Lokale Energiegemeinschaften als Baustein der Hamburger Energiewende im Quartier
Mittwoch, 25.03.2026
Hamburg hat sich ein ambitioniertes Ziel gesetzt: Bis 2040 soll die Stadt klimaneutral werden. Schon heute werden die CO?-Emissionen konsequent gesenkt – mit Maßnahmen in allen Sektoren von der Mobilität über die Gebäude bis hin zur Industrie. Ein zentrales Instrument ist dabei die kommunale Wärmeplanung, die Hamburg systematisch, umfassend und vorausschauend entwickelt. Ziel ist es, eine klimaneutrale Wärmeversorgung für die gesamte Stadt zu erreichen, die auf erneuerbare Energien, Abwärme und effiziente Netze setzt. Mit dem Rückkauf des Fernwärmenetzes, dem Aufbau neuer Wärmeerzeugungsanlagen – etwa im Energiepark Hafen – sowie der schrittweisen Dekarbonisierung des Bestands wird die Wärmewende vorangetrieben.
Ergänzend dazu setzt Hamburg auf eine Photovoltaik-Offensive, die Dekarbonisierung der Industrie, die Förderung von Wasserstofftechnologien und klimafreundliche Mobilität. Neben diesen übergeordneten Strategien gewinnt auch die dezentrale Energieversorgung zunehmend an Bedeutung – insbesondere dort, wo Erzeugung, Speicherung und Verbrauch direkt in den Quartieren zusammengeführt werden können.
Die Frage der Energieversorgung gehört zu Hamburgs zentralen Zukunftsaufgaben. Neben dem Ausbau überregionaler Netze und großer Infrastrukturprojekte braucht es Lösungen direkt vor Ort, die erneuerbare Energie effizient nutzbar machen. Ein vielversprechender Ansatz dafür sind lokale Energiegemeinschaften, auch unter dem Begriff „energy sharing“ bekannt. Dabei schließen sich Anwohner:innen, kleine- und mittlere Gewerbebetriebe oder Bürgerenergie-Genossenschaften zusammen, um gemeinsam Strom aus erneuerbaren Quellen, insbesondere Photovoltaikanlagen, zu erzeugen, ihn zwischenzuspeichern und direkt im Quartier zu verbrauchen. Ergänzend können Mieterstrommodelle, gemeinschaftliche Speicherlösungen und Ladeinfrastruktur für Elektromobilität eingebunden werden. So entstehen Strukturen, die Erzeugung, Speicherung und Ver-brauch intelligent miteinander verknüpfen. Hierfür können zum Beispiel gemeinschaftlich betriebene Solardächer genutzt werden, die Energie für mehrere Wohngebäude bereitstellen. Zusätzlich können Quartiersspeicher genutzt werden, um die Solarüberschüsse aufzunehmen und bedarfsgerecht wieder abzugeben. Auch örtliche Gewerbebetriebe können sich beteiligen, indem sie ihre Dachflächen zur Verfügung stellen, um gemeinsam Photovoltaikstrom zu erzeugen und vor Ort zu nutzen.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Lokal erzeugter Strom kann kostengünstiger angeboten werden, die Abhängigkeit von Preisschwankungen am Markt sinkt und die Teilhabe an der Energiewende wird auch für Mieter:innen möglich. Gleichzeitig trägt die Kopplung von Erzeugung, Speicherung und Verbrauch im Quartier dazu bei, erneuerbare Energien besser zu integrieren. Der selbst erzeugte Solarstrom wird zunächst innerhalb der Energiegemeinschaft genutzt und nur der Überschussstrom wird ins Netz eingespeist. Batteriespeicher helfen außerdem, Lastspitzen im Quartier auszugleichen und die Netze zu entlasten.
Die Bundesregierung hat mit der Einführung des neuen § 42c des Energiewirtschaftsgesetzes im November 2025 europarechtliche Vorgaben umgesetzt und das energy sharing in Deutschland rechtlich ermöglicht. Ab Juni 2026 können sich Letztverbraucher (insbesondere Privatpersonen und kleine Unternehmen) zu Energiegemeinschaften zusammenschließen und die vor Ort erzeugte Strommenge gemeinschaftlich teilen, wobei die Reststromversorgung weiterhin vom ursprünglichen Energieversorger übernommen wird, den jeder Teilnehmer frei auswählen kann. Finanzielle Anreize für energy sharing, wie beispielsweise reduzierte Netzentgelte oder Subventionen, gibt es im deutschen Recht jedoch bislang nicht – anders als in einigen anderen EU-Mitgliedsländern. Die Wirtschaftlichkeit kann damit für diese Nachbarschaftsprojekte eine erhebliche Herausforderung darstellen.
Zudem sind energy sharing Projekte, ebenso wie Mieterstromanlagen, von der derzeit bestehenden Rechtsunsicherheit in Bezug auf Kundenanlagen betroffen: Bisher sind Mieterstromanlagen, sowie Anlagen der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung und auch größere nachbarschaftliche Quartierslösungen als sogenannte „Kundenanlagen“ definiert und ermöglichen die netzentgeltfreie und damit günstige Stromlieferung an die Menschen direkt vor Ort. Das geht juristisch nur, weil diese Kundenanlagen nicht als Teil des Energieversorgungsnetzes eingestuft und damit von den sehr umfangreichen Pflichten eines Netzbetreibers befreit sind. Dieser juristischen Einstufung hat der Europäische Gerichtshof am 28.11.2024 widersprochen und seitdem herrscht Verfahrensunsicherheit, ab welcher Größenordnung eine Anlage als Verteilnetz einzustufen ist. Die Bundesregierung hat bereits bestehenden Kundenanlagen nun eine dreijährige Karenzzeit eingeräumt. Die Rechtsunsicherheit ist damit aber für neue Kundenanlagen und langfristig noch nicht beseitigt.
Die Stadt Hamburg setzt sich für nachbarschaftliche Lösungen der Energiewende ein und hat zum Dezember 2025 drei neue Fördermodule für nachbarschaftliche Wärmelösungen und Wärmenetze mit der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFBHH) eingeführt: Damit können Machbarkeitsuntersuchungen für nachbarschaftliche Wärmelösungen ebenso gefördert werden wie gemeinschaftliche Quartiers-Wärmenetze und Hausanschlussleitungen.
Für erneuerbaren Strom gibt es in Hamburg einige IFBHH-Fördermodule, beispielsweise für die Kombination von Photovoltaik mit Gründächern. Diese zielen jedoch überwiegend auf Individuallösungen ab. Ein systematischer Ansatz oder Förderprogramme, die mehrere Bausteine in einem Quartier zu einer funktionierenden Energiegemeinschaft zusammenführen und die nachbarschaftliche Nutzung von Strom ermöglichen, fehlen bislang.
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird ersucht,
1. die neuen Fördermodule der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFBHH) für nachbarschaftliche Wärmelösungen proaktiv in geeigneter Weise zu bewerben und laufend zu evaluieren,
2. zu prüfen, inwiefern diese Module als Vorlage für neue Fördermodule für nachbarschaftliche Stromlösungen (energy sharing), bei Privatpersonen ebenso wie bei Gemeinschaften von Unternehmen, beispielsweise in Gewerbegebieten, dienen können,
3. zu prüfen, inwiefern bestehende IFBHH-Fördermodule für individuelle Photovoltaiklösungen für nachbarschaftliche Lösungen, bei Privatpersonen ebenso wie bei Gemeinschaften von Unternehmen, beispielsweise in Gewerbegebieten, und energy sharing geöffnet bzw. erweitert werden können,
4. sich auf Bundesebene für finanzielle Anreize für energy sharing und für eine langfristige Lösung, die Rechtssicherheit für neue und bestehende Kundenanlagen schafft, einzusetzen,
5. der Bürgerschaft bis zum 31.12.2026 zu berichten.
- Cem Berk
- Dirk Kienscherf
- Martina Koeppen
- Gulfam Malik
- Alexander Mohrenberg (Fachsprecher:in Umwelt, Klima und Energie)
- Sören Platten
- Marc Schemmel
- Philine Sturzenbecher
- Annika Urbanski
sowie
- Melanie Nerlich
- Leon Alam
- Miriam Block
- Eva Botzenhart
- Rosa Domm
- Simone Dornia
- Dominik Lorenzen
- Lisa Maria Otte (GRÜNE) und Fraktion