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Notfallfonds Energiekrise - Monitoring und Fokus

Mittwoch, 02.11.2022

Der Senat hat angekündigt, ergänzend zu Energiepreisbremsen und Bundeshilfen, zielgerichtet und subsidiär Förderlücken für Menschen, Unternehmen und Einrichtungen in Hamburg zu schließen. Senat und Bürgerschaft wollen alles Notwendige tun, damit die Stadt gut durch den Winter kommt; entsprechende Erklärungen haben die zuständigen Senatsmitglieder in den Ausschussberatungen hierzu bereits abgegeben – das gilt es nun zu konkretisieren. Da Hamburg in der Mitfinanzierung von Bundesmaßnahmen auch erheblich gefordert sein wird, kommt den Hamburger Eigenmaßnahmen eine ergänzende Rolle zu.

Betreffend der 110 Millionen Euro Kostenermächtigungen im Produkt Sonstige Zentrale Ansätze der PG 283.01, EP 9.2 und der 15 Millionen Euro Kostenermächtigungen der PG 253.02 des EP 4 wird der Senat entsprechend ersucht, ein Monitoring aufzubauen und folgende Themenschwerpunkte zu behandeln.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen,

Der Senat wird ersucht,

1. der Bürgerschaft zum Ende jedes vollen Monats einen Zwischenbericht über die Abflüsse der finanziellen Mittel, der eingerichteten Stellen und der Sollübertragung aus dem zentralen Ansatz auf andere Einzelpläne betreffend die Maßnahmen des „Notfallfonds Energiekrise“ sowie (in einer Überblicksbetrachtung) des „Härtefallfonds zur Verhinderung von Energiesperren“ vorzulegen.

2. im Rahmen dieser beiden Fonds – soweit nicht durch Energiepreisbremsen und Bundeshilfen adressiert – besonderes Augenmerk auf Zuwendungsempfänger*innen und Einrichtungen, deren Energiekosten mittelbar oder unmittelbar von der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) übernommen werden, zu legen, wie bspw.

a. Kultureinrichtungen (z. B. Stadtteilkulturzentren, Geschichtswerkstätten, Privattheater, Festivals) und Sportvereine,

b. Einrichtungen der Jugendhilfe, für Senioren und vergleichbare sozialräumliche Angebote,

c. weitere Einrichtungen, die einerseits fixe Einnahmen durch die FHH oder aufgrund von Regelungen der FHH haben und die andererseits von deutlich steigenden Kosten betroffen sind.

3. Im Rahmen dieser beiden Fonds – soweit nicht durch Energiepreisbremsen und Bundeshilfen adressiert – besonderes Augenmerk auf armutsbetroffene Menschen zu richten, indem bspw.

a. Energiesperren möglichst verhindert werden,

b. das Studierendenwerk ertüchtigt wird, Studierenden weiterhin bezahlbare Preise für Wohnen und Essen anzubieten,

c. armutsbelastete Quartiere verstärkt unterstützt werden.

 

sowie
  • Dennis Paustian-Döscher
  • Eva Botzenhart
  • Mareike Engels
  • Alske Freter
  • René Gögge
  • Linus Görg
  • Michael Gwosdz
  • Jennifer Jasberg
  • Lisa Kern
  • Dominik Lorenzen
  • Zohra Mojadeddi
  • Lena Zagst
  • (GRÜNE) und Fraktion