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Investieren in ein starkes Hamburg von morgen: Haushaltspolitik als Leuchtturm in Krisenzeiten

Mittwoch, 04.12.2024

Haushaltsplan-Entwurf 2025/2026

Einzelplan 9.1 und 9.2

Einzelplan 1.1. und 1.4

Änderung der Landeshaushaltsordnung

 

 

Inmitten globaler Krisen und Unsicherheiten zeigt sich Hamburgs Haushaltspolitik erneut als Leuchtturm der Stabilität und Zukunftsorientierung. Der Doppelhaushalt 2025/2026 wird in einer Zeit beschlossen, die von multiplen Herausforderungen geprägt ist: Die Auswirkungen des Ukraine-Krieges, anhaltende Inflationssorgen und die wirtschaftlichen Nachwirkungen der Corona-Pandemie stellen alle politischen Akteure vor immense Aufgaben. Trotz dieser widrigen Umstände gelingt es der rot-grünen Regierungskoalition, Hamburg sicher und zukunftsfähig durch diese stürmischen Zeiten zu navigieren.

 

Rekordinvestitionen für eine starke Zukunft

Mit einer geplanten Investitionssumme von fast sechs Milliarden Euro in den kommenden zwei Jahren setzt Hamburg ein klares Zeichen: Bildung, Wissenschaft, innere Sicherheit, Wohnungsbau, Mobilität und Klimaschutz stehen im Zentrum der rot-grünen Anstrengungen. Diese Schwerpunkte untermauern Hamburgs Rolle als Zukunftsstadt, die trotz globaler Unsicherheiten eine soziale, nachhaltige und innovative Entwicklung verfolgt.

 

Stabile Finanzen als Fundament

Die kluge und vorausschauende Haushaltspolitik der letzten Jahre zahlt sich aus: Dank einer soliden Finanzpolitik konnte Hamburg trotz der Krisen der letzten Jahre stabile Finanzen gewährleisten. Das Gesamtvolumen von 43,8 Milliarden Euro spiegelt die wirtschaftliche Stärke der Hansestadt wieder – der strukturelle Ausgleich aller Aufwendungen und Erträge das verantwortungsvolle Haushalten. Zusammengenommen steht Hamburg auch in Zukunft auf einem festen finanzpolitischen Fundament.

 

Soziale Gerechtigkeit und Klimaschutz Hand in Hand

Besonders hervorzuheben ist das Engagement des Senats, soziale Gerechtigkeit und Klimaschutz miteinander zu verbinden. Investitionen in den sozialen Wohnungsbau und die energetische Sanierung bestehender Gebäude sind ebenso Priorität wie Maßnahmen zur Förderung der Mobilitätswende und des Klimaschutzes. Dies zeigt, dass Hamburg auch in herausfordernden Zeiten nicht von seinen Zielen einer sozial gerechten und ökologisch nachhaltigen Stadtentwicklung abweicht.

 

Zukunftsfähige Verwaltung und starker öffentlicher Dienst

Der Doppelhaushalt 2025/2026 stellt sicher, dass Hamburgs öffentlicher Dienst und die Verwaltung auch in Zukunft stark und effizient bleiben. Investitionen in die Digitalisierung und die Nachwuchsgewinnung sind dabei zentrale Pfeiler. So wird sichergestellt, dass die Stadtverwaltung auch künftig den hohen Ansprüchen der Bürger:innen gerecht wird und Hamburg eine attraktive Arbeitgeberin bleibt.

 

A) Hamburg als attraktive Arbeitgeberin: Fachkräfte sichern, Engagement fördern

I) Strategien zur Fachkräftesicherung: Innovative Maßnahmen für Hamburgs Verwaltung

Hamburg steht vor großen Herausforderungen durch den zunehmenden Fachkräftemangel, der durch eine bevorstehende Pensionierungswelle verstärkt wird. Um die langfristige Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung zu sichern und die Attraktivität der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) als Arbeitgeberin zu steigern, sind innovative und nachhaltige Maßnahmen erforderlich. Eine mögliche Lösung könnten temporäre Personalpools sein, die eine kurzfristige personelle Entlastung bieten, indem flexibel einsetzbares Personal geschaffen wird. Gleichzeitig ist es wichtig, die berufliche Weiterentwicklung der Beschäftigten aktiv zu fördern. Eine faire Anerkennung ihrer Erfahrungen, insbesondere bei Neueingruppierungen nach Fortbildungen, spielt dabei eine entscheidende Rolle. Darüber hinaus müssen die Prozesse für interne und externe Stellenausschreibungen optimiert werden, um Personalengpässe zu minimieren und qualifiziertes Fachpersonal effektiv zu gewinnen.

 

II) Hamburg geht als Arbeitgeberin voran: Mehr Social Days für Beschäftigte der Freien und Hansestadt Hamburg

Unter einem „social day“ wird ein Tag verstanden, an dem sich Organisationen mit ihren Beschäftigten für das Gemeinwohl engagieren. An diesen Tagen arbeiten die Beschäftigten nicht wie gewohnt an ihrem Arbeitsplatz, sondern setzten sich für ein soziales Projekt eines Vereins oder einer gemeinnützigen Organisation ein. Die Aktionen werden in der Regel gemeinsam mit der sozialen Einrichtung durchgeführt und enden mit einem gemeinsamen Ausklang.

Der „social day“ brächte das in der FHH pilotierte Instrument des Programms „Seitenwechsel“, in dessen Rahmen Führungskräfte für eine Woche in einer sozialen Einrichtung arbeiten, auf vergleichsweise niedrigschwellige Weise „in die Breite“ der Verwaltung.

Mehr „social days“ bedeuten für die ohnehin gemeinwohlorientierte Verwaltung ein zusätzliches positiv besetztes Signal der Öffnung und des Interesses für den gemeinnützigen und sozialen Sektor.

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B) IT-Sicherheit in Hamburg: Herausforderungen und Handlungsbedarf

Die IT-Sicherheit ist entscheidend, um die Funktionsfähigkeit der Hamburger Verwaltung zu gewährleisten. Für die Kernverwaltung der Stadt übernimmt Dataport diese Aufgabe. Dataport schützt seine Daten sowie seine Systeme zentral über zwei unabhängig voneinander operierende Rechenzentren. Jedoch nutzen nicht alle staatlichen Institutionen in Hamburg die Dienstleistungen von Dataport. Stattdessen verwalten einige ihre IT-Infrastruktur eigenständig und speichern Daten dezentral in eigenen Serverräumen. Damit auch diese Institutionen jederzeit zuverlässig auf ihre Daten, Anwendungen und Systeme zugreifen können ist es notwendig, dass alle Serverräume den Anforderungen des IT-Grundschutzkompendiums entsprechen. Der Rechnungshof hat jedoch festgestellt, dass dies nicht immer der Fall ist.

 

C) Zukunftsfähige Verwaltung: Effizient, Digital und Bürgernah

I) Einführung proaktiver Verwaltungsleistungen zur Effizienzsteigerung und Entlastung der Bürger:innen

Die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung durch proaktive Verwaltungsleistungen stellt einen wichtigen Schritt in Richtung einer effizienteren und bürger:innenfreundlicheren Verwaltung dar. Diese Leistungen ermöglichen es Bürger:innen und Unternehmen, ohne eigenes Zutun Verwaltungsdienste in Anspruch zu nehmen. Proaktive Verwaltungsservices, wie sie bereits erfolgreich in Estland und Österreich etabliert sind, steigern die Effizienz und Zugänglichkeit öffentlicher Leistungen.

Sie ermöglichen eine schnellere und gezieltere Erfüllung individueller Bedürfnisse und führen zu einer spürbaren Entlastung für Bürger:innen und Unternehmen, stärken das Vertrauen in die Verwaltung und erhöhen die Zufriedenheit mit den bereitgestellten Services. Um diese Entwicklung in Hamburg voranzutreiben, sollen technische Machbarkeit und rechtliche sowie organisatorische Rahmenbedingungen geprüft werden. Ziel ist es, geeignete Leistungen zu identifizieren und deren Umsetzung zu planen, sodass erste proaktive Services den Hamburger Bürger:innen und Unternehmen zur Verfügung stehen.

 

II) Das Servicekonto: Digitaler Schlüssel zu einer bürgernahen Verwaltung

Das Servicekonto der FHH bietet Bürger:innen und Unternehmen eine moderne und digitale Plattform, die den Zugang zur Verwaltung vereinfacht und effizienter gestaltet. Mit dem Servicekonto können zahlreiche Verwaltungsdienstleistungen – von Antragsstellung über Auskünfte bis hin zu Ummeldung – einfach, digital und ortsunabhängig abgewickelt werden. Dieser Schritt hin zu einer bürgernahen und digitalisierten Verwaltung legt den Grundstein für einen modernen Service, der den Bedürfnissen unserer Gesellschaft gerecht wird. Jedoch zeigt sich, dass das Potenzial des Servicekontos bislang nicht vollständig ausgeschöpft wird. Viele Bürger:innen und Unternehmen nutzen dieses Angebot noch nicht ausreichend. Um die Chancen der Digitalisierung wirklich für alle zu erschließen und die Verwaltung noch nutzerfreundlicher zu machen, bedarf es proaktiver Maßnahmen. Ziel muss es sein, das Servicekonto stärker in der breiten Bevölkerung zu verankern und die Nutzung zu einem selbstverständlichen Teil der Verwaltungserfahrung zu machen.

 

III) Digitale Bürger:innen-Dienste

Hamburg nimmt bereits eine bundesweite Vorreiterrolle in der Digitalisierung der Verwaltung ein. Länder wie Dänemark und Estland zeigen jedoch eindrucksvoll, dass es möglich ist, nahezu sämtliche Verwaltungsleistungen digital anzubieten. Ziel muss es daher sein, dass Bürger:innen und Unternehmen Behördengänge vollständig digital abwickeln können. Eine umfassende Digitalisierung bringt Hamburgs Verwaltung einen weiteren Schritt hin zu mehr Effizienz und Bürgernähe. Die Mitarbeitenden können sich dadurch stärker auf ihre Kernaufgaben konzentrieren, während die Bürger:innen von schnelleren und einfacheren Prozessen profitieren. Gleichzeitig ist uns bewusst, dass nicht alle Menschen die digitale Transformation im gleichen Tempo mitgehen können. Deshalb muss gewährleistet sein, dass alle Bürger:innen weiterhin barrierefrei und ohne Zugangshürden mit den Behörden in Kontakt treten können. Eine mögliche Lösung könnten Terminals in Kundenzentren sein, an denen Anliegen unkompliziert und direkt digital eingegeben werden können.

 

IV) Digitale Rechnungswesen in der Verwaltung (DRIVE)

Mit der Einführung der Doppik entstand in Hamburg das digitale Rechnungswesen DRIVE, welches Rechnungen medienbruchfrei und dezentral verarbeiten kann. DRIVE ermöglicht eine revisionssichere Verwaltung von Rechnungen, Verträgen und Zuwendungen und wird für vielfältige Verwaltungsaufgaben genutzt, darunter Fördercontrolling und Terminmanagement. Das modulare System, entwickelt von Kasse.Hamburg und Dataport, ermöglicht eine schnelle, kosteneffiziente Erweiterung und wurde erfolgreich beim digitalen Pandemiemanagement und für das Härtefallhilfe-Programm eingesetzt. Angesichts der Flexibilität und Effizienz von DRIVE sollte eine weitere Nutzung für die Digitalisierung der Verwaltung geprüft werden.

 

V) Enterprise Architektur Management (EAM)

Mit dem Projekt „ERP 4.0“ modernisiert die Finanzbehörde das ERP-System zur effizienten Steuerung von Ressourcen und Prozessen und stellt es auf die zukunftssichere SAP S/4HANA-Plattform um. Die Kernverwaltung nutzt bereits SAP S/4HANA für Buchhaltung, Controlling und Einnahmenmanagement; bald folgen auch die Landesbetriebe, Sondervermögen und Hochschulen. Das System ermöglicht Echtzeitanalysen großer Datenmengen, fördert Effizienz und erleichtert die Erkennung von Trends und Risiken. Angesichts der hohen Komplexität der ERP-Landschaft und zahlreicher angebundener IT-Verfahren könnte ein Enterprise Architektur Management (EAM) sinnvoll sein, um Standards zu setzen, die Struktur zu vereinfachen und die ERP-Systeme zu harmonisieren. EAM würde so die Architektur kontinuierlich an die Anforderungen der Behörden anpassen und zukunftsfähig gestalten.

 

VI) ePayment-Offensive

ePayment, Online-Produkte und digitale Zahlungsmöglichkeiten prägen eine moderne und innovative Verwaltung. Neben klassischen Zahlungsoptionen wie Überweisung, Lastschrift, Bargeld und Debit- sowie Kreditkarten bietet die FHH seit 2024 für erste Dienstleistungen auch reines ePayment an – ein Schritt, der sich als großer Erfolg erwiesen hat. Die Nachfrage an digitalen Zahlungsoptionen steigt kontinuierlich, da Kund:innen zunehmend sichere und unmittelbar wirksame Zahlungsmethoden erwarten. Solche Zahlungsmethoden verringern das Risiko und die Kosten von Bargeldhaltung und lösen traditionelle Zahlungswege immer mehr ab. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, ePayment in der Verwaltung weiter auszubauen.

 

VII) Optimierte Steuerberatung für Betriebe gewerblicher Art (BgA)

In der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage des SPD-Abgeordneten Pein (Drucksache 22/15763) weist der Senat darauf hin, dass die steuerliche Beratung für die Betriebe gewerblicher Art (BgA) aktuell dezentral organisiert ist und viele BgA externe Beratungsleistungen in Anspruch nehmen. Diese Beratung verursacht wiederkehrende Kosten und erhöht den Aufwand, da häufig ähnliche Fragen auftreten. Eine zentrale Bearbeitung im Steuerbüro der Finanzbehörde könnte hier Abhilfe schaffen, indem Doppelarbeit vermieden, Synergien genutzt und Kosten reduziert werden. Durch eine zentrale Steuerberatung könnten die BgA effizienter unterstützt und Ressourcen gespart werden. Einheitliche Standards würden die Beratungsqualität steigern und es wäre nur noch in Ausnahmefällen notwendig, externe Expertise hinzuzuziehen.

 

D) Hamburg verbindet: Partnerschaften stärken, Europa erleben

I) Europa erleben – Digitalisierung der europapolitischen Öffentlichkeitsarbeit

Die zunehmende Fragmentierung der politischen Landschaft und der Erfolg EU-skeptischer Parteien zeigen, dass viele Bürger:innen unsicher in Bezug auf die Europäische Union (EU) sind. Eine verbesserte und digitale Kommunikation könnte europäische Themen transparenter machen und positive Aspekte hervorheben. Da insbesondere junge Menschen digitale Kanäle zur Information nutzen ist es wichtig, diese gezielt einzusetzen, um eine breitere Zielgruppe zu erreichen. Für Hamburg als europäische Metropole ist eine stärkere Öffentlichkeitsarbeit entscheidend, um die lokale Relevanz der EU zu vermitteln. Gleichzeitig können so Desinformation bekämpft und das Vertrauen in die EU gestärkt werden. Hierzu arbeitet der Hamburger Senat seit vielen Jahren sehr erfolgreich mit Akteur:innen der Zivilgesellschaft zusammen, dies zeigen z. B. die Europawochen auf besondere Weise. Darüber hinaus soll dieses Vertrauensverhältnis und die gute Zusammenarbeit gestärkt werden, um eine neue Form der europapolitischen Kommunikation anzustoßen, die verstärkt auf ein Erleben und Mitmachen setzt.

 

II) Internationale Zusammenarbeit ausbauen

Die FHH pflegt besondere Beziehungen zu ihren neun Partnerstädten und arbeitet im Rahmen strategischer Partnerschaften mit weiteren Städten besonders eng zusammen. Um die bestehenden Projekte weiterhin durchzuführen und die neu entstandenen Partnerschaften mit Quebéc (Kanada) oder Nantes (Frankreich) beleben zu können, ist eine Erhöhung der Mittel für internationale Zusammenarbeit notwendig. Auch der „Pakt für Solidarität und Zukunft“ zwischen Hamburg und Kyiv soll für die weitere Zukunft aufgestellt werden. Hier sind der Wiederaufbau und der mögliche EU-Beitritt der Ukraine nach wie vor wichtige politische Themen. Damit Hamburgs Partnerschaft mit Kyiv diesen Beitrag leisten kann, müssen zusätzliche Mittel bereitgestellt werden – für neue Kooperationsprojekte im medizinischen Bereich sowie für andere Projekte, die über die Zeit des Krieges hinausreichen. Um die Städtepartnerschaften lebendig zu halten und in die Breite zu tragen soll, wie mit der Drs. 22/14938 beschlossen, ein Sichtbarkeitskonzept entwickelt werden. Hier werden Mittel benötigt, um die Konzeptumsetzung sicherzustellen.

 

E) Komplexität der hamburgischen Schuldenbremse verringern – Deckungskreditaufnahme der FHH rechtssicherer gestalten.

Die verfassungsrechtliche Schuldenbremse verlangt, dass der Haushaltsplan im Regelfall (abgesehen von konjunkturellen Abweichungen, in einer Notsituation und zur Finanzierung des Saldos finanzieller Transaktionen) ohne Einnahmen aus der Aufnahme von Krediten auszugleichen ist (s. Art. 72 HV und § 28 LHO). Hamburg hat als einziges Bundesland eine Schuldenbremsenregelung die darüber hinausgeht und die erlaubte Kreditaufnahme eines Haushaltsjahres zusätzlich auch noch auf Basis der tatsächlichen Steuererträge dieses Jahres bestimmt. Nach § 79 Abs. 6 LHO darf die Kreditaufnahme nur erfolgen, wenn die Steuererträge unter dem festgelegten Trendwert liegen, was die Kreditaufnahme weiter einschränkt als im Haushaltsplan vorgesehen. Da die Ist-Steuererträge im Moment der Kreditaufnahme jedoch noch nicht feststehen und stark von den tatsächlichen Steuereinzahlungen abweichen können, besteht für den Senat keine klare Kreditobergrenze. Zudem fehlt Hamburg die Möglichkeit, Kredite nachträglich ins vorherige Haushaltsjahr zurückzubuchen, wie es in anderen Bundesländern üblich ist. Dies erhöht das Risiko, die Schuldenbremse im Nachhinein zu verletzen, was der Senat nur durch vorsichtige Kreditaufnahmen und ggf. teurere Kassenkredite verhindern kann. Diese Praxis könnte jedoch dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit widersprechen.

Die Streichung des § 79 Abs. 6 LHO beeinträchtigt die Wirkungsweise der Schulden-bremse nicht. Die Verwaltung wird nun zweifelsfreier und eindeutiger an den Willen des Budgetgesetzgebers gebunden, der durch Haushaltsbeschluss und Haushaltsplan die Obergrenze der Kreditaufnahme zur Haushaltsfinanzierung festlegt.

 

F) Familien fit fürs Netz: Datenschutz-Sprechstunden und Webinare für Hamburgs digitale Zukunft

Die digitale Revolution der vergangenen Jahre hat auch in die Familien in Hamburg Einzug gehalten. Von Onlinegames bis zu Social Media gibt es mittlerweile eine große Bandbreite von Möglichkeiten, über die Jugendliche und Heranwachsende ihre Daten im Internet teilen. Damit einher geht jedoch auch ein gesteigerter Bedarf, sich mit der Fragestellung zu beschäftigen, auf welche Art und Weise diese Onlinepräsenz gefahrlos und datenschutzsicher gestaltet werden kann.

In den letzten zwei Jahren hat das Projekt #DigitaleVorbilder des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) Familien dabei beraten, wie sie sich sicher im Netz bewegen und wie sie bestmöglich auf den Schutz ihrer Daten achten können. Ziel war es dabei, nicht nur die Medienkompetenz von Jugendlichen im Netz zu stärken, sondern auch Eltern das entsprechende technische Handwerkszeug und Know-How an die Hand zu geben, um ihre Kinder dabei zu unterstützen.

Das Feedback, das der Datenschutzbeauftragte bei Informationsveranstaltungen und Elterncafés erhält, zeigt einen weiterhin hohen Beratungsbedarf, gerade im familiären Umfeld. Dabei wurde vor allem deutlich, dass zuverlässige „Datenschutz-Sprechstunden“ in niedrigschwellig zugänglichen öffentlichen Räumen die beste Unterstützung für Eltern bedeuten würden. Deswegen plant der Datenschutzbeauftragte zukünftig in den Stadtteilen in lokalen Begegnungsorten wie Elterncafés, Stadtteilzentren oder Bücherhallen, aber auch online, eben solche „Datenschutz-Sprechstunden“ zu veranstalten. Um die Netzkompetenz von Familien weiter zu stärken, soll außerdem einmal pro Quartal ein 60-minütiges Webinar mit Expert:innen des HmbBfDI und externen Referent:innen zu unterschiedlichen datenschutzrelevanten Alltagsthemen angeboten werden.

Um diese Sprechstunde anbieten zu können, benötigt der HmbBfDI Mittel für die Koordinierung der Sprechstunde, für Honorare für externe Referent:innen sowie für Kosten für Werbematerialien und Raummieten in den verschiedenen Stadtteilen.

 

G) Nachhaltigkeit in der wirkungsorientierten Haushaltssteuerung weiter ausbauen

 

I) Kreislaufwirtschaft bilanziell berücksichtigen

Die doppelte Buchführung regt Investitionen der öffentlichen Hand an und stellt die Kosten der Nutzung durch Abschreibungen transparent dar. Die Kreislaufwirtschaft setzt hier noch einmal einen Punkt drauf, indem die verwendeten Baustoffe beim Abbruch eines Gebäudes nicht entsorgt werden, sondern wieder in den Verwertungskreislauf zurückkehren. Aus Sicht des Haushaltes sind die Kosten für die Materialien, die wiederverwendet werden können, entsprechend auch keiner Abnutzung ausgesetzt. In der Logik der Doppik sollten entsprechend auch keine Abschreibungen darauf anfallen. Der Senat soll prüfen, ob die Kosten des Materials, die beim Abbruch wiederverwendet werden können, bei Gebäudeinvestitionen die Abschreibungssumme reduzieren können. Damit könnte nach der höheren Anfangsinvestition die geringere laufende Belastung des Haushaltes bilanziell nachvollzogen werden.

 

II) Nachhaltigkeit der öffentlichen Gebäude sichtbarer machen

Als Koalition haben wir uns wichtige Ziele im Bereich der nachhaltigen Gestaltung von öffentlichen Gebäuden gesetzt. Investitionen in erneuerbare Wärme & Energie sowie naturnahe Gestaltung sind ein essentieller Anteil des Klimaschutzes. Gleichzeitig sind mit diesen Investitionen sehr hohe Summen verbunden, über die transparent berichtet werden muss. Insbesondere das Thema Photovoltaik auf öffentlichen Dächern ist eine für viele Menschen nachvollziehbare Größe für den Fortschritt. Im nächsten Schritt will die Rot-Grüne-Regierungskoalition deswegen Kennzahlen für Photovoltaikanlagen auf allen öffentlichen Gebäuden und für Gründächer auf Schulgebäuden einführen.

 

III) Kennzahlen für eine nachhaltige, digitalisierte und transparente öffentliche Beschaffung

Hamburg reformiert aktuell sein Beschaffungswesen mit der Zielrichtung zentraler, effizienter und nachhaltiger einzukaufen (Drs. 22/14896). Die Bürgerschaft hat auf Antrag von SPD und Grünen nochmal betont, dass es dabei um „Globale Verantwortung, Gute Arbeit, Umwelt- und Klimaschutz“ geht, und diese „als Leitlinien der öffentlichen Auftragsvergabe – Strategie für eine nachhaltige Beschaffung in Hamburg“ (Drs. 22/11044) verabschiedet. Auf Basis dessen hat der Senat den Umweltleitfaden in einen neuen Nachhaltigkeitsleitfaden für die Beschaffung angepasst und arbeitet an der Digitalisierung der Beschaffung.

Zukünftig wird es aufgrund der Digitalisierung möglich sein, die wichtigsten Ergebnisse der Beschaffung aufzubereiten und die weitere Reform des Vergabewesens noch stärker evidenzbasiert voranzutreiben. Der Senat und die Bürgerschaft sollten auf dieser Basis ein Fachkennzahlenset erarbeiten, um die Entwicklung der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung messbar zu machen. Im nächsten Schritt soll geprüft werden, ob auch haushaltsrelevante Steuerungskennzahlen für die gesamtstädtische Vergabe daraus entstehen können.

 

IV) Berichterstattung nach CSRD

Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) legt die Berichtsanforderungen zur Nachhaltigkeit für Unternehmen fest, gilt jedoch nicht unmittelbar für die FHH. Die FHH hat in den vergangenen Jahren eigene Ansätze zur Nachhaltigkeitsberichterstattung der Haushalts- und Konzernsteuerung entwickelt, insbesondere durch den doppischen Produkthaushalt, der die finanzielle Haushaltssteuerung, die produktbezogene Leistungssteuerung und die nachhaltige Wirkung öffentlicher Aufwendungen verknüpft. Nachhaltigkeitsziele sind dabei direkt in den Haushaltsplan integriert und damit auch finanziell unterlegt. Zur wirkungsorientierten Steuerung wurden Leitsätze aus dem Koalitionsvertrag den Sustainable Development Goals (SDG) zugeordnet und fast alle haushaltsrelevanten Kennzahlen den Zielen angepasst. Im Geschäftsbericht berichtet die Stadt jährlich anhand ausgewählter Indikatoren über die SDG-Entwicklung. Es sollte geprüft werden, ob die durch die CSRD etablierten Standards eine freiwillige, einheitliche Nachhaltigkeitsberichterstattung der FHH im Geschäftsbericht sinnvoll ergänzen könnten.

 

H) Projekt Waidmannstraße 26 und Kulturmaschine Diebsteich – ein prägender Meilenstein für die Zukunft Altonas und Hamburgs Stadtentwicklung

Mit dem Fern- und Regionalbahnhof Hamburg-Altona rückt die Bedeutung des Umfelds am Diebsteich in einen ganz neuen Fokus: Es gewinnt eine völlig neue Zentralität und Bedeutung im Stadtgefüge. Der Rahmenplan Diebsteich und mit diesem das Projekt Waidmannstraße 26 umfassen die Neuentwicklung eines ganzen Areals: Östlich des Bahnhofes mit einem Regionalligastadion, einer Musikhalle, dem Erhalt des Verwaltungsgebäudes und des Pförtnerhäuschens, westlich mit dem Erhalt und der Umnutzung des markanten Paketpost-Gebäudes.

Das Projekt „Waidmannstraße 26“ ist eines der bedeutendsten Projekte in Hamburg, sowohl städtebaulich als auch in seiner Nutzungsstruktur als Entwicklungsbaustein innerhalb des Rahmenplans Diebsteich. Im Zusammenspiel zwischen der Kulturmaschine mit der neuen Konzerthalle, den Clubs, dem Fußballstadion sowie dem Fernbahnhof und später hinzukommenden Hochhausnutzungen entsteht eine kreative Melange mit bundesweiter Ausstrahlungskraft.

Das Projekt bildet den Mittelpunkt einer Entwicklung, die sich von der „Mitte Altona“, über das Holsten-Quartier und Diebsteich, dem A7 Deckel folgend bis hin zur Science City und dem Innovationspark Altona ziehen wird.

Mit den kulturellen Projekten erhält Hamburgs Westen einen neuen Schwerpunkt. Aktuell wird geprüft, ob im Stadion-Block eine Clubnutzung verortet werden kann. Dies könnte die Musikhalle sinnvoll ergänzen. Hamburg setzt an diesem Ort Maßstäbe für kulturelle Stadtentwicklung.

Die Planung wurde nach dem Realisierungswettbewerb, der im Dezember 2022 statt-fand, an die Planung des Verbindungsbahnentlastungstunnels angepasst. Diverse Trassenvarianten und ihre Auswirkungen auf die Bebauung wurden geprüft. Die Vor-weggenehmigungsreife des Bebauungsplanes soll Mitte 2026, die Fertigstellung des Stadions 2029 und die komplette Fertigstellung 2030 erfolgen.

Mit dem Verkauf der bisherigen Heimspielstätte auf der Adolf-Jäger-Kampfbahn an der Griegstraße wurde vertraglich vereinbart, dass der Verein Altonaer Fußballclub von 1893 e.V. (Altona 93) bis zum 01. Januar 2027 seine alte Spielstätte räumt. Die FHH unterstützt Altona 93 bei der Entwicklung einer neuen sportlichen Heimat. Das Regionalligastadion, an dessen Entwicklung sich Altona 93 finanziell beteiligt, wird die neue Heimspielstätte. Altona 93 wird der Hauptnutzer des Regionalligastadions, das auch für andere Vereine genutzt werden soll.

Die neue Musikhalle deckt den Bedarf nach einer mittelgroßen Konzertstätte für bis zu 5.000 Gäste. Nachhaltige Planung berücksichtigt die Bedürfnisse der Musikszene und des Quartiers, um die Umgebung urbaner und attraktiver zu machen.

Ein Mietvertrag mit den zukünftigen Betreibern soll geschlossen werden. Da die marktübliche Miete die Sanierungskosten nicht decken wird, wird ein jährlicher Zuschuss von etwa 4,17 Millionen Euro zuzüglich Indexierung erwartet. Entsprechende Betreibermodelle werden geprüft, um Zuschüsse bedarfsgerecht anzupassen.

Mit dem Projekt Waidmannstraße 26 entwickelt der Senat das Mieter-Vermieter-Modell weiter, indem Planung und Durchführung an einen privaten Bauherrn übertragen werden, ohne Eigentum oder Einnahmen zu verlieren. Das Modell kombiniert Public-Private- und Public-Public-Partnership. Durch den garantierten Maximalpreis (GMP) entfällt das Risiko, dass Kostensteigerungen den städtischen Haushalt belasten. BIM (Building Information Modeling) wird für digitale und aktuelle Projektsteuerung eingesetzt. Die wichtigsten Daten sollen den Abgeordneten für ihre Kontrollfunktion bereitgestellt werden.

Beteiligung Bürgerschaft und Bezirksversammlung

Schlussendlich sollen darauf aufbauend die wichtigsten Elemente dieses enormen Projektes der Bürgerschaft regelmäßig berichtet werden. In diese Berichterstattung sind die Bezirke Altona und Eimsbüttel mit ihren Gremien regelhaft im Sinne des kooperativen Verfahrens einzubinden.

Kulturmaschine Diebsteich:

Südöstlich des neuen Fern- und Regionalbahnhofes Altona hat die FHH schon 2017 das monumentale Paketpost Gebäude erworben. Ein großer Teil wird noch von der Deutschen Post AG genutzt, die das Gelände bis Anfang 2029 zurückmieten wird. Die bereits heute freien Flächen werden für Zwischennutzungen, insbesondere aus Kultur- und Kreativwirtschaft, verwendet. Theater, Filmfestival und andere kulturelle Projekte bilden den Nukleus. Für ein langfristiges Nutzungskonzept wurde im Mai 2022 ein gemeinsamer Arbeitsprozess von BKM/Hamburg Kreativ Gesellschaft (HKG), LIG/GMH und der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) gestartet, um die Möglichkeiten einer schrittweisen baulichen Umnutzung zur Kulturmaschine in Federführung der HKG auszuloten.

2024 wurde das Berliner Architekturbüro Robert Neun durch die BSW mit einer städtebaulichen Machbarkeitsstudie beauftragt, deren Ergebnisse bis Mitte 2025 vorliegen sollen. Darauf aufbauend wird das Betriebsmodell finalisiert und die immobilienwirtschaftliche Bewertung aktualisiert. In den kommenden Jahren werden Maßnahmen für mögliche weitere Zwischennutzungen und zur weiteren Vorbeugung einer Verschlechterung des Gebäudezustandes Maßnahmen erforderlich, die schätzungsweise in einem Kostenbereich bis 1,5 Millionen Euro liegen. Hierbei handelt es sich beispielsweise um notwendige Arbeiten im Bereich der Tiefgarage (Wassereintrag), aber auch an der Gebäudetechnik sowie generelle Maßnahmen im Rahmen der üblichen Eigentümerpflichten.

 

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Die Bürgerschaft möge daher beschließen:

 

A) Hamburg als attraktive Arbeitgeberin: Fachkräfte sichern, Engagement fördern

I) Strategien zur Fachkräftesicherung: Innovative Maßnahmen für Hamburgs Verwaltung

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht, zu prüfen,

1. ob die erweiterte Einführung von Poollösungen im öffentlichen Dienst der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) zu einer schnellen personellen Entlastung beitragen kann,

2. wann interne und wann externe Ausschreibungen erforderlich, notwendig und sinnvoll sind, um den Personalbedarf der FHH bestmöglich zu decken,

3. Der Bürgerschaft über die Prüfungsergebnisse zu berichten.

 

 

II) Hamburg geht als Arbeitgeberin voran: Mehr Social Days für Beschäftigte der FHH

Die Bürgerschaft möge beschließen:

I. Der Ansatz der Produktgruppe 204.03 „ZAF - Zentrum für Aus- und Fortbildung“, Kontenbereich „Aufwendungen aus Transferleistungen“ des Einzelplans 1.1 wird für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 jeweils um 15.000 Euro erhöht. Im Gegenzug wird der Ansatz der Produktgruppe 283.01, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ des Einzelplans 9.2 in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 jeweils um 15.000 Euro abgesenkt.

 

II. Der Senat wird ersucht,

Beschäftigte der FHH, insbesondere ganze Referate oder Teams, über die Möglichkeit der Durchführung von social days zu informieren und ihnen die Teilnahme zu ermöglichen, insbesondere in solchen Bereichen, die in ihrer originären Tätigkeit nicht bereits direkte Berührungspunkte zum sozialen Bereich haben.

 

B) IT-Sicherheit in Hamburg: Herausforderungen und Handlungsbedarf

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. zu überprüfen, wie viele Behörden und anderen staatlichen Institutionen eigene Serverräume haben und ob diese den Anforderungen des IT-Grundschutzkompendium genügen und ggf. darzulegen, welche Maßnahmen zur entsprechenden Ertüchtigung ergriffen werden müssen,

2. der Bürgerschaft bis 1. Juli 2026 zu berichten.

 

C) Zukunftsfähige Verwaltung: Effizient, Digital und Bürgernah

Die Bürgerschaft möge beschließen:

I) Einführung proaktiver Verwaltungsleistungen zur Effizienzsteigerung und Entlastung der Bürger:innen

 

Der Senat wird ersucht,

 

1. die Einführung proaktiver Verwaltungsleistungen für Bürger:innen sowie Unternehmen hinsichtlich ihrer technischen Machbarkeit und der rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen detailliert zu prüfen,

2. geeignete Leistungen zu identifizieren und deren Umsetzung vorzubereiten, um erste proaktive Leistungen für Hamburger Bürger:innen sowie Unternehmen anzubieten,

3. ein Projekt einzurichten und die hierfür erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen bereitzustellen,

4. der Bürgerschaft bis Ende 2025 zu berichten.

 

II) Das Servicekonto: Digitaler Schlüssel zu einer bürgernahen Verwaltung

Der Senat wird ersucht,

 

die Nutzung des Hamburger Servicekontos weiter voranzutreiben und hierzu eine Informations- und Werbekampagne zu entwerfen, die Bürger:innen und Unternehmen die Vorteile des Servicekontos näherbringt und die digitale Interaktion mit der Verwaltung fördert.

 

III) Digitale Bürger:innen-Dienste

Der Senat wird ersucht,

1. einen Überblick über sämtliche Verwaltungsleistungen des OZG-Umsetzungskatalogs darzulegen und für jede dieser Verwaltungsleistungen einen Fahrplan aufzustellen, bis wann diese vollständig digital abgewickelt werden kann,

2. der Bürgerschaft bis Ende 2025 zu berichten.

 

IV) Digitale Rechnungswesen in der Verwaltung (DRIVE)

Der Senat wird ersucht,

1. zu prüfen, inwieweit die Potentiale der DRIVE-Technologie für die weitere Digitalisierung der Verwaltung genutzt werden können,

2. der Bürgerschaft bis Ende 2025 zu berichten.

 

V) Enterprise Architektur Management (EAM)

Der Senat wird ersucht,

1. zu prüfen, wie ein Enterprise Architektur Managements für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen ausgestaltet werden kann,

2. der Bürgerschaft bis Ende 2025 zu berichten.

 

VI) ePayment-Offensive

Der Senat wird ersucht,

1. zu prüfen, wie in einer ePayment-Offensive weitere Angebote auf digitale Bezahlformen umgestellt werden können,

2. der Bürgerschaft bis Ende 2025 zu berichten.

 

VII) Optimierte Steuerberatung für Betriebe gewerblicher Art (BgA)

Der Senat wird ersucht,

1. zu prüfen, inwieweit das Steuerbüro im Amt Haushalt und Aufgabenplanung in der Finanzbehörde die steuerliche Beratung der Betriebe gewerblicher Art grundsätzlich übernehmen und zu einer ressortübergreifenden internen Steuerberatung ausgebaut werden kann,

2. der Bürgerschaft bis Ende 2025 zu berichten.

 

D) Hamburg verbindet: Partnerschaften stärken, Europa erleben

I) Europa erleben – Digitalisierung der europapolitischen Öffentlichkeitsarbeit

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

1. Der Ansatz der Produktgruppe 203.01 „Senatsangelegenheiten“, Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“ des Einzelplans 1.1 wird für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 jeweils um 135.000 Euro erhöht. Im Gegenzug wird der Ansatz der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, Produkt „Sonstige Zentrale Ansätze“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ des Einzelplans 9.2 in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 um jeweils 135.000 Euro abgesenkt.

 

2. Der Senat wird ersucht,

 

a) ein Projekt zur Digitalisierung der europapolitischen Kommunikation in Hamburg anzustoßen und dabei z. B. die Entwicklung einer anwenderfreundlichen Onlinekarte, welche EU-Projekte in Hamburg sichtbar macht, anzustoßen,

b) zivilgesellschaftliche Akteure darin zu unterstützen, Maßnahmen zur europapolitischen Öffentlichkeitsarbeit durchzuführen,

c) der Bürgerschaft bis zum 30.06.2026 zu berichten.

 

II) internationale Zusammenarbeit ausbauen

Die Bürgerschaft möge beschließen:

1. Der Ansatz der Produktgruppe 203.01 „Senatsangelegenheiten“, Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“ des Einzelplans 1.1 wird für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 jeweils um 100.000 Euro erhöht. Im Gegenzug wird der Ansatz der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, Produkt „Sonstige Zentrale Ansätze“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten” des Einzelplans 9.2 in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 um jeweils 100.000 Euro abgesenkt.

 

2. Der Senat wird ersucht,

 

a) Die Fortführung der bestehenden Partnerschaftsprojekte und Austauschprogramme im üblichen Rahmen sicherzustellen,

b) Im Rahmen des Pakts „für Solidarität und Zukunft“ mit Kyiv neue Kooperationsprojekte im medizinischen Bereich anzustoßen sowie weitere Projekte, die über die Zeit des Krieges hinausreichen, zu fokussieren,

c) Die Umsetzung des Sichtbarkeitskonzepts (wie in Drs. 22/14938 beschlossen) sicherzustellen.

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E) Komplexität der hamburgischen Schuldenbremse verringern – Deckungskreditaufnahme der FHH rechtssicherer gestalten.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Drittes Gesetz

zur Änderung der Landeshaushaltsordnung

Vom tt.mm.jjjj

§ 79 Absatz 6 der Landeshaushaltsordnung vom 17. Dezember 2013 (HmbGVBl. S. 503), zuletzt geändert am 16. Juli 2024 (HmbGVBl. S. 166, 170), wird aufgehoben.

 

Begründung:

Die Vorgabe in § 79 Absatz 6, wonach die Ermächtigung nach § 28 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 28 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 nur insoweit in Anspruch genommen werden darf, als die Steuererträge unterhalb des sich nach § 27 Absatz 2 für das Haushaltsjahr ergebenden Trendwerts liegen, hat sich in der Praxis als nicht sinnvoll erwiesen. Die damit ursprünglich verfolgte Intention, die Höhe der Kreditaufnahme auch im Haushaltsvollzug noch weiter einzuschränken, führt dazu, dass im Ergebnis ein verlässlicher Handlungsrahmen für den Senat fehlt. Denn die Ist-Steuererträge eines Jahres stehen zum Zeitpunkt der jeweiligen Kreditaufnahme, die aus prozessualen und wirtschaftlichen Gründen unterjährig über das Jahr verteilt erfolgen muss und nicht erst in den letzten Tagen eines Haushaltsjahres erfolgen kann, noch gar nicht fest. Darüber hinaus sind hierin auch (zum Teil sehr hohe) nicht zahlungswirksame Steuererträge enthalten. Die bisherige Regelung kann den Senat bei geringem Liquiditätsbestand des Kernhaushaltes zu einem unwirtschaftlichen Verhalten zwingen, weil zur Einhaltung der hamburgischen Schuldenbremse der laut Haushaltsbeschluss zulässige Rahmen der Kreditaufnahme vorsorglich nicht in Anspruch genommen werden kann und dann – mit höheren Zinsen verbundene – Kassenkredite aufgenommen werden müssen.

 

 

F) Familien fit fürs Netz: Datenschutz-Sprechstunden und Webinare für Hamburgs digitale Zukunft

Die Bürgerschaft möge beschließen:

I. Der Ansatz der Produktgruppe 294.01 „Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit“, Kontenbereich „Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit“ des Einzelplans 1.04 wird für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 jeweils um 25.000 Euro erhöht. Im Gegenzug wird der Ansatz der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze“, Produkt „Sonstige Zentrale Ansätze“, Kontenbereich „Globalen Mehrkosten“, des Einzelplans „9.2“ in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 jeweils um 25.000 Euro abgesenkt.

 

II. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wird ersucht,

1. eine regelmäßige, 14-tägige Sprechstunde vor Ort in den Stadtteilen zum Thema Datenschutz und Sicherheit im Internet einzurichten,

2. diese Sprechstunde regelmäßig auch als Onlinesprechstunde anzubieten.

 

G) Nachhaltigkeit in der wirkungsorientierten Haushaltssteuerung weiter ausbauen

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

I) Kreislaufwirtschaft bilanziell berücksichtigen

1. zu prüfen, ob und wie der Bau und die Beschaffung kreislauffähiger Gebäude und Baumaterialien begünstigt werden kann, indem z. B. die Regeln zur Aktivierung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens (VV Bilanzierung der LHO) die zirkuläre Wertschöpfung (Kreislaufwirtschaft) berücksichtigen können,

2. der Bürgerschaft über die Ergebnisse der Prüfung zu berichten.

 

II) Nachhaltigkeit der öffentlichen Gebäude sichtbarer machen

 

1. im Beteiligungsbericht 2024 die Unternehmensübergreifende Nachhaltigkeitskennzahl „installierte Leistung [in kw Peak] von Photovoltaikanlagen“ im Cluster Klima&Umwelt einzuführen,

2. im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Schulimmobilien die Fachkennzahl „Fläche der Gründächer auf Schulgebäuden“ in Quadratmetern einzuführen.

 

III) Kennzahlen für eine nachhaltige, digitalisierte und transparente öffentliche Beschaffung

 

1. der Bürgerschaft bis zum 31.12.2025 über die Fortschritte der Projekte „Digitale Beschaffung“ und der Ausgestaltung des Nachhaltigkeits-Monitoringsystems zu berichten,

2. auf Grundlage des Nachhaltigkeitsmonitorings der Beschaffung und der Projekte „Digitale Beschaffung“ gemeinsam mit der Bürgerschaft politisch relevante Fachkennzahlen und entsprechende Zielwerte festzulegen, um die Entwicklung der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung in Hamburg zu messen,

3. im nächsten Schritt zu prüfen, ob aus diesem Fachkennzahlenset einzelne oder mehrere steuerungsrelevante Haushaltskennzahlen entstehen können und diese der Bürgerschaft vorzulegen.

 

IV) Berichterstattung nach CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive)

 

1. zu prüfen, wie und mit welchem Aufwand es möglich wäre, die Berichtsstandards nach den Vorschriften der CSRD im Rahmen des Geschäftsberichts des Konzerns FHH freiwillig abzubilden,

2. der Bürgerschaft bis Ende 2025 zu berichten.

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H) Projekt Waidmannstraße 26 und Kulturmaschine Diebsteich – ein prägender Meilenstein für die Zukunft Altonas und Hamburgs Stadtentwicklung

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

I. Projekt Waidmannstraße

Der Senat wird ersucht,

1. Altona 93 beim Verbleib auf der Adolf-Jäger-Kampfbahn bis zur Fertigstellung und Inbetriebnahme des Regionalligastadions am Diebsteich zu unterstützen. Sollte dies mit den Wohnungsbau-Investoren nicht zu vereinbaren sein, unterstützt die FHH den Verein dabei, eine Zwischenlösung für den Spielbetrieb zu finden,

2. sicherzustellen, dass die Nutzung des zukünftigen Regionalligastadions durch andere Vereine und Nutzergruppen bedarfsgerecht ermöglicht wird,

3. zu prüfen, ob und inwieweit (weitere) kulturelle Nutzungen und Clubstandorte innerhalb der geplanten und bestehenden Bebauung verortet werden können,

4. Finanzierungsmodelle für die Musikhalle zu entwickeln, die ein Bespielen der Musikhalle ohne Zuwendung an den zukünftigen Betreiber ermöglichen,

5. im Rahmen der Vergabe und Verträge mit dem Kooperationspartner 2 (KoPa 2),

a. zu prüfen, inwieweit das digitale Dashboard den Abgeordneten der Bürgerschaft partiell zur Verfügung gestellt werden kann,

b. ob die Auszahlungen der HOVG Hamburger Objekt Verwaltungs II GmbH & Co. KG (KG)/des KoPa 3 an den KoPa 2 an den Baufortschritt gekoppelt sind, und

c. im Falle einer Insolvenz des KoPa 2 die errichteten Anlagen/Gebäude vorrangig vor anderen Gläubigerinteressen an die KG/KoPa 3 übertragen werden.

6. der Bürgerschaft mindestens jährlich beziehungsweise zu den Meilensteinen im Rahmen des digitalen Baumonitoring zu berichten, konkret über

d. Planungs- und Baufortschritt,

e. Einhaltung der Key-Performance-Indicators ) sowie der vertraglich vereinbarten Standards z. B. an Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Qualität,

f. Kosten,

g. und Termine;

7. sicherzustellen, dass die Bezirksversammlungen Altona und Eimsbüttel regelhaft in den weiteren Planungs- und Bauphasen befasst bzw. informiert wird. Die Frage der Sicherung und Etablierung von Club-/ Kulturstandorten vor Ort ist den Bezirksversammlung Altona und Eimsbüttel zeitgerecht zu einer möglichen beschlussfassenden Begleitung vorzustellen.

 

II. Kulturmaschine Diebsteich

Der Senat wird ersucht,

1. bis zu 1,5 Millionen Euro den zuständigen Stellen, insbesondere dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen für Maßnahmen zur Sicherung und Instandhaltung aus den einschlägigen Ermächtigungen, ggf. Einzelplan 9.2, bereitzustellen,

2. die Machbarkeitsstudie, das Betriebsmodell inklusive des Finanzierungskonzeptes dem Bezirksamt Altona und der Bezirksversammlung Altona nach Fertigstellung bis Beginn 2026 vorzulegen,

3. das Gesamtkonzept den Bürger:innen Bahrenfelds und Altonas in einer öffentlichen Veranstaltung in der ersten Jahreshälfte 2026 vorzustellen,

4. der Bürgerschaft über die Ergebnisse des bisherigen Arbeitsprozesses, die weiteren Planungen und über die Umsetzung der Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen im Jahr 2026 zu berichten.

 

sowie
  • Dennis Paustian-Döscher
  • Eva Botzenhart
  • Mareike Engels
  • Alske Freter
  • René Gögge
  • Linus Görg
  • Michael Gwosdz
  • Jennifer Jasberg
  • Lisa Kern
  • Dominik Lorenzen
  • Zohra Mojadeddi
  • Lena Zagst (GRÜNE) und Fraktion