Investieren in ein starkes Hamburg von morgen: Für eine schlagkräftige Justiz und einen wirksamen Verbraucher*innen-, Arbeits- und Tierschutz
Freitag, 13.12.2024
Haushaltsplan-Entwurf 2025/2026
Einzelplan 2
Der Rechtsstaat ist ein Grundpfeiler der Demokratie. Das Vertrauen der Bürger*innen in den Rechtsstaat gilt es in diesen Zeiten zu stärken. Dafür hat die rot-grüne Regierungskoalition in den vergangenen Jahren gemeinsam viel erreicht.
Hochaktuell und dringlich ist es, den Rechtsstaat auch gegen das Erstarken autoritär-populistischer Kräfte abzusichern. Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz (BJV) hat sich maßgeblich dafür eingesetzt, wesentliche Regelungen zur Stärkung des Bundesverfassungsgerichts in das Grundgesetz aufzunehmen. Hamburg hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe geleitet, die Maßnahmen zum Schutz des Rechtsstaats auf Bundes- wie Landesebene erarbeitet hat.
Starker Verbraucher*innen- und Arbeitsschutz befähigen die Hamburger*innen, für ihr Recht einzustehen und schützen sie vor Ausbeutung und Betrug.
Die Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) ist hierbei die wichtigste Partnerin der rot-grünen Regierungskoalition. Sie leistet hervorragende Beratungs- und Aufklärungsarbeit, vor Ort in der Innenstadt, an Außenstellen und zunehmend auch digital. Für ihre wichtige Arbeit benötigt die vzhh weiterhin eine solide Finanzierung.
Die umfassende Stärkung des Arbeitsschutzes in einer sich verändernden Arbeitswelt ist ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit von Regierungskoalition und BJV. Daher werden die gestiegenen Anforderungen im Arbeitsschutz durch eine Stellenverstärkung honoriert. Es wird 6,5 zusätzliche Stellen geben, um die gesetzlich vorgeschriebene Mindestbesichtigungsquote von 5 Prozent ab dem Jahr 2026 erreichen zu können.
Damit psychische Belastungen eine stärkere Beachtung im Arbeitsschutz erfahren, hat die BJV ein Online-Tool entwickeln lassen, um Betriebe bei der Ermittlung von Gefährdungen durch psychische Belastung zu unterstützen. Der „GB-Psych Kompass“ gibt eine Übersicht von zielgerichteten und geprüften Instrumenten, um die psychische Belastung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu erheben. Das Online-Tool erleichtert die Suche und Auswahl geeigneter Erhebungsinstrumente individuell nach Branche, Anzahl der Beschäftigten und Kosten.
Die Regierungskoalition und die BJV setzen sich darüber hinaus auch für das Wohl der Tiere ein. Tiere sind fühlende Lebewesen, denen ein würdevolles, gutes und gesundes Leben zu ermöglichen ist – das verdeutlicht nicht zuletzt das Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz. Etwa jeder zweite Haushalt in Hamburg hat Haustiere. Für die hoheitlichen Aufgaben im Tierschutz werden nun mehr Gelder bereitgestellt. Auch die Hamburger Tiertafel, die eine wichtige Funktion ausübt, erhält Unterstützung bei ihren Sachkosten.
Für eine moderne Justiz und eine Stärkung des Rechtsstaats
Hamburger*innen sollen weiterhin in den funktionierenden Rechtsstaat vertrauen und zu ihrem Recht kommen. Hierfür braucht es eine personell wie räumlich gut ausgestattete, moderne Justiz. Neben Stellenverstärkungen, punktuellen Gehaltssteigerungen für eine Entgeltgerechtigkeit sowie Attraktivitätssteigerungen in der Ausbildung hat Rot-Grün die großen Bauprojekte und die Digitalisierung vorangetrieben.
Stellenverstärkungen und Stellenzulagen
Auf die bereits in der ersten Hälfte der Legislaturperiode geschaffenen Stellen im Kampf gegen Drogen, Waffenhandel und die sogenannte Kinderpornographie (Drs. 22/9000) folgt eine weitere, sehr umfangreiche personelle Verstärkung der Staatsanwaltschaft. Dadurch soll die Hamburgische Staatsanwaltschaft trotz kontinuierlichen Anstiegs der Eingangszahlen leistungsfähig und eine effektive Strafverfolgung nachhaltig gewährleistet bleiben.
Zur Förderung eines leistungsfähigen und zeitgemäßen Justizvollzugs, der Sicherheit schafft und Resozialisierung ermöglicht, hat die rot-grüne Regierungskoalition auch diesen Bereich personell und konzeptionell verstärkt. Die intensive Auseinandersetzung mit der schrecklichen Tat von Brokstedt führte zu umfassenden Maßnahmen und Stellenverstärkungen. Die Regierungskoalition hat unter anderem die psychologische Versorgung in der Untersuchungshaft verbessert. Mit den neuen Übergangscoaches wird ein in dieser Form einmaliges Angebot in der Bundesrepublik zur Verfügung gestellt, um die Zeit in der Haft bestmöglich für die Resozialisierung der Gefangenen zu nutzen. Dazu gehört auch, Risiken präventiv zu reduzieren und psychisch kranken Gefangenen noch besser zu helfen.
Die rot-grüne Regierungskoalition hat die Attraktivität des Allgemeinen Vollzugsdienstes gesteigert, indem sie die Grundgehälter in Anlehnung an den Tarifabschluss und die Gitterzulage erhöht hat. Nach der Anhebung der Vergütung der Tarifbeschäftigten in den Geschäftsstellen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften wird auch die Besoldung von rund 300 Beamt*innen von A7 auf A8 angehoben.
Moderne Räumlichkeiten und Digitalisierung
Die Modernisierung der Hamburger Justizimmobilien schreitet voran: In Billwerder entsteht aktuell die modernste Jugendvollzugsanstalt Deutschlands. Erste Gebäudehüllen stehen, die Jugendanstalt Hamburg soll 2026 fertiggestellt werden und 2027 in Betrieb gehen. Für die Bediensteten und Rechtsanwält*innen bedeutet die neue Jugendanstalt kürzere Wege, für die Jugendlichen bedeutet es ein modernes Angebot in der Schule sowie in den Betrieben und Hafträumen. Der Kontakt zum eigenen sozialen Umfeld und der Zugang für Besucher*innen wird durch den Umzug von Hahnöfersand nach Billwerder erleichtert.
Die Staatsanwaltschaft wird in ein komplett modernisiertes Gebäude im Michaelisquartier umziehen. Die umfangreichen Umbauten am ehemaligen Bürogebäude sind abgeschlossen, erforderlich war insbesondere der Verbau von erheblicher Sicherheitstechnik. Die Umzüge der bisher an verschiedenen Standorten untergebrachten mehr als 600 Mitarbeitenden der Staatsanwaltschaft laufen bereits.
Eine moderne Justiz ist eine digitale Justiz. Hamburg ist bei der Einführung der elektronischen Akte (E-Akte) in der Justiz sehr weit: Bereits über 160.000 Verfahren wurden in der Hamburger Justiz digital geführt. Videoverhandlungen an den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind inzwischen weit verbreitet und finden regelmäßig statt.
In anderen Bereichen bleibt hingegen noch einiges zu tun. Hier setzt die Regierungskoalition mit den folgenden Haushaltsanträgen an.
A. Interreligiöse Weiterentwicklung Gefängnisseelsorge
Im Justizvollzug nimmt die Gefängnisseelsorge eine wichtige Stellung ein. Seelsorger*innen begleiten sowohl religiöse als auch nichtreligiöse Inhaftierte während und nach der Haft in ihrer persönlichen Entwicklung und fördern die Resozialisierung. Ein zentraler Aspekt der Beziehung zwischen Seelsorgenden und Strafgefangenen ist, dass diese von einer nichtstaatlichen Institution entsandt werden. Die Zugehörigkeit zu einer religiösen Einrichtung stärkt das Vertrauen und die Bindung.
Die seelsorgerischen Angebote werden derzeit ausschließlich von den Kirchen finanziert, die dafür insgesamt 6,75 Stellen bereitstellen. Durch die wachsende Zahl an Gefangenen steigt der Bedarf an seelsorgerischen Angeboten zurzeit an und somit gleichzeitig auch die Kosten für die Seelsorge. Die rot-grüne Regierungskoalition beantragt deswegen, dass die Stadt Hamburg in Zukunft ein Drittel der Kosten, rund 210.000 Euro jährlich, finanziert. Dies entspricht der Finanzierung von 2,3 Stellen. Dadurch werden die Kirchen entlastet und die seelsorgerische Betreuung kann langfristig gesichert werden.
Gemäß § 106 des Hamburgischen Strafvollzugsgesetzes haben Inhaftierte zudem unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit Anspruch auf seelsorgerische Betreuung. Deswegen soll die Gefängnisseelsorge zu einer zeitgemäßen interreligiösen Seelsorge weiterentwickelt werden und neben einer evangelisch/katholischen, auch eine muslimische und zu einem Drittel eine orthodoxe Stelle finanziert werden.
Eine attraktivere Ausbildung
Eine moderne Justiz braucht gut ausgebildeten Nachwuchs und eine moderne Ausbildung. Um Hamburg als attraktiven Rechtsstandort zu stärken, hat die rot-grüne Regierungskoalition in den juristischen Nachwuchs investiert: Die Unterhaltsbeihilfe wurde deutlich erhöht und die Anrechnungsgrenze für Zuverdienste verdoppelt sowie die E-Klausur eingeführt. Parallel wurde die Ausbildung im Vollzugsdienst attraktiver: Anwärter*innen für den Allgemeinen Vollzugsdienst erhalten seit 2023 neben ihrem Grundbetrag einen höheren Anwärtersonderzuschlag. Mit den folgenden Haushaltsanträgen der rot-grünen Regierungskoalition sollen die Ausbildungsbedingungen noch weiter verbessert werden.
B. Crashkurs vor der Zweiten Juristischen Prüfung
Die in Hochschulstudium und Rechtsreferendariat gegliederte juristische Ausbildung gilt als anspruchsvoll und die beiden (Staats-)Examina am Ende des jeweiligen Abschnittes sind, vor allem wegen der hohen Bedeutung der Examensnoten für die spätere Berufswahl, mit erheblichem Lernaufwand verbunden. In dem engen Zeitkorsett des Referendariats in Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen gestaltet sich eine strukturierte Vorbereitung auf die Aufsichtsarbeiten oftmals schwierig.
Um eine Alternative zu kostspieligen kommerziellen Examenskursen zu bieten, haben die Koalitionsfraktionen von SPD und Grünen bereits im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2023/24 (Drs. 22/10292) in Zusammenarbeit mit dem Hanseatischen Oberlandesgericht ein Konzept für einen nicht-kommerziellen Examens-Crashkurs entwickelt. Die bereits vorliegenden Rückmeldungen machen deutlich: Das Angebot wird positiv bewertet und steigert die Attraktivität des Referendariats in Hamburg.
Mit dem vorliegenden Antrag sichert die rot-grüne Regierungskoalition die weitere Finanzierung dieses wichtigen Angebots für die nächsten beiden Jahre. Die Kurse orientieren sich an den schriftlichen Klausuren der Zweiten Juristischen Staatsprüfung und setzen das bewährte Konzept fort. Neben den seit langem etablierten Klausurenkursen wird Referendar*innen zeitnah vor dem Examenstermin die Möglichkeit geboten, alle klausurrelevanten Fragen unter der Ägide erfahrener Kursleiter*innen komprimiert in Form von Wochenendkursen wiederholen und vertiefen zu können.
C. Erhöhung der Korrekturhonorare für Klausuren in den juristischen Staatsexamina zur Verkürzung von Korrekturzeiten
Die Bearbeitungszeiten für die Klausuren der juristischen Staatsexamina in Hamburg sind derzeit zu lang. Insbesondere für Studierende, die BAföG beziehen, kann das bedeuten, dass sie über die Regelstudienzeit hinaus auf die Ergebnisse warten und aus der Förderung fallen. Auch stehen die Absolvent*innen dem Arbeitsmarkt so erst später zur Verfügung.
Die Korrekturhonorare wurden durch die rot-grüne Regierungskoalition in der Vergangenheit bereits angehoben. Nichtsdestotrotz gestaltet sich die Suche nach Votant*innen immer noch als schwierig, auch weil die Honorare angesichts des hohen Aufwandes weiterhin als zu niedrig angesehen werden.
Hamburg vergütet die Korrektur der ersten staatlichen Pflichtfachprüfung derzeit mit 18 Euro, eine Klausurkorrektur im zweiten Staatsexamen mit 20 Euro und bleibt damit hinter dem Bundesdurchschnitt zurück. Korrekturen im Nachprüfungsverfahren im Falle eines Widerspruchs gegen die Bewertung werden in Hamburg bislang gar nicht vergütet.
Um es attraktiver zu machen, Klausuren zu korrigieren und um gleichzeitig eine qualitativ hochwertige juristische Ausbildung und Prüfung in Hamburg sicherzustellen, beantragt die rot-grüne Regierungskoalition deswegen, die Korrekturhonorare um jeweils 4 Euro auf 22 Euro im Ersten und auf 24 Euro im Zweiten Staatsexamen anzuheben und Korrekturen im Nachprüfungsverfahren jeweils entsprechend zu vergüten.
Da das Hamburger Prüfungsamt als Gemeinsames Prüfungsamt im Zweiten Staatsexamen auch für Schleswig-Holstein und Bremen zuständig ist, sollte die Erhöhung für die Korrekturleistungen im Zweiten Staatsexamen mit diesen beiden Ländern abgestimmt werden.
D. Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Hamburgischen Juristenausbildungsgesetzes
Mit der Änderung des Hamburgischen Juristenausbildungsgesetzes zum 20.12.2022 (Drs. 22/9670) wurde es Prüfer*innen ermöglicht, auf Antrag eine Kinderbetreuungspauschale für die Teilnahme an mündlichen Prüfungen für die in ihrem bzw. seinem Haushalt lebenden Kinder, die nicht das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, zu beantragen. Die Höhe und die Modalitäten der Pauschale richteten sich nach denen, die für Mitglieder der Hamburgischen Bürgerschaft im Hamburgischen Abgeordnetengesetz (HmbAbgG) geregelt waren.
Inzwischen wurde das Hamburgische Abgeordnetengesetz dahingehend geändert, dass die Pauschale auf Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ausgeweitet wurde. Eine Anpassung für Prüfer*innen in den Juristischen Staatsprüfungen gab es hingegen nicht.
Mit dem Ziel, hier Gleichheit herzustellen, für mehr Familienfreundlichkeit und einen höheren Frauenanteil in den Prüfungskommissionen, fordert die rot-grüne Regierungskoalition im vorliegenden Antrag deswegen, die Höhe und Modalitäten der Kinderbetreuungspauschale für Prüfer*innen in den Juristischen Staatsprüfungen entsprechend § 4 HmbAbgG anzupassen.
Weiterer Anpassungsbedarf besteht bei den Vergütungen für die Prüfer*innentätigkeit in den Juristischen Staatsprüfungen, die zuletzt vor über 5 Jahren angepasst worden sind. Hier liegt Hamburg im Bundesvergleich deutlich im unteren Bereich. Deswegen soll die derzeitige Vergütung pro Prüfling um mindestens 5 Euro angehoben werden.
Für einen starken Verbraucher*innen- und Arbeitsschutz
Die enge Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Hamburg hat sich weiter intensiviert. Alle Hamburger*innen sollen durch volle Transparenz Entscheidungen treffen können.
Mit dem vorliegenden Haushalt investiert die rot-grüne Regierungskoalition gleichzeitig auch in die Stärkung des Arbeitsschutzes.
Mit folgenden Haushaltsanträgen wird der Verbraucher*innenschutz in Hamburg weiter gestärkt:
E. Verbraucher*innen im Quartier stärken – Arbeit der Verbraucherzentrale am Standort Harburg verstetigen
Die rot-grüne Regierungskoalition fördert seit Langem den quartiersbezogenen Verbraucher*innenschutz. Die aufsuchende Verbraucher*innenarbeit bringt niedrigschwellige Unterstützung in strukturell benachteiligte Quartiere. Sie richtet sich an Verbraucher*innen, denen es schwerer fällt, sich in den komplexen Märkten zu orientieren, z. B. aufgrund ihres Alters, der Bildung, des Einkommens oder geringer Deutschkenntnisse. Oft kennen sie ihre Rechte und die vzhh nicht oder der Weg in die Zentrale ist mit Hürden versehen. Die Angebote der vzhh wurden daher um dezentrale Angebote der Verbraucher*innenberatung in Stadtteileinrichtungen ergänzt.
Bei der Auswahl der Quartiere dienten die sogenannten RISE-Gebiete als Orientierungsmaßstab. Mit diesem Rahmenprogramm wird das Ziel der Stabilisierung von problematischen Quartieren in Hamburg angestrebt. Die vzhh ist derzeit mit dem quartiersbezogenen Verbraucher*innenschutz in Hamburgs Mitte (Billstedt), im Süden (Harburg, Neuwiedenthal) und im Westen (Lurup, Osdorfer Born) aktiv. Seit dem 01.08.2023 hat die BJV die Förderung für die Quartiersarbeit in Harburg übernommen, die bisher durch Bundes- sowie Bezirksmittel finanziert worden ist. Ferner wurde in 2023 ein weiteres zusätzliches Quartier in Bergedorf im Gebiet Neuallermöhe, Bergedorf West und Lohbrügge entwickelt. Seit Anfang September 2023 werden dort auch wöchentlich Verbraucher*innensprechstunden durchgeführt.
Die vzhh führt in der Regel in den Quartieren regelmäßige offene und kostenfreie Sprechstunden für Verbraucher*innen im Umfang von insgesamt 18 Stunden wöchentlich durch. Zudem erfolgen wöchentlich insgesamt 12 Stunden telefonische Sprechstunden. Darüber hinaus führt die vzhh mit Akteuren vor Ort Veranstaltungen zu verschiedenen Themen in Form von Vorträgen, teilweise mit der anschließenden Möglichkeit der individuellen Beratung, durch. Zudem werden präventive Bildungsangebote und Fortbildungsveranstaltungen durch das Quartiersteam organisiert.
F. Stärkung der „Digitalen Verbraucherzentrale Hamburg“
Neben der Inanspruchnahme der Angebote in den Quartieren ist die digitale Nachfrage und Nutzung der Angebote der vzhh seitens der Verbraucher*innen stark angestiegen. Daher baut die vzhh ihr digitales Angebot weiter aus: Dazu gehören die Einführung von Online-Terminvergaben und Videoberatungen ebenso wie die Digitalisierung interner Prozesse und die Etablierung der digitalen Verbraucher*innenakte sowie der Ausbau von onlinebasierten Vorträgen. Der Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Social Media gehört ebenfalls zwingend zu einer modernen Verbraucherzentrale und soll vorangetrieben werden.
Die Stärkung der Quartiersarbeit wie auch die „Digitale Verbraucherzentrale Hamburg“ haben für Verbraucher*innen und die Zukunftsfähigkeit der vzhh große Bedeutung. Durch sie können vulnerable Menschen, aber auch Verbraucher*innen, die nicht an einer persönlichen Beratung in der Zentrale teilnehmen können oder wollen, auf die Angebote im Quartier bzw. auf die digitalen Angebote zurückgreifen. Die rot-grüne Regierungskoalition stellt mit diesem Antrag die Anschlussfinanzierung sicher, damit die Angebote in den Quartieren weder eingeschränkt noch eingestellt werden müssen.
G. Einführung eines sog. Reparaturscores
Verbraucher*innen verlassen sich beim Kauf neuer Produkte auf die Informationen der Hersteller*innen. Diese Informationen sind oft schwer zu verstehen, besonders ohne Fachwissen. Probleme mit der Reparierbarkeit werden oft erst bemerkt, wenn ein Produkt kaputtgeht. Um fundierte Kaufentscheidungen zu treffen, brauchen Verbraucher*innen Zugang zu verschiedenen Informationen: Neben Preis und Marke sind detaillierte Produktinformationen wichtig, besonders bei langlebigen und nachhaltigen Produkten. Der „Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft“ der EU soll ressourcenschonendes Verhalten und Verbraucher*innenrechte fördern. Transparenz bei Reparierbarkeit und Nachhaltigkeit ist ein zentrales Ziel. Informationen müssen leicht verständlich und übersichtlich für alle zugänglich gemacht werden. Ein System, das ähnlich der Funktionsweise z. B. des Nutri-Scores, einfache Information liefert, könnte für die Reparierbarkeit und Nachhaltigkeit von Produkten hilfreich sein. Selbst bei komplexen technischen Geräten könnten Verbraucher*innen reparaturfreundliche Produkte leichter erkennen. Der bereits eingeführte Reparatur-Index in Frankreich basiert auf verschiedenen Kriterien, wie der Verfügbarkeit von Ersatzteilen und der Reparaturanleitung. Ein Reparatur-Score könnte Hersteller*innen motivieren, Standards für die Reparierbarkeit zu verbessern und die Reparaturkosten zu senken.
Verstärktes Engagement im Tierschutz
Mit dem vorliegenden Haushalt investiert die rot-grüne Regierungskoalition auch in die Stärkung des Tierschutzes.
H. Sicherung der Tierunterbringung
Die Freie und Hansestadt Hamburg arbeitet zur Sicherung der gesetzlichen Aufgaben im Tierschutz mit Dritten zusammen. Um Fund- und Verwahrtiere sowie Tiere aus Sicherstellungen kümmert sich im Auftrag der Stadt der Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V. (HTV). Die rot-grüne Koalition hatte in den letzten Jahren dafür die Vergütung deutlich erhöht. Im Wesentlichen nimmt das vom HTV betriebene Tierheim Süderstraße, ergänzend aber auch das Reso-Zentrum in Mienenbüttel, die Fund- und Verwahrtiere der Stadt auf. Damit unterstützen diese Institutionen die Stadt bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben. Mit den bisher bereitgestellten Haushaltsmitteln können die gestiegenen Kosten bei Energie, Futter und tierärztlicher Versorgung besser, jedoch nicht vollständig für die nächsten Haushaltsjahre abgedeckt werden. Auf den Tierheimen lastet großer finanzieller Druck. Um ihnen die Kosten, die durch die Unterbringung von Fund- und Verwahrtieren entstehen, zukunftsfähig finanzieren zu können, sollten auskömmliche Entgelte zugrunde gelegt und die erforderlichen Verträge geschlossen werden. Hier soll ein Inflationsausgleich vorgesehen werden, damit künftige Inflationssteigerungen nicht zulasten der Tierheime gehen. Zur Absicherung der Finanzierung dieser wichtigen Aufgabe des Tierschutzes stellt die Hamburgische Bürgerschaft daher für die nächsten zwei Jahre weitere Haushaltsmittel in Höhe von 2,5 Millionen Euro pro Jahr bereit.
I. Tiertafel
Die Koalitionsfraktionen von SPD und Grünen haben sich zudem für die Absicherung der Tiertafel eingesetzt. Die Hamburger Tiertafel verbindet Tierschutz und soziales Engagement, indem sie Menschen unterstützt, die finanziell in Not geraten sind und die Versorgung ihrer Haustiere nicht mehr allein leisten können. Zweimal im Monat findet eine Ausgabe von Futter und Tierzubehör statt, zudem werden tierärztliche sowie physiotherapeutische Behandlungen und Beratung angeboten. Die Tiertafel nimmt nur Halter*innen in ihre Kartei auf, die ihre Tiere bereits hatten, bevor sie in finanzielle Not geraten sind. Ohne die Hilfe der Tiertafel könnten viele Menschen ihre Tiere nicht mehr versorgen und müssten sie abgeben, beispielsweise in das bereits überlastete Tierheim. Aktuell umfasst die Kartei rund 1.000 Personen mit ihren Tieren. Seit Beginn des Ukraine-Kriegs werden auch Tiere von Geflüchteten versorgt. Einzugsbereich ist das gesamte Stadtgebiet Hamburgs. Da der aktuelle Mietvertrag auslief, musste die Tiertafel im Juli 2024 an einen neuen Standort ziehen. Um den Fortbestand der Hamburger Tiertafel zu sichern, hat die Bezirksversammlung Wandsbek für das Jahr 2024 einen Mietzuschuss bereitgestellt, für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 stellt nun die Hamburgische Bürgerschaft zur Sicherung des Fortbestands der Hamburger Tiertafel jährlich jeweils bis zu 50.000 Euro zur Verfügung. Der Mietvertrag wurde im Juli 2024 über einen Zeitraum von 3 Jahren geschlossen, also bis Mitte 2027.
Dies vorausgeschickt möge die Bürgerschaft beschließen:
A. Interreligiöse Weiterentwicklung der Gefängnisseelsorge
Die Bürgerschaft möge beschließen:
1. Der Ansatz der Produktgruppe 236.01 „Justizvollzug“, Kontenbereich „Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit“, des Einzelplans 2 wird in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 jeweils um 210.000 Euro erhöht. Im Gegenzug wird der Ansatz der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ im Einzelplan 9.2 in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 jeweils um 210.000 Euro abgesenkt.
2. Die haushaltsrechtlichen Regelungen des Aufgabenbereiches 236 „Justizvollzug“ werden wie folgt ergänzt: Die Ermächtigung, in der Produktgruppe 236.01 „Justizvollzug“, Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit zu verursachen, darf in der Höhe von 210.000 Euro nur für die interreligiöse Weiterentwicklung der Gefängnisseelsorge genutzt werden (Verwendungsauflage nach § 22 LHO).
Der Senat wird ersucht,
3. der Bürgerschaft bis zum 31.10.2026 über die Schritte zur Weiterentwicklung der Gefängnisseelsorge zu berichten.
B. Crashkurs vor der Zweiten Juristischen Prüfung
Die Bürgerschaft möge beschließen:
1. Der Ansatz der Produktgruppe 235.01 „Hanseatisches Oberlandesgericht“, Kontenbereich „Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit“ des Einzelplans 2 wird für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 jeweils um 117.000 Euro erhöht. Im Gegenzug wird der Ansatz der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, Produkt „Sonstige zentrale Ansätze“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ des Einzelplans 9.2 in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 um jeweils 117.000 Euro abgesenkt.
Der Senat wird ersucht,
2. den Examens-Crashkurs auf Grundlage des bewährten Konzeptes zur Vorbereitung auf die Zweite Juristische Staatsprüfung auch weiterhin anzubieten,
3. der Bürgerschaft bis zum 01.09.2026 zu berichten.
C. Erhöhung der Korrekturhonorare für Klausuren in den juristischen Staatsexamina zur Verkürzung von Korrekturzeiten
Die Bürgerschaft möge beschließen:
1. Der Ansatz der Produktgruppe 235.01 "Hanseatisches Oberlandesgericht", Kontenbereich "Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit", des Einzelplans 2 wird für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 jeweils um 100.000 Euro erhöht. Im Gegenzug wird der Ansatz der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I", Produkt „Sonstige Zentrale Ansätze“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten" des Einzelplans 9.2 für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 um jeweils 100.000 Euro abgesenkt.
2. Die haushaltsrechtlichen Regelungen des Aufgabenbereiches 235 „Gerichte“ werden wie folgt ergänzt: Die Ermächtigung, in der Produktgruppe 235.01 „Hanseatisches Oberlandesgericht“, Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit zu verursachen, darf in der Höhe von 100.000 Euro nur für die Erhöhung der Korrekturhonorare für Klausuren in den juristischen Staatsexamina verwendet werden (Verwendungsauflage nach § 22 LHO).“
Der Senat wird ersucht,
3. die Vergütung für die Korrektur einer Klausur der staatlichen Pflichtfachprüfung als Teil des Ersten Examens für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 von 18 Euro auf 22 Euro anzuheben und erforderliche Nachkorrekturen ebenfalls mit 22 Euro zu vergüten,
4. gleichzeitig (sofern die Beteiligung der Länder Bremen und Schleswig-Holstein an der Erhöhung erreicht wird) die Vergütung für die Korrektur einer Klausur der staatlichen Pflichtfachprüfung als Teil des Zweiten Examens für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 von 20 Euro auf 24 Euro anzuheben und eine Vergütung für Nachkorrekturen in Höhe von 24 Euro festzusetzen.
D. Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Hamburgischen Juristenausbildungsgesetzes
Die Bürgerschaft möge beschließen:
1. die nachfolgende Gesetzesänderung:
„Fünfzehntes Gesetz
zur Änderung des Hamburgischen Juristenausbildungsgesetzes
Vom …
§ 1
In § 10 Absatz 5 Satz 2 des Hamburgischen Juristenausbildungsgesetzes vom 11. Juni 2003 (HmbGVBl. S. 156), zuletzt geändert am 19. März 2024 (HmbGVBl. S. 79), wird das Wort „zwölfte“ durch das Wort „vierzehnte“ ersetzt.
§ 2
Dieses Gesetz tritt am 1. Mai 2025 in Kraft.“
2. Der Ansatz der Produktgruppe 235.01 "Hanseatisches Oberlandesgericht“ Kontenbereich „Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit", des Einzelplans 2 wird für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 jeweils um 21.000 Euro erhöht. Im Gegenzug wird der Ansatz der Produktgruppe 283.01 "Zentrale Ansätze I", Kontenbereich "Globale Mehrkosten", des Einzelplans 9.2 in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 um jeweils 21.000 Euro abgesenkt.
3. Die haushaltsrechtlichen Regelungen des Aufgabenbereiches 235 „Gerichte“ werden wie folgt ergänzt: Die Ermächtigung, in der Produktgruppe 235.01 „Hanseatisches Oberlandesgericht“, Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit zu verursachen, darf in der Höhe von 21.000 Euro nur für die erweiterte Gewährung einer Kinderbetreuungspauschale und die Erhöhung der Vergütung für Prüfertätigkeit in den Juristischen Staatsprüfungen sowie für die dafür erforderliche technische Anpassung verwendet werden. (Verwendungsauflage nach § 22 LHO).
Der Senat wird ersucht,
4. die Vergütung für die Prüfertätigkeit in den Juristischen Staatsprüfungen um jeweils 5 Euro je Prüfling für den Vorsitz und die Beisitzenden anzuheben und eine Regelung aufzunehmen, mit der sich die Kinderbetreuungspauschale für Prüfer*innen im Bereich des Landesjustizprüfungsamtes sich jeweils zum gleichen Zeitpunkt und um den gleichen Betrag erhöht, um den die Kinderbetreuungspauschale für Mitglieder der Hamburgischen Bürgerschaft gemäß § 4 Absatz 6 des Hamburgischen Abgeordnetengesetzes vom 21. Juni 1996 (HmbGVBl. S. 141), zuletzt geändert am 8. Juli 2024 (HmbGVBl. S. 155), in der jeweils geltenden Fassung angepasst wird.
E. Verbraucher*innen im Quartier stärken – Arbeit der Verbraucherzentrale am Standort Harburg verstetigen
Die Bürgerschaft möge beschließen:
5. Der Ansatz der Produktgruppe 297.01 „Verbraucherschutz“, Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“ des Einzelplans 2, wird für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 jeweils um 200.000 Euro erhöht. Im Gegenzug wird der Ansatz der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten” des Einzelplanes 9.2 in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 um jeweils 200.000 Euro abgesenkt.
6. Die haushaltsrechtlichen Regelungen des Aufgabenbereichs 297 „Verbraucherschutz” werden wie folgt ergänzt: Die Ermächtigung in der Produktgruppe 297.01 „Verbraucherschutz”, Kosten aus Transferleistungen zu verursachen, darf in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 jeweils in der Höhe von 200.000 Euro nur genutzt werden, um den Verbraucherschutz in den Quartieren zu stärken (Verwendungsauflage nach § 22 LHO).
F. Stärkung der „Digitalen Verbraucherzentrale Hamburg“
Die Bürgerschaft möge beschließen:
1. Der Ansatz der Produktgruppe 297.01 „Verbraucherschutz“, Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“, des Einzelplan 2 wird in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 jeweils um 100.000 Euro erhöht. Im Gegenzug wird der Ansatz der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten”, des Einzelplanes 9.2 in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 um jeweils 100.000 Euro abgesenkt.
2. Die haushaltsrechtliche Regelung des Aufgabenbereichs 297 „Verbraucherschutz” wie folgt zu ergänzen: Die Ermächtigung in der Produktgruppe 297.01 „Verbraucherschutz”, Kosten aus Transferleistungen zu verursachen, darf in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 jeweils in der Höhe von 100.000 Euro nur genutzt werden, um die Digitalisierung der Verbraucherzentrale Hamburg zu verstetigen und weiterzuentwickeln (Verwendungsauflage nach § 22 LHO).
G. Einführung eines sogenannten Reparaturscores
Der Senat wird ersucht,
1. sich auf Bundesebene in geeigneter Weise dafür einzusetzen, in Ergänzung zu Aktivitäten auf EU-Ebene einen Reparaturindex einzuführen, der Verbraucher*innen hinreichende Informationen über die Reparierfähigkeit eines Produktes bereitstellt und die Reparierfähigkeit anhand eines farbigen Scores auf dem Produkt abbildet,
2. diesen Score anhand behördlicher Kriterien zu bemessen und
3. der Bürgerschaft bis zum 30.06.2026 zu berichten.
H. Sicherung der Tierunterbringung
Die Bürgerschaft möge beschließen:
1. Der Ansatz der Produktgruppe 297.01 „Verbraucherschutz“, Kontenbereich „Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit“, des Einzelplans 2 wird für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 jeweils um 2,5 Millionen Euro erhöht. Im Gegenzug wird der Ansatz der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten”, des Einzelplanes 9.2 in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 um jeweils 2,5 Millionen Euro abgesenkt.
I. Tiertafel
Der Senat wird ersucht,
in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 dem fachlich zuständigen Einzelplan jeweils 50.000 Euro für die Unterstützung der Hamburger Tiertafel aus Mitteln der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ des Einzelplan 9.2 bereitzustellen.
- Cem Berk
- Martina Friederichs
- Astrid Hennies
- Regina Jäck
- Baris Önes
- Christel Oldenburg
- Milan Pein (Fachsprecher:in Haushalt)
- Mathias Petersen
- Arne Platzbecker
- Britta Schlage
- Markus Schreiber
- Sören Schumacher
- Olaf Steinbiß
- Tim Stoberock
- Urs Tabbert (Fachsprecher:in Justiz)
- Sarah Timmann
- Sven Tode
- Carola Veit
- Michael Weinreich
sowie
- Lena Zagst
- Dennis Paustian-Döscher
- Eva Botzenhart
- Mareike Engels
- Alske Freter
- René Gögge
- Linus Görg
- Michael Gwosdz
- Sina Imhof
- Jennifer Jasberg
- Lisa Kern
- Sina Aylin Koriath
- Sonja Lattwesen
- Dominik Lorenzen
- Zohra Mojadeddi
- Lisa Maria Otte (GRÜNE) und Fraktion