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Parlamentarische Begleitung des Aufbaus einer stadteigenen Fernwärmegesellschaft und der Umsetzung des Wärmekonzeptes für Hamburg

Montag, 26.11.2018

Mit seiner Entscheidung, das Fernwärmesystem zu 100 Prozent zurückzukaufen, setzt der Senat den Volksentscheid vom 22. September 2013 „Unser Hamburg – Unser Netz“ endgültig um. Die Hamburgerinnen und Hamburger hatten sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, dass „Senat und Bürgerschaft (…) fristgerecht alle notwendigen und zulässigen Schritte (unternehmen), um die Hamburger Strom-, Fernwärme- und Gasleitungsnetze 2015 wieder vollständig in die Öffentliche Hand zu übernehmen“.

Nach der Entscheidung des Senats und dem Beschluss der Bürgerschaft am 14. November 2018 kann die Ausübung der Kaufoption fristgerecht bis 30. November 2018 erfolgen, und im Anschluss können der ausverhandelte Call-, Kauf- und Übertragungsvertrag notariell beurkundet werden.

Damit hat der Hamburger Senat ein Stück Wirtschaftsgeschichte geschrieben. Denn eine so umfassende und tiefgreifende Rekommunalisierung energiewirtschaftlicher Infrastruktur hat es in Deutschland noch nicht gegeben.

Mit der vollständigen Umsetzung des Volksentscheides schafft der Senat zugleich die Grundlage für die Umsetzung der Energiewende und mehr Klimaschutz in Hamburg.

Mit einem innovativen Wärmekonzept soll die Fernwärmeversorgung mit dem Ziel einer verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien und CO2-ärmerer Brennstoffe in der Wärmeerzeugung umgebaut sowie Kostensicherheit und Preisstabilität im Rahmen der sonstigen Entwicklung im Energie- und Wärmemarkt für die angeschlossenen Haushalte und Gewerbeeinheiten in Hamburg erreicht werden, um gute Bedingungen zu schaffen, die Fernwärme in der Stadt weiter ausbauen zu können.

Ziel ist eine nachhaltige Energieversorgung ohne fossile Brennstoffe, die den CO2-Ausstoß erheblich reduziert und darüber hinaus die Energiepreise für die Verbraucherinnen und Verbraucher stabil hält.

Mit dem geplanten neuen Versorgungskonzept soll die zukünftige Wärmegesellschaft einen wesentlichen Schritt zur Dekarbonisierung der Hamburger Fernwärme unternehmen. Geplant sind die Abschaltung des veralteten Kraftwerks Wedel und der Umbau der Erzeugungsanlagen. Die Einbindung erneuerbarer Energien und Industrieller Abwärme sind zentrale Bausteine, um den Verbrauch von fossiler Energie für das Gesamtsystem zu minimieren. Das Zentrum für Ressourcen und Energie (ZRE) der Stadtreinigung Hamburg (SRH) in Stellingen soll ebenso erneuerbare Wärme liefern wie dies die Müllverbrennungsanlagen und eine Wärmepumpe sollen, die die Abwärme des Klärwerks auf der Dradenau nutzt. Darüber hinaus liefern Industriebetriebe im Hamburger Süden Abwärme aus Produktionsprozessen, die erneuerbaren Energien gleichgestellt sind. In den Sommermonaten wird ein Aquiferspeicher nicht benötigte Wärme aufnehmen und diese im Winter wieder ausspeisen.

Wie in der Drs. 21/14636 vorgesehen, sollen die erneuerbaren Wärmequellen von SRH, Hamburg Energie und der Hamburger Stadtentwässerung installiert und betrieben werden. Ergänzend soll eine Gas-KWK-Anlage (Gas-Kraft-Wärme-Kopplung) im Hamburger Süden (voraussichtlich am Standort Dradenau) gebaut werden. Die im Süden erzeugte Wärme wird über eine Leitung nach Norden geleitet und voraussichtlich in Bahrenfeld in die vorhandene Fernwärmeleitung eingespeist. Die Investition in diese Leitung ist eine Investition in die Zukunft und ermöglicht perspektivisch die Erschließung weiterer Potenziale für erneuerbare Energien im Süden Hamburgs.

Schon die Skizzierung des künftigen Wärmekonzepts zeigt, dass die Umsetzung des Volksentscheides mit dem Rückkauf der Fernwärme längst nicht abgeschlossen ist. Neben der technischen Neukonzeption der Wärmeerzeugung muss die kaufmännische und rechtliche Aufstellung einer Wärmegesellschaft geleistet werden. An allererster Stelle stehen das sogenannte Carve-out, die vollständige Herauslösung der Vattenfall Wärme Hamburg GmbH aus dem VattenfallKonzern, die Bildung einer eigenständigen Geschäftsführung, die vollständige Überleitung des Personals, der Aufbau einer eigenständigen IT-Anlage und vieles mehr, was zum Aufbau eines neuen stadteigenen Wärmeunternehmens erforderlich sein wird.

Die Diskussion der bisher erfolgten Schritte zur Umsetzung des Volksentscheides im Energienetzbeirat hat ein hohes Maß an Transparenz geschaffen. Da dieser Prozess noch nicht in Einzelheiten beschrieben und im Parlament besprochen werden konnte, soll mit diesem Antrag der Senat ersucht werden, eine enge Begleitung dieses Prozesses durch das Parlament zu gewährleisten.

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Senat wird ersucht,

1. die Bürgerschaft halbjährlich, erstmalig im Januar 2019, über die jeweils erfolgten Maßnahmen und bevorstehenden Schritte zum Aufbau der Wärmegesellschaft und die Entwicklung des neuen, klimafreundlichen Wärmekonzepts zu unterrichten; und

2. zu prüfen, ob und in welcher Form die Unterrichtung jeweils durch eine standardisierte Vorlage präsentiert werden kann, anhand derer die jeweiligen Fortschritte dokumentiert und erörtert werden könnten.

 

sowie
  • Ulrike Sparr
  • Christiane Blömeke
  • Anna Gallina
  • Filiz Demirel
  • Dr. Anjes Tjarks (GRÜNE) und Fraktion