Zum Hauptinhalt springen

Nächster Schritt für Nachhaltigkeit im Konzern FHH: Pilotprojekt Gemeinwohlbilanzierung für die Stadtreinigung Hamburg AöR starten

Mittwoch, 15.09.2021

Hamburg ist eine Stadt mit enormer Bedeutung für Nachhaltigkeit im wirtschaftlichen Handeln. Sie ist international vernetzt, Umschlagpunkt für diverse Waren und Dienstleistungen und mit ihren zahlreichen öffentlichen Unternehmen und Beteiligungen eine Marktteilnehmerin mit erheblichem Einfluss. Die Stadt trägt deswegen Verantwortung dafür, dass soziale, ethische, demokratische und ökologische Standards in den eigenen Prozessen und Lieferketten eingehalten werden. Sie übt eine Vorbildfunktion in Sachen Nachhaltigkeit aus und kann gleichzeitig konkrete Veränderungen für Zuliefer*innen, Dienstleister*innen, Angestellte und die Gesamtgesellschaft bewirken.

Unter Federführung der Finanzbehörde berichten Hamburger öffentliche Unternehmen aufgrund des Ersuchens der Bürgerschaft (Drs. 21/17298) nun transparent über ihre Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit: Seit diesem Jahr sind die großen Mehrheitsbeteiligungen durch den Hamburger Corporate Governance Kodex (HCGK) dazu verpflichtet, Nachhaltigkeitsberichte auf Basis des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) zu erstellen. Die Bürgerschaft hatte darüber hinaus zuletzt mit Drs. 22/3021 eine „Hamburg-Strategie“ für die öffentlichen Unternehmen mit den Sustainable Development Goals (SDGs) als Orientierungspunkt gefordert. Im Koalitionsvertrag für die 22. Wahlperiode ist ausdrücklich festgehalten, dass öffentliche Unternehmen Interessen des Gemeinwohls verfolgen, eine besondere Vorbildfunktion für die Wirtschaft haben und Unternehmenserfolg sich nicht allein an der finanziellen Bilanz erkennen lässt. Auch deshalb soll als weiterer Schritt exemplarisch eine Gemeinwohlbilanz für ein öffentliches Unternehmen erstellt werden. Als Beispielunternehmen bietet sich dafür die Stadtreinigung an, da einer Bilanzierung wenig im Weg steht und bereits einige wichtige Schritte in Richtung Gemeinwohlorientierung getan sind.

Sobald die exemplarische Gemeinwohlbilanzierung der Stadtreinigung abgeschlossen und evaluiert ist, soll geprüft werden, ob diese ein geeignetes Instrument darstellt, um die bereits beschlossene Nachhaltigkeitsberichterstattung nach dem DNK der öffentlichen Unternehmen der Stadt Hamburg in geeigneter Weise zu ergänzen. Bei dieser Prüfung sollen auch die aktuellen Entwicklungen auf EU-Ebene hinsichtlich der geplanten Reform und Ausweitung der Nachhaltigkeitsberichtspflichten (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) sowie der damit verbundenen Erarbeitung und Einführung eines EU-weit einheitlichen Berichtstandards berücksichtigt werden.

 

Die Stadtreinigung eignet sich als Pilot-Unternehmen besonders, da sie mit allen Hamburger*innen direkt interagiert. Verbesserungen im Unternehmen bewirken dadurch erhebliche Aufmerksamkeit in der ganzen Hamburger Stadtgesellschaft. Zudem ist die Stadtreinigung jetzt schon sehr fortschrittlich in ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung, sodass ein Großteil der benötigten Daten sowie das unternehmensinterne Bewusstsein bereits vorhanden ist.

Hamburg ist bereits Vorreiterin im Bereich Gemeinwohlorientierung: Mit der Einführung eines stadtweiten Mindestlohns 2013 setzte sie lange vor dem Bund Standards für faire Bezahlung, setzt sich als „Fairtrade-Stadt“ für gerechten Handel ein und macht sich mit dem Beschluss der „Hamburg-Strategie für öffentliche Unternehmen“ (Drs. 22/3021) die Orientierung an den Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen (SDGs) und der Prinzipien „Guter Arbeit“ zum Ziel. Mit dem Pilotprojekt zur Gemeinwohl-Bilanz soll geprüft werden, ob mit diesem Format diese Ziele auf Unternehmensebene angemessen operationalisiert und transparent aufbereitet werden können. Damit könnte ein weiterer wichtiger Schritt getan werden, den Konzern FHH nachhaltig aufzustellen.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen,

Der Senat wird ersucht,

1. die exemplarische Gemeinwohlbilanzierung der „Stadtreinigung Hamburg AöR“ in 2022 abzuschließen,

2. das abgeschlossene Pilotprojekt ergebnisoffen und unter Berücksichtigung der bereits eingeführten Nachhaltigkeitsberichterstattung zu evaluieren,

3. die Gestaltung und Durchführung der Evaluation über die federführende Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft durchzuführen, die Evaluation eng mit der Finanzbehörde abzustimmen und nach Abschluss über die für öffentliche Unternehmen zuständige Behörde zu prüfen, ob eine Integration in städtische Vorgaben zielführend ist.

4. der Bürgerschaft jeweils zeitnah über die Umsetzung von Ziff.1, 2 und 3 zu berichten.

 

sowie
  • René Gögge
  • Eva Botzenhart
  • Mareike Engels
  • Michael Gwosdz
  • Linus Jünemann
  • Zohra Mojadeddi
  • Andrea Nunne
  • Dennis Paustian-Döscher
  • Ulrike Sparr (GRÜNE) und Fraktion)