Klimafreundliche Stadt – auf dem Weg zur CO2-neutralen Verwaltung
Dienstag, 13.08.2024
Mit dem novellierten Klimaschutzgesetz hat sich Hamburg ambitionierte CO2-Einsparziele gesetzt, um so auf Landesebene seiner Verantwortung bei der Eindämmung der globalen Klimakrise nachzukommen und seinen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Damit diese Klimaziele, insbesondere das immer näherkommende Ziel von 70 Prozent CO2-Reduktion bis 2030, erreicht werden, ist jedoch schnelles und effektives Handeln auf allen Ebenen nötig.
Eine Schlüsselrolle dabei kommt der öffentlichen Verwaltung zu: Das ergibt sich zum einen durch das tatsächliche Einsparpotential bei den CO2-Emissionen aus der Verwaltung. Durch die städtischen Gebäude, die hohe Zahl an Angestellten, die Nachfrage nach Strom, Wärme und anderen Ressourcen sowie die Mobilität der Verwaltung hat die Stadt einen Teil der Hamburgischen CO2-Emissionen ganz direkt selbst in der Hand. Zum anderen kommt der Stadtverwaltung neben dem direkten Einsparpotential auch eine besondere Vorbildfunktion für die Bürger*innen der Stadt zu. Durch Umstellungen hin zu klimafreundlicher Mobilität, Wärme- und Stromversorgung sowie Beschaffung zeigt die Verwaltung ihren Einwohner*innen, dass sie es ernst meint mit dem Klimaschutz und kann ihnen vorleben, wie die Transformation gelingt. Dieser Aspekt ist auch im Hamburgischen Klimaschutzgesetz (HmbKliSchG) im vierten Teil „Öffentliche Gebäude und CO2-neutrale Verwaltung“ fest verankert. Auch dort heißt es in § 20, dass die Stadt eine „Vorbildfunktion“ innehat. Beispielsweise soll die Stadt, soweit verfügbar, nur noch emissionsfreie Pkw beschaffen und ihre Verwaltung, insbesondere den Fuhrpark, bis 2030 CO2-neutral organisieren (siehe HmbKliSchG § 23).
Gleichzeitig gibt es auf dem Weg zu dieser CO2-freien Verwaltung noch viel zu tun. 2022 lag der Gasverbrauch aller öffentlichen Gebäude, die an der zentralen Hamburger Energiebeschaffung teilnehmen, noch bei 485 MWh (Drs 22/12937). Das entspricht in etwa dem Gasverbrauch von 100 kleineren Wohnungen. Noch immer werden in einigen öffentlichen Gebäuden neue Gaskessel zum Heizen eingebaut und auch beim Sanieren der öffentlichen Standorte besteht noch großer Bedarf.
Es ist sehr begrüßenswert, dass die Finanzbehörde aktuell an einer „nachhaltigkeitsorientierten Professionalisierung des Immobilienmanagements“ der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) sowie einer effizienteren Nutzung des Immobilienbestandes arbeitet (Drs. 22/14082). Dazu werden aktuell Sanierungskonzepte und -fahrpläne für die Gebäude der FHH erstellt sowie eine Übersicht über den Datenbestand aller öffentlichen Gebäude in Hamburg erarbeitet. Auf Grundlage dieser Daten muss die Stadt nun zügig weitere Schritte unternehmen, um ihren Energiebedarf und CO2-Ausstoß zu reduzieren. Auch eher kleine Maßnahmen wie die schnelle Durchführung von hydraulischen Abgleichen der Heizanlagen (Anpassung und Einstellung der Temperatur der Heizkörper und des Wasserflusses im Heizsystem) oder der Austausch von Glühlampen durch LED-Lampen können bereits Einsparungen bewirken. Solche minimalen Maßnahmen können den kosten- und zeitaufwändigeren Maßnahmen wie Heizungstausch oder Dämmmaßnahmen vorausgehen und sie begleiten.
Weiterhin muss darauf hingewirkt werden, dass parallel zur Erstellung der Sanierungskonzepte und -fahrpläne auch schon die ersten Maßnahmen zur Senkung des Energiebedarfs und des CO2-Ausstoßes in den Gebäuden mit den höchsten Reduktionspotenzialen umgesetzt werden. Es ist sicherzustellen, dass alle Bestandshalter*innen öffentlicher Nichtwohngebäude das Tool für Hamburgs Optimale Reihenfolge Bei Energieeffizienzmaßnahmen im öffentlichen Nichtwohngebäudebestand (THORBEN), das der Stadt für die Priorisierung der energetischen Sanierungen zur Verfügung steht (siehe Drs. 22/14082), auf ihren Bestand anwenden. Die mit THORBEN gesammelten Daten und Auswertungen sollen der Finanzbehörde bzw. dem ImmobilienServiceZentrum zur Auswertung zur Verfügung gestellt werden, um eine Übersicht über den gesamten Nichtwohngebäudebestand der FHH und damit auch eine bessere Steuerung zu ermöglichen.
Ein weiterer Hebel zu einer besseren Klimabilanz der öffentlichen Gebäude ist nicht nur die Sanierung der Gebäude selbst, sondern auch ein reduzierter Flächenverbrauch. Jeder Quadratmeter weniger reduziert die Treibhausgasemissionen, die Heizenergie und den Stromverbrauch für Lüftung und Beleuchtung über den ganzen Lebenszyklus eines Gebäudes. Damit ist jeder eingesparte Quadratmeter ein guter Quadratmeter im Sinne des Klimaschutzes und der Reduktion von CO2-Emissionen. In ihrer Vorbildfunktion kommt der Verwaltung eine besondere Rolle zu, ihre Bedarfe vor diesem Hintergrund kritisch zu hinterfragen. Räume und Flächen dienen in erster Linie dazu, die Fachaufgaben optimal zu erfüllen. Hier gilt es systematisch zu prüfen, ob die Flächeninanspruchnahme durch eine effizientere Nutzung der Flächen bspw. durch moderne Raum- und Flächenkonzepte dauerhaft reduziert werden kann.
Neben den öffentlichen Gebäuden betrifft die Transformation zur CO2-neutralen Verwaltung auch den Bereich Mobilität. Nach dem novellierten Hamburgischen Klimaschutzgesetz müssen neubeschaffte PKWs der Stadt – soweit verfügbar – möglichst lokal CO2-frei fahren, für neubeschaffte LKWs gilt dies ab 2025. Das ist ein wichtiger Schritt. Zusätzlich sollte aber auch die nachhaltige Mobilität der Angestellten der FHH weiter gestärkt werden, indem an allen Arbeitsstandorten der Stadt Hamburg gute Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und Lademöglichkeiten für E-Autos bereitgestellt werden.
Angesichts der Dringlichkeit bei der Klimakrise ist es an der Zeit, dass die Hamburgische Verwaltung weitere effektive Schritte auf dem Weg zur CO2-Neutralität geht. Dafür stellt die Stadt jetzt die notwendigen Weichen für die Zukunft.
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird ersucht,
1. die öffentlichen Nichtwohngebäude im Sinne ihrer Vorbildfunktion klimafreundlicher auszustatten und zu gestalten, indem für alle öffentlichen Gebäude, in denen mehr als 15 Mitarbeitende arbeiten oder deren beheizte bzw. gekühlte Nettogrundfläche 250 m² übersteigt,
a) ein hydraulischer Abgleich der Heizanlagen durchgeführt wird (sofern noch nicht geschehen), diese Maßnahme wird nach einer Sanierung oder Modernisierung wiederholt;
b) ein Austausch der noch bestehenden Glühlampen am Standort mit LED-Lampen vorgenommen wird;
c) geprüft wird, wie sie an das Fernwärmenetz angeschlossen oder mit einem Zugang zu erneuerbarer Wärme ausgestattet werden können, sodass 2030 mindestens 50 Prozent der öffentlichen Gebäude zu (mindestens) 70 Prozent mit erneuerbaren Energien beheizt werden;
2. die Sanierung aller öffentlichen Gebäude voranzutreiben, indem
a) auf Basis der bereits erstellten Sanierungskonzepte und -fahrpläne und parallel zur Erstellung der weiteren Konzepte und Fahrpläne in den Gebäuden mit den (bisher) höchsten Reduktionspotenzialen (siehe Prio-Pool Drs. 22/13360) die identifizierten Maßnahmen zur Senkung des Energiebedarfs und des CO2-Ausstoßes zeitnah umgesetzt werden;
b) das Tool für Hamburgs Optimale Reihenfolge Bei Energieeffizienzmaßnahmen im öffentlichen Nichtwohngebäudebestand (THORBEN) FHH-weit von allen Bestandshalter*innen öffentlicher Nichtwohngebäude für die Priorisierung der energetischen Sanierung genutzt wird;
3. im Rahmen von neuen Flächenbedarfen oder Änderungen im Bestand regelhaft zu prüfen, ob die (Fach-)Aufgaben nicht auch unter weniger Flächenverbrauch oder durch Flächenoptimierung erfolgen kann. Hierzu sollen im Rahmen vorhandener Veranschlagungen Mittel bereitgestellt werden, um Projekte zur Umgestaltung von Flächen der öffentlichen Verwaltung im Sinne moderner Arbeitswelten durchzuführen, die den Flächenbedarf mittelfristig senken;
4. die klimafreundliche Mobilität der Angestellten der FHH zu fördern, indem geprüft wird, ob
a) alle Verwaltungsstandorte der FHH mit mehr als 20 Angestellten bis Ende 2025 mit jeweils mindestens einem ebenerdigen, überdachten Fahrradstellplatz je fünf Angestellte am Standort ausgestattet werden können;
b) an diesen Standorten perspektivisch zusätzlich Umziehräume und Schließfächer sowie Duschen für die mit dem Fahrrad anreisenden Angestellten bereitgestellt werden können;
c) alle Parkplätze der öffentlichen Verwaltung mit mindestens einer Ladesäule für E-Mobilität ausgestattet werden können und die Anzahl dieser Ladesäulen angepasst an den standortspezifischen Bedarf sukzessive erhöht werden kann;
5. der Bürgerschaft bis Ende 2025 über die durchgeführten Maßnahmen und laufenden Planungen zu berichten.
- Cem Berk
- Martina Friederichs
- Astrid Hennies
- Sabine Jansen
- Dirk Kienscherf
- Gulfam Malik
- Alexander Mohrenberg (Fachsprecher:in Umwelt, Klima und Energie)
- Baris Önes
- Milan Pein (Fachsprecher:in Haushalt)
- Mathias Petersen
- Marc Schemmel
- Britta Schlage
- Markus Schreiber
- Sören Schumacher
- Tim Stoberock
- Philine Sturzenbecher
- Sven Tode
- Michael Weinreich
- Güngör Yilmaz
sowie
- Rosa Domm
- Dennis Paustian-Döscher
- Eva Botzenhart
- Olaf Duge
- Mareike Engels
- Alske Freter
- René Gögge
- Linus Görg
- Michael Gwosdz
- Jennifer Jasberg
- Lisa Kern
- Sonja Lattwesen
- Dominik Lorenzen
- Zohra Mojadeddi
- Christa Möller-Metzger
- Johannes Alexander Müller
- Andrea Nunne
- Lisa Maria Otte
- Ulrike Sparr
- Charlotte Stoffel
- Lena Zagst (GRÜNE) und Fraktion