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Photovoltaik auf öffentlichen Dächern nutzen

Mittwoch, 15.09.2021

Solarenergie ist in den meisten Weltregionen mittlerweile die mit Abstand günstigste Energiequelle und unterliegt weiterhin starken Kostenreduktionen und technologischem Fortschritt. Insbesondere größere Dachflächen sind besonders attraktiv und oftmals sogar noch wettbewerbsfähiger als Freiflächenanlagen.

 

Als küstennahe Großstadt ist Hamburg direkt von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen und hat sich auch deshalb zum Ziel gesetzt, deutlich vor dem Jahr 2050 klimaneutral zu werden. Dazu bedarf es der energetischen Nutzung von ohnehin bereits versiegelten Flächen, um möglichst wenig Landschaftsfläche beanspruchen zu müssen. Mit dem Hamburgischen Klimaschutzgesetz hat die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) bereits die Voraussetzungen geschaffen, um das Potential der Dachflächen für die Solarenergieerzeugung systematisch zu nutzen.

 

Noch vor der allgemeinen Pflicht zur solarenergetischen Dachnutzung für Neubauten ab 2023 und Dachhautsanierungen ab 2025 wird die FHH mit gutem Beispiel vorangehen und eigene Dachflächen belegen:

 

§ 21 HmbKliSchG

Nutzung von erneuerbaren Energien

(1) Über die Pflichten in den §§ 16 und 17 hinaus streben die Freie und Hansestadt Hamburg und ihre landesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts die vermehrte Erzeugung und Nutzung von erneuerbaren Energien in Bezug auf ihre öffentlichen Gebäude an.

(2) Soweit §§ 16 und 17 eine Nutzungspflicht nicht vorsehen, prüfen die zuständigen Stellen, welche Dachflächen öffentlicher Gebäude sich für die Erzeugung und Nutzung von erneuerbaren Energien eignen und leiten den Bericht an die zuständige Behörde weiter.

(3) Sofern keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, nutzt die Freie und Hansestadt Hamburg diese Flächen selbst oder ermöglicht die Nutzung durch Dritte.

 

Wesentliche Vorarbeiten zu Identifikation gut geeigneter Dachflächen wurden bei der Erstellung des Solar-Atlas bereits geleistet. siehe Hamburg Energie „/Solaratlas“) . Mit Hilfe von Daten, die per Überfliegen mit einem Laser-Scan-Verfahren erhoben wurden, hat HAMBURG ENERGIE ermittelt, welche Dachflächen sich in Bezug auf ihre räumliche Ausrichtung besonders gut für die Erzeugung von Solarenergie eignen würden. Sinnvoll erscheint im Zuge dessen auch, nach einer eingehenderen Prüfung als sekundär zurückgestellte Einzelprojekte, im Kontext der weiteren technologischen Entwicklung nach einigen Jahren erneut zu bewerten. Um eine effiziente Umsetzung von § 21 des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes zu gewährleisten, kann das folgende Konzept die Grundlage für die Erschließung des städtischen Solarenergiepotentials bilden.

 

Bis zu einer Änderung des vergütungs- und umlagenrechtlichen Rahmens verpachten mit der Stadt verbundene Körperschaften ihre Dachflächen für einen symbolischen Preis an eine für diesen Zweck gegründete Tochtergesellschaft des städtischen Energieversorgungsunternehmens, die HAMBURG ENERGIE Solar GmbH. Diese plant die Anlagen und vergibt die Anlageninstallationsleistung an Solarteure. Die Anlagen werden von der oben genannten Tochtergesellschaft fremdkapitalfinanziert und von dieser an die jeweilige Körperschaft verpachtet. Die Körperschaft als offizieller Betreiber der Anlagen schließt mit der HAMBURG ENERGIE Solar GmbH einen vollumfänglichen Servicevertrag ab. Da das unternehmerische Ertragspotential in diesem Modell bei der Anlagenpächter*in liegt, wäre es marktüblich, bei dieser das unternehmerische Risiko für äußerst seltene ungeplante Ereignisse (z. B. vorzeitige Dachhautsanierung) anzusiedeln. Sonstige Risiken (z. B. Hagel) sind i. d. R. ohnehin über eine Versicherung zu decken. Sollte es aus steuerlichen oder sonstigen Gründen für die Körperschaft nicht möglich sein, als Betreiber der Solarstromanlage aufzutreten, ist die Möglichkeit einer direkten Photovoltaik-Stromlieferung (PV-Stromlieferung) durch die HAMBURG ENERGIE Solar GmbH an die Körperschaft zu prüfen. Dazu empfiehlt sich der Abschluss eines Rahmenvertrags zur PV-Stromlieferung mit der HAMBURG ENERGIE Solar GmbH analog zu dem bereits bestehenden Netzstromliefervertrag der FHH.

 

Hamburg erachtet den Ausbau erneuerbarer Energien auch als wirtschaftspolitische Maßnahme, um kleine und mittelständische Handwerksbetriebe zu entwickeln und die Wertschöpfung zu steigern. Energie wird nicht länger in Form von Kohle und Erdöl teuer importiert, sondern vor Ort selbst gewonnen. Dies schafft wirtschaftlichen Wohlstand und zukunftsfeste Arbeitsplätze und schützt gleichzeitig unsere natürlichen Lebensgrundlagen im Kampf gegen die Klimakrise.

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Der Senat wird ersucht,

1. auf Basis des gestarteten Letter of Intent Prozesses dafür Sorge zu tragen, das Potential auf Dachflächen im Eigentum der Stadt und ihrer verbundenen Unternehmen schnellst- und maximalmöglich zur Installation von Solaranlagen (Photovoltaik) zu nutzen,

 

2. die HAMBURG ENERGIE Solar GmbH in die Lage zu versetzen, als zentrale Abwicklungsstelle für die Erzeugung und Nutzung von erneuerbaren Energien auf Dachflächen öffentlicher Gebäude zu fungieren,

 

3. zum 1. Quartal 2022 über erste umzusetzende Maßnahmen bei Schulbau Hamburg, Gebäudemanagement Hamburg und Sprinkenhof zu berichten,

 

4. im Folgenden jährlich über die Fortschritte beim Ausbau von Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Dächern zu berichten (insbesondere jährlich neu hinzugewonnene PV-Fläche, Stromproduktion, aktuelle Planung etc.), und

 

5. aus den gewonnenen Erfahrungen zentrale Hinweise für die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) und ihre öffentlichen Unternehmen zu entwickeln um das Ziel, im Konzern FHH alle geeigneten Dachflächen wirtschaftlich machbar mit PV-Anlagen auszustatten, so schnell wie möglich zu erreichen. Dabei soll ein Leitfaden und ein FAQ für die Erzeugung und Nutzung von erneuerbaren Energien auf Dachflächen öffentlicher Gebäude erstellt und mit allen Unternehmen und Behörden der Stadtkommuniziert werden.

 

sowie
  • Johannes Müller
  • Rosa Domm
  • Olaf Duge
  • Gerrit Fuß
  • Dominik Lorenzen
  • Zohra Mojadeddi
  • Andrea Nunne
  • Lisa Maria Otte
  • Dr. Miriam Putz
  • Dr. Gudrun Schittek
  • Ulrike Sparr (GRÜNE) und Fraktion