Zum Hauptinhalt springen

Laschen ist Hafenarbeit

Mittwoch, 13.11.2024

Das Laschen und Entlaschen von Containern und anderen Transportgütern, also die Ladungssicherung auf Schiffen, ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Damit die Ladung unbeschädigt am Zielhafen ankommt, aber auch das Schiff und die Seeleute keinen Schaden erleiden, ist es wichtig, über die aktuellen Ladungssicherungstechniken informiert zu sein, diese perfekt zu beherrschen und sich regelmäßig zu qualifizieren.

Um die Leistungsfähigkeit und Sicherheit des Umschlagprozesses zu beschleunigen, ist es also erforderlich, dass das Laschen bzw. Entlaschen effizient und korrekt durchgeführt wird. Eine professionelle und korrekte Durchführung des hafenseitigen Laschens grundsätzlich durch qualifizierte ausgebildete Hafenarbeiter:innen sowie in Ausnahmefällen wie z. B. bei Spezialschiffen auch durch qualifizierte Seeleute, minimiert das Risiko von Ladungsverschiebungen oder Unfällen während des Transports, was auch für die Reedereien von entscheidender Bedeutung ist.

Die rot-grüne Koalition setzt sich dafür ein, dass im engen Dialog mit den Arbeitnehmer:innen und den Unternehmen die maritime Wirtschaft gestärkt wird, indem die Einhaltung von Sicherheitsstandards gewährleistet wird, Arbeitsplätze mit fairen Arbeitsbedingungen in den Häfen erhalten bleiben, die Aus- und Weiterbildung der Hafenarbeiter:innen gestärkt wird und nicht zuletzt die maritime Identität der Hafenarbeit langfristig bewahrt wird.

Der Hamburger Hafen steht im nationalen und internationalen Wettbewerb. Hamburg kann sich mit den Bundesländern Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein darüber austauschen, ob und in welcher Weise hier gemeinsam vorangegangen werden kann, um die Arbeitsbedingungen für Lascher im Hafen zu verbessern. Für Containerschiffe wurde hinsichtlich der Ladungssicherung bereits eine international ratifizierte Regelung getroffen: In den „Änderungen der Richtlinien für die sachgerechte Stauung und Sicherung von Ladung bei der Beförderung mit Seeschiffen (CSS-Code)“, Annex 14, Satz 7.1.1 und 7.1.2 ist geregelt, dass die Ladungssicherung hafenseitig überprüft und vorgenommen werden soll. Gültig ist dies seit dem 01.01.2015 – auch in Deutschland. Daher gilt es nun zu prüfen, wie diese Regelung ausgeweitet werden kann, ohne dass Wettbewerbsnachteile für den Hamburger Hafen daraus erwachsen. Es soll insbesondere geprüft werden, welche zusätzlichen Ladungen neben Containerschiffen von für das Laschen und Entlaschen ausgebildeten Facharbeiter:innen gesichert werden sollen.

 

?

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. sich mit den Ländern Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Bremen darüber auszutauschen, in welcher Weise gemeinsam vorangegangen werden kann, um die Arbeitsbedingungen für Lascher im Hafen zu verbessern und sich auf ein einheitliches Vorgehen zu verständigen und sicherzustellen, dass auf den in die jeweiligen Seehäfen einlaufenden See- und Binnenschiffen die dortigen Ladungssicherungs- und Entsicherungsarbeiten grundsätzlich hafenseitig von qualifizierten und speziell für das Laschen ausgebildeten Hafenarbeiter:innen vorgenommen werden,

2. der Hamburgischen Bürgerschaft bis 31. März 2025 über die Umsetzung zu berichten.

 

sowie
  • Dominik Lorenzen
  • Miriam Block
  • Eva Botzenhart
  • Rosa Domm
  • Olaf Duge
  • Sonja Lattwesen
  • Zohra Mojadeddi
  • Johannes Alexander Müller
  • Andrea Nunne
  • Lisa Maria Otte
  • Ulrike Sparr
  • Charlotte Stoffel (GRÜNE) und Fraktion