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Mehr Frauen in Prüfungskommissionen der Ersten Juristischen Pflichtfachprüfung

Mittwoch, 27.04.2022

2020 waren etwa 60 Prozent der Jura-Studierenden an der Universität Hamburg weiblich. Anderes gilt jedoch für die Prüfungskommissionen zur Ersten Juristischen Staatsprüfung. Trotz aktiver Ansprache potenzieller Prüferinnen und einer seit 2018 bestehenden Verfügungslage, der zufolge nach Möglichkeit an „jede[r] mündliche[n] Prüfungskommission (mindestens) eine Prüferin“ mitwirkt, sind die aus drei Prüfer*innen bestehenden Prüfungskommissionen der Ersten Juristischen Pflichtfachprüfung immer noch nicht selten rein männlich besetzt: Im Jahr 2021 wurden insgesamt 111 mündliche Prüfungen im ersten Examen durchgeführt. Es wurden mithin 333 Prüfer*innen eingesetzt. Von diesen 333 Prüfer*innen waren lediglich 40 weiblich. Der Anteil an Frauen in den Prüfungskommissionen betrug 2021 folglich nur 12 Prozent.

Nach Art. 3 Abs. 2 der Verfassung der Freien und Hansestadt (HV) „(geht) Alle Staatsgewalt (…) vom Volke aus. Sie wird nach Maßgabe der Verfassung und der Gesetze ausgeübt. Sie hat auch die Aufgabe, die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern. Insbesondere wirkt sie darauf hin, dass Frauen und Männer in kollegialen öffentlich-rechtlichen Beschluss- und Beratungsorganen gleichberechtigt vertreten sind.“

Auch Prüfungskommissionen für die Erste Juristische Staatsprüfung stellen derartige Beschluss- und Beratungsorgane dar. Die Abschlussnote in der Ersten Juristischen Staatsprüfung hat vielfach eine hohe Bedeutung für den weiteren beruflichen Werdegang von Jurastudierenden. Auch wenn sowohl im Jurastudium als auch in vielen juristischen Berufen inzwischen das Geschlechterverhältnis teilweise annähernd ausgeglichen ist oder der Frauenanteil sogar überwiegt, ist dies ausgerechnet in den Prüfungskommissionen, die über den weiteren beruflichen Werdegang und damit den Zugang zu juristischen Berufen maßgeblich mitentscheiden, oftmals nicht der Fall. Dies hat derzeit zur Folge, dass Art. 3 Abs. 2 HV in diesem auch von seiner gesellschaftlichen Bedeutung nicht unwichtigen Bereich nur völlig unzureichend verwirklicht ist.

Mit geeigneten Maßnahmen des Senats, insbesondere in Form von problemorientierten Anreizstrukturen, kann diesem Umstand abgeholfen werden. Geeignete Prüferinnen können durch persönliche Ansprache mehr über ihre Aufgabe und etwa den notwendigen Zeitaufwand erfahren und so zu der Tätigkeit als Prüferin motiviert werden, insbesondere auch dann, wenn auf die fehlende Repräsentanz von Frauen und ihre Folgen deutlich hingewiesen wird. Extrinsische Anreize, wie die Vergütung der Tätigkeit und die positiven Auswirkungen auf die eigene Karriere durch eine Berücksichtigung der Tätigkeit bei den Beurteilungen können daneben ebenso wichtige Entscheidungskriterien für die wichtige Aufgabe sein. Damit sind nur einige der möglichen Ansatzpunkte genannt, die die Situation in künftigen Prüfungen deutlich verbessern können. Mit einer Problemanalyse und lösungsorientiertem Handeln kann der Senat dafür sorgen, dass die Stadt dem Gleichstellungsauftrag auch in diesem Bereich gerecht wird.

 

 

Die Bürgerschaft möge daher beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. zu prüfen, mit welchen Maßnahmen und Anreizstrukturen eine Erhöhung des Anteils von Prüferinnen bei der Ersten Juristischen Staatsprüfung besser als bisher hergestellt werden kann. Insbesondere in Betracht zu ziehen sind:

 

- eine intensivere Ansprache der in Betracht kommenden Berufsgruppen in Wissenschaft, Justiz, Verwaltung, Wirtschaft und Anwaltschaft im Hinblick auf die mangelnde Repräsentanz von Frauen im Prüfungswesen in der Ersten Juristischen Staatsprüfung;

 

- eine Überprüfung der Vergütungsstruktur für die Tätigkeit als Prüfer*in in der Ersten Juristischen Staatsprüfung;

 

- eine Überprüfung weiterer Anreize für eine Tätigkeit als Prüfer*in, etwa durch stärkere Berücksichtigung als Beurteilungskriterium bei Beförderungsentscheidungen;

- die Herstellung einer höheren Verbindlichkeit zur Durchführung von mündlichen Prüfungen bei allen Mitgliedern des Landesjustizprüfungsamtes.

2. der Bürgerschaft bis August 2022 zu berichten.

 

sowie
  • Lena Zagst
  • Eva Botzenhart
  • Mareike Engels
  • Alske Freter
  • Sina Imhof
  • Jennifer Jasberg
  • Lisa Kern
  • Lisa Maria Otte (GRÜNE) und Fraktion