 

D. Rahmenzuweisung Grün – Stärkung der bezirklichen Aufgabenerledigung

Das Grün in der Stadt übernimmt eine Vielzahl an Aufgaben in einer dicht bebauten und teilweise stark versiegelten Stadt. Hitzereduktion, Wasserspeicherung, Lebensraum für Tiere und natürlicher Luftfilter sind nur einige dieser wichtigen Aufgaben. Mit der Pflege des Hamburger Grüns und der Spielplätze übernehmen die Bezirke hier sehr wichtige Aufgaben. Daher soll die entsprechende Rahmenzuweisung in der Produktgruppe „Bezirkliche Zuweisungen N“ in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 sowie zur Stärkung der Aufgabenerledigung auch in den Folgejahren nach Einführung des Erhaltungsmanagements auf dem Niveau des Haushaltsjahres 2024 fortgeschrieben werden.

 

E. Ausweitung Laubreinigung und Verbesserung Winterdienst auf Radwegen

Bisher werden von der Stadtreinigung Hamburg (SRH) auf 315 Kilometern des Radwegenetzes Winterdienst, sowie auf 230 Kilometern Laubreinigung durchgeführt. Das ist ein guter Anfang, aber reicht nicht aus: Laub, Eis und Schnee auf Radwegen stellen ein großes Sicherheitsrisiko für Radfahrer*innen dar, das hat sich nicht zuletzt im letzten Winter 2023/2024 gezeigt. Im schlimmsten Fall führt dies zu Unfällen und Verletzten sowie dazu, dass viele Menschen im Herbst und Winter ihr Fahrrad aus Sicherheitsgründen nicht mehr benutzen. Gleichzeitig muss der Anteil des Umweltverbunds an den zurückgelegten Wegen in Hamburg deutlich erhöht werden, um die Klimaziele zu erreichen und die Menge an ausgestoßenem CO2 zu reduzieren. Deshalb will die Regierungskoalition die Laubreinigung sowie den Winterdienst auf dem Hamburger Radwegenetz in den nächsten Jahren naturverträglich verbessern und ausweiten und so ein sicheres Radfahren für alle auch im Herbst und Winter ermöglichen. Beim Winterdienst soll eine verbesserte Qualität der Räumung erreicht werden, indem auf Radwegen, auf denen das Wasser in die normale Straßenentwässerung abfließt, Sole eingesetzt wird. Außerdem soll die Räumung nicht mehr von der Fahrbahnmitte nach außen erfolgen, sodass Fahrradwege auf Straßen nicht mehr „zugeräumt“ werden. Zusätzlich wollen die Koalitionsfraktionen einen Pilotversuch auf einer Teststrecke mit baulich abgesetzten Fahrradwegen durchführen, mit dem die Auswirkungen des Soleeinsatzes auf Boden und Bäume untersucht werden. Auf Basis dieser Untersuchungen kann in der Zukunft ein verstärkter Einsatz von Sole im Radwegenetz geprüft werden. Im Herbst wollen die Koalitionsfraktionen außerdem die Laubreinigung auf Fahrradwegen um 50 Kilometer in 2025 und um weitere 50 Kilometer in 2026 ausweiten.

 

F. Kleingartenwesen zukunftsgerecht und nachhaltig gestalten: Förderung von Infrastrukturmaßnahmen der Kleingartenvereine im Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e. V.

Hamburg hat knapp 35.000 Kleingärten, die Teil des „Grünen Netzes Hamburg“, der Landschaftsachsen und des 2. Grünen Rings sind. Viele Kleingartenvereine müssen ihre veraltete vereinseigene Strom- und Wasserversorgung sanieren, was finanzielle Herausforderungen bedeutet.

Die Hamburger Energienetze GmbH und der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer planen, ihre noch vorhandenen Anlagen zur Stromversorgung in den Kleingartenanlagen in den nächsten zehn Jahren an die Vereine zu übergeben. Das stellt die davon betroffenen Kleingartenvereine vor finanzielle Probleme, denn sie wären damit zukünftig für die Sanierung verantwortlich. Auch die Wasserleitungen vieler Kleingärten, die sich bereits im Eigentum der Vereine befinden, sind sanierungsbedürftig.

Um die Vereine zu unterstützen, sollen der Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e. V. (LGH) und die Behörden ein Programm auflegen, das über ein bloßes Pilotprojekt hinaus einen Rahmen setzt und vorrangig Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Strom- und Wasserinfrastruktur schrittweise möglich macht. Dabei soll auch geprüft werden, inwiefern die Kleingartenvereine bei der energetischen Sanierung ihrer Vereinsgebäude und bei der Nutzung erneuerbarer Energien unterstützt werden können. Hierzu sollen sowohl die Einstellung von Mitarbeiter*innen als auch die Vergabe von Krediten an die Vereine zur Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen durch den LGH möglich sein.

 

G. Klövensteen finanzieren

Das Wildgehege Klövensteen benötigt etwa 35.000 Euro pro Jahr Betriebskostenzuschuss. Diese Mittel sind aktuell im Haushaltsplanentwurf 2025/2026 nicht eingeplant und sollen auf diesem Weg dem Bezirksamt Altona zur Verfügung gestellt werden.

 

H. Finanzierung von Reinigungsleistungen im August-Bebel-Park

Direkt am August-Bebel-Park ist eine niedrigschwellig arbeitende Kontakt- und Beratungsstelle mit integrierten Drogenkonsumräumen (Drob Inn) beheimatet. Je nach Wetterlage halten sich ca. 100 bis 500 Klient*innen des Drob Inns auf den Rasenflächen des August-Bebel-Parks auf. Die Flächen werden derzeit nach Plänen und in der Regie des Bezirksamtes Hamburg-Mitte umgestaltet. Im Zuge der Grundsanierung wird der südliche Bereich unmittelbar vor dem Drob Inn zu einer asphaltierten Platzfläche mit Sitzmöglichkeiten umgestaltet. Diese neue Oberfläche eignet sich zur Nassreinigung. Für die Beauftragung der Stadtreinigung Hamburg AöR werden zusätzliche Mittel benötigt.

 

I. Aufstockung der Zuweisungen an die Bezirke im Bereich Wasser, Abwasser und Geologie

Die Bezirksämter sind für die Unterhaltung von Gewässern einschließlich der Uferbereiche und der wasserwirtschaftlichen Anlagen in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Zur Gewässerunterhaltung gehören der Betrieb von Ent- und Bewässerungsschöpfwerken, die Pflege von Wehren und Fischwanderhilfen, die Entschlammung von Gewässern mit dem Ziel, dass die Gewässer befahrbar bleiben und im Falle von Starkregen genügend Wasser aufnehmen und Überflutungen verhindern können, sowie die allgemeine Pflege von Gewässern und Uferwegen u. v. m. Die Gewässerunterhaltung ist somit einerseits sicherheitsrelevant (Binnenhochwasserschutz, Verkehrssicherungspflicht) und dient aber auch dem Erhalt wasserwirtschaftlicher Anlagen und der Schiffbarkeit der Gewässer. Es werden zusätzliche Mittel für den Erhalt der Funktionsfähigkeit der Gewässer benötigt.

Daneben erhalten die Bezirksämter Kostenermächtigungen für konsumtive Maßnahmen im Gewässerbereich, wie beispielsweise die Instandsetzung von Durchlässen, Retentionsanlagen/Rückhaltebecken, Sohlräumungen an Fließgewässern/Gräben etc. Aktuell liegen an der Reitschleuse in Bergedorf erhebliche Mängel vor, welche die Standsicherheit und Funktion der Anlage gefährden. Es ist kurzfristig geboten, die akute Standsicherheit der Anlage durch statische Berechnungen näher zu ermitteln und die Möglichkeiten und die Dringlichkeit einer Grundinstandsetzung durch eine Machbarkeitsstudie zu erarbeiten.

Darüber hinaus werden aktuell zusätzliche Mittel für Schadensbeseitigungen nach dem Starkregenereignis am 7. August 2024 benötigt. Das Starkregenereignis hat bei Anlagen im öffentlichen Raum (insbesondere Grünanlagen, Gewässer) Schäden in hohem Umfang verursacht, deren Beseitigung dringlich ist.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen:

 

A. Beratungsstelle zu erneuerbarer industrieller Wärme einrichten

Die Bürgerschaft möge beschließen:

I. Der Ansatz der Produktgruppe 295.11 „Energie und Klima“, Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“, Produkt „Verbesserung der Energieeffizienz“ des Einzelplans 6.2 wird für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 jeweils um 150.000 Euro erhöht. Im Gegenzug wird der Ansatz der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ des Einzelplans 9.2 in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 um jeweils 150.000 Euro abgesenkt. Im Zuge der Ansatzveränderung der Produktgruppe 295.11 sind die im Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“ veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen (VE) 2025 zu Lasten 2026 um 150.000 Euro zu erhöhen.

 

II. Der Senat wird ersucht,

I. die durch Bürgerschafts-Petitum A zur Verfügung gestellten 300.000 Euro dem Competence Center für Erneuerbare Energien (CC4E) an der HAW für die Einrichtung und den Betrieb einer kostenfreien Beratungsstelle für Hamburger Unternehmen zu den Vorteilen von und für den Umstieg auf Technologien der erneuerbaren industriellen Wärmeerzeugung zur Verfügung zu stellen,

II. der Bürgerschaft bis zum 01.04.2026 über die Einrichtung und die Inanspruchnahme der Beratungsstelle am CC4E zu berichten.

 

B. Hamburger Ernährungsstrategie: Beratungsleistungen und Wertschöpfungskettenmanagement

Die Bürgerschaft möge beschließen:

I. Der Ansatz der Produktgruppe 296.11 „Agrarwirtschaft“, Kontenbereich „Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit“, des Einzelplans 6.2 wird beim Produkt „Agrarwirtschaft“ für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 jeweils um 250.000 Euro er-höht. Im Gegenzug wird der Ansatz der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, Produkt „Sonstige Zentrale Ansätze“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ des Einzelplans 9.2 in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 um jeweils 250.000 Euro abgesenkt.

 

Der Senat wird ersucht,

II. zur Umsetzung der Ziele der Hamburger Ernährungsstrategie eine Küchenteam- und Kantinenberatung für die Gemeinschafts- und Außerhausverpflegung zu etablieren zum zielgerichteten Ausbau mit Bio- und regionalen Produkten,

III. ein entsprechendes Wertschöpfungskettenmanagement mit ersten Projekten in 2025 und 2026 auszubauen und langfristig sicherzustellen,

IV. der Bürgerschaft bis zum 01.04.2026 zu berichten.

 

C. Hamburger Spielplatzfonds – Für eine bessere Finanzierung der Grundinstandsetzung von Hamburgs Spielplätzen

Die Bürgerschaft möge beschließen:

I. Im Aufgabenbereich 292 „Naturschutz und Grünplanung“ des Einzelplans 6.2 wird das neue Investitionsprogramm „ZP Spielplatzsanierung“ ausgebracht. In den Haushaltsjahren 2025 und 2026 werden dort jeweils Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 1,5 Millionen Euro veranschlagt. Im Gegenzug wird die Auszahlungsermächtigung des Investitionsprogramms „Zentrale Verstärkung Investition“ des Aufgabenbereiches 283 „Zentrale Finanzen“ des Einzelplans 9.2 in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 in gleicher Höhe abgesenkt.

II. Für die dazugehörigen Abschreibungen wird der Kontenbereich „Kosten aus Abschreibungen“ in der Produktgruppe 292.14 „Zentrale Programme N“ um 88.000 Euro in 2025 und um 263.000 Euro in 2026 erhöht. Gleichzeitig werden Kostenermächtigungen für Abschreibungen im Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“ in 2025 und 2026 entsprechend abgesenkt.

 

Der Senat wird ersucht,

 

III. mit den zusätzlich zur Verfügung gestellten Ermächtigungen Arbeiten an bis zu zwei öffentlichen Spielplätzen pro Bezirk zu unterstützen und die Verteilung der Mittel an den Zustandsbewertungen der Spielplätze im Rahmen des Erhaltungsmanagements Grün zu orientieren. Dabei ist eine anteilige Verteilung der Ressourcen über alle sieben Bezirke sicherzustellen.

IV. ein Berichtswesen (zur konkreten objektgenauen Verwendung, Finanzierungverteilung der restaurierten Spielplätze, Anteil der Planungskosten pro Spielplatzinstandsetzung, Herausforderungen der konkreten Instandsetzungsmaßnahme) zu den zusätzlichen Haushaltsmitteln zu entwickeln.

V. der Hamburgischen Bürgerschaft bis zum 31.12.2025 zu berichten.

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D. Rahmenzuweisung Grün – Stärkung der bezirklichen Aufgabenerledigung

Die Bürgerschaft möge beschließen:

I. Der Ansatz der Produktgruppe 292.15 „Bezirkliche Zuweisungen N“, Kontenbereich „Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit“, Rahmenzuweisung „öffentliches Grün“ des Einzelplans 6.2 wird für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 jeweils um 2,2 Millionen Euro erhöht. Im Gegenzug wird der Ansatz der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ des Aufgabenbereichs 283 „Zentrale Finanzen“ des Einzelplans 9.2 im Haushaltsjahr 2025 um 2,2 Millionen Euro und im Haushaltsjahr 2026 um 200.000 Euro abgesenkt. Des Weiteren werden im Einzelplan 6.2 im Haushaltsjahr 2026 die Ansätze der Produktgruppen 290.12 „Zentrale Ansätze“ und 292.14 „Zentrale Programme N“, jeweils im Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ um jeweils 500.000 Euro abgesenkt sowie in der Produktgruppe 295.11 „Energie und Klima“ im Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“ um 1 Million Euro. Im Zuge der Ansatzveränderungen sind die für die genannten Produktgruppen und Kontenbereiche bisher veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen (VE) anzupassen.

 

Der Senat wird ersucht,

II. die auskömmliche Finanzierung der Bezirke für die Pflege der öffentlichen Grün-anlagen, Spielplätze und die Verkehrssicherheit in den kommenden Jahren sicherzustellen,

III. das Erhaltungsmanagement Grün für die Verbesserung der Situation in den Grünanlagen, auf den Spielplätzen und in den Wäldern bis 2027 fertig zu stellen und zum 01.01.2027 in Betrieb zu nehmen.

 

E. Ausweitung Laubreinigung und Verbesserung Winterdienst auf Radwegen

Die Bürgerschaft möge beschließen:

I. Der Ansatz in der Produktgruppe 293.11 „Immissionsschutz und Abfallwirtschaft“, Produkt „Management Stadtbild“, Kontenbereich „Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit“ des Einzelplanes 6.2, wird für das Haushaltsjahr 2025 um 62.000 Euro und für das Haushaltsjahr 2026 um 125.000 Euro erhöht. Im Gegenzug wird der Ansatz der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, Produkt „Sonstige Zentrale Ansätze“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ des Einzelplanes 9.2 im Haushaltsjahr 2025 um 62.000 Euro und für das Haushaltsjahr 2026 um 125.000 Euro abgesenkt.

 

Der Senat wird ersucht,

II. den Winterdienst auf Radwegen durch den Einsatz von Sole und eine verbesserte Räumtechnik qualitativ und spürbar zu verbessern,

III. einen Pilotversuch durchzuführen, bei dem auf einer Teststrecke die Auswirkung von Soleeinsatz auf Boden und Bäume untersucht wird,

IV. die Laubreinigung auf Radwegen durch die Stadtreinigung Hamburg in den Jahren 2025 um 50 Kilometer und 2026 um weitere 50 Kilometer auszuweiten,

V. der Bürgerschaft bis zum 31.12.2026 zu berichten.

 

F. Kleingartenwesen zukunftsgerecht und nachhaltig gestalten: Förderung von Infrastrukturmaßnahmen der Kleingartenvereine im Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e. V.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

I. Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) erhält im Aufgabenbereich 292, Naturschutz und Grünplanung, ab 01.01.2025 eine Planstelle Baurätin/Baurat A13.

 

Der Senat wird ersucht,

II. die Finanzbehörde und die BUKEA zu beauftragen, gemeinsam mit dem Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg e. V. (LGH) ein möglichst unbürokratisches Sanierungsprogramm für Strom- und Wassernetze in Kleingartenanlagen zu entwickeln, welches Kleingartenvereine bei ihrer Aufgabe unterstützt, sanierungsbedürftige Infrastrukturen für die Strom- und Wasserversorgung zu modernisieren. Dabei soll auch geprüft werden, inwiefern die Kleingartenvereine bei der energetischen Sanierung ihrer Vereinsgebäude und bei der Nutzung erneuerbarer Energien (z. B. PV auf KGV-Parkplätzen) unterstützt werden können. Hierfür sind ein geeigneter organisatorischer Rahmen zu schaffen sowie die Mittelbereitstellung für die Kleingartenvereine zu klären. Ein bis zwei Vereine pro Bezirk in einem überschaubaren Zeitraum könnten ein sichtbarer Einstieg in das Programm sein,

III. ein entsprechendes Konzept für eine schrittweise Umsetzung der Sanierung entsprechender Infrastrukturen für die Strom- und Wasserversorgung in ausgewählten Kleingartenvereinen vorzulegen mit den Zielen:

1. möglichst alternative Energie- und Wasserversorgungskonzepte (z. B. verstärkte Regenwassernutzung) umzusetzen,

2. moderne, bedarfsgerechte Formen der Neustrukturierung und Nachverdichtung von Bestandsanlagen im Zuge der pilotierten Sanierung gleichzeitig umzusetzen, um die Freiraumstruktur des Grünen Netzes Hamburg zu qualifizieren und / oder zusätzliche stadtentwicklungspolitische Synergien an anderer Stelle zu ermöglichen.

IV. für den Aufbau und die Erstellung des Sanierungsprogramms sowie der konkreten Sanierungskonzepte einschließlich detaillierter Planung und Umsetzung der Förderung von Infrastrukturmaßnahmen in Kleingärten des LGH die jeweilige Höhe des konsumtiven beziehungsweise investiven Anteils der Maßnahmen zu ermitteln. Hierfür und für die Verstetigung des Sanierungsprogrammes erhält die BU-KEA im Aufgabenbereich 292, Naturschutz und Grünplanung, eine Planstelle Baurätin/Baurat A13 (siehe Bürgerschaftspetitum F). Die Personalkosten in Höhe von 117.000 Euro in 2025 und 119.000 Euro in 2026 werden aus den nachstehenden Ermächtigungen dem Einzelplan 6.2, Produktgruppe 292.11 „Landschaftsplanung und Stadtgrün“, bereitgestellt,

V. abhängig von dem Ergebnis dieser Ermittlung – im Haushaltsjahr 2025 Ermächtigungen, Kosten zu verursachen beziehungsweise Auszahlungen zu leisten, in Höhe von insgesamt bis zu 800.000 Euro und im Haushaltsjahr 2026 Ermächtigungen, Kosten zu verursachen beziehungsweise Auszahlungen zu leisten, in Höhe von insgesamt bis zu 9,2 Millionen Euro

1. für konsumtive Maßnahmen aus dem Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, Produkt „Allgemeine Zentrale Reserve“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ in den Einzelplan 6.2, Produktgruppe 292.11 Landschaftsplanung und Stadtgrün,

2. für investive Maßnahmen im Einzelplan 6.2, Aufgabenbereich 292 Naturschutz und Grünplanung, aus dem Einzelplan 9.2, Aufgabenbereich 283 „Zentrale Finanzen“, „Zentraler Sanierungsfonds Hamburg 2030“, zu übertragen,

VI. sofern erforderlich, in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 – in Abhängigkeit vom jeweiligen Aktivierungszeitpunkt der unter Ziffer F.4.ii. genannten investiven Maßnahmen – die benötigten Ermächtigungen für Kosten aus Abschreibungen aus dem Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, Produkt „Allgemeine Zentrale Reserve“, Kontenbereich „Kosten aus Abschreibungen“ in den entsprechenden Kontenbereich „Kosten aus Abschreibungen“ im Einzelplan 6.2, Produktgruppe 292.11 Landschaftsplanung und Stadtgrün zu übertragen,

VII. die aus den Sanierungsvorhaben in ausgewählten Kleingartenvereinen gewonnenen Erkenntnisse auszuwerten, um für eine notwendige künftige verstetigte Sanierungsunterstützung erforderliche finanzielle und personelle Bedarfe sowie geeignete organisatorische Strukturen weiter zu konkretisieren,

VIII. die Bürgerschaft regelmäßig über den Fortgang des Prozesses zu unterrichten, erstmals zum 31.12.2025.

 

G. Klövensteen finanzieren

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Die haushaltsrechtlichen Regelungen des Aufgabenbereichs 296 „Agrarwirtschaft, Bodenschutz und Altlasten“ werden wie folgt ergänzt: Die Ermächtigung in der Produktgruppe 296.13 „Bezirkliche Zuweisungen A“, Kontenbereich „Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit“, Kosten zu verursachen, darf in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 in der Höhe von jeweils 35.000 Euro nur für den Betrieb des Wildgeheges Klövensteen genutzt werden (Verwendungsauflage nach §22 LHO).

 

H. Finanzierung von Reinigungsleistungen im August-Bebel-Park

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Ansatz der Produktgruppe 293.11 „Immissionsschutz und Abfallwirtschaft“, Kontenbereich „Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit“, Produkt „Management Stadtbild“ des Einzelplans 6.2 wird im Haushaltsjahr 2025 um 168.000 Euro und in 2026 um 177.000 Euro erhöht. Im Gegenzug werden die Ansätze der Produktgruppe 290.12 „Zentraler Ansatz“, Produkt „Zentrale Verstärkungsmittel“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ des Einzelplans 6.2 in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 jeweils um 66.000 Euro sowie die Ansätze der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, Produkt „Sonstige Zentrale Ansätze“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ des Einzelplans 9.2 im Haushaltsjahr 2025 um 102.000 Euro und in 2026 um 111.000 Euro abgesenkt.

 

I. Aufstockung der Zuweisungen an die Bezirke im Bereich Wasser, Abwasser und Geologie

Die Bürgerschaft möge beschließen:

I. Die Ansätze der Produktgruppe 291.14 „Bezirkliche Zuweisungen W“, Kontenbereich „Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit“ werden in der Rahmenzuweisung „Gewässer“ um 176.000 Euro in 2025 und 286.000 Euro in 2026 sowie in der Zweckzuweisung „Wasserwirtschaftliche Baumaßnahmen Fachämter MR“ um 75.000 Euro in 2025 im Einzelplan 6.2 erhöht. Im Gegenzug werden die Ansätze der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, Produkt „Sonstige Zentrale Ansätze“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ des Einzelplans 9.2 im Haushaltsjahr 2025 um 251.000 Euro und in 2026 um 286.000 Euro abgesenkt.

II. Die haushaltsrechtlichen Regelungen des Aufgabenbereichs 291 „Wasser, Abwasser und Geologie“ werden wie folgt ergänzt: Die Ermächtigung in der Produktgruppe 291.14 „Bezirkliche Zuweisungen W“, Kontenbereich „Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit“ in der Zweckzuweisung „Wasserwirtschaftliche Baumaßnahmen Fachämter MR Kosten zu verursachen, darf in dem Haushaltsjahr 2025 in der Höhe von 75.000 Euro nur für die Beseitigung von Mängeln an der Reitschleuse in Bergedorf genutzt werden (Verwendungsauflage nach §22 LHO).

III. In der Produktgruppe 291.15 „Zentrale Programme W“, wird das Produkt „ZP Beseitigung Umweltschäden öfftl. Raum“ neu eingerichtet und im Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ im Haushaltsjahr 2025 ein Ansatz in Höhe von 500.000 Euro neu ausgebracht. Im Gegenzug werden die Ansätze der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, Produkt „Sonstige Zentrale Ansätze“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ des Einzelplans 9.2 Allgemeine Finanzwirtschaft im Haushaltsjahr 2025 um 500.000 Euro abgesenkt.

 

sowie
  • Ulrike Sparr
  • Dennis Paustian-Döscher
  • Eva Botzenhart
  • Rosa Domm
  • Olaf Duge
  • Mareike Engels
  • Alske Freter
  • René Gögge
  • Linus Görg
  • Michael Gwosdz
  • Jennifer Jasberg
  • Lisa Kern
  • Sonja Lattwesen
  • Dominik Lorenzen
  • Zohra Mojadeddi
  • Christa Möller-Metzger
  • Johannes Alexander Müller
  • Andrea Nunne
  • Lisa Maria Otte
  • Charlotte Stoffel
  • Lena Zagst (GRÜNE) und Fraktion