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Klarer Kurs in stürmischen Zeiten: Hamburg – Active City: Besser leben in der Metropole mithilfe moderner Sportanlagen

Donnerstag, 01.12.2022

Haushaltsplan-Entwurf 2023/2024

Einzelplan 8.1, 9.1 und 9.2

 

 

Der Sport ist ein Motor gesellschaftlicher Entwicklung. Insbesondere auch in Städten tragen Sport und Bewegung zum Zusammenhalt in unserer Gesellschaft bei. Sport und Bewegung prägen die Attraktivität Hamburgs. Der Senat und die ihn tragenden Fraktionen von SPD und GRÜNEN entwickeln gemeinsam mit der Stadtgesellschaft den Sport in Hamburg weiter. Mit dem Abschluss der Dekadenstrategie (Drs. 20/2948) in 2022, dem Masterplan Active City (Drs. 21/6800) und der neuen interdisziplinären Großstadtstrategie Active City auf der Basis von Sport und Bewegung (Drs. 22/8715) besitzt Hamburg ein breites Fundament der Sportentwicklung, das alle Facetten des Sports mit seiner Bedeutung für die Stadt in den Blick nimmt.

Seit über 200 Jahren üben Hamburger:innen Sport im Verein aus. In mehr als 800 Sportvereinen und -verbänden wird gemeinwohlorientierte Arbeit für ein solidarisches Hamburg geleistet. Viele Sportvereine übernehmen Verantwortung für unser Gemeinwesen und sind aus unserem sozialen Gefüge in den Quartieren und Stadtteilen nicht wegzudenken. Im Sinne einer modernen und geistig wie körperlich aktiven Stadtgesellschaft kann Sport eine Schlüsselkomponente im Rahmen der UN-Agenda 2030 zur Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung sein. Sport und Bewegung werden im Zuge der neuen interdisziplinären Großstadtstrategie relevant dazu beitragen, dass diese Ziele in Hamburg erreicht werden können.

Hamburg bietet vielfältige und moderne Sport- und Bewegungsmöglichkeiten und eine breit aufgestellte sportliche Infrastruktur. Ob genormt oder frei, ob städtische Sportanlagen, Vereinssportstätten oder Bewegungsmöglichkeiten im öffentlichen Raum, Rot-Grün setzt sich für eine stetige Modernisierung einer flächendeckenden, wohnortnahen und barrierefreien Infrastruktur ein. Für SPD und GRÜNE ist dabei die gebührenfreie Nutzung der öffentlichen Sportinfrastruktur ein fester Grundpfeiler der Sportförderung.

Mithilfe der Drs. 20/6181, 20/8204, 20/13931, 21/1618, 21/7029, 21/7030, 21/7031/, 21/14524, 22/4420 und 22/4421 haben die Fraktionen von SPD und GRÜNEN nachhaltig die Sportinfrastruktur in Hamburg gestärkt. Der Senat fördert den Ausbau und die Modernisierung der staatlichen und vereinseigenen Sportanlagen ebenso verlässlich. Sowohl die öffentlichen Anlagen in den Bezirken, die Leistungszentren als auch die Schulsporthallen und die Förderung der vereinseigenen Anlagen über den Sportfördervertrag werden mit stetig aufwachsenden Mitteln fit für die Zukunft gemacht und weiterentwickelt. Der Sportfördervertrag wurde zuletzt auf Rekordniveau abgeschlossen und bietet – auch in Krisenzeiten – über vier Jahre Planungssicherheit für den organisierten Sport. 2019 wurde zuletzt die Sparte Sport bei der Gebäudemanagement Hamburg GmbH (GMH) zur Bewirtschaftung bezirklicher Sportimmobilien

gegründet. Die Bewirtschaftung von 14 bezirklichen Sportstätten kann seitdem aus einer Hand geschehen.

Mit diesem Antrag werden die Förderung der sportbezogenen Infrastruktur und die Idee der Stadt als Bewegungsraum gestärkt und gesichert. Für die Anmietung und den Erhalt der bezirklichen Sportstätten durch GMH sollen in 2023 1,8 Millionen Euro und in 2024 1,65 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Ebenso soll die Bereitstellung von Mitteln für Vereinsbedarfe an Schulsportstätten mit jährlich 600.000 Euro mithilfe dieser Drucksache weiterhin verlängert werden. Der von Rot-Grün 2021 initiierte Parksportfonds soll ebenfalls für die Bezirke verlässlich Möglichkeiten eröffnen, für alle Hamburger:innen frei zugängliche Bewegungsmöglichkeiten im öffentlichen Raum realisieren zu können. Gleichzeitig ist es gelungen, mit dem Haushaltsplan 2023/2024 ein landesweites Parksportkonzept in Hamburg abzusichern.

Eine weitere substanzielle Verbesserung für den Sport ist die Ausweitung der Sicherheitsleistungen, mit denen die Sportförderkredite der Investitions- und Förderbank IFB abgesichert werden. Mit jährlich 20 Millionen Euro wurde das Volumen der Sportförderkredite seit ihrer Einführung 2016 vervierfacht. Dieses erhöht den Spielraum der Vereine, um in die eigene Infrastruktur zu investieren, erheblich (vergleiche Drs. 22/9000 Artikel 5 Nummer 12).

Dies vorausgeschickt möge die Bürgerschaft beschließen:

1. Für die Leistung von Zahlungen an GMH I Gebäudemanagement Hamburg GmbH (GMH) zur Anmietung und zum Erhalt von Sportstätten wird die Ermächtigung der Produktgruppe 272.03 „Sport“, Kontenbereich „Kosten aus laufender Verwaltungstätigkeit“, des Einzelplans 8.1 für das Haushaltsjahr 2023 um 1,8 Millionen Euro und für das Haushaltsjahr 2024 um 1,65 Millionen Euro erhöht. Im Gegenzug wird die Ermächtigung der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, Produkt „Sonstige Zentrale Ansätze“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ im Einzelplan 9.2 für das Haushaltsjahr 2023 um 1,8 Millionen Euro und für das Haushaltsjahr 2024 um 1,65 Millionen Euro abgesenkt.

2. Für die Berücksichtigung von Bedarfen des Vereinssports im Rahmen von Sanierungs- und Neubaumaßnahmen an Schulsportstätten werden

a. die Ermächtigungen der Produktgruppe 280.03 „Sondervermögen Schulimmobilien“, Kontenbereich „Kosten aus Transferleistungen“ im Einzelplan 9.1 für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 jeweils um 100.000 Euro erhöht. Im Ge-genzug werden die Ermächtigungen der Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, Produkt „Sonstige Zentrale Ansätze“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ im Einzelplan 9.2 für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 jeweils um 100.000 Euro abgesenkt,

b. die Ermächtigungen des Aufgabenbereiches 280 „Immobilienmanagement, Sonstige Investitionsauszahlungen“ im Einzelplan 9.1 für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 jeweils um 500.000 Euro erhöht. Im Gegenzug werden die Er-mächtigungen des Aufgabenbereiches 283 „Zentrale Finanzen“, Investitionsprogramm Zentrale Verstärkung Investition im Einzelplan 9.2 für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 jeweils um 500.000 Euro abgesenkt.

Der Senat wird ersucht,

3. für den Parksportfonds und die Umsetzung des Parksportkonzeptes

a. in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 jeweils bis zu 50.000 Euro für konsumtive Maßnahmen aus dem Einzelplan 9 2, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, Produkt „Sanierungsfonds Hamburg 2020“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ auf den Einzelplan 8.1, Produktgruppe 272.03 „Sport“, Kontenbereich „Globale Mehrkosten“ zu übertragen,

b. in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 jeweils bis zu 250.000 Euro für investive Maßnahmen aus dem Einzelplan 9.2, Aufgabenbereich 283 „Zentrale Finanzen“, Investitionsprogramm Zentrale Sanierungsreserve Hamburg im Rahmen des Parksportfonds dem Einzelplan 8.1, Aufgabenbereich 272 „Steuerung und Service – Amt für Innere Verwaltung und Planung, Sonstige Investitionen“, zu übertragen und

c. für die im Haushaltsjahr 2023 und 2024 entstehenden Kosten aus Abschreibungen – in Abhängigkeit vom jeweiligen Aktivierungszeitpunkt der unter Ziffer b. genannten investiven Maßnahmen – die benötigten Ermächtigungen aus dem Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.01 „Zentrale Ansätze I“, Produkt „Sonstige Zentrale Ansätze“, Kontenbereich „Sonstige Kosten“ in den Einzelplan 8.1, Produktgruppe 272.03 „Sport“, Kontenbereich „Kosten aus

Abschreibungen“ zu übertragen.

Der Parksportfonds soll die Bedarfe an Sport- und Bewegungsmöglichkeiten im öffentlichen Raum ergänzen. Er soll in der Regel komplementäre Bedarfe für die Ausstattung von Sport- und Bewegungsgeräten sowie entsprechender Infrastruktur ermöglichen. Die entwickelten Kriterien für die Antragstellung sind beizubehalten und bei Bedarf weiterzuentwickeln. Der Grundsatz der freien Zugänglichkeit und Nutzbarkeit der Parksportinfrastruktur ist dabei weiterhin zu gewährleisten.

4. im Zuge der Inanspruchnahme der unter 2. genannten Ermächtigungen durch Zuschuss an das Sondervermögen Schulimmobilien sicherzustellen, dass die bezuschussten Mittel vom Sondervermögen Schulimmobilien an den Landesbe-trieb SBH I Schulbau Hamburg und GMH weitergegeben werden können, sofern dies für die Umsetzung von Sanierungs- und Neubaumaßnahmen an Schulsporthallen für Bedarfe des Vereinssports in Einzelfällen erforderlich ist.

5. für die im Haushaltsjahr 2023 und 2024 entstehenden Kosten aus Abschreibungen in Abhängigkeit vom jeweiligen Aktivierungszeitpunkt der unter 2. b. genannten investiven Maßnahmen die benötigten Ermächtigungen aus dem Einzelplan 9.2, Produktgruppe 283.02 „Zentrale Ansätze II“, Produkt „Zentrale Sanierungsreserve Hamburg“, Kontenbereich „Sonstige Kosten“ in den Einzelplan 9.1, Produktgruppe 280.03 „Sondervermögen Schulimmobilien“, Kontenbereich „Kosten aus Abschreibungen“ zu übertragen.

6. der Bürgerschaft bis zum 30.06.2024 über den Umsetzungsstand der Maßnahmen zu berichten.

 

sowie
  • Maryam Blumenthal
  • Dennis Paustian-Döscher
  • Miriam Block
  • Eva Botzenhart
  • Mareike Engels
  • Alske Freter
  • René Gögge
  • Linus Görg
  • Michael Gwosdz
  • Dr. Adrian Hector
  • Jennifer Jasberg
  • Lisa Kern
  • Sina Aylin Koriath
  • Sonja Lattwesen
  • Dominik Lorenzen
  • Zohra Mojadeddi
  • Christa Möller-Metzger
  • Farid Müller
  • Ivy May Müller
  • Lena Zagst
  • Peter Zamory (GRÜNE) und Fraktion