Investieren in ein starkes Hamburg von morgen – Zusammenhalt und Teilhabe für alle Hamburger:innen durch „Gute Arbeit“, Soziale Sicherheit und Schutz vor Gewalt
Mittwoch, 04.12.2024
Haushaltsplan-Entwurf 2025/2026
Einzelplan 4
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) hat unter dem von SPD und Grünen getragenen Senat in den Jahren 2023 und 2024 in einem Umfeld, das durch große Veränderungen und Herausforderungen wie dem Fachkräftemangel, der Digitalisierung und der Dekarbonisierung geprägt ist, die Weichen richtig gestellt.
Zugleich sind in einem internationalen Umfeld, das zunehmend durch Krieg, Konflikte und einen Aufschwung autoritärer Regime gekennzeichnet ist, die Anstrengungen für eine solidarische Unterstützung der Opfer dieser Entwicklungen aufrechterhalten und sogar noch verstärkt worden.
Die Ukraine, die durch die anhaltende aggressive Invasion Russlands in einen Abwehrkrieg gezwungen wurde, verteidigt mit hohen Kosten die Freiheit, Sicherheit und Existenz ihrer Bevölkerung. Hamburg unterstützt die Ukraine in dieser Auseinandersetzung mit technischen Mitteln und durch die Aufnahme von Kriegsflüchtlingen. Gleiches gilt für Geflüchtete aus anderen weiterhin oder neuerdings krisenhaften Regionen.
Nach wie vor sind viele Hamburger:innen unermüdlich in der Flüchtlingshilfe engagiert und stemmen zusammen mit den hauptamtlichen Strukturen der Hamburgischen Verwaltung und Fördern und Wohnen die Begleitung und Erstintegration der Geflüchteten. Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen haben für die Deckung zusätzlicher Bedarfe in den Stadtteilen für die soziale Infrastruktur finanzielle Mittel bereitgestellt (siehe „Soziale Infrastruktur in schwierigen Zeiten absichern: Flüchtlingsbedingte Mehrbedarfe vor Ort decken und Träger in der Energiekrise entlasten“, Drs. 22/11483).
Hier wie in anderen Bereichen, wie z. B. der Extremismusprävention, zeigt sich, wie wertvoll eine aktive Bürger:innengesellschaft ist und wie gerechtfertigt die Schaffung guter Rahmenbedingungen für ein selbstgewähltes, freiheitliches und freiwilliges Engagement der Hamburger:innen ist. Aber auch das Hauptamt, insbesondere an den Schulen (Prävention) und bei den Sicherheitsbehörden, sind in der Extremismusprävention durch die herausfordernde internationale Lage, insbesondere nach dem terroristischen Überfall auf Israel am 7. Oktober 2023, besonders gefordert. Die Regierungsfraktionen haben darauf im Dezember 2023 mit einem Antrag zur Förderung des sozialen Zusammenhalts reagiert (siehe „Zusammenhalt fördern- Prävention von religiösem Extremismus und Antisemitismus verstärken: Radikalisierung im Zusammenhang mit dem Nahostkonflikt rechtzeitig erkennen und entschlossen entgegenarbeiten”, Drs. 22/13767).
Insgesamt haben die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen in den Jahren 2023 und 2024 die Arbeit des Senats unterstützt und durch eigene Initiativen ergänzt:
Im Bereich Arbeitsmarktpolitik und „Gute Arbeit“ haben die Regierungsfraktionen die Erarbeitung der Fachkräftestrategie durch den Senat mit verschiedenen Ersuchen begleitet, in denen sie auf die Notwendigkeit der Anstrengungen auf verschiedenen Feldern wie die Aufwertung von Mangelberufen, die Förderung der Aus- und Weiterbildung, die Anerkennung von Berufsqualifikationen oder die Förderung fachspezifischer Deutschkenntnisse hinwiesen, die dabei zu beachten sind (siehe: „Fachkräfte für Hamburg sichern – Hamburger Fachkräftestrategie aktualisieren und fortschreiben“, Drs. 22/12703). Zur Begleitung der Umsetzung des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes des Bundes wurden die Stärkung des Hamburger Welcome Centers (HWC) angestoßen (siehe: „Gute Bedingungen für Fachkräfte schaffen – Hamburger Welcome Center (HWC) ausbauen“, Drs. 22/14442).
Zur Fachkräftesicherung gehört auch die Ausschöpfung und Entwicklung des Beschäftigungspotentials von Hamburger:innen, die bisher beispielsweise durch aufenthaltsrechtliche Regelungen daran gehindert waren. Hier konnten positive Signale vom Bund etwa durch das Chancenaufenthaltsgesetz genutzt werden, um Menschen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und gesicherten Aufenthalt zu bringen. Um den Start in Ausbildung und damit in gute Arbeit auch für junge, nicht mehr schulpflichte Geflüchtete zu verbessern, haben die Regierungsfraktionen ein Modellprojekt auf den Weg gebracht, das auf den guten Erfahrungen mit „AVM–Dual“ basiert (siehe: „Potenziale des Chancen-Aufenthaltsgesetzes optimal nutzen“ (Drs.22/10696) und „Bildungschancen für junge, nicht mehr schulpflichtige Geflüchtete und Jungerwachsene verbessern“, Drs. 22/12168).
Schritt für Schritt soll die Einbindung (Inklusion) von Menschen mit Behinderung in den regulären Arbeitsmarkt unter Nutzung der attraktiven Fördermöglichkeiten vorankommen. Auch dieses Thema haben die Regierungsfraktionen mit einem Antrag bewegt: Teilhabe auf dem Arbeitsmarkt fördern – Budget für Arbeit stärken (Drs. 22/11036).
Im Feld der Sozialpolitik sind neben der Gewährleistung von Sozialschutz durch die Regelsysteme der Sozialgesetzbücher für Arbeitslose (SGB III und II) und der Sozialhilfe (SGB XII) und das breite Angebot an allgemeiner und spezialisierter Sozialberatung folgende Initiativen der Regierungsfraktionen zu nennen:
Für die zukünftige Sozialberichterstattung der FHH als einem wichtigen Baustein für eine empirisch informierte Hamburger Sozialpolitik wurden Kriterien wie Übersichtlichkeit, Kontinuität und digitale Verfügbarkeit formuliert (Drs. 22/10073).
Das wichtige Thema der Bekämpfung einer leider u. a. als Wirkung der Corona-Pandemie zugenommenen unfreiwilligen Einsamkeit wurde mit einem Ersuchen an den Senat angegangen. Betroffenen soll der Weg in die vielfältigen teils auch kostenlosen Angebote der Stadt und der starken Zivilgesellschaft in Hamburg eröffnet werden. Ein Schlüssel dafür ist die internetbasierte Hamburger Plattform „Hamburg aktiv“ (Drs. 22/12634).
Rund um die Drogenhilfeeinrichtung „Drob Inn“ und den Hauptbahnhof halten sich viele Menschen auf, die in sehr unterschiedlichen, aber häufig herausfordernden und prekären Lebenslagen sind. Die FHH hat hier ein differenziertes Hilfssystem geschaffen und zugleich das Bedürfnis der Bevölkerung nach Sicherheit aufgegriffen. SPD und Grüne haben hierzu einen Antrag zur Schwerpunktaktion am „Drob Inn“ und rund um den Hauptbahnhof beschlossen, der den Zugang zum Regelsystem des Sozialschutzes für die Betroffenen ebenso aufgreift wie die Organisation von Hilfen und die Stärkung des Drogen- und Suchthilfesystems (Drs. 22/14449).
Die Hilfe für die Menschen in besonders herausfordernden sozialen und gesundheitlichen Lagen erfordert viel Engagement und innovative Ansätze, die die FHH teils auch in Abstimmung mit anderen Metropolen wie Wien und Zürich erprobt und mit Fachleuten entwickelt. Weiterhin wird dieses Engagement auch durch den Einsatz der Zivilgesellschaft, wie etwa im Winternotprogramm, getragen. Die Solidarität mit den Schwächsten bleibt weiterhin ein Kriterium der Humanität und Solidarität in unserer Gesellschaft, zu der das Dringen auf das Einhalten von Regeln, die für alle gelten, nicht im Widerspruch steht.
Hilfe für Menschen in existenziellen Schwierigkeiten und damit ein wichtiger Bestandteil der sozialen Sicherheit ist die Arbeit der Schuldnerberatungsstellen in Hamburg, die die Regierungsfraktionen mit einem Antrag weiter gestärkt und für die Zukunft gut aufgestellt haben (Drs. 22/16164).
Die Förderung des freiwilligen Engagements haben die Regierungsfraktionen mit einer Initiative zur Stärkung der Jugendfreiwilligendienste (Jugendfreiwilligendienste Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) stärken, Drs. 22/10518) und einem Ersuchen an den Senat zur Berücksichtigung des freiwilligen Engagements im Kita-Gutschein (Drs. 22/12590) aufgegriffen.
Im Bereich der Wohnungslosenhilfe haben die Regierungsfraktionen den Senat gebeten, Impulse aus Hamburg in die Erarbeitung des „Nationalen Aktionsplans zur Überwindung von Obdachlosigkeit bis 2030“ einfließen zu lassen (Drs. 22/10533). Zudem wurde die Arbeit der Fachstellen für Wohnungsnotfälle mit einem Antrag begleitet, der die zentrale Aufgabe der Vermeidung von Wohnungsverlust stärken und damit Obdachlosigkeit möglichst gar nicht erst entstehen lassen soll (Drs. 22/16567).
In der Integrationspolitik verfolgen Senat und Bürgerschaft mit dem Hamburger Integrationskonzept ein engmaschig anhand von messbaren Kennzahlen überprüfbares und anhand von konkreten Zielzahlen steuerbares Konzept, mit dem es neu ankommenden Menschen in Hamburg erleichtert werden soll, in Hamburg Fuß zu fassen und noch bestehende Hürden für Menschen mit Migrationshintergrund in Hamburg abgebaut werden sollen. Dazu haben die Regierungsfraktionen in einem Antrag, der in der Bürgerschaft beschlossen wurde, ambitionierte neue Zielzahlen formuliert: Perspektiven von zugewanderten Hamburger:innen verbessern – Integration mit ambitionierten neuen Zielen vorantreiben (Drs. 22/16438).
Im Gewaltschutz haben die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen auch in den Jahren 2023 und 2024 erneut Verbesserungen erreichen können. In Anträgen für die Hamburgische Bürgerschaft wurde die Schaffung einer weiteren neuen Schutzunterkunft für gewaltbetroffene Frauen mit psychischen Beeinträchtigungen angeregt und auch spezielle Themen wie die Strafbarkeit des Einsatzes von Bluetooth-Trackern gegen Frauen aufgegriffen. Der Senat hat seinerseits den Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen aufbauend auf einen breiten Diskussionsprozess fortgeschrieben. Die Mehrheitsfraktionen von SPD und Grünen haben die hier erreichten Fortschritte und Aufgaben im Sozialausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft zur Diskussion gestellt. In einem weiteren Antrag konnten die rot-grünen Regierungsfraktionen ihr besonderes Engagement für dieses Thema durch einen Antrag für eine umfassende Sanierung und Ertüchtigung der Hamburger Frauenhäuser zum Ausdruck bringen und damit das Schutzversprechen für die betroffenen Frauen unterstreichen. Konsequenter Gewalt- und Opferschutz – Strafbarkeitslücke bei Bluetooth-Trackern schließen (Drs. 22/12537); Hamburg schafft eine Schutzunterkunft für gewaltbetroffene Frauen mit psychischer Beeinträchtigung (Drs. 22/13100); Sanierungsfonds-Antrag: Umfassende Sanierung der Hamburger Frauenhäuser (Drs. 22/16680).
Über die im Haushaltsplanentwurf 2025/2026 des Senats bereits vorgesehenen, richtigen Schwerpunkte hinaus, sollen weitere Akzente gesetzt werden. Insbesondere:
Gewaltschutz
A. Schutzunterkunft für Frauen mit psychischen Erkrankungen (7. Frauenhaus)
Im Haushaltsjahr 2024 werden die laufenden Betriebskosten größtenteils durch eine Drittfinanzierung gedeckt. Ab 2025 ff. ist diese Deckung nicht mehr möglich und die Kosten des Betriebs müssen strukturell durch die Sozialbehörde getragen werden.
B. Erhöhung der Platzkapazitäten der Zentralen Notaufnahme 24/7
Die Zentrale Notaufnahme ist derzeit immer wieder überbelegt. Der Umzug in einen größeren Standort ist geplant. Im Zuge dessen sollen die Platzkapazitäten von derzeit 15 auf zukünftig 20 Plätze ausgeweitet werden.
C. Sicherung der Versorgungsstruktur im Gewaltschutz für gewaltbetroffene Frauen
Im Jahr 2023 registrierte die Polizei 4.316 Opfer in Partnerschaften einschließlich ehemaliger Partnerschaften. Dies entspricht gegenüber dem Jahr 2022 einer Zunahme von 8,5 Prozent beziehungsweise 337 Opfer. Unter anderen Einflussfaktoren führt auch die gestiegene Sensibilisierung zu einer höheren Bereitschaft zur Meldung und Anzeige, was zu steigenden Zahlen führt (vgl. Drs. 22/15443).
Angesichts der durch die Inflation an vielen Punkten gestiegenen Kosten und der steigenden Fallzahlen müssen die Träger des Gewalt- und Opferschutzes unterstützt werden, um in ihren spezifischen Beratungsangeboten handlungsfähig zu bleiben. Die besorgniserregende Entwicklung der Zahlen erfordert eine fachlich durchdachte und kapazitär angemessene Weiterentwicklung des Gewaltschutzes.
D. Erhöhung der Vermittlungskapazitäten des Projekts Vivienda
Im Rahmen des Projekts Vivienda werden erfolgreich Wohnungen für Hamburger Frauen – insbesondere mit Kindern – gesucht, die in Frauenhäusern in Hamburg oder Schleswig-Holstein Zuflucht gefunden haben. Frauen und ihre Kinder müssen aufgrund des angespannten Hamburger Wohnungsmarkts oft länger im Frauenhaus leben als sie Schutz benötigen, obwohl sie einen Dringlichkeitsschein haben. Mit der Vermittlung einer Wohnung soll für die betroffenen Frauen ein neuer gewaltfreier Lebensabschnitt beginnen.
Die Vermittlungskapazitäten des Projektes Vivenda „Wohnungen für Frauen aus Frauenhäusern“ sollen weiter verstärkt werden. Durch den Ausbau der Schutzplätze in den Frauenhäusern ist auch die Nachfrage bei Vivienda gestiegen. Gleichzeitig werden dem Projekt mehr Wohnungen für die Vermittlung angeboten. Eine Erhöhung der Vermittlungszahlen bei Vivienda entlastet die Frauenhäuser und ist somit nicht nur notwendig, sondern auch wirtschaftlich.
E. Förderrichtlinie SToP – Stadtteile ohne Partnergewalt umsetzen
Bisher steht eine von der Bürgerschaft beschlossene Förderrichtlinie zur Finanzierung der Hamburger StoP-Projekte noch aus (Drs. 22/10297). Diese Förderrichtlinie soll erreichen, dass die erfolgreichen, aber bisher immer prekär finanzierten StoP-Projekte auf eine solide Finanzierungsbasis gestellt werden und wenn möglich auch noch weitere Projekte finanziert werden können.
F. Gewaltprävention weiterhin stärken (comMIT!ment)
Das Projekt comMIT!ment richtet sich vornehmlich an junge Männer im Alter von 16-27 Jahren, um sie für ein gleichberechtigtes Zusammenleben zu sensibilisieren. Dabei sind Hauptthemen die Arbeit gegen Rassismus, Sexismus und Homofeindlichkeit. comMIT!ment ist dementsprechend ein wichtiges und wesentliches Projekt in Hamburg, um Gleichberechtigung und Toleranz weiter zu fördern. Außerdem kann auf eine lange und erfolgreiche Geschichte von comMIT!ment zurückgeblickt werden, die wir auch in diesem Haushalt weiterhin fördern möchten.
G. Schutzunterkunft für gewaltbetroffene Männer und nicht-binäre Menschen
Mehr als jedes vierte Opfer häuslicher Gewalt ist männlich: In absoluten Zahlen waren dies laut BKA-Bundeslagebild zur häuslichen Gewalt 28,9 Prozent im Jahr 2022. Insgesamt zeigten 69.471 Männer im Jahr 2022 eine erlebte Gewalttat im Bereich Partnerschaftsgewalt oder innerfamiliäre Gewalt an. In zehn Bundesländern gibt es bereits Schutzeinrichtungen für gewaltbetroffene männliche Personen, zum Beispiel in Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Bayern. Auch von Menschenhandel betroffene Männer und nicht-binäre Personen bedürfen des Schutzes. In Hamburg fehlt eine solche Schutzeinrichtung, sodass sich schutzsuchende Männer und nicht-binäre Menschen an Einrichtungen in anderen Bundesländern wenden müssen. Die Einrichtung einer Schutzeinrichtung für gewaltbetroffene Männer und nicht-binäre Menschen in Hamburg ist daher dringend notwendig. Zur Umsetzung bietet sich ein zweijähriges Modellprojekt an, in dem eine Schutzwohnung mit mindestens drei Schutzplätzen geschaffen wird.
An Bedeutung gewonnen hat darüber hinaus die Beratung von Männern, die in Kindheit und Jugend sexualisierte Gewalt erfahren haben. Die Nachfrage nach Beratung wächst stetig. Daher müssen auch hier die personellen Kapazitäten an die wachsende Nachfrage im bestehenden Hilfesystem angepasst werden.
H. Erhöhung des Planwerts für die Kennzahl B_255_03_010 „Anzahl der Beratungen der Opferberatungsstellen“
Der Planwert der Kennzahl B_255_03_010 „Anzahl der Beratungen der Opferberatungsstellen“ wird im Haushaltsplanentwurf 2025/2026 unverändert mit 10.000 fortgeschrieben. Aufgrund der Zunahme von Ratsuchenden wurde die Zuwendung bereits durch die Behörde aufgestockt, so dass eine Erhöhung des Planwertes für diese Kennzahl auf 11.500 angezeigt ist.
Inklusion
I. Partizipationsfonds verstetigen und stärken
Verstetigung und Stärkung des Hamburger Partizipationsfonds: Nach Evaluation der Pilotphase Ende 2024 soll der Partizipationsfonds verstetigt und gestärkt sowie die Beratungsleistungen und die Administration für die Dauer von mindestens drei Jahren an einen Träger übertragen werden. Da eine Weiterentwicklung und Ausweitung geplant und der Fonds mittlerweile so gut etabliert ist, dass die jährlichen Mittel von 150.000 Euro ausgeschöpft sind und somit wenig Spielraum für die Überarbeitung des Piloten zur Verfügung steht, soll der Fonds moderat aufgestockt werden.
J. Zugang zu Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit Behinderung durch gute Beratung erleichtern
Die UN-Behindertenrechtskonvention stellt klar, dass Menschen mit Behinderungen ein Recht auf Arbeit haben. Das bedeutet, dass sie die Chance haben müssen, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen. Ein weiteres Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention ist ein inklusiver und barrierefreier Arbeitsmarkt.
Im Rahmen der Online-Umfrage „Mit uns! Inklusion gestalten.“ wurden Hamburger:innen mit Behinderungen nach ihren Erfahrungen im Arbeitsleben gefragt. In etwa jede dritte Person gab an, aufgrund ihrer Behinderung negative Erfahrungen mit ihren Vorgesetzten bzw. Kolleginnen und Kollegen gemacht zu haben. Ca. 18 Prozent der Befragten benannten einen schweren Zugang zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben als Problem. Ungefähr 16 Prozent der Befragten wünschen sich einen besseren Zugang zu Assistenzleistungen.
Zudem wurde angeführt, dass auf die Bedürfnisse von Menschen mit nicht unmittelbar wahrnehmbaren Einschränkungen, z. B. Autisten oder Menschen mit psychischen Einschränkungen, aufgrund von Unwissen oft nicht eingegangen werde („unsichtbare Behinderung“).
Der Gesetzgeber hat für Unternehmen und Betriebe die sogenannten Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) – in Hamburg seit Mitte 2022 bei der EAA-BIHA angesiedelt – eingeführt. Diese soll Arbeitgebende bei der Beschäftigung und Ausbildung von Menschen mit Schwerbehinderung bzw. der Umsetzung des SGB IX, Teil 3, beraten.
Für Menschen mit Behinderungen selbst fehlt jedoch ein zentrales Beratungsangebot. Die Zuständigkeiten sind durch das ausdifferenzierte Sozialversicherungssystem unübersichtlich. Menschen mit Unterstützungsbedarf haben Anspruch auf einen möglichst unkomplizierten Zugang zu den Leistungen. Das gilt besonders auch für junge Menschen. Es darf keine Vorraussetzung sein zu wissen, wie interne Verwaltungsverfahren bei und zwischen den Trägern ablaufen. Hier besteht Handlungsbedarf, der auch im Landesaktionsplan (LAP) der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) anerkannt wurde.
K. Special Olympics unterstützen
Die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit geistiger Beeinträchtigung durch Sport ist für SPD und Grüne eine wichtige Grundlage, um die UN-BRK zu erfüllen und die UN-Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. Der Landesverband von Special Olympics Deutschland in Hamburg e.V. ist dafür eine relevante Stütze. Er hat sich zur Aufgabe gemacht, vielfältige und inklusive Sportangebote für Menschen mit geistiger Behinderung in Hamburg zu schaffen. Neben der Organisation von regelmäßigem Training in einer Vielzahl von Einzel- und Mannschaftssportarten in den Mitgliedsorganisationen von Special Olympics Deutschland in Hamburg e.V. führt der Verein Qualifikationsmöglichkeiten zu regionalen, nationalen und internationalen Veranstaltungen sowie Gesundheits-, Bildungs-, Familien- und Fortbildungsangebote durch. Bei den Special Olympics World Games 2023 in Berlin nahmen zuletzt 13 Athlet:innen aus Hamburg teil und kamen mit fünf Gold-Medaillen, sechs Silber-Medaillen und vier Bronze-Medaillen heim. Der Verein ist ein kompetenter und verlässlicher Ansprechpartner für die Belange von Menschen mit geistiger und Mehrfachbehinderung im Sport.
Arbeitsmarkt und Soziales
L. „FIT für den Arbeitsmarkt“: Die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt weiter stärken
Mit Ausnahme des rechten Randes besteht Konsens in Deutschland, dass all jene Menschen, die zu uns geflüchtet sind und eine mittel- und langfristige Bleibeperspektive haben, möglichst rasch, umfassend und nachhaltig in unsere Gesellschaft integriert werden sollten – sowohl zum Nutzen dieser Menschen als auch unserer Gesellschaft. Zentraler Bestandteil einer gelingenden Integration ist die Integration in den Arbeitsmarkt. Der Hamburger Senat hat dafür mit dem Programm W.I.R., dem Aufbau des Hamburg Welcome Centers (HWC) und einer Reihe von Projekten der Arbeitsförderung (zuletzt im Rahmen des Corona-Arbeitsmarktprogramms und des Europäischen Sozialfonds plus (ESF) Programms) in den letzten Jahren eine Vielzahl von erfolgreichen Angeboten geschaffen. Die Bundesregierung hat mit gesetzlichen Erleichterungen und eigenen Programmen, aktuell dem sogenannten Job-Turbo, ebenfalls wichtige Impulse gesetzt.
Nichtsdestoweniger bleibt es eine ständige Aufgabe, bestehenden oder neu entstehenden Bedarfen auch mit neuen, zusätzlichen geeigneten Angeboten zu begegnen. Ein solcher Bedarf besteht u. a. für die Gruppe der U25-Jährigen unter den neu ankommenden Geflüchteten, die in der Regel weder durch das Bildungssystem, noch durch das SGB-II-System (Bürgergeld) erfasst werden. Ziel ist es bei der Integration in den deutschen Arbeitsmarkt, möglichst frühzeitig zu unterstützen, um Integrationsrisiken frühzeitig vorzubeugen. Das Projekt-Konzept „FIT für den Arbeitsmarkt“ setzt hier an: Es hat zum Inhalt, dieser Zielgruppe ein grundlegendes Angebot zur beruflichen Orientierung und zum Verständnis der fachlichen Anforderungen und soziokulturellen und rechtlichen Rahmenbedingungen des deutschen Arbeitsmarktes zu machen. Elemente sind dabei soziokulturelle Beratung, betriebsnahe Aktivierung und Qualifizierung, fachpraktische Erprobungsphasen, Einzelcoaching und Sprachkurse. Die Maßnahme stellt selbst noch kein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis dar, sondern soll die Teilnehmer:innen auf den möglichst raschen und nachhaltigen Einstieg in Ausbildung und Arbeit vorbereiten.
Der Projektträger FIT gGmbH (Gesellschaft zur Förderung der Integration und inklusiven Teilhabe) verfügt nicht nur über umfassende Expertise auf dem Gebiet der Integration in Arbeit, auch von geflüchteten und zugewanderten Menschen (Soziale Teilhabe durch Arbeit für jungerwachsene Flüchtlinge und erwerbsfähige Leistungsberechtigte – kurz: STAFFEL-Programm), sondern auch über die nötigen Strukturen wie Betriebsstätten / Werkstätten. Der Bedarf an finanzieller Förderung zur Durchführung dieses Projekts beschränkt sich daher auf die Finanzierung zweier Stellen für die Coaches, die die skizzierten Leistungen erbringen sollen.
Die FIT hilft als Arbeitgeber der Stadt Hamburg in enger Kooperation mit den örtlichen Jobcentern, die Förderprogramme § 16 e SGB II und § 16 i SGB II umzusetzen und schafft Arbeitsplätze in den gewerblichen Bereichen. Ziel ist die Integration in den ersten Arbeitsmarkt.
M. Berufliche Weiterbildung voranbringen: „Bündnis für betriebliche Bildung“ fördern
In Öffentlichkeit und Fachwelt besteht seit Jahren Einigkeit darin, dass es zur Sicherung der Fachkräftebasis und zur Bewältigung der laufenden Transformationen in Wirtschaft und Arbeitswelt einer deutlichen Stärkung der beruflichen Weiterbildung bedarf. Die Bundesregierung hat dementsprechend mit dem Qualifizierungschancengesetz, dem Arbeit-von-morgen-Gesetz, dem Aus- und Weiterbildungsgesetz, der Einführung des Bürgergeldes und der Nationalen Weiterbildungsstrategie in den letzten Jahren bereits wichtige Impulse gesetzt. Auch der Hamburger Senat legt seit Jahren in seiner Arbeitsmarktpolitik einen besonderen Fokus auf Qualifizierung und Weiterbildung, zuletzt etwa mit verschiedenen Angeboten im Rahmen des Corona-Arbeitsmarktprogramms und einem starken Weiterbildungsschwerpunkt in der aktuellen Hamburger Fachkräftestrategie (Drs. 22/15302).
Eine besondere Herausforderung bei der Stärkung der beruflichen Weiterbildung liegt darin, die Arbeitnehmer:innen einerseits und die Unternehmen und betrieblich Verantwortlichen andererseits für die Notwendigkeit und den jeweiligen Nutzen von Weiterbildung zu sensibilisieren, zur Teilnahme zu motivieren und über die oft als unübersichtlich wahrgenommene Angebotslandschaft zu informieren. Oft fehlt es in Unternehmen noch an einer weiterbildungsfördernden und -förderlichen Betriebskultur und entsprechenden systematischen Strategien.
Ein innovativer Ansatz zur Lösung dieser Probleme ist die Etablierung von Weiterbildungsmentor:innen oder auch Weiterbildungslots:innen, wie sie in der o. g. Fachkräftestrategie des Senats zur Erprobung vorgeschlagen werden. Im Rahmen des ESF-Bundesprogramms „Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiterbilden und Gleichstellung fördern“ ist die finanzielle Förderung eines entsprechenden Pilotprojektes bei Leistung einer Kofinanzierung durch die Stadt Hamburg möglich.
Mit dem Bildungswerk der Wirtschaft für Hamburg und Schleswig-Holstein und Arbeit und Leben DGB/VHS Hamburg e.V. haben sich zwei erfahrene Bildungsträger zu einem sozialpartnerschaftlichen Bündnis zusammengetan, um ein Pilotprojekt zu starten: Das „Bündnis für betriebliche Bildung – gemeinsam in die Zukunft“. Dabei verspricht gerade die sozialpartnerschaftliche Kooperation eine starke innovative Kraft, denn diese soll auch in der Umsetzung in den Betrieben zum Tragen kommen: Die Idee ist, in den teilnehmenden Unternehmen die Arbeitnehmer:innen bzw. ihre Interessenvertretungen und Mitbestimmungsorgane einerseits und die Geschäftsleitungen und Personalverantwortlichen andererseits gemeinsam und auf Augenhöhe zu allen Aspekten der beruflichen bzw. betrieblichen Weiterbildung zu beraten und Vertreter:innen beider Gruppen gemeinsam zu betrieblichen Weiterbildungsberater:innen bzw. Weiterbildungsmanager:innen auszubilden.
Damit entspricht dieser Projektansatz dem Leitgedanken des Senats und der ihn tragenden Fraktionen, im Sinne einer „Stadt der Guten Arbeit“ die Mitbestimmung der Beschäftigten und die sozialpartnerschaftliche Gestaltung des Wandels von Arbeit und Wirtschaft zu fördern.
N. Hamburgs Musikwirtschaft weiter stärken – Weiterbildungsangebote für Unternehmen und Beschäftigte unterstützen
Die Musikbranche ist nicht nur ein wesentliches Element für die Lebensqualität und kulturelle Attraktivität Hamburgs, sondern auch ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Mit einer Bruttowertschöpfung von über einer Milliarde Euro im Jahr und über 16.000 Beschäftigten liegt sie beispielsweise noch vor dem Verlagswesen, das in Hamburg ebenfalls stark ist. Im Bereich des Musiktourismus belegt Hamburg noch vor Berlin den bundesdeutschen Spitzenplatz. Die Musikwirtschaft generiert so über 900 Millionen Euro Umsatz für Hamburgs Tourismusbranche. Mit dem Reeperbahn-Festival richtet sie jährlich eines der bedeutendsten Branchenevents mit weltweiter Ausstrahlung aus.
Vor diesem Hintergrund gewinnen Angebote zur beruflichen Weiterbildung für die Beschäftigten und Unternehmen der Branche eine hohe Bedeutung. Im Rahmen des Sonder-Arbeitsmarktprogramms des Senats zur Bekämpfung negativer Auswirkungen der Corona-Pandemie wurde daher auch ein spezielles Angebot für diese Zielgruppe aufgelegt, der „Hamburg Music Boost“. Durch modularisierte Weiterbildungsangebote wurden Beschäftigte, Soloselbständige und Unternehmen in der Musikwirtschaft bei ihrer Weiterentwicklung, Innovationsfähigkeit und Krisenfestigkeit unterstützt.
Das Programm war sehr erfolgreich. Mit insgesamt 548 bewilligten Förderungen zwischen August 2021 und Juni 2023 wurde der angestrebte Zielwert um ein Mehrfaches übertroffen. Mit 333 Förderungen wurden rund 61 Prozent von Frauen in Anspruch genommen. Nach Ende des Corona-Arbeitsmarktprogramms wurde das Projekt zunächst weiterhin über den Hamburger Weiterbildungsbonus angeboten und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds kofinanziert.
Der Bedarf nach einem derartigen, spezifischen Weiterbildungsangebot für die Musikwirtschaft ist weiterhin hoch, doch für viele Unternehmen und Beschäftigte stellt die aktuell erforderliche sechzigprozentige Eigenbeteiligung an den Kosten eine (zu) hohe Hürde dar.
Vor diesem Hintergrund erscheint eine zusätzliche Förderung sinnvoll und geboten, um die Eigenbeteiligung an den Kosten der Weiterbildungsangebote auf 15 Prozent abzusenken und der Zielgruppe so eine bedarfsgerechte Inanspruchnahme ermöglichen zu können. Hierfür wären 100.000 Euro pro Jahr aus den Mitteln des Haushaltes der FHH (zusätzlich zur Förderung durch den ESF) erforderlich. Angesichts der großen Bedeutung der Musikwirtschaftsbranche für Hamburg werden sich diese Investitionen in die beruflichen Fähigkeiten der Akteur:innen nicht nur für diese selbst, sondern auch für die wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit der Stadt auszahlen.
O. Den Sozialen Arbeitsmarkt stärken
Mit dem Teilhabechancengesetz wurden auf Bundesebene verschiedene Instrumente geschaffen, von denen insbesondere langzeitarbeitslose Menschen profitieren sollen. Die Stadt Hamburg bietet gemeinsam mit Jobcenter team.arbeit.hamburg bereits für Menschen, die langzeitarbeitslos sind und absehbar keine Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt haben, nach § 16 i SGB II einen öffentlich geförderten sozialen Arbeitsmarkt, der eine verlässliche Perspektive eröffnet und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sowohl in der freien Wirtschaft, in öffentlichen Unternehmen sowie in gemeinwohlorientierten Quartiersprojekten ermöglicht. Diese Stellen nach § 16 i SGB II zu verstetigen und auszubauen ist als Stadt Hamburg unser Ziel. Denn die Stellen haben eine gute und effektive Wirkung und führen langzeitarbeitslose Menschen zurück in die gesellschaftliche Teilhabe und auf den Arbeitsmarkt.
P. Kostenübernahme Verhütungsmittel für armutsbetroffene Frauen
Die seit 2018 in Hamburg mögliche Kostenübernahme für Verhütungsmittel erreicht jährlich über 1.000 armutsbetroffene Frauen. Zuletzt reichten die veranschlagten Mittel nicht aus und müssen erhöht werden, um Bewilligungslücken zu vermeiden.
Wohnungslosenhilfe
Q. Wohnungslosenhilfe und öffentliche Unterbringung: Erweiterung Zuwendung Housing First
Das dreijährige Modelprojekt Housing First ist am 1. Juli 2022 gestartet. Dem grundlegenden Konzept Housing First entsprechend steht auch im Modellprojekt in Hamburg die Wohnraumnahme der Nutzer:innen des Projektes am Anfang des Prozesses. Es wendet sich an langzeitobdachlose Menschen mit multiplen Problemlagen.
Bis Ende Oktober 2024 konnten 31 ehemals langzeitobdachlose Personen, die in 29 Einzelhaushalten und einem Zwei-Personen-Haushalt leben, in Wohnraum vermittelt werden. Damit konnte das Projektziel weit vor dem Ende des Erprobungszeitraums Ende Juni 2025 vorzeitig erreicht werden. Die in Wohnungen vermittelten Haushalte erhalten umfassende Unterstützungsangebote in allen Bereichen, die für die Integration in Wohnraum und Gesellschaft, die Inanspruchnahme von Gesundheitshilfen sowie bei behördlichen Angelegenheiten erforderlich sind. Das Projekt Housing-First wurde auf Basis der Bewilligungssumme des Jahres 2024 in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 mit rund 300.000 Euro pro Jahr verstetigt.
Kooperierende Wohnungsunternehmen sind darüber hinaus bereit, zeitnah weiteren Wohnraum an Nutzer:innen des Projektes zu vermieten. Die Wohnraumversorgung weiterer Haushalte erfordert zugleich ein entsprechendes Unterstützungsangebot. Der sukzessive Zuwachs an Wohnraum, der langzeitwohnungslosen Haushalten vermietet wird, erfordert zugleich eine Ausweitung und Finanzierung des Unterstützungsangebotes.
Hierzu ist eine Verstärkung der bisher vorgesehenen Ermächtigungen in der zuständigen Produktgruppe notwendig. Die Weiterführung und die Erweiterung des Leistungsangebotes Housing First haben das Ziel, (Straßen-)Obdachlosigkeit zu reduzieren und damit zur Bewältigung von Obdach- und Wohnungslosigkeit in Hamburg beizutragen.
R. Ausweitung der hausärztlichen und psychiatrischen Sprechstunden in den drei Schwerpunktpraxen
In den Schwerpunktpraxen erhalten wohnungs- und obdachlose Männer und Frauen eine medizinische Grundversorgung (hausärztliche und psychiatrische Sprechstunden). Nach Möglichkeit wird eine Anbindung an das medizinische Regelsystem hergestellt. Wegen ihrer hohen Akzeptanz bei der Zielgruppe wurden die Schwerpunktpraxen durch Vereinbarung zwischen den gesetzlichen Krankenkassen, der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg und der Sozialbehörde in ihrem Bestand gesichert und entfristet. Das tatsächliche Angebot der Praxen ist jedoch durch die geringen Sprechzeiten limitiert. Jede Praxis bietet wöchentlich 6 Stunden hausärztliche Sprechzeiten an.
Psychiatrische Sprechstunden werden nur in den Schwerpunktpraxen Pik As (5 Std. wöchentlich) und CariCare (2 Stunden wöchentlich) angeboten. Eine Verdoppelung der Sprechzeiten könnte die gesundheitliche Situation der Obdachlosen erheblich verbessern Die Finanzierung wird laut Finanzierungskonzept von den Gesetzlichen Krankenkassen (18,6 Prozent), der KV Hamburg (44,1 Prozent) und der Sozialbehörde (37,3 Prozent) getragen. Um in Absprache mit den kooperierenden Finanzierungspartnern eine Ausweitung der Sprechzeiten zu erreichen, soll der Senat zusätzliche Mittel für die Schwerpunktpraxen bereitstellen und mit den Partnern über eine Ausweitung des Angebots verhandeln.
S. Erhöhung der Kennzahl „Gesamtzahl Haushalte, die aus öffentlicher Unterkunft in Wohnungen vermittelt werden“ in B_253_03_004
In der öffentlich-rechtlichen Unterbringung leben über 4.500 Wohnungslose und über 26.000 wohnberechtigte Zuwanderer:innen. Der Senat hat bereits vielfältige Anstrengungen unternommen, die Vermittlung in Wohnraum zu unterstützen. Dazu gehören die Verstärkung des WA-gebundenen Wohnungsbaus für vordringlich Wohnungssuchende oder auch die Prämienrichtlinie, über die die Vermittlungsarbeit der Träger gestärkt werden soll. Dennoch bedarf es weiterer verstärkter Anstrengungen, um wieder mehr Haushalte aus der öffentlichen Unterbringung in Wohnungen unterzubringen. Die öffentliche Unterbringung ist die teuerste Form der Unterbringung. Neben den humanen Gründen sprechen also auch Kostengründe dafür, die Vermittlung in Wohnraum zu stärken.
T. Erhöhung der Kennzahl „Anzahl der gesicherten Wohnungen“ in B_253_03_001
Die Anzahl der durch die Fachstellen für Wohnungsnotfälle gesicherten Wohnungen in der Kennzahl B_253_03_001 sinkt im Haushaltsplanentwurf 25/26 auf 2.300 ab. Dies entspricht nicht dem in der Produktgruppe formulierten fachlichen Ziel der „Fortentwicklung und Modernisierung des Konzeptes für Wohnungsnotfälle“. Durch die geplante Entbürokratisierung der Arbeit der Fachstellen erscheint eine schrittweise Steigerung der „gesicherten Wohnungen“ auf 3.000/3.500 möglich.
Integration
U. Damit gute Integration gelingt – Einbürgerungslotsen finanziell stärken
Das Projekt der Einbürgerungslotsen unterstützt, berät, informiert und vermittelt bei Antragsstellung hinsichtlich der Einbürgerung. Die Einbürgerungslots:innen bieten ein mehrsprachiges Angebot an und sind ehrenamtlich meist selbst aus migrantischen Communities und/oder mit Erfahrung im Migrationsbereich tätig. Sie unterstützen die Integrationsarbeit in Hamburg maßgeblich und helfen Migrant:innen auf dem Weg zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit. Seit Jahren kann verzeichnet werden, dass der Beratungsbedarf bei den Einbürgerungslotsen stetig hoch ist. Durch eine veränderte Rechtslage kann davon ausgegangen werden, dass der Beratungsbedarf eher noch steigen wird. Es ist wichtig, dass Hamburg diesem Bedarf nachkommt, um eine reibungslose und schnelle Einbürgerung zu garantieren.
V. Den Bedarf für Sprachförderung abdecken – Sprachbrücke weiterhin fördern
Die Sprachbrücke ist ein wichtiges Projekt für zugewanderte Erwachsene, um die deutsche Sprache zu lernen. Hier kann niedrigschwellig, unkompliziert und kostenlos Deutsch sprechen geübt werden. Dies wird vom Sprachbrücke-Hamburg e.V. an bestimmten Orten, online und mit dem Sprachbrücken-Mobil gemacht. Dieser niedrigschwellige und einfache Zugang zu Sprache zeigt Wirkung: Seit Jahren kann der Sprachbrücke-Hamburg e.V. einen hohen Bedarf feststellen. Diesen in Hamburg weiterhin abzudecken und somit zugewanderte Menschen zu unterstützen ist unser Ziel, auch für die kommenden Jahre.
W. Ausbau der Antidiskriminierungsberatung verstetigen
Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen haben mit dem Antrag aus Drs. 22/10297 die Beratungsarbeit zu Diskriminierungen gestärkt. Der Bedarf für diese Arbeit hat in den vergangenen Jahren weiter zugenommen. Die Verstärkung für die Jahre 2023/2024 soll deshalb auch in den Jahren 2025/2026 fortgeführt werden.
X. Umsetzung der Antiziganismusstrategie
In diesem Jahr wurde die „Gesamtstrategie zur Bekämpfung des Antiziganismus und zur Förderung der gleichberechtigten Teilhabe der Sinti und Roma in Hamburg“ beschlossen (Drs. 22/15346). Um unseren damit einhergehenden Zusagen an die Roma und Sinti in Hamburg gerecht zu werden, müssen die in der Strategie enthaltenen Maßnahmen mit entsprechenden Mitteln unterlegt werden. Hierzu gehören u. a. Maßnahmen zur Sensibilisierung von staatlichen Institutionen und der Gesamtgesellschaft, die Stärkung der Erinnerungskultur und auch die Stärkung und Beteiligung der Communities.
Y. Bekämpfung von Anti-Schwarzem Rassismus
In diesem Jahr wurde die „Senatsstrategie zur Prävention und Bekämpfung von Anti-Schwarzem Rassismus“ beschlossen (Drs. 22/14493). Um entsprechende Maßnahmen zu erarbeiten, zu implementieren und umzusetzen, muss das Thema mit entsprechenden Mitteln im Haushalt hinterlegt werden. Hierzu gehören u. a. Maßnahmen zur Sensibilisierung von staatlichen Institutionen und der Gesamtgesellschaft, die Aufarbeitung des kolonialen Erbes und auch die Stärkung und Beteiligung der Communities ist Teil der Strategie.
Z. Integration besser messbar machen
Das Bund-Länder-Integrationsbarometer (BLIB) ist eine repräsentative Bevölkerungsumfrage und beschreibt die Sichtweisen und Bewertungen von Menschen mit und ohne Migrationsgeschichte zum gesellschaftlichen Zusammenleben und zu zentralen Fragen der Integration und Integrationspolitik. Das Barometer misst auf Bundes- sowie auf Länderebene das Integrationsklima in der Bevölkerung Deutschlands und erhebt Auswertungen, die dann den Bundesländern und dem Bund zur Verfügung stehen. Anhand des BLIB sind grundsätzlich Messungen von Integration auf Ebene aller Länder möglich, eine detailliertere Analyse für die einzelnen Bundesländer ist jedoch nicht vorhanden. Hierfür ist eine gesonderte Auswertung des Integrationsbarometers für Hamburg (sog. Sonderauswertung) erforderlich, um näher zu analysieren, wo und warum Integration in Hamburg gut gelingt und wo noch Verbesserungsbedarf besteht. Hamburg hat in den letzten Jahren am BLIB teilgenommen sowie Sonderauswertungen für Hamburg veranlasst. Dies soll auch in den Jahren 2025 und 2026 fortgesetzt werden.
Freiwilliges Engagement
A1. Verstetigung und Ausbau des „Haus des Engagements”
Das Haus des Engagements ist ein Vorzeigeprojekt im Rahmen der Engagementstrategie und wird aktiv von Hamburgs Vereinen und Organisationen genutzt. Die Zahl an Raum- und Beratungsanfragen übersteigt die Kapazitäten des Hauses des Engagements derzeit. Der Umzug in das Neue Amt Altona voraussichtlich 2025 wird zusätzliche Räumlichkeiten bieten. Neben der bisherigen Finanzierung werden, ohne eine Aufstockung ihres Budgets, die Träger diese neu gewonnenen Kapazitäten nur unzureichend nutzen können.
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Gewaltschutz
A. Schutzunterkunft für Frauen mit psychischen Erkrankungen (7. Frauenhaus)
Der Senat wird ersucht,
1. innerhalb der Produktgruppe 255.03 „Arbeit und Integration“ des Einzelplans 4 in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 im Rahmen der vorhandenen Ansätze die Kosten in Höhe von 470.000 Euro für die Deckung der laufenden Betriebskosten der neuen Schutzunterkunft für Frauen mit psychischen Erkrankungen sicherzustellen und
2. über die Umsetzung bis zum 30.06.2026 zu berichten.
B. Erhöhung der Platzkapazitäten der Zentralen Notaufnahme 24/7
Die Bürgerschaft möge beschließen:
1. Der Ansatz der Produktgruppe 255.03 „Integration, Opferschutz und Zivilgesellschaft“, Produkt „Opferschutz“, Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“ des Einzelplans 4 wird im Haushaltsjahr 2025 um 125.000 Euro und im Haushaltsjahr 2026 um 129.000 Euro erhöht. Dafür wird im Gegenzug der Ansatz der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, Produkt „Sonstige Zentrale Ansätze“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ des Einzelplans 9.2 um 125.000 Euro im Haushaltsjahr 2025 und 129.000 Euro im Haushaltsjahr 2026 abgesenkt.
2. Die haushaltsrechtlichen Regelungen des Aufgabenbereichs 255 „Arbeit und Integration“ werden wie folgt ergänzt:
„Die Ermächtigung, in der Produktgruppe 255.03 „Integration, Opferschutz und Zivilgesellschaft“, Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“ Kosten zu verursachen, darf im Haushaltsjahr 2025 in der Höhe von 125.000 Euro und im Haushaltsjahr 2026 in der Höhe von 129.000 Euro nur genutzt werden, um die Kosten für die ausgeweiteten Platzkapazitäten der Zentralen Notaufnahme 24/7 zu decken.“
C. Sicherung der Versorgungsstruktur im Gewaltschutz für gewaltbetroffene Frauen
Die Bürgerschaft möge beschließen:
1. Zur Sicherung einer auskömmlichen Versorgungsstruktur im Gewalt- und Opferschutz wird der Ansatz der Produktgruppe 255.03 „Integration, Opferschutz, Zivilgesellschaft“, Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“ des Einzelplans 4 für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 um jeweils 440.000 Euro erhöht. Im Gegenzug wird der Ansatz der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, Produkt „Sonstige Zentrale Ansätze“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ des Einzelplans 9.2 in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 um jeweils 440.000 Euro abgesenkt.
Der Senat wird ersucht,
2. die Ansatzerhöhung zur Anpassung der Beratungskapazitäten aufgrund steigender Fallzahlen, zum Ausgleich von Kostensteigerungen und zur Unterstützung der fachlichen Weiterentwicklung der Beratungsarbeit zu verwenden,
3. zur Unterstützung von Frauen, die Opfer von Menschenhandel sind, temporäre Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen, bis im Einzelfall dauerhafte Lösungen realisiert werden können und die Beratungskapazitäten zu erhöhen,
4. die psychosoziale Prozessbegleitung aufgrund stark gestiegener Bedarfe personell zu stärken,
5. das Angebot der Beratung zu Stalkingfällen im Kontext der Erstintervention personell zu stärken.
6. der Bürgerschaft zu berichten.
D. Erhöhung der Vermittlungskapazitäten des Projekts Vivienda
Die Bürgerschaft möge beschließen:
1. Der Ansatz der Produktgruppe 255.03 „Integration, Opferschutz und Zivilgesellschaft“, Produkt „Opferschutz“, Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“ des Einzelplans 4 wird in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 jeweils um 25.000 Euro erhöht. Dafür wird im Gegenzug der Ansatz der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, Produkt „Sonstige Zentrale Ansätze“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ des Einzelplans 9.2 in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 jeweils um 25.000 Euro abgesenkt.
Der Senat wird ersucht,
2. die beschlossene Ansatzänderung für die Stärkung der Wohnungsvermittlung aus Frauenhäusern heraus zu verwenden.
E. Förderrichtlinie SToP – Stadtteile ohne Partnergewalt umsetzen
Die Bürgerschaft möge beschließen:
1. Zur Finanzierung der zentralen Förderrichtlinie „StoP - Stadtteile ohne Partnergewalt“ wird der Ansatz der Produktgruppe 255.03 „Integration, Opferschutz, Zivilgesellschaft“, Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“ des Einzelplans 4 für das Haushaltsjahr 2026 um 400.000 Euro erhöht. Im Gegenzug wird der Ansatz der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, Produkt „Sonstige Zentrale Ansätze“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ des Einzelplans 9.2 im Haushaltsjahr 2026 um 400.000 Euro abgesenkt.
2. Die haushaltsrechtlichen Regelungen des Aufgabenbereichs 255 „Arbeit und In-tegration“ werden wie folgt ergänzt:
„Die Ermächtigung in der Produktgruppe 255.03 „Integration, Opferschutz und Zivilgesellschaft“, Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“ Kosten zu verursachen, darf im Haushaltsjahr 2026 in der Höhe von 400.000 Euro nur zur Finanzierung der zentralen Förderrichtlinie StoP – Stadtteile ohne Partnergewalt genutzt werden.“
Der Senat wird ersucht,
3. die noch ausstehende Förderrichtlinie fertig zu stellen,
4. der Bürgerschaft zum 30.10.2025 zu berichten.
F. Gewaltprävention weiterhin stärken (comMIT!ment)
Der Senat wird ersucht,
1. zu prüfen, ob die Fortführung des präventiven Projekts comMIT!ment sichergestellt werden kann,
2. für die Fortführung des Projektes in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 im Rahmen der vorhandenen Ansätze im Einzelplan 4 in der Produktgruppe 255.03 „Integration, Opferschutz, Zivilgesellschaft“ für die Durchführung eines weiteren zweijährigen Projektzeitraumes von comMIT!ment insgesamt bis zu 305.000 Euro bereitzustellen.
G. Schutzunterkunft für gewaltbetroffene Männer und nicht-binäre Menschen
Die Bürgerschaft möge beschließen:
1. Der Ansatz der Produktgruppe 255.03 „Integration, Opferschutz, Zivilgesellschaft“, Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“ des Einzelplans 4 wird für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 um jeweils 100.000 Euro erhöht. Im Gegenzug wird der Ansatz der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, Produkt „Sonstige Zentrale Ansätze“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ des Einzelplans 9.2 in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 um jeweils 100.000 Euro abgesenkt.
2. Der Ansatz der Produktgruppe 254.04 „Erziehungshilfen“, Kontenbereich “Kosten aus Transferleistungen” des Einzelplans 4 wird für das Haushaltsjahr 2026 um 50.000 Euro erhöht. Im Gegenzug wird der Ansatz der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, Produkt „Sonstige Zentrale Ansätze“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ des Einzelplans 9.2 im Haushaltsjahr 2026 um 50.000 Euro abgesenkt.
3. Die haushaltsrechtlichen Regelungen des Aufgabenbereichs 255 „Arbeit und Integration“ werden wie folgt ergänzt:
“Die Ermächtigung in der Produktgruppe 255.03 „Integration, Opferschutz und Zivilgesellschaft“, Kontenbereich “Kosten aus Transferleistungen” Kosten zu verursachen, darf in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 in der Höhe von jeweils 100.000 Euro nur zur Förderung eines Modellprojekts zum Aufbau einer Schutzunterkunft für gewaltbetroffene Männer und nicht-binäre Menschen genutzt werden.”
Der Senat wird ersucht,
4. die Beratungsarbeit für Männer, die in ihrer Kindheit oder Jugend Opfer sexualisierter Gewalt wurden, mit 50.000 Euro im Jahr 2026 zu unterstützen.
H. Erhöhung des Planwerts für die Kennzahl B_255_03_010 „Anzahl der Beratungen der Opferberatungsstellen“
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Im Einzelplan 4, Produktgruppe 255.03 „Integration, Opferschutz und Zivilgesellschaft“ die Planwerte für die Kennzahl B_255_03_010 „Anzahl der Beratungen der Opferberatungsstellen“ wie folgt anzupassen:
2025: 11.500
2026: 11.500
2027: 11.500
2028: 11.500
Inklusion
I. Hamburger Partizipationsfonds verstetigen und stärken
Die Bürgerschaft möge beschließen:
1. Der Ansatz der Produktgruppe 253.04 “Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung”, Kontenbereich „Kosten für Transferleistungen“ des Einzelplans 4 wird in den Jahren 2025 und 2026 jeweils um 100.000 Euro erhöht. Dafür wird im Gegenzug das Produkt „Sonstige Zentrale Ansätze“ im Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ in der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“ im Einzelplan 9.2 in den Jahren 2025 und 2026 jeweils um 100.000 Euro abgesenkt.
2. Die haushaltsrechtlichen Regelungen des Aufgabenbereichs 253 “Soziales” werden wie folgt ergänzt:
„Die Ermächtigung, in der Produktgruppe 253.04 „Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung“ Kosten aus Transferleistungen zu verursachen, darf in den Jahren 2025 und 2026 in Höhe von jeweils 100.000 Euro nur genutzt werden, um den Hamburger Partizipationsfonds zu verstetigen und zu erhöhen.“
Der Senat wird ersucht,
3. zu prüfen, wie die Ergebnisse der Evaluation im Sinne einer stärker niedrigschwelligen Förderung umgesetzt werden können,
4. mit den zusätzlichen Mitteln durch den Partizipationsfonds auch Organisationen der Selbsthilfe und Vereine zu fördern, die mit ihren Maßnahmen und Projekten niedrigschwellig die aktive Teilhabe und Partizipation von Menschen mit Behinderungen stärken und Inklusion ermöglichen.
J. Zugang zu Arbeit und Beschäftigung für Menschen mit Behinderung durch gute Beratung erleichtern
Der Senat wird ersucht,
1. zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, Menschen mit Behinderung eine adäquate Beratung mit dem Ziel anzubieten, die Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erleichtern,
2. der Bürgerschaft bis zum 31.12.2025 zu berichten.
K. Special Olympics unterstützen
Der Senat wird ersucht,
aus der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, Produkt „Sonstige Zentrale Ansätze“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ des Einzelplans 9.2 in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 jeweils 30.000 Euro in den Einzelplan 4, Aufgabenbereich 253 „Soziales“ Produktgruppe 253.04 „Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderung“ Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“ zu übertragen und für die Förderung der Special Olympics in Hamburg zu verwenden.
Arbeit und Soziales
L. „FIT für den Arbeitsmarkt“: Die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt weiter stärken
Die Bürgerschaft möge beschließen:
1. Im Einzelplan 4 wird der Ansatz der Produktgruppe 255.02 „Arbeitsmarktpolitik“, Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“ in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 jeweils um 200.000 Euro für die Förderung der Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt erhöht. Im Einzelplan 9.2. wird der Ansatz in der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, Produkt „Sonstige Zentrale Ansätze“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten” entsprechend in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 um jeweils 200.000 Euro abgesenkt.
Der Senat wird ersucht,
2. zu prüfen, ob die beschlossene Ansatzänderung vor dem Hintergrund der vorhandenen Kompetenz des Trägers für die Förderung der Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt durch die FIT gGmbH verwendet werden kann.
M. Berufliche Weiterbildung voranbringen: „Bündnis für betriebliche Bildung“ fördern
Die Bürgerschaft möge beschließen:
1. Im Einzelplan 4 wird der Ansatz der Produktgruppe 255.02 „Arbeitsmarktpolitik“, Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“ in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 jeweils um 186.000 Euro erhöht. Im Einzelplan 9.2 wird der Ansatz der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, Produkt „Sonstige Zentrale Ansätze“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten” entsprechend um 186.000 Euro für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 jeweils abgesenkt.
Der Senat wird ersucht,
2. für die Kofinanzierung des Projekts „Bündnis für betriebliche Bildung – gemeinsam in die Zukunft“ in den Jahren 2025 und 2026 jeweils 186.000 Euro zur Verfügung zu stellen, sofern für das Vorhaben seitens des Bundes der Zuschlag erteilt wird.
N. Hamburgs Musikwirtschaft weiter stärken – Weiterbildungsangebote für Unternehmen und Beschäftigte unterstützen
Die Bürgerschaft möge beschließen:
1. Im Einzelplan 4 wird der Ansatz der Produktgruppe 255.02 „Arbeitsmarktpolitik“, Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“ in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 jeweils um 100.000 Euro. Im Einzelplan 9.2. wird der Ansatz in der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, Produkt „Sonstige Zentrale Ansätze“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten” entsprechend in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 um jeweils 100.000 Euro abgesenkt.
Der Senat wird ersucht,
2. die zu ergänzenden Mittel zur Förderung des Subprogramms „Hamburg Music Boost“ im Rahmen des Hamburger Weiterbildungsbonus zu verwenden.
O. Den Sozialen Arbeitsmarkt stärken
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Ansatz der Produktgruppe 255.02 „Arbeitsmarktpolitik“, Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“ des Einzelplans 4 wird für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 jeweils um 150.000 Euro erhöht. Im Gegenzug wird der Ansatz der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, Produkt „Sonstige Zentrale Ansätze“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten” des Einzelplans 9.2 in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 um jeweils 150.000 Euro abgesenkt.
P. Kostenübernahme Verhütungsmittel für armutsbetroffene Frauen
Der Senat wird ersucht,
1. innerhalb des Einzelplans 4, Aufgabenbereich 259 „Gesundheit“, Produktgruppe 259.03 „Gesundheitsförderung, Sucht und Prävention“ im Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“ im Rahmen der vorhandenen Ansätze in den Jahren 2025 und 2026 jeweils 83.000 Euro zur Deckung von Mehrbedarfen bei der Kostenübernahme für Verhütungsmittel für armutsbetroffene Frauen zur Verfügung zu stellen,
2. sich auf Bundesebene weiterhin dafür einzusetzen, dass Verhütungsmittel unabhängig vom Alter Teil des GKV-Leistungskatalogs werden und die ggf. freiwerdenden Mittel aus dem Hamburgischen Haushalt zur Stärkung der Schwangerschaftskonfliktberatung bei anerkannten Trägern, die § 219 Scheine ausstellen, zu nutzen,
3. der Bürgerschaft zum 31.12.2025 zu berichten.
Wohnungslosenhilfe
Q. Wohnungslosenhilfe und öffentliche Unterbringung: Erweiterung Zuwendung Housing First
Die Bürgerschaft möge beschließen:
1. Das Produkt „Hilfen für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten“ wird im Kontenbereich „Kosten für Transferleistungen“ in der Produktgruppe 253.03 „Wohnungslosenhilfe und öffentliche Unterbringung“ des Einzelplans 4 in den Jahren 2025 und 2026 jeweils um 300.000 Euro erhöht. Dafür wird im Gegenzug das Produkt „Sonstige Zentrale Ansätze“ im Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ in der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“ im Einzelplan 9.2 in den Jahren 2025 und 2026 jeweils um 300.000 Euro abgesenkt.
2. Die haushaltsrechtlichen Regelungen des Aufgabenbereichs „253“ „Soziales“ werden wir folgt ergänzt:
„Die Ermächtigung, in der Produktgruppe „253.03“ „Wohnungslosenhilfe und öffentliche Unterbringung“ Kosten aus Transferleistungen zu verursachen, darf in den Jahren 2025 und 2026 in Höhe von jeweils 300.000 Euro nur genutzt werden, um die Umsetzung des Konzeptes „Housing First“ mit erhöhter Platzzahl zu finanzieren, um das Ziel einer deutlichen Steigerung der zur Verfügung stehenden Wohnungen zu erreichen.“
R. Ausweitung der hausärztlichen und psychiatrischen Sprechstunden in den drei Schwerpunktpraxen
Die Bürgerschaft möge beschließen:
1. Das Produkt „Hilfen für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten“ wird im Kontenbereich „Kosten für Transferleistungen“ in der Produktgruppe 253.03 „Wohnungslosenhilfe und öffentliche Unterbringung“ des Einzelplans 4 in den Jahren 2025 und 2026 jeweils mit 50.000 Euro verstärkt. Dafür wird im Gegenzug das Produkt „Sonstige Zentrale Ansätze“ im Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ in der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“ im Einzelplan 9.2 in den Jahren 2025 und 2026 jeweils um 50.000 Euro abgesenkt.
2. Die haushaltsrechtlichen Regelungen des Aufgabenbereichs Aufgabenbereich 253 „Soziales“ werden wie folgt ergänzt:
Die Ermächtigung, in der Produktgruppe 253.03 „Wohnungslosenhilfe und öffentliche Unterbringung“ Kosten im Kontenbereich „Kosten für Transferleistungen“ zu verursachen, darf in den Jahren 2025 und 2026 in der Höhe von jeweils 50.000 Euro nur genutzt werden, um Mehrbedarfe bei der Ausweitung der Sprechzeiten in den Schwerpunktpraxen für Obdachlose zu decken (Verwendungsauflage § 22 LHO).
Der Senat wird ersucht,
3. mit den Finanzierungspartnern der Schwerpunktpraxen eine Ausweitung der Sprechzeiten anzustreben,
4. der Bürgerschaft bis zum 30.6.2025 zu berichten.
S. Erhöhung der Kennzahl „Gesamtzahl Haushalte, die aus öffentlicher Unterkunft in Wohnungen vermittelt werden“ in B_253_03_004
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Im Einzelplan 4, Produktgruppe 253.03 Wohnungslosenhilfe und öffentliche Unterbringung werden die Planwerte für die Kennzahl „B_253_03_004 „Gesamtzahl Haushalte, die aus öffentlicher Unterkunft in Wohnungen vermittelt werden“ in B_253_03_004“ wie folgt angesetzt:
2025: 2200
2026: 2200
2027: 2500
2028: 2700
T. Erhöhung der Kennzahl „Anzahl der gesicherten Wohnungen“ in B_253_03_001
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Im Einzelplan 4, Produktgruppe 253.03 Wohnungslosenhilfe und öffentliche Unterbringung werden die Planwerte für die Kennzahl „B_253_03_001 Anzahl der gesicherten Wohnungen“ wie folgt angesetzt:
2025: 2500
2026: 3000
2027: 3500
2028: 3500.
Integration
U. Damit gute Integration gelingt – Einbürgerungslotsen finanziell stärken
Die Bürgerschaft möge beschließen:
1. Der Ansatz der Produktgruppe 255.03 „Integration, Opferschutz, Zivilgesellschaft“, Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“, des Einzelplans 4 wird für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 um jeweils 40.000 Euro erhöht. Im Gegenzug wird der Ansatz der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, Produkt "Sonstige Zentrale Ansätze", Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ des Einzelplans 9.2 in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 um jeweils 40.000 Euro abgesenkt.
Der Senat wird ersucht,
2. die finanzielle Aufstockung des Projektes Einbürgerungslotsen zu gewährleisten, um den hohen Beratungsbedarf ausgleichen zu können,
3. der Bürgerschaft zu berichten.
V. Den Bedarf für Sprachförderung abdecken – Sprachbrücke weiterhin fördern
Der Senat wird ersucht,
1. zu prüfen, ob die Fortführung des Projekts Sprachbrücke-Hamburg e.V. vor dem Hintergrund der vorhandenen Kompetenz des Trägers sichergestellt werden kann,
2. für die Fortführung des Projektes in den Jahren 2025 und 2026 im Einzelplan 4, Produktgruppe 255.03 „Integration, Opferschutz, Zivilgesellschaft“, Kontenbereich "Kosten aus Transferleistungen" für die Durchführung eines weiteren zweijährigen Projektzeitraumes von Sprachbrücke-Hamburg e.V. bedarfsorientiert Mittel bereit zu stellen,
3. der Bürgerschaft zum 30.06.2025 zu berichten.
W. Ausbau der Antidiskriminierungsberatung verstetigen
Die Bürgerschaft möge beschließen:
1. Der Ansatz der Produktgruppe 255.03 „Integration, Opferschutz, Zivilgesellschaft“,
Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“ des Einzelplans 4 wird für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 um jeweils 45.000 Euro erhöht. Im Gegenzug wird der Ansatz der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, Produkt „Sonstige Zentrale Ansätze“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ des Einzelplans 9.2 für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 um jeweils 45.000 Euro abgesenkt.
Der Senat wird ersucht,
2. die beschlossene Ansatzerhöhung zur Verstärkung bestehender Angebote gemäß folgender Ziele zu verwenden:
- Stärkung der Antidiskriminierungsberatung von Erwachsenen aufgrund (zugeschriebener) Herkunft, Religion, Hautfarbe und Sprache,
- Stärkung der Vernetzungsarbeit im Kontext Anti-Schwarzer Rassismus und Antidiskriminierung.
X. Umsetzung der Antiziganismusstrategie
Der Senat wird ersucht,
innerhalb bestehender Ermächtigungen der Produktgruppe 255.03 „Integration, Opferschutz, Zivilgesellschaft“ des Einzelplan 4 in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 jeweils 350.000 Euro für die Umsetzung der "Gesamtstrategie zur Bekämpfung des Antiziganismus und zur Förderung der gleichberechtigten Teilhabe der Sinti und Roma in Hamburg“ vorzusehen.
Y. Bekämpfung von Anti-Schwarzem Rassismus
Der Senat wird ersucht,
innerhalb bestehender Ermächtigungen der Produktgruppe 255.03 „Integration, Opferschutz, Zivilgesellschaft“ des Einzelplans 4 in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 jeweils 350.000 Euro für die Umsetzung der „Senatsstrategie zur Prävention und Bekämpfung von Anti-Schwarzem Rassismus“ vorzusehen.
Z. Integration besser messbar machen
Der Senat wird ersucht,
1. seine Aktivitäten im Bereich des vergleichenden Ländermonitorings fortzusetzen,
2. Mittel von bis zu 39.000 Euro p. a. innerhalb des Einzelplans 4 in den Jahren 2025 und 2026 im Rahmen der vorhandenen Ansätze für die Weiterführung des Bund-Länder-Integrationsbarometers sowie der Hamburger Sonderauswertung des Integrationsbarometers zu verwenden,
3. der Bürgerschaft zum 31. Dezember 2026 über das Bund-Länder-Integrationsbarometer und den Umsetzungsstand zu berichten.
Freiwilliges Engagement
A1: Verstetigung und Ausbau des Hauses des Engagements
Die Bürgerschaft möge beschließen:
1. Der Ansatz der Produktgruppe 255.03 „Integration, Opferschutz, Zivilgesellschaft“, Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“, des Einzelplans 4 wird für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 jeweils um 167.000 Euro erhöht. Im Gegenzug wird der Ansatz der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, Produkt „Sonstige Zentrale Ansätze“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ des Einzelplans 9.2 in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 jeweils um 167.000 Euro abgesenkt.
2. Die haushaltsrechtlichen Regelungen des Aufgabenbereichs 255 „Arbeit und Integration“ werden wie folgt ergänzt:
„Die Ermächtigung, in der Produktgruppe 255.03 „Integration, Opferschutz, Zivilgesellschaft“, Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“ Kosten zu verursachen, darf in den Jahren 2025 und 2026 in der Höhe von jeweils 167.000 Euro nur genutzt werden, um den Betrieb des Hauses des Engagements bedarfsgerecht zu finanzieren und zentrale Vorhaben der Hamburger Engagementstrategie umzusetzen.“
Der Senat wird ersucht,
3. den Betrieb des Haus des Engagements zu verstetigen und weiter auszubauen, um zentrale Vorhaben der Hamburger Engagementstrategie umzusetzen, wie die digitale Geschäftsstelle und die Raumvergabe am neuen Standort „Neues Amt Altona“ mit erweiterten Kapazitäten und den Betrieb (Miet-, Sach- und Personalkosten) des Hauses des Engagements bedarfsgerecht zu finanzieren.
- Kazim Abaci
- Annkathrin Behr (Fachsprecher:in Soziales)
- Cem Berk
- Martina Friederichs
- Astrid Hennies
- Danial Ilkhanipour
- Regina Jäck
- Jan Koltze
- Claudia Loss
- Kirsten Martens
- Baris Önes
- Milan Pein (Fachsprecher:in Haushalt)
- Mathias Petersen
- Britta Schlage
- Markus Schreiber
- Sören Schumacher
- Ali Simsek
- Tim Stoberock
- Sven Tode
- Michael Weinreich
sowie
- Mareike Engels
- Dennis Paustian-Döscher
- Eva Botzenhart
- Filiz Demirel
- Alske Freter
- René Gögge
- Linus Görg
- Michael Gwosdz
- Dr. Adrian Hector
- Britta Herrmann
- Jennifer Jasberg
- Lisa Kern
- Dominik Lorenzen
- Christa Möller-Metzger
- Zohra Mojadeddi
- Dr. Gudrun Schittek
- Yusuf Uzundag
- Lena Zagst
- Peter Zamory (GRÜNE) und Fraktion