Nachhaltiges Schiffsrecycling als Chance für Hamburg: Maritime Kreislaufwirtschaft stärken, Rohstoffe sichern und Arbeitsplätze schaffen
Mittwoch, 11.02.2026
Das Schiffsrecycling ist ein unverzichtbarer Baustein des maritimen Lebenszyklus von Schiffen sowie der maritimen Kreislaufwirtschaft und leistet einen entscheidenden Beitrag zum Ressourcen- und Klimaschutz. Angesichts strengerer Umweltauflagen und neuer Effizienzvorgaben werden weltweit immer mehr Schiffe außer Dienst gestellt. Nach Schätzungen des Baltic and International Maritime Council, dem größten internationalen Verband von Reedereien, Schiffseignern und Schiffsmaklern, könnten allein in den nächsten zehn Jahren bis zu 16.000 Handelsschiffe stillgelegt und recycelt werden. Aktuell findet das Abwracken jedoch zu rund 80 Prozent in Süd- und Südostasien unter Bedingungen statt, die für Mensch und Umwelt teilweise katastrophal sind. Diese Praxis führt nicht nur zu schweren ökologischen Schäden, sondern entzieht der hiesigen Kreislaufwirtschaft auch wiederverwertbare Rohstoffe.
Die Europäische Union hat mit der EU-Schiffsrecycling-Verordnung (EU 1257/2013) bereits einen hohen Standard für Schiffe unter EU-Flagge gesetzt, um bessere Standards umzusetzen. Auch die Bundesregierung bekennt sich im Koalitionsvertrag und in der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie zum Aufbau von Recyclingkapazitäten in Deutschland. Dennoch steht die Umsetzung noch am Anfang. Die Chance, Deutschland und insbesondere die Küstenländer als Vorzeigestandorte für modernes, umweltfreundliches Schiffsrecycling zu etablieren, sollte genutzt werden.
Die größten Hindernisse für das umfassende Recycling ausgedienter Schiffe sind regulatorischer und wirtschaftlicher Natur. Schiffsrecyclingwerften werden genehmigungsrechtlich wie ortsfeste Abfallentsorgungsanlagen behandelt, was aufgrund der Variabilität der Schiffe zu komplexen und langwierigen Verfahren führt. Paradoxerweise dürfen Werften, die für Reparaturen bis zu 70 Prozent eines Schiffes zerlegen, dies nicht ohne Weiteres zu 100 Prozent fortführen, da sie dann in eine andere rechtliche Kategorie fallen, obwohl die Tätigkeiten identisch sind. Unklare Zuständigkeiten auf Landesebene und der massive Wettbewerbsnachteil gegenüber außereuropäischen Standorten, beispielsweise der Türkei, blockieren privatwirtschaftliche Initiativen zusätzlich. Auch bei der Vergabe von Recylingaufträgen durch den Bund kommen deutsche und europäische Betriebe oft nicht zum Zug.
Für den maritimen Standort Hamburg bietet die Etablierung eines umfassenden und nachhaltigen Schiffsrecyclings hier vor Ort enorme Chancen. Die Sicherung von Stahlschrott und anderer Wertstoffe als strategische Rohstoffe – auch für die Produktion von „Green Steel“ –, die Schaffung qualifizierter Arbeitsplätze in der maritimen Industrie, die Nutzung vorhandener Entsorgungsinfrastrukturen, die Stärkung der technologischen Führungsrolle und die Schließung des „maritimen Materialkreislaufs“ sind nur einige der Vorteile. Hamburg kann hier eine Vorreiter:innenrolle einnehmen und seine Position als führender europäischer Hafen- und Industriestandort weiter ausbauen. Um diese Potenziale zu heben, muss der Senat die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen aktiv mitgestalten.
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Senat wird ersucht,
1. sich beim Bund dafür einzusetzen, dass die Novellierung der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes die Zuordnung von Anlagen für das Schiffsrecycling zum vereinfachten Genehmigungsverfahren nach § 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz konsequent berücksichtigt, um die Verfahrensdauer zu verkürzen und Planbarkeit für Unternehmen zu schaffen,
2. darauf hinzuwirken, dass der Bund verbindliche Handlungsempfehlungen für die zuständigen Vollzugsbehörden der Länder, insbesondere die Umwelt- und Gewerbeaufsichtsämter, erarbeitet. Ziel ist es, die Genehmigungsverfahren zu vereinheitlichen und pragmatische Lösungen im Einklang mit dem politischen Willen zur Förderung des Schiffsrecyclings zu ermöglichen,
3. zu prüfen, wie die finanzielle Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich des nachhaltigen Schiffsrecyclings in Hamburg gestärkt werden kann. Es sollen Möglichkeiten geschaffen werden, um innovative und automatisierte Technologien – etwa Robotik- oder KI-Systeme zur Schadstofferkennung und -entfernung sowie Zerlegung von Schiffsstrukturen – zu fördern und Hamburger Unternehmen bei der Teilnahme an entsprechenden Bundesprogrammen zu unterstützen,
4. die behördlichen Zuständigkeiten für die Genehmigung von Schiffsrecyclingwerftplänen gemäß der EU-Verordnung 1257/2013 auf Landesebene transparent darzustellen, um bestehende Verfahren zu erläutern,
5. darauf hinzuwirken, dass bei der Veräußerung und Verwertung von ausgedienten zivilen und militärischen Schiffen des Bundes das Kriterium der ortsnahen und nachhaltigen Verwertung in einer EU-zugelassenen Anlage konsequent berücksichtigt wird. Damit soll die heimische Wertschöpfung gefördert, die Versorgung mit strategischen Rohstoffen gesichert und der Wettbewerbsnachteil deutscher und europäischer Betriebe verringert werden,
6. der Bürgerschaft bis zum 31.07.2026 zu berichten.
- Jessica Hennig
- Clarissa Herbst
- Jan Koltze
- Alexander Mohrenberg
- Sören Platten
- Arne Platzbecker
- Hansjörg Schmidt (Fachsprecher:in Medien)
- Philine Sturzenbecher
sowie
- Eva Botzenhart
- Leon Alam
- Miriam Block
- Rosa Domm
- Simone Dornia
- Dominik Lorenzen
- Melanie Nerlich
- Lisa Maria Otte (GRÜNE) und Fraktion